54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Dokumente S.E. Ngr. Pierre Martin Ngô-din-Thuc, Erzbischof von Bulla Reggia, vormals Erzbischof von Hué, Südvietnam,


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Bischofsweihen


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
'Exkommunikation' von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc durch 'Kardinal' Ratzinger


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Seelsorger und Patriot


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Das Problem der Bischofsweihe


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
S. E. Mgr. Blasius Sigebald Kurz 0.F.M.


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Der selige Papst Gregor X.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
BRIEF AN DIE BRUDERSCHAFT ST. PIUS X.


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Bulle »Cum ex Apostolatus officio«


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHEN, NACHRICHEN


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
Der selige Oliver Plunket


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
Entstehung und Entwicklung der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Offener Brief an Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Leserbrief Zum Problem, ob eine Bischofsweihe per saltum erfolgen darf


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
DIE BISCHOFSWEIHE VON P. MARTÍN DÁVILA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
DER HL. DON BOSCO


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
ERKLÄRUNG S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
WEIHEURKUNDE VON HERFORD


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Wer ist der Schwert-Bischof Nikolaus Schneider?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
DAS UTRECHTER SCHISMA UND DER ALTKATHOLIZISMUS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
Der hl. Anton-Maria Claret y Clara


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Anfrage an H.H. Abbé Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
DER HL. THOMAS BECKET


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
BISCHOFSWEIHE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Werner Schneider / Köln


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
DER HEILIGE AMBROSIUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Über Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER HEILIGE FRANZ VON SALES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Die Papstwahl von 1903


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Nachruf auf Herrn Jean André Perlant


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Sukzessionsliste von Jean Laborie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
DER HL. HILARIUS


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
Ein Briefwechsel


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
ARCHBISHOP NGO-DINH-THUC MARTYR FOR THE FAITH


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUR AKTUELLEN SITUATION - ANTWORT AN EINEN RATLOSEN KATHOLIKEN -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
D E C L A R A T I O


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
DIE ENZYKLIKA QUANTA CURA PIUS IX. UND DAS PRINZIP DER RELIGIONSFREIHEIT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
Die anderen Religionen achten und das, was gut an ihnen ist?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
KYRIE ELEISON!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
IMMER NOCH TOTGESCHWIEGEN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER HEILIGE TURIBIUS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
ZUM TODE VON HERRN DR. HUGO MARIA KELLNER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
BESONDERE VOLLMACHTEN VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
WIEDERVEREINIGUNGSVERSUCHE BIS ZUM PONTIFIKAT PIUS XII.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
BULLE APOSTOLICAE CURAE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
SEELSORGE IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
BISCHOFSWEIHE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
DER GESALBTE ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ERZBISCHOF NGO DINH THUC 'EXKOMMUNIZIERT'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BISCHOFSWEIHE, PRIESTERWEIHE- Curriculum Schäfer


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
OFFENER BRIEF AN MIT-CHRISTEN - AUS USA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
EINE SEITE ÜBER DIE KIRCHE VIETNAMS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
BISCHOFSWEIHE S.E. MGR. BENIGNO BRAVO UND MGR. ROBERTO MARTINEZ


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
ZIRKULAR 1/82 DES BISCHOFS CORTÉS-BRIEF CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
30. JAHRESTAG DER VERKÜNDIGUNG DES DOGMAS VON DER LEIBLICHEN AUFNAHME DER GOTTESMUTTER IN DEN HIMMEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
IST DIE KIRCHE NOCH KATHOLISCH ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
IN MEMORIAM PIUS XII. (1876-1958)


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
FRIEDLICHE KOEXISTENZ ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KIRCHENZERSTÖRER - EINST UND HEUTE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
GEGENWART DER KIRCHE IN DER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
LEFEBVRE IN ESSEN - ECONE


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Aufruf zum Gebet


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DOKUMENTE SR. EXZELLENZ MSGR. DR. PETRUS MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
STELLUNGNAHME ZU DEN WEIHEN VON PALMAR


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
SO FIEL ENGLAND VOM WAHREN, KATHOLISCHEN GLAUBEN AB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
VORLÄUFIGE NOTIZEN ÜBER DIE ALLERNÄCHSTE ZUKUNFT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
DIE KONZELEBRATION


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
SIND DIE NEUEN HOCHGEBETE ANNEHMBAR?


