54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Dokumente S.E. Ngr. Pierre Martin Ngô-din-Thuc, Erzbischof von Bulla Reggia, vormals Erzbischof von Hué, Südvietnam,


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Bischofsweihen


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
'Exkommunikation' von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc durch 'Kardinal' Ratzinger


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Seelsorger und Patriot


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Das Problem der Bischofsweihe


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
S. E. Mgr. Blasius Sigebald Kurz 0.F.M.


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Der selige Papst Gregor X.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
BRIEF AN DIE BRUDERSCHAFT ST. PIUS X.


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Bulle »Cum ex Apostolatus officio«


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHEN, NACHRICHEN


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
Der selige Oliver Plunket


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
Entstehung und Entwicklung der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Offener Brief an Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Leserbrief Zum Problem, ob eine Bischofsweihe per saltum erfolgen darf


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
DIE BISCHOFSWEIHE VON P. MARTÍN DÁVILA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
DER HL. DON BOSCO


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
ERKLÄRUNG S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
WEIHEURKUNDE VON HERFORD


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Wer ist der Schwert-Bischof Nikolaus Schneider?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
DAS UTRECHTER SCHISMA UND DER ALTKATHOLIZISMUS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
Der hl. Anton-Maria Claret y Clara


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Anfrage an H.H. Abbé Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
DER HL. THOMAS BECKET


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
BISCHOFSWEIHE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Werner Schneider / Köln


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
DER HEILIGE AMBROSIUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Über Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER HEILIGE FRANZ VON SALES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Die Papstwahl von 1903


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Nachruf auf Herrn Jean André Perlant


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Sukzessionsliste von Jean Laborie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
DER HL. HILARIUS


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
Ein Briefwechsel


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
ARCHBISHOP NGO-DINH-THUC MARTYR FOR THE FAITH


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUR AKTUELLEN SITUATION - ANTWORT AN EINEN RATLOSEN KATHOLIKEN -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
D E C L A R A T I O


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
DIE ENZYKLIKA QUANTA CURA PIUS IX. UND DAS PRINZIP DER RELIGIONSFREIHEIT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
Die anderen Religionen achten und das, was gut an ihnen ist?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
KYRIE ELEISON!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
IMMER NOCH TOTGESCHWIEGEN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER HEILIGE TURIBIUS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
ZUM TODE VON HERRN DR. HUGO MARIA KELLNER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
BESONDERE VOLLMACHTEN VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
WIEDERVEREINIGUNGSVERSUCHE BIS ZUM PONTIFIKAT PIUS XII.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
BULLE APOSTOLICAE CURAE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
SEELSORGE IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
BISCHOFSWEIHE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
DER GESALBTE ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ERZBISCHOF NGO DINH THUC 'EXKOMMUNIZIERT'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BISCHOFSWEIHE, PRIESTERWEIHE- Curriculum Schäfer


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
OFFENER BRIEF AN MIT-CHRISTEN - AUS USA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
EINE SEITE ÜBER DIE KIRCHE VIETNAMS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
BISCHOFSWEIHE S.E. MGR. BENIGNO BRAVO UND MGR. ROBERTO MARTINEZ


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
ZIRKULAR 1/82 DES BISCHOFS CORTÉS-BRIEF CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
30. JAHRESTAG DER VERKÜNDIGUNG DES DOGMAS VON DER LEIBLICHEN AUFNAHME DER GOTTESMUTTER IN DEN HIMMEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
IST DIE KIRCHE NOCH KATHOLISCH ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
IN MEMORIAM PIUS XII. (1876-1958)


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
FRIEDLICHE KOEXISTENZ ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KIRCHENZERSTÖRER - EINST UND HEUTE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
GEGENWART DER KIRCHE IN DER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
LEFEBVRE IN ESSEN - ECONE


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Aufruf zum Gebet


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DOKUMENTE SR. EXZELLENZ MSGR. DR. PETRUS MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
STELLUNGNAHME ZU DEN WEIHEN VON PALMAR


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
SO FIEL ENGLAND VOM WAHREN, KATHOLISCHEN GLAUBEN AB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
VORLÄUFIGE NOTIZEN ÜBER DIE ALLERNÄCHSTE ZUKUNFT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
DIE KONZELEBRATION


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
SIND DIE NEUEN HOCHGEBETE ANNEHMBAR?


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Das Tohuwabohu des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Der hl. Ambrosius


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Der heilige Karl Borromäus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Zum Tode von Bischof Blasius Sigebald Kurz OFM


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DER HL. BONIFATIUS - ZUM FEST AM 5. JUNI


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Der Präzedenzfall Talleyrand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Dokumente zum Fall Williamson


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Papst Pius VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
Inhaltsverzeichnis


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. c-d Der wahre Kern der ‚Intentionsfrage’:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 9- 13. a-b Ist das Kirchenvolk in der Konzilskirche erhalten?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B.7. b - 9. Die richtige Schlußfolgerung


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Zum Beginn des neuen Jahrganges 2011


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Gott ist die Liebe


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Über die Wiederherstellung der heiligen Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
9. Oktober 2012 – ein beklemmender Jahrestag


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
30 Jahre Sedisvakanz-Erklärung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
In memoriam H.H. Pfr. Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Die heilsnotwendige Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Auf der Suche nach der verlorenen Hoffnung! Die Sichtbarkeit der Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Der Verrat am Christentum – Islam und Vatikanum II


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2018
Selig sind, die nicht sehen und doch glauben


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2020
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2023
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2024
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
DECLARATIO


SEKTIERERTUM ALS VORGABE
 
SEKTIERERTUM ALS VORGABE
– ANMERKUNGEN ZUR BÖKERSCHEN REPLIK IN "KYRIE ELEISON" -

von
Eberhard Heller

Es gibt eine Reihe von Leuten, die sich über die Querelen und die Streitigkeiten in den sog. eigenen Reihen beklagen, ohne sich jedoch Rechenschaft über den tatsächlichen Sachverhalt zu geben, der diese Differenzen ausgelöst hat. Daß es trotz einer weitgehend gemeinsamen Plattform bzw. einer grundsätzlichen Voraussetzung immer wieder zu unterschiedlich artikulierten Positionen, daß es zu Auseinandersetzungen darüber kommt, halte ich angesichts der sich uns bietenden Situation nicht nur nicht für natürlich, sondern sogar für wünschenswert, gilt es doch, richtige Antworten auf all die brennenden Probleme zu finden. Denn unsere Situation ist weitgehend durch eine fehlende Autorität, verpflichtende Entscheidungen ad hoc zu fällen, geprägt. Wir können deshalb vornehmlich nur versuchen, Entscheidungen der Kirche auf die anstehenden Probleme anzuwenden. Darum bin ich immer dafür eingetreten, daß man seine Argumente öffentlich einbringt und gegebenenfalls kontrovers darüber diskutiert.

Anders verhält es sich allerdings, wenn Kleriker oder Laien, die zwar unentwegt ihre Treue zur Tradition beschwören, unter Ausnutzung einer allgemeinen Unsicherheit und Instabilität der Durchsetzung ihrer unkontrollierten(!) oder sogar als falsch ausgewiesenen Lieblingsideen frönen oder sich auf Kosten fehlender Autorität persönlich profilieren wollen. Ich denke da an all jene, die sich, obwohl völlig unqualifiziert für diese Ämter, bei irgendwelchen Vaganten Priester- oder Bischofsweihen erschleichen. Penetrant wird es zudem dann, wenn diese Mitrenständer noch versuchen, ihre Unternehmungen aus pastoralen Gründen zu rechtfertigen. Einsetzende Kritik wird dann mit dem Vorwurf der Anmaßung quittiert, auf jeden Fall werden große Krokodilstränen über die angebliche oder tatsächliche Uneinigkeit vergossen... ohne den Versuch unternommen zu haben, den Fehler bei sich selbst zu suchen.
So ist es geschehen, daß unsere berechtigte Position der Sedisvakanz und der damit implizierten Restitution der Kirche als Heilsinstitution bzw. deren Wiederaufbau in der Öffentlichkeit aus den sog. eigenen Reihen lächerlich gemacht wurde und schwerer Schaden zugefügt wurde, aber nicht nur unserem Grundanliegen, sondern auch den Seelen der unmittelbar davon betroffenen Gläubigen.

Diese Bemerkungen vorab, um gleich die großen Krokodilstränen, die ein besonderes 'Unschuldslamm' eingangs einer denkwürdigen, bereits länger angekündigten Erklärung vergießt, aufzuwischen. Um was geht es?

Wie erinnerlich hatte Herr Böker als verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift KYRIE ELEISON, im Oktober-Dezember-Heft von 1996, S. 122, "H.H. Pater Rolf Lingen" "für seelsorgliche Dienste" empfohlen, dessen Weihe nach den Recherchen in der EINSICHT vom Nov. 1996 und Febr. 1997 als ungültig anzusehen ist, und ihn als theologischen Autor bei seinen Lesern eingeführt (inzwischen auch wieder 'ausgeführt'). Darüber hinaus wurde - ausgelöst durch die Untersuchung des Falls Lingen - überdeutlich, daß der sog. kirchliche Widerstand im Sektierertum versinkt, eine Entwicklung, der durch solch unkontrollierte Empfehlungen erheblicher Vorschub geleistet wurde und noch wird, indem Herr Böker weiterhin den Meßbesuch bei Klerikern empfiehlt, deren Weihen nachweislich ungültig oder dubios sind und deren kirchlicher Status sektiererisch oder ungeklärt ist. Denn es macht in der Tat keinen Sinn - um die Problematik auf einen einfachen Nenner zu bringen -, "die Ungültigkeit des sog. N.O.M. Pauls VI. [nachzuweisen], um endlich der (alten) Messe beizuwohnen, die von einem Laien gelesen wird" (EINSICHT vom Nov. 1996, S. 15).

In KYRIE ELEISON 1997, Heft 2, S. 109-121 - ein dreiviertel Jahr nach Veröffentlichung dieser massiven Vorwürfe, die auch direkt an die Adresse von Herrn Böker gerichtet waren - nimmt dieser  unter der Überschrift "Pertinax und Gummistempel" in der Form Stellung dazu, daß er der eigentlichen Auseinandersetzung ausweicht. Bökers Erklärungen und Thesen wollen wir ihrer Denkwürdigkeit wegen unsern Lesern nicht vorenthalten... denkwürdig deshalb, weil hier ein verantwortlicher Redakteur, der sich vorgeblich der (wahren) katholischen Theologie verpflichtet fühlt, recht offenherzig sein eigenartiges Sakraments- und Kirchenverständnis darlegt und seine Darstellungen mit der Versicherung versieht ("ersatzweise an Eides Statt"), daß sie "nichts gegen den katholischen Glauben" enthalten. Sie dokumentiert darüber hinaus recht anschaulich, wie ein angeblich katholischer Christ mit Problemen umgeht, in denen es für die Betroffenen um Heil und Unheil geht.

***

Manfred Böker:

"Pertinax und Gummistempel"

Normalerweise ist es keine angenehme Aufgabe für mich, öffentlich mit Meinungsbildnern herumzustreiten, die sich - und sei es auch nur angeblich - im selben theologischen Lager befinden wie ich. Nach einem alten Sprichwort kann aber der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Dies soll natürlich nicht im wortwörtlichen Sinn heißen, daß ich frommer bin als andere "Traditionalisten" oder gar deren Frömmster, sondern lediglich, daß ich ein friedfertiger Mensch bin, wenn es darum geht, Zerstrittenheit im eigenen Lager nicht unbedingt nach draußen zu tragen. In der letzten "EINSICHT" griff deren Redakteur und Herausgeber, Herr Dr. Eberhard Heller, meine Rechtgläubigkeit und Kenntnisse der Dogmatik und des Kirchenrechts - und zwar nicht zum ersten Male - mit einem kurzen bissigen Artikel an. Hier muß ich vorausschicken, daß ich Behauptungen und "Weisheiten" nicht aus dem Ärmel schüttle, sondern stets Dogmatiken von Autoren befrage, deren Ruf über jeden Zweifel erhaben ist, sowie den Rat eines geistlichen Dogmatikers alter Schule einhole, sobald komplexere Themen in bestimmter Hinsicht anstehen, die theologische Klarheit in unsere wirre Zeit bringen wollen. Die gesteigerte Komplexität ergibt sich heutzutage zwangsläufig und von selbst aus der Einsicht der außerordentlich lang anhaltenden Vakanz des Apostolischen Stuhles, die dazu geführt hat, daß die gesamte Jurisdiktionshierarchie der katholischen Kirche zusammengebrochen und radikal mit Mann und Maus verschwunden ist. Das Fehlen dieser Jurisdiktion berührt fast alle Bereiche des kirchlichen Lebens. Wer zur Beantwortung heute anstehender Fragen den CIC und die Urkunden der Lehrverkündigung nicht genügend wach gelesen und auch geistig verarbeitet hat oder verarbeiten konnte, sollte eigentlich die Feder hinlegen und nicht versuchen, andere oberlehrerhaft zu indoktrinieren und dabei seine eigene Ignoranz offenzulegen. Der hier zu zitierende gegen mich gerichtete Artikel zeigt knapp in nur ein paar Sätzen, die als pars pro toto für die Hellerschen Indoktrinationen stehen sollen, am besten, wo es bei diesem Verfasser ganz erheblich hapert:

Pertinax...(Anm.d.Red. EINSICHT: folgt Zitation meiner Anmerkung "Pertinax..." aus EINSICHT) Bevor ich in einem theologischen Text "infallibilitas" mit Fehlerlosigkeit übersetze, denn so lese ich neben anderen Übersetzungen in etwas umfangreicheren lateinisch-deutschen Wörterbüchern auch nach, ziehe ich lieber ein Fachbuch desjenigen Gebie-tes zu Rate, in dem ich mich bewegen will, hier in der Theologie, um mich nun aufklären zu lassen, daß hier als einzig mögliche Übersetzung sozusagen als terminus theologicus "Unfehlbarkeit" in Frage kommt. Bevor Herr Dr. Heller die Bedeutung des Wortes "pertinax" zum besten gibt, hätte er besser daran getan, sich in einem kompetenten Buch schlau zu machen, was es denn mit dem "pertinax" tatsächlich auf sich hat. Das, verehrte Leser, wollen wir für den obigen Verfasser nun nachholen und schauen dazu in unseren Eichmann, der dem langährigen Leser von KYRIE ELEISON be-reits bestens als das Nachschlagewerk für die Interpretation des Kirchenrechts bekannt ist. Wir lesen hier auf den Seiten 691 und 692 über die pertinacia und contumacia, zwei Begriffe, die beide "Hartnäckigkeit" und "Starrsinn" aus drücken, wobei die Bezeichnung contumacia wesentlich öfter im CIC gebraucht wird, das folgende (folgt Zitat aus Eichmann, Eduard: "Lehrbuch des Kirchenrechts..." Paderborn 1926, § 299: "Die Zensuren"). Der Eichmann-Kommentar sagt also ganz eindeutig, daß nur dann von pertinacia bzw. contumacia gesprochen werden könnte, wenn ich als Delinquent (das Delikt wäre jedoch erst einmal nachzuweisen) trotz vorhergegangener Verwarnung und Mahnung seitens des zuständi-gen Oberen bzw. Richters nicht "von meinem schändlichen Tun" Abstand nähme. Jetzt nun meine Frage an Sie, Herr Dr. Heller: Welche kirchliche Instanz hat Sie als meinen Oberen eingesetzt? Wer hat Ihnen richterliche Vollmachten über mich gegeben? Also ist in Ihren Augen die kirchliche Jurisdiktionshierarchie doch nicht mit Mann und Maus zusammengebrochen, sondern sie existiert noch, da sie, so scheint es, Ihnen doch hoheitliche Aufgaben übertragen hat? Wenn diese Jurisdiktionshierarchie aber noch existiert, warum unterwerfen Sie sich ihr nicht, sondern geben eine Zeitschrift heraus, die zum Ungehorsam gegen diese Hierarchie aufstachelt? Völlig wirr wird es erst, wenn Herr Dr. Heller die Begriffe "Lehramt'' und "jurisdiktionelle Vollmacht" durcheinanderwirft: "Nicht nur, daß er dadurch eine Institution des Lehramtes okkupiert und zur Karrikatur herabwürdigt... " Vom Lehramt, Herr Dr. Heller, spricht man, wenn es um die unversehrte Bewahrung und irrtumslose Erklärung der Offenbarung Christi, das depositum fidei (Glaubensschatz) geht, die bzw. das in letzter Instanz den Stellvertretern Christi, also den Päpsten obliegt. Diese Offenbarung ist mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen, unbeschadet der Täuschung des letzten "Konzils", der Hl. Geist hätte in unseren Tagen ein "Neues Pfingsten" veranstaltet und für die "NOM-Glaubenden" noch einen draufgelegt. Ich finde aber nirgendwo bei den beanstandeten Meßempfehlungen, daß ich auch nur in etwa formuliert hätte: Mit göttlichem und katholischem Glauben ist von allen Lesern des KE festzuhalten, daß es Teil der Offenbarung Christi ist, daß alle Karlsruher sich zu den gehörigen Zeiten bei Pater XY einzufinden haben, um dort die hl. Messe zu hören. Herr Dr. Heller wollte hier statt dessen sicherlich schreiben, ich maßte mir eine bestimmte Jurisdiktion an, eine Funktion, die in Wirklichkeit er sich mit seinem Artikel anmaßt, wenn er mich mit dem Attribut "pertinax" belegt. Ich spreche lediglich Empfehlungen zum Besuch heiliger Messen aus, um Leser auf die Möglichkeit aufmerksam zu machen, daß in einem ganz bestimmten Raum die Möglichkeit zum Besuch der wahren hl. Messe besteht, damit ich so selbst den letzten "Skrupulanten" von einer "NOM-Feier" der "Konzilskirche" fernzuhalten trachte. Die Anmaßung der Jurisdiktion wäre erst dann gegeben, wenn ich Sanktionen für den Fall der Zuwiderhandlung aussprechen wurde, in etwa: Jeder Katholik der im Raum Karlsruhe wohnt, und nicht an den Messen von Pater XY teilnimmt, ist hiermit exkommuniziert und darf nicht in geweihter Erde begraben werden. Die trotzdem so Beerdigten werde ich persönlich mit meinen eigenen Händen wieder ausbuddeln. Wenn es in Hellers Ausführungen heißt: "Wie anders soll man das Verhalten Herrn Bökers einstufen, der Zentren zum Besuch der hl. Messe empfiehlt, in denen nachgewiesenermaßen (Fettdruck von mir = Herr Böker) Kleriker tätig sind, deren Weihestatus problematisch oder ungesichert ist...", dann wollte Herr Dr. Heller sicher schreiben: "... in denen Kleriker tätig sind, deren Weihestatus nachgewiesenermaßen problematisch oder ungesichert ist..." Nachgewiesenermaßen sind nämlich bei jeder Meßfeier Kleriker tätig. Nachweisen aber will Herr Dr. Heller den ungesicherten oder problematischen Weihestatus. Dann aber sollte er die Wörter dorthinstellen, wohin sie innerhalb eines Satzes auch gehören, sonst könnte das zu Mißverständnissen führen. Das "Nachgewiesenermaßen" liest sich so, als sei Allgemeingültigkeit, Neutralität und unbedingte Glaubwürdigkeit gegeben. Zahnpasten sind auch immer "klinisch getestet". Herr Müller hat sich im Krankenhaus die Zähne mit einer bestimmten Marke geputzt und seine Erfahrungen zu Papier gebracht. Nun ist die Zahnpasta "klinisch getestet". Wer hat denn hier "nachgewiesenermaßen" einen Weihestatus untersucht, wenn nicht Herr Dr. Heller, von dem wir oben gesehen haben, daß er nachgewiesenermaßen bereits mit den einfachsten theologischen Begriffen auf Kriegsfuß steht. Wenn Herr Dr. Heller den kirchlichen Status eines Klerikers und dessen Weihe untersucht, geht er erst einmal grundsätzlich von der Ungültigkeit aus, die es dann in seinen Aufsätzen zu beweisen gilt. So lange die ihm zur Verfügung stehende Literatur nicht die Gültigkeit einer Weihelinie positiv dokumentiert, bleibt für ihn die Ungültigkeit bestehen unbeschadet der Tatsache, daß er selbst nicht genügend Informationsmaterial finden kann oder diese Informationen auch gar nicht bestehen. Selbst wenn das Sacrum Offizium unter dem hl. Papst Pius X. eine bestimmte Bischofs- oder Priesterweihe namentlich und dokumentiert als gültig anerkennt, dann, schreibt Herr Dr. Heller, sei dies für ihn keine dogmatische Aussage, sondern habe nur unver-bindlichen kirchenrechtlichen Charakter. Was hier dogmatischer Status ist, dazu sei also bitte Herr Dr. Heller befragt und nicht das Sacrum Offizium zu Zeiten des hl. Pius X. Wahrscheinlich hätte selbst der heilige Papst Pius X. seine Schwierigkeiten, Herrn Dr. Heller die Gültigkeit seiner Weihen zu beweisen, weil auch er seinen Weihestatus und seine Weiheväter nur bis ins 17. Jahrhundert zurück- und dann nicht mehr weiterverfolgen kann.

Der Verfasser dieses Aufsatzes (d.i. Herr Böker selbst, Anm.d.Red. EINSICHT) geht a priori von der Gültigkeit der Weihen eines Klerikers aus, der sich "für die Tradition" weihen ließ. Soviel Verstand traue ich jedem Ordinanden zu, daß er die Kriterien für die Gültigkeit oder Ungültigkeit kennt, wenn er sich zum Priester weihen läßt. Wir sind auch "vorkonziliar" stets in die heilige Messe gegangen, ohne vorher den Weihestatus des Liturgen einzufordern. Wir würden nun denselben Fehler wie Herr Dr. Heller machen, wenn wir detailliert in die Untersuchungen einstiegen, die die Redak-tion der EINSICHT ständig führt, um die Ungültigkeit welcher Weihen auch immer zu beweisen. Deswegen wollen wir es bei den Allgemeinbestimmungen belassen, die für die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Sakramente stehen.