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Das Tohuwabohu des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Der hl. Ambrosius


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Der heilige Karl Borromäus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Zum Tode von Bischof Blasius Sigebald Kurz OFM


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DER HL. BONIFATIUS - ZUM FEST AM 5. JUNI


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Der Präzedenzfall Talleyrand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Dokumente zum Fall Williamson


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Papst Pius VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
Inhaltsverzeichnis


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. c-d Der wahre Kern der ‚Intentionsfrage’:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 9- 13. a-b Ist das Kirchenvolk in der Konzilskirche erhalten?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B.7. b - 9. Die richtige Schlußfolgerung


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Zum Beginn des neuen Jahrganges 2011


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Gott ist die Liebe


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Über die Wiederherstellung der heiligen Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
9. Oktober 2012 – ein beklemmender Jahrestag


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
30 Jahre Sedisvakanz-Erklärung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
In memoriam H.H. Pfr. Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Die heilsnotwendige Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Auf der Suche nach der verlorenen Hoffnung! Die Sichtbarkeit der Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Der Verrat am Christentum – Islam und Vatikanum II


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2018
Selig sind, die nicht sehen und doch glauben


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2020
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2023
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2024
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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
DECLARATIO


ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND
 
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND GEGEN DEN MODERNISMUS UND DIE FRAGE DER BISCHOFSGEWALT IN DER KIRCHE

von
Alvaro Ramirez Arandigoyen
(aus: FIDELIDAD A LA SANTA IGLESIA Nr. XVIII vom 15.8.83; übers. v. Heinrich Beckmann)


An
S. Exzellenz
Mgr. Moisés Carmona
Iglesia de la Divina Providencia
A C A P U L C O / G r o . - MEXIKO

Exzellenz!
Buenos Aires, den 30. April 1983

(...) Nach dem Vorhergesagten komme ich jetzt zu einem anderen Thema und zwar streng doktrinären Charakters, das einmal gebührend abgeklärt werden sollte.

Bevor ich Ihnen schrieb, führte mein Interesse an dieser Frage zu einem Schriftverkehr mit Mgr. Guerard des Lauriers und anderen wichtigen Personen des katholischen Widerstandes. Die Antworten, die ich erhielt, enthalten Überlegungen, die mir für verschiedene Fragen Licht spendeten, aber dennoch muß ich sagen, daß sie den wesentlichen Fragenkomplex der bischöflichen Vollmachten und ihrer Bedeutung im Rahmen der Kirche nur am Rande berühren.

Diese Frage stellt sich heute wie folgt: nach der Meinung gewisser Widerstandskreise sind die von Mgr. Ngo-dinh-Thuc gespendeten Weihen schismatisch, weil nicht vollzogen gemäß den geltenden kirchlichen Vorschriften, d.h. den Dispositionen des von Benedikt XV. bestätigten Kirchenrechts. Dieses verlangt für die Bischofswahl die Ernennung durch den römischen Pontifex und fixiert die Maßnahmen bei Verletzung der Vorschriften. (Es wird vorausgesetzt, daß das neue vom Gegen'Papst' Johannes Paul II. dekretierte Kirchenrecht hier nicht in Betracht gezogen wird.)

Meiner Meinung nach müßten, um darauf zu antworten, drei Punkte abgeklärt werden:

1. die Natur der Jurisdiktionsgewalt des röm. Pontifex,

2. die Natur der Bischofsgewalt in der Kirche,

3. die Verhaltensweise, wie sie die gegenwärtige religiöse Lage in der Welt gebietet.

Jeder der drei Punkte soll nachstehend kurz erläutert werden, denn m.E. müßten die katholischen Widerstandskreise hier überlegtere und gründlichere Studien betreiben, da es sich darum handelt, in die Tiefe zu gehen und die Angelegenheit wirklich seriös voranzutreiben.

Man beachte, daß in verschiedenen mit Rom unierten orientalischen Kirchen die Erwählung des Bischofs dem Patriarchen zusteht und nicht dem römischen Pontifex oder unter beiden aufgeteilt ist. Zum anderen hängt die Wahl des Bischofs von Rom selbst keineswegs vom Bischof von Rom ab, d.h. daß ein Papst zu Lebzeiten nicht seinen Nachfolger bestimmen kann.

1. DIE NATUR DER JURISDIKTIONSGEWALT DES RÖMISCHEN PAPSTES

In der katholischen Kirche werden zwei Arten von Vollmachten oder Gewalten unterschieden: Potestas ordinis (Weihegewalt) und Potestas jurisdictionis (Rechtsprechungsgewalt) Die Weihegewalt erstreckt sich auf die Vollmacht, die heiligen Mysterien zu feiern, die Sakramente zu spenden, was dem Priestertum entspricht, und in Ausübung absoluter Fülle den Bischöfen.

Die Jurisdiktionsgewalt ist die Gewalt, die Kirche zu regieren (Recht zu sprechen), wobei die universale Rechtssprechung dem Bischof von Rom zusteht, die örtliche Rechtssprechung den Bischöfen zukommt - in Verbindung mit dem römischen Pontifex. Die Weihegewalt richtet sich nach unabänderlichen göttlichen Gesetzen. Die Jurisdiktionsgewalt dagegen richtet sich nach menschlichen Gesetzen - sie sind vor dem Gewissen unter Sünde verbindlich -, sind aber veränderlich nach dem Willen der Kirche.

Das Konzil von Trient lehrt, daß man die Weihegewalt durch das WeiheSakrament mittels eines eigenen Ritus erhält und die Jurisdiktionsgewalt durch Beauftragung seitens des römischen Pontifex. Nach dem römischen Pontificale hat der vom weihenden Bischof befragte Kandidat darauf zu antworten, ob die erforderlichen apostolischen Briefe vorliegen.

Angesichts dieser Überlegungen müssen wir uns vor Augen halten, daß der Primat des Papstes - des Bischofs von Rom -, der die universale Jurisdiktion einschließt wie auch die Unfehlbarkeit, ein Privileg ist, das von der Tradition anerkannt und definiert ist für den Bischof von Rom als Nachfolger des hl. Petrus und Stellvertreter Christi. Aber im streng sakramentalen Sinne der Kirche als Verwalterin der heiligen Hysterien besitzt der Bischof von Rom keine größere Amtsgewalt als der Rest der Bischöfe als Nachfolger der Apostel.

Was die Verfahren der Wahl angeht, so haben diese im Laufe der Geschichte gewechselt, so wie auch die (rein) kirchlichen humanen und veränderbaren Gesetze sich gewandelt haben. Die schließlich vom hl. Pius X. kodifizierte Form der Wahl war das Resultat einer langen Entwicklung, zu deren Beginn es dem Volk und den Geistlichen (von Rom) zustand, ihren Bischof zu wählen. Auch müssen wir an die Rolle erinnern, die weltliche Autoritäten dabei spielten. So war es z.B. dem Vetorecht, das der Kaiser des hl. Römischen Reiches besaß und von dem zum letzten Mal im Jahre 1903 Gebrauch gemacht wurde, zu verdanken, daß Kaiser Franz Joseph in Ausübung dieses Rechtes es verhinderte, daß der von den Bischöfen bereits gewählte Freimaurer Rampolla den Stuhl Petri bestieg.

Es ist also klar, daß dem Bischof von Rom die universale Jurisdiktion für die Wahl aller Bischöfe der lokalen Jurisdiktion zusteht. Aber diese Wahl ist keineswegs wesentlich für die Übermittlung der bischöflichen Weihegewalt im sakramentalen Sinne. Immerhin begeht der Bischof, der neue Bischöfe ohne erforderliches apostolisches Mandat weiht, einen illegitimen Weiheakt, illegitime Weihen und eine äußerst schwere Sünde, die vom kanonischen Recht mit der Exkommunikation bestraft wird. Aber diese Ungesetzlichkeit berührt keineswegs den inneren Wert und die sakramentale Gültigkeit, da den Bischof eine sakramentale Machtbefugnis kennzeichnet, eine geheimnisvolle, vollgültige und absolute Gewalt, die der des Bischofs von Rom weder nachsteht, noch von ihm stammt, noch wesentlich durch ihn bedingt sein kann.