Augenscheinlich wird die Unwissenheit Herrn Dr. Hellers jedesmal, sobald der Begriff "Intention" auftaucht. Herr Dr. Heller ist nämlich fest, allerdings irrig, davon überzeugt, daß der Spender eines Sakramentes zu dessen Gültigkeit auch die Wirksamkeit intendieren (beabsichtigen) muß und hinter seinem Rücken keine sogenannte Gegenintention entwickeln darf, da sonst die Gültigkeit des gerade zu spendenden Sakramentes in Gefahr stünde. Die Intention definiert die Kirche aber als diejenige, zu tun, was die Kirche tut, und nicht zu intendieren, was die Kirche intendiert. Wenn die Gegenintention ein geheimer Vorbehalt sein soll, interessiert das für die Gültigkeit des Sakramentes nicht im geringsten, solange der Spender des Sakramentes tut, was die übrigen Sakramentenspender der Kirche bei der Spendung des Sakramentes tun. An der Wirkung, dem Tun, erkennt aber jedermann auch die nächste Ursache für dieses Tun, nämlich die Intention, die Absicht, etwas zu tun, wie und wenn es getan wird. Kein Mensch gräbt einen Garten um, wenn er die In-tention hat, Schuhe zu putzen. Wenn jemand einen Garten umgräbt, dann hat er auch die Absicht, den Garten umzugra-ben. Wenn jemand Schuhe putzt, dann hat er auch die Absicht, Schuhe zu putzen. Diese Absichten sind am Tun zu erkennen. Omne agens agit propter finem. Alles Wirkende wirkt um eines Zweckes willen. Dieses philosophische Prin-zip wird auch bei der Sakramentenspendung nicht durchbrochen. Über dieses etwas komplexere Thema kann sich jedoch jeder Informationswillige in der Artikelserie "Wirkung und Wirksamkeit der Sakramente" von P. August Groß in KE 1-3/1987 unterrichten lassen. Wir haben bereits ins Auge gefaßt, den Text dieses Aufsatzes in naher Zukunft in über-arbeiteter Form noch einmal aufzulegen.   

Aus den oben dargelegten Gründen hat die Kirche die Gültigkeit der Sakramentenspendung, eingeschlossen die Priester- und Bischofsweihen, vieler häretischer und schismatischer Gemeinschaften anerkannt, solange sie nur den katholischen Ritus bei der Spendung der Sakramente aufrechterhalten haben. Überprüfen wir zur Untermauerung des eben Dargeleg-ten, was das bereits zitierte Lehrbuch des Kirchenrechts von Prof. Eichmann auf Seite 138, allerdings in einem anderen Zusammenhang, schreibt: (folgt Zitat aus Eichmann, Eduard: "Lehrbuch des Kirchenrechts...") Mit den Augen der "Konzilskirche" gesehen haben wir diese Gültigkeit, ansonsten aber Unerlaubtheit, im Falle der Gründung der Priesterbruderschaft St. Pius X. hautnah miterlebt. Die einmal gültig erteilte Bischofsweihe Erzbischofs Lefebvre verlieh dem Ordinierten ebenfalls einen unauslöschlichen Charakter, der nicht mehr verlorengehen konnte. So sind denn die vier von ihm geweihten Bischöfe zweifelsohne gültig geweihe, wie diese vier auch selbst wieder Bischöfe weihen können. Mit Erlaubtheit oder Unerlaubtheit hat das allerdings nichts zu tun. Herausstellen wollte ich mit dem Auszug aus dem Kir-chenrechtskommentar von Eichmann hauptsächlich die Gültigkeit der einmal gespendeten Weihen. Diese Gültigkeit erstreckt sich selbst auf die offiziellen häretischen Gemeinschaften, solange deren geistliche Führer die apostolische Sukzession mit der katholischen Ordinationsformel oder den von der katholischen Kirche seit jeher anerkannten Ordi-nationsformen (Materie und Form = Handlung und Worte) weitergeben. Lesen wir zum Beweis dessen noch einen Aus-zug aus dem "Lexikon des katholischen Lebens" von 1952, Spalte 26 und 27 (folgt Zitat). Die gleiche Aussage über die Gültigkeit der Weihen bei Schismatikern und Häretikern finden wir im selben Lexikon über die getrennten Orthodoxen in Spalte 901 (folgt Zitat).

Das heißt natürlich beileibe nicht, daß jede Gemeinschaft, die sich heute "Kirche" nennt, in apostolischer Sukzession steht, d.h. gültig geweihte "Priester" und "Bischöfe" besitzt. Wenn daher der Ratsvorsitzende der E"K"D (Evangelische "Kirchen" Deutschlands), "Bischof" Klaus Engelhard den Vorsitzenden der Deutschen "Bischofs"konferenz Karl Lehmann vor ein paar Wochen in einem Interview umarmend-ökumenistisch mit lieber "Bruder" Lehmann anredet, dann hat er nur insofem recht, als Lehmann die "Bischofsweihe" erst nach 1968 (dem Jahr der Änderung der "Bischofsweihe-"formel in eine unkatholische und damit ungültige) empfing und sich damit auf der gleichen Gültigkeitsebene wie "Bischof" Engelhardt befindet. Die Nicht-Inhabe der apostolischen Sukzession gilt im deutschen Sprachraum hauptsächlich für die Protestanten, die Calvinisten, die Zwinglianer, die Hussiten. Erwähnt sei für den englischen Sprachraum die Anglikanische "Kirche". Papst Leo XIII. hat in der Apostolischen Konstitution Apostolicae Curae vom 13. September 1896 die anglikanischen Weihen wegen Abbruch des Zusammenhangs mit den Aposteln für null und nichtig erklärt. Die Anglikaner hatten mehr als einhundert Jahre lang eine ungültige unkatholische Weiheformel, die die apostolische Sukzession abreißen ließ.

Vielleicht sollte die Lehre der Kirche in puncto Gültigkeit der Weihe noch einmal ganz klar dargelegt werden. Wenn ein Bischof, sei es nun Erzbischof Lefebvre oder Erzbischof Thuc oder Bischof J. H. Reinkens von der Utrechter Union, der den Altkatholiken die apostolische Sukzession vermittelte, oder irgendein Bischof der schismatischen Orthodoxen "Kirche" oder ein anderer gültig geweihter Bischof jemanden zum Bischof oder Priester weiht, dann handelt es sich hier tatsächlich um gültig geweihte Bischöfe oder Priester, ungeachtet der Tatsache, daß es sich in allen Fällen um unerlaubte Weihen handelt. Die Unerlaubtheit hat jedoch mit der Gültigkeit oder Ungültigkeit nichts zu tun. Alle unerlaubt geweihten Bischöfe und Priester stehen dann natürlich in der Weihesukzession, nicht jedoch in der Jurisdiktionshierarchie. Für den gültigen Empfang des Ordo gelten lediglich die Minimalvoraussetzungen, daß der Ordinand männlichen Geschlechts ist, die Wassertaufe empfangen hat und die nach außen sichtbare Willensintention hat, freiwillig zum Priester oder Bischof geweiht zu werden, d.h. daß er nicht gezwungen werden darf, gegen seinen Wlllen in den geistlichen Stand einzutreten. Mehr Kriterien gibt es nicht, wenn nur die Gültigkeit im Blickfeld steht. Den oben aufgeführten Minimalanforderungen genügt aber in der Regel jeder getaufte protestantische Bäckerlehrling, der, wenn er einen Weihevater findet, von heute auf morgen ohne jegliche Vorbereitung und Kenntnisse der Theologie gültig zum Priester oder Bischof geweiht werden kann. Die Betonung liegt dabei auf dem Wort "gültig".   

Pikant wird die Sache erst dadurch, daB die "Konzilskirche" wegen mutmaßlicher Defekte in der Bischofsweiheformel von 1968 dabei ist, die apostolische Sukzession zu verlieren und damit keine gültigen Bischöfe und in der Folge keine gültigen Priester mehr hervorbringen kann, selbst nicht aus Theologieprofessoren. Der erste nach der neuen Formel ungültig "geweihte" "Bischof' war der Paderborner "Ordinarius" Joachim Degenhardt, was dann natürlich zur Folge hat, daß es mit größter Wahrscheinlichkeit seit 1968 auch keine gültigen Priesterweihen mehr in der Erzdiözese Paderborn gibt. Wo also, Herr Dr. Heller, soll sich ein Jungpriester die Weihe holen, nachdem die "Konzilskirche" in doppelter Hinsicht ausgefallen ist, wenn nicht notgedrungenermaßen bei irgendeiner schismatischen und häretischen Gemeinschaft? Diese Jungpriester, deren Weihestatus von Ihnen stets untersucht wird, holen sich doch nicht den Glauben ihres Weihevaters, sondern nur die Weihe und damit die apostolische Sukzession. Daß diese Weihe gültig ist, habe ich oben genügend ausführlich dargelegt, selbst dann, wenn der Weihevater die Ordination nur mit einem Gmnmistempel (statt auf Büttenpapier und mit erhabenem Sigellum) bestätigt, wie sie einmal in einem Artikel monierten.

Mir scheint's, daß man auf diese ganze verrückte Gedankenwelt erst kommt, wenn man sich in den Kopf gesetzt hat, die Priesterausbildung nach Fichte durchzusetzen, weil man zufällig selbst ein Studium nach Fichte absolviert hat. Für die Priesterausbildung schreibt der CIC im Kanon 1366 § 2 ganz eindeutig und bestimmt vor, daß Philosophie und Theologie im Sinne und nach den Grundsätzen des hl. Thomas von Aquin zu lehren sind: (Zitat von Can. 1366. § 2)

Zur Klärung dieser Frage schrieb ich Herrn Dr. Heller im Dezember 1995 einen Brief, den ich hier auszugsweise wiedergeben möchte. Eine Antwort des Angeschriebenen blieb übrigens aus: "... Nichtsdestotrotz gehe ich mit Ihnen in der Fichtepropagierung nicht einig. Der CIC schreibt in Can. 1366 § 2 ganz klar und eindeutig für die Priesterausbildung vor, daß Philosophie und Theologie im Sinne und nach den Grundsätzen des hl. Thomas von Aquin zu lehren sind (und nicht nach der Fichte-Philosophie). Da dies eine Vorschrift der "alten" Kirche ist, heißt es für jeden Rechtgläubigen auch: Roma locuta, causa finita (im Brief nicht übersetzt: Rom hat gesprochen, die Sache ist damit beendet)  Für Ihren Einwand, die Durchformung der Philosophie seit Descartes, Kant und Fichte dürfe man nicht als Ketzerei abtun, ohne je eine einzige Zeile dieser Autoren gelesen zu haben, bleibt kein Raum(...). Außerdem ist der Normalgläubige nicht philosophisch gebildet (ich auch nicht). (...)

***

Stellungnahme zu obigen Ausführungen

1.   Die Auslassungen über meinen dringlichen Appell "Pertinax..." übergehe ich. Es blieb Herrn Böker vorbehalten, diesen Hinweis, der im Interesse der Gläubigen erfolgte, als einziger mißverstehen zu wollen, um durch willkürliche Aus- und Umdeutungen über ein pastorales Anliegen seine satirischen Einfälle - mit kirchenrechtlichen Anmerkungen garniert - auszugießen. Nur eins dazu: Der Redakteur von KYRIE ELEISON gibt seine Empfehlungen zum Meßbesuch bei Klerikern, die nachgewiesenermaßen Sektierer mit dubiosen oder ungültigen Weihen sind - was er nicht einmal ansatzweise widerlegen kann (!) -, "um Leser auf die Möglichkeit aufmerksam zu machen, daß in einem ganz bestimmten Raum die Möglichkeit zum Besuch der wahren hl. Messe besteht, damit [er] so selbst den letzten 'Skrupulanten' von einer 'NOM-Feier' der 'Konzilskirche' fernzuhalten trachte" (S. 113). Was macht es für einen Sinn, Herr Böker, Gläubige eine von Laien simulierte Liturgie oder den Besuch einer 'Messe' zu empfehlen, in der die Gläubigen nicht wissen, ob sie den "Leib des Herrn" oder ein Stück Brot empfangen... angeblich, um sie vom Besuch des sog. N.O.M. abzuhalten? Warum machen Sie auf die 'Messen' dieser Vaganten, die mit uns - kirchlich betrachtet - nichts zu tun haben, aufmerksam, und nicht auf die hl. Messen der Orthodoxen, die doch 'nur' schismatisch sind?

Um die Absurdität solcher Unternehmungen noch zu unterstreichen, fehlen in der Liste der empfohlenen Meßzentren genau jene, nämlich das Münchner und das Ulmer, in denen H.H. Kaplan Rissling als Seelsorger tätig ist, an dessen Weihestatus es keine Zweifel gibt und der sich bemüht, seinen kirchlichen Standpunkt in den von ihm redigierten BEITRÄGEN... zu präzisieren.

2.   Herr Böker "geht a priori von der Gültigkeit der Weihen eines Klerikers aus, der sich 'für die Tradition' weihen ließ." (S. 114) Einmal abgesehen von der unverstandenen Anleihe des Terminus "a priori" bei dem Transzendentalphilosophen Kant, stellt dieses Eingeständnis eine Offenbarung gewollter Blauäugigkeit, ja sogar zynischer Gleichgültigkeit dar. Zum einen: Wer die Realitäten "a priori" einvernimmt, ist, wie Herr Jerrentrup das in seinem "Offenen Brief" treffend bezeichnet, philosophisch gesehen ein spekulativer Idealist. Abgesehen davon kennen wir das Problem der Unterwanderung unseres Widerstandes seit Mitte der 70iger Jahre, als sich nämlich Kleriker (oder 'Kleriker') aus der Vagantenszene anerboten, für die verschiedenen Gruppen Messen in den jeweiligen Zentren lesen zu wollen. Seit 1978 (!) - also seit beinahe 20 Jahren - haben wir immer wieder in der EINSICHT vor diesen Sektierern (vornehmlich aus der sog. Alt-römisch-kath. Kirche) warnen müssen, die mit den unterschiedlichsten Voraussetzungen zu uns Kontakt aufnehmen wollten. Es kam sogar vor, daß uns Personen als Priester (!) empfohlen wurden, die, weil sie keinen Konsekrator gefunden hatten, sich am Grab eines verstorbenen Bischofs einfanden, um unter Gebeten und Versprechen sich so aus dem Grabe die 'Weihe' spenden zu lassen. In München lief lange Zeit jemand herum, der vorgab, 'mystisch' von der Gottesmutter geweiht worden zu sein. (Die makabren Beispiele ließen sich weiterführen.) All diese Leute hatten sich - wenn man Bökers Diktion folgen will: "für die Tradition" 'weihen' lassen. Ach, da gab es noch einen ehemaligen Lehrer, der sich als Spätberufener nach dem modernen (ungültigen!) Ritus hatte weihen lassen, um auch "für die Tradition" tätig zu sein. Aber solch abstruse Realität ficht Herrn Böker nicht an, und natürlich auch nicht das kleinere  'Problem' der sektiererischen Provenienz der Vaganten. Wenn nämlich "für die Tradition" (welche meint Herr Böker eigentlich?) 'geweiht' (s.o.), dann sind diese Herrschaften allesamt gültig geweihte Priester... selbstverständlich "a priori". Daß ein Priester - nehmen wir einmal an, daß einer dieser Vaganten gültig geweiht wurde - nur innerhalb der Kirche (denn nur diese wurde von Christus dazu beauftragt) Sakramente auch erlaubt spenden darf, daß ein Gläubiger in der Regel erlaubterweise die Sakramente nur von einem Priester der Kirche empfangen darf, ficht Herrn Böker des weiteren auch nicht an! Der Satz des Lehramtes, wonach nur die Kirche - und nicht irgendeine Sekte oder ein Sektierer (!) - Heilsvermittlerin ist und sein soll, scheint den Redakteur von KYRIE ELEISON nicht weiter zu interessieren. Damit paßt Herr Böker in unser Sektierer-Raster: "Hauptsache schwarz" - "Hauptsache gültig". Und da er die Kandidaten, die sich ja "für die Tradition" weihen ließen, "a priori" für gültig geweihte Priester erklärt, spart er sich auch die Mühe, diejenigen zu überprüfen, die sich ihm in Soutane als Priester andienen. Uns ist das aber nicht egal! Auch wenn Herr Böker "'vorkonziliar' stets in die heilige Messe gegangen [ist], ohne vorher den Weihestatus des Liturgen einzufordern" (S. 114), dann konnte er das tun, weil die Kirche darüber gewacht hat. Die Zeiten aber haben sich geändert - da wird Böker mit mir einer Meinung sein. Früher mußte der betreffende Pfarrer das Zelebret eines fremden Priesters einsehen, heute müssen das die Verantwortlichen für die Meßzentren tun und dabei etwas über den Tellerrand von "Hauptsache schwarz" hinausschauen, sonst haben wir bald überall chaotische Zustände wie im Karlsruher Zentrum.

3.   Nun müssen wir uns einem Sektor der Sakramentstheologie zuwenden, wo nach Böker "die Unwissenheit Herrn Dr. Hellers jedesmal, sobald der Begriff 'Intention' auftaucht" "[a]ugenscheinlich wird". Ich persönlich habe keine Probleme damit, mich belehren zu lassen, auch wenn Herr Böker dabei seinen triumphalistischen Finger gen Himmel streckt. Allerdings habe ich mich zu Klärung des Begriffs der Intention bereits dezidiert in einer öffentlich, kontrovers geführten Debatte mit Herrn Schöner geäußert, weswegen ich Sie, verehrte Leser, auf meine dortigen Darlegungen verweisen möchte ( "Zum Problem der erforderlichen Intention bei der Spendung der Sakramente", EINSICHT XXIII, Nr. 1, S. 3 ff.und Nr. 5, S. 110 ff.; XXIV, Nr. 4, S. 103 ff.). Man gestatte mir aber einige Anmerkungen. Die Intention, die bei der Sakramentenspendung / -empfang von der Kirche ist, ist bestimmt dadurch, daß zu tun, was die Kirche tut. Was meint dieses "tun"? ...nach Herrn Böker "nicht zu intendieren, was die Kirche intendiert". Hier liegt in der Tat der strittige Punkt. Nach Böker (und mit ihm alle Ritualisten) meint "tun" nur die objektive Veränderung in der Außenwelt, der eine bestimmte willentliche Gerichtetheit (intentio) einfach unterstellt wird. D.h. wenn jemand stolpert und eine kostbare Blumenvase umreißt, dann hat er die Zerstörung - "er hat es getan" - sicherlich nicht intendiert. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß der Fahrer - wie am Wochenende in der Nähe meines Wohnortes geschehen -, der bei einem Überholmanöver frontal mit einem entgegenkommenden Auto zusammenstieß, wobei vier Menschen den Tod fanden, diese Personen absichtlich getötet hat. Aber sagt Böker: er hat sie umgebracht, also war das auch seine Absicht. So verständnislos sind nicht einmal die Gerichte, die verminderte Schuldfähigkeit bei ihren Urteilen gelten lassen. Doch das ist der Grundgedanke seiner Intentions-Theologie.

Man kann aber äußere Vorgänge nicht nur durch unbeabsichtige Reaktionen auslösen, sondern auch durch bewußte Täuschung, also eine bestimmte Intention vorspielen, die gar nicht gemeint ist. Jemand verwickelt meinetwegen eine arglose Dame in ein Gespräch, nicht, um mit ihr eine nette Konversation zu pflegen, sondern um sie abzulenken, damit ein Komplize mittlerweile die Wohnung ausrauben kann. Oder: wenn jemand einem einen Kuß gibt, dann ist das nach Böker Ausdruck seiner innigen Zuneigung. Im Fall des Judas war das zwar etwas anderes - nach Böker: aber nein! nicht Verrat, sondern Verehrung! Das ist natürlich schlicht falsch, wie jeder weiß. Es geht darum zu sehen, daß es ein Tun "als ob" gibt - vom Schauspieler, der bewußt etwas spielt, was er nicht ist, rede ich nicht einmal. Auf die Sakramentenspendung heißt das, daß - wie von der Kirche vorgeschrieben - mein Tun ein intentional gerichtetes Handeln meint, das dem von der Kirche gemeinten Vollzug der besonderen Gnadenvermittlung wirklich entspricht - und nicht ein Tun "als ob" sein darf. Denn in diesem Fall hätte ich eben nicht die erforderliche Intention (intentio recta). Papst Leo XIII. formuliert in "Apostolicae curae", daß man von einer gültigen Sakramentenspendung ausgehen kann, wenn sie ernsthaft gespendet wird - dieses "ernsthaft" meint doch sicherlich nicht "als ob", Herr Böker!

Aber es kommt noch schlimmer! Böker schreibt: "Wenn die Gegenintention ein geheimer Vorbehalt sein soll, interessiert das für die Gültigkeit des Sakramentes nicht im geringsten, solange der Spender des Sakramentes tut, was die übrigen Sakramentenspender der Kirche bei der Spendung des Sakramentes tun." (S. 115) D.h. die Notwendigkeit der geforderten Intention wird ausdrücklich geleugnet! Das ist nicht nur häretisch, sondern bedeutet auch eine Abwertung der unmittelbaren sakramentalen Gnadenvermittlung, die den Gläubigen eigentlich Anteil am Leben Gottes schenken soll, und siedelt sie an auf der Ebene der Zauberei.

Die Ritualisten und Herr Böker versuchen irrtümlich, eine bestimmte Intention nur an einem bestimmten äußeren Vorgang festzumachen. Diese Auffassung ist falsch: es kann zutreffen, muß aber nicht. Wenn ein Zeichen in Kreuzesform gezeichnet wird, dann kann es ein Kurzbekenntnis des christlichen Glaubens sein. Es dürfte aber nicht schwer fallen festzustellen, daß es auch vollführt wird, um jenen Glauben zu verhöhnen... man betrachte nur die einschlägigen Programme im Fernsehen. Also: eine Erweiterung des Realitätshorizontes, zumindest um dieses "als ob", ist angesagt. Aber diese ritualistische Einstellung braucht uns nicht weiter wundern. Mit einem Ritualisten besonderer Art, nämlich dem Zauberer Simon, der sich das Bischofsamt erkaufen wollte, um zu 'zaubern', hatten schon der hl. Petrus und der Apostel Philippus ihre Probleme (man vgl. Apg. 8,9-24).

4.   Um für diese Annahme, daß nämlich die Ritualisten eigentlich die Notwendigkeit der geforderten Intention indirekt leugnen, noch einen Beweis liefern zu wollen, schreibt Herr Böker: "Den oben aufgeführten Minimalanforderungen (insbesondere ist von Böker die Freiwilligkeit des Empfangs gemeint) genügt aber in der Regel jeder getaufte protestantische Bäckerlehrling, der, wenn er einen Weihevater findet, von heute auf morgen ohne jegliche Vorbereitung und Kenntnisse der Theologie gültig zum Priester oder Bischof geweiht werden kann." (S. 119) Der Bäckerlehrling qua Protestant würde genau das leugnen, für was er geweiht würde: das Feiern des Meßopfers. Das hieße eindeutig, daß er die erforderliche Intention nicht aufbrächte. Von uns hat niemand geleugnet, daß auch ein Häretiker oder Schismatiker gültig Sakramente spenden kann, aber er muß dies in der für die jeweilige Spendung erforderlichen Intention tun. So, wie sich Herr Böker hier äußert, ist seine Meinung schlicht häretisch.

5.    Bereits vorher nimmt Herr Böker eine Bewertung des Legalitäts-Status des kirchlichen Wiederaufbaus vor. Er schreibt: "Wenn ein Bischof, sei es nun Erzbischof Lefebvre oder Erzbischof Thuc oder Bischof J. H. Reinkens von der Utrechter Union, der den Altkatholiken die apostolische Sukzession vermittelte, oder irgendein Bischof der schismatischen Orthodoxen "Kirche" oder ein anderer gültig geweihter Bischof jemanden zum Bischof oder Priester weiht, dann handelt es sich hier tatsächlich um gültig geweihte Bischöfe oder Priester, ungeachtet der Tatsache, daß es sich in allen Fällen um unerlaubte Weihen handelt." (S. 118f. - Hervorhebung von mir.) Diese Passage zeigt, was Herr Böker von den Bemühungen um die Restitution der Kirche als Heilsinstitution, die sie ja auch in Zukunft bleiben soll, hält, nämlich wenig - da die Weihen nach ihm unerlaubt sind, hätten sie eigentlich gar nicht stattfinden dürfen. Daß Böker die Konsekrationen, die S.E. Mgr. Ngo-dinh-Thuc gespendet hat, mit denen gleichsetzt, die zum Schisma der Utrechter Union führten - die Weihen, die Mgr. Lefebvre spendete, spare ich aus -, verwundert nur denjenigen, der nicht weiß, auf wen sich der Redakteur von KYRIE ELEISON dabei bezieht: auf das CIC, dargereicht durch den Kanonisten Eichmann, wonach Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat unerlaubt sind und einen schismatischen Akt darstellen. Ich werfe Herrn Böker nicht vor, daß er erst recht spät zur "Tradition" zurückgefunden hat. Aber wenn er über Vorgänge schreibt, die bereits ausführlich kommentiert sind, sollte er sein Wissen up-daten, um  "up-to-date" zu sein. Die Frage nach der Erlaubtheit der Bischofsweihen von Mgr. Ngo-dinh-Thuc wurde damals zu Beginn der 80iger Jahre weltweit diskutiert und positiv beantwortet. Die entscheidende Antwort darauf hat der ehemalige Erzbischof von Hue mit seiner DECLARATIO über die Sedisvakanz des Hl. Stuhles selbst gegeben.

Wo steht Herr Böker eigentlich selbst? Sein Meßbesuch - unerlaubt, seine Beichte - unerlaubt, sein Ungehorsam gegen den 'Hl. Vater' - schismatisch, seine KYRIE ELEISON-Redaktion - unerlaubt - pardon! ein 'Imprimatur' erteilt er sich ja selbst!

Ich werde es nicht hinnehmen, daß der Späteinsteiger Böker die neueste Kirchengeschichte wieder umschreibt.

6.   Bökers Kirchenverständnis spiegelt sich in folgendem wider: "Wo also, Herr Dr. Heller, soll sich ein Jungpriester die Weihe holen, nachdem die 'Konzilskirche' in doppelter Hinsicht ausgefallen ist, wenn nicht notgedrungenermaßen bei irgendeiner schismatischen und häretischen Gemeinschaft? Diese Jungpriester, deren Weihestatus von Ihnen stets untersucht wird, holen sich doch nicht den Glauben ihres Weihevaters, sondern nur die Weihe und damit die apostolische Sukzession." (S. 119) ... man könnte fortfahren: wie Schrauben in einem Warenlager "holen". Bleiben wir beim "Holen": bei dem Laien Schmitz oder Schneider oder ähnlichen Vaganten gibt's nichts zu "holen", nicht einmal eine Weihe. Aber das stört Herrn Böker nicht, die Frage ist "a priori" entschieden. Hier begnügt er sich mit einer Weihe "als ob", welches er im Bereich der Intention nicht konzipieren kann.

Als sich nach der Promulgation der neuen Weiheriten recht bald herauskristallisierte, daß sie ungültig (Ritus für die Bischofskonsekration) oder zumindest zweifelhaft (Priesterweihe) waren und somit die Gefahr des Erlöschens der apostolischen Sukzession vorprogrammiert war, ging es uns im Zusammenhang mit der Problematik der Restitution u.a. auch darum, einen Bischof zu finden, diese Gefahr auch sehend, der als Glied der Kirche in Erfüllung seiner Pflichten (ex officio oder ex caritate) durch die Konsekration neuer Bischöfe für den Fortbestand der Kirche und den weiteren Wiederaufbau Sorge tragen würde. Als Mgr. Lefebvre mit dem Problem der erlöschenden Sukzession konfrontiert wurde, hatte er dafür zunächst nur Spott übrig. Nachdem dann später S.E. Erzbischof Ngo-dinh-Thuc tatsächlich P. Guerard des Lauriers und die Patres Carmona und Zamora konsekriert hatte, erklärte Mgr. Lefebvre den Konsekrator für "verrückt", um dann einige Jahre später selbst "verrückt" zu werden. Bedauerlich war und ist, daß mit den neuen Bischöfen auch neue Probleme entstanden, an denen wir heute noch kranken. Wichtig in diesem Zusammenhang aber ist, daß die Kirche aus sich heraus, d.h. von denjenigen Glieder aus, die den Glauben bewahrt haben, auch ihren Wiederaufbau betreibt. Natürlich waren auch von uns Überlegungen angestellt worden, ob es erlaubt sei, Sakramente bei den Orthodoxen zu empfangen (Bischofs- und Priesterweihe), wenn in der röm.-kath. Kirche die Sukzession erloschen wäre oder niemand sich bereit gefunden hätte, Bischöfe zu ihrer Bewahrung zu konsekrieren. Aber von unserer Seite wurde nicht daran gedacht, sich zur Rettung der Sukzession an Vaganten zu wenden, um sich bei ihnen Weihen "zu holen". (N.b. verkennt Herr Böker das Verhältnis eines Bischofs zu seinen Seminaristen bzw. zu den von ihm geweihten Priestern, wenn er meint, diese könnten sich bei dem jeweiligen Bischof wie in einem Warenhaus die "Weihen holen".)

Man gestatte mir noch eine weitere Anmerkung. Es ist immer ein Problem gewesen, wie gewisse Bischofs- und Priesterweihen, die auch u.a. von Mgr. Ngo-dinh-Thuc (meiner Meinung nach ungerechtfertigterweise) erteilt wurden, zu bewerten sind. Mgr. Guerard des Lauriers schlug vor, die Betreffenden, die kein klares, theologisch abgesichertes Programm hatten, zu ignorieren. In der Tat gehören Leute wie Bischof Miguet aus Frankreich, der sich von Johannes Paul II. als von ihm anerkannten "Hl. Vater" sein "Oeuvre" segnen ließ, nicht zu den Sedisvakantisten, sondern zum traditionalistischen Flügel der 'Konzilskirche', mag er noch so gültig geweiht oder sich sonst orthodox gebärden (Lesen der alten Messe). Einfach ignorieren sollte man sie nicht, man muß schon wissen, welche kirchlichen Positionen sie einnehmen, um eine Kooperation mit ihnen als begründet ablehnen zu können; denn viel zu viele Bökers laufen mit ihren Parolen "Hauptsache gültig", "Hauptsache schwarz", "nur die alte Messe" herum oder mit Minimalanforderungen, denen die "protestantischen Bäckerlehrlingen" ja genügen, und führen sie als Seelsorger in die Meßzentren ein. Welche Kriterien sollte man denn bei der Beurteilung solcher oder ähnlich traditionalistischer Kleriker, die z.B. die alte Messe lesen, anwenden? Meiner Meinung sind nur diejenigen berechtigt, die Sakramente der (wahren) Kirche zu spenden, die von der Ungültigkeit oder Zweifelhaftigkeit der neuen Riten und dem Abfall der 'Konzilskirche', also von der Sedisvakanz, überzeugt sind und die ihre pastorale Arbeit ausschließlich für und im Dienst des kirchlichen Wiederaufbaus einsetzen. Diese Einstellung ist auch von seiten der Gläubigen als auch der Kleriker die einzig legitime, die zum Empfang bzw. zur Spendung der Sakramente berechtigt. Alle anderen Einstellun-gen, wie die von Miguet, Datessen und anderen oder auch die Position der Econer, sind schisma-tisch oder sektiererisch, denn diese Personen oder Gruppierungen handeln - subjektiv gesehen - ohne Berechtigung, da sie weder die von ihnen abgelehnten Sakramentsriten als ungültig ablehnen noch die Legitimität der Autorität bestreiten, der gegenüber sie ungehorsam sind. Meistens haben sich diese Personen wie Miguet die Weihen nur aus Gründen des persönlichen Prestiges "geholt" - um im bökerschen Jargon zu bleiben. Mit all diesen Sektierern haben wir nichts zu tun.

Mit den obigen Empfehlungen hat sich Böker eindeutig in die Ecke der Sektierer gestellt. Mit seinen Lingens und Co's kann er die von ihm angepeilte 'Kirche' als Markt für Heilskonsum weiter ausbauen, wo sich jeder "holt", was er braucht. Wir aber werden uns daran nicht beteiligen!

7.   Wenn Böker selbst sagt, daß er von Philosophie nichts versteht, so nehme ich ihm das ab. Es ist aber geradezu erstaunlich, wie ausführlich er sein Nicht-Wissen vor uns ausbreitet. So legt er dar, daß meine "ganze verrückte Gedankenwelt" vom Studium Fichtes herrührt, von dem er sicherlich nicht zwei Zeilen gelesen hat. Immerhin ist diese "Gedankenwelt", so "verrückt" sie auch sein mag, geeignet gewesen, daß sich auch der Redakteur von KYRIE ELEISON an ihr bereichert hat, so z.B. an den in der EINSICHT vorgetragenen Positionen über die Ungültigkeit des sog. N.O.M. oder über die Sedisvakanz des Hl. Stuhles, die ja alle der "ganze verrückten Gedankenwelt", die auch die anderen Mitarbeiter der EINSICHT beherrscht(e), entsprungen sind.

Daß Böker auch in diesen Passagen mit Unterstellungen arbeitet wie in der gesamten Darstellung, nimmt niemand mehr wunder. Ich habe nie gesagt, daß Can 1366 § 2, wonach die Professoren die Studenten in den Fächern Philosophie und Theologie nach dem hl. Thomas unterrichten sollen, außer Kraft zu setzen sei. Ich habe aber sehr wohl dargelegt, daß das Studium eines philosophischen Autors nicht bedeuten kann, seine Positionen ohne eigene Einsicht einfach zu adaptieren. Das gilt für jeden Autor, für den hl. Thomas wie auch für den von Böker apostrophierten Philosophen Fichte. All diese Ignoranten, die außer thomistischem Personenkult (dem dieser sicherlich selbst höchst zuwider wäre), sollten sich doch einmal mit Studenten der Philosophie, meinetwegen aus dem zweiten Semester, unterhalten und in ihre Thomasfanfare stoßen ohne Argumente in der Sache: sie würden nur Kopfschütteln erzeugen. An philosophische Sätze wird nicht geglaubt, sondern sie werden eingesehen. Ein Philosoph ist ein Selbstdenker und nicht jemand, der fremde Sätze nachplappert (er könnte dann allenfalls zum Rhetoriker avanzieren). Leo XIII., auf dessen Enzyklika "Aeterni Patris" (vom 4.8.1879 - DH 3135-3140) der Can. 1366 § 2 fußt, ist in dieser Hinsicht zurückhaltend. Er schreibt: "Wenn etwas mit den Forschungsergebnissen der späteren Zeit weniger im Einklang steht oder schließlich in irgendeiner Weise nicht wahrscheinlich ist, so beabsichtigen Wir keineswegs, daß dies unserer Zeit zur Nachahmung vorgelegt werde." D.h. Leo XIII. will auf keinen Fall weitere (philosophische) Forschungen aus dem Studium ausgrenzen und zum anderen räumt er die Möglichkeit von Irrtümern in der thomistischen Philosophie ein. Und ich werde noch zeigen, daß es diese Irrtümer im philosophischen Ansatz des hl. Thomas tatsächlich gibt!

N.b. was würden all die bornierten Thomisten sagen, wenn man diesen Can. 1366 § 2 bezüglich des Theologiestudiums so auslegen würde, daß nur und ausschließlich das Lehren thomistischer Theologie erlaubt wäre, daß sie sogar den Vorzug vor der Lehre der Kirche auch in den Punkten bekäme, in denen Thomas von ihr abweicht - es gibt einige Positionen, wo die Lehre der Kirche und thomistische Theologie nicht übereinstimmen, was dann? Dann würde doch "der Teufel los" sein, der Diabolos, denn das Lehramt würde etwas empfehlen, was es selbst verwirft! ... nicht wahr?

Ich bin Herrn Böker dankbar, daß er seine Meinung zu entscheidenden Problemen so offenherzig skizziert hat. (N.b. vielleicht verrät er uns noch, wer der "geistliche Dogmatiker alter Schule" ist, der ihn bei diesen Ausführungen beraten hat.)
 
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