2. DIE NATUR DER BISCHOFSGEWALT IN DER KIRCHE

Aus dem Vorhergesagten erhellt, daß der Bischofsweihe in der Kirche die absolute Fülle und absolute Vollkommenheit der Weihegewalt zukommt. Es versteht sich demnach, daß sich die Streitigkeiten über die von Mgr. Ngo-dinh-Thuc vollzogenen Bischofsweihen lediglich auf die Frage der Gesetzlichkeit beziehen können. Nacn gesunder Lehre kann niemand verkennen, daß die von Mgr. Ngo-dinh-Thuc gespendeten Sakramente gültig sind, d.h. also daß die heugeweihten Bischöfe mittels des angemessenen Ritus die Vollgewalt des Priestertums erhielten, die sie in den Rang von Nachfolgern der Apostel erhob. Dem ist notwendigerweise so, da die Weihegewalt als solche nicht von der Jurisdiktionsgewalt abhängig ist. Um was es sich hier handeln kann, ist lediglich die Feststellung, ob die von Mgr. Thuc vollzogenen Weihen illegitim sind (wobei sie in diesem Fall, weil ohne kanonische Briefe, schismatisch sind) oder ob sie doch legitim vollzogen sind angesichts der gegenwärtigen Situation der Kirche.

Wir haben freilich von der Grundvoraussetzung auszugehen, daß der Römische Stuhl juridisch vakant ist, faktisch okkupiert von einer Anzahl von Gegen-'Päpsten', die die Häresie des II. Vat. Konzils stützen. Es versteht sich, daß diejenigen, die dies nicht akzeptieren, die Konsekrationen von Mgr. Thuc als schismatisch betrachten, da es für sie einen legitimen Papst gibt, dessen universale Jurisdiktion nicht respektiert wurde.

Die Klärung dieser Streitfrage ist außerordentlich wichtig in Bezug auf diejenigen, die den Hl. Stuhl für unbesetzt halten, aber dennoch die Weihen von Mgr. Thuc als schismatisch ansehen, weil es eben kein Schreiben (Mandatum) eines Papstes gab. Für sie ist hinsichtlich der Weihe von Bischöfen nichts zu machen, solange es nicht wieder einen Papst gibt.

Eine Lösung des Disputes ist wichtig, denn wir wissen alle, daß der Hl. Stuhl nicht nur momentan vakant ist - wegen des Todes eines Papstes oder sonst eines zufälligen Umstandes -, sondern weil wir vor einer sehr spezifischen Situation stehen, in der sich die Vakanz aus der Häresie herleitet und in der es keinen vernünftigen Grund für die Annahme gibt, die historischen Gegebenheiten würden sich schnell und leicht lösen. Abgesehen von den konkreten Weihen von Mgr. Ngo-dinh-Thuc und der dadurch bedingten Unruhemomente ist es unerläßlich, doktrinär folgende Frage zu ventilieren: Darf angesichts einer Situation wie der unsrigen ein katholischer Bischof unter Umgehung der kanonischen Vorschriften weihen?

Ich meine, die Antwort hierauf steht in gewissem Sinne schon im Katechismus. Wir wissen alle, daß in schwerer und dringlicher Notsituation ein Sakrament ohne Rücksicht auf die für normale Umstände stipulierten Vorschriften gespendet werden kann. Geist und Gnade sind es, die Gesetz und Buchstaben Daseinsberechtigung geben, und nicht umgekehrt. Das ist ein profundes evangelisches Prinzip und begründet eines der wichtigsten Unterscheidungskriterien zwischen Christentum und Judentum. Ich führe lediglich einige der hauptsächlichsten Fälle an Fälle, die übrigens zur elementaren Lehre gehören:

- Im Falle ernsthafter Todesgefahr kann die Taufe durch jeden Mann oder bei dessen Versagen durch jede Frau gespendet werden, soweit die substantiell rituellen Formeln angewandt werden (Ausgießen von Wasser über den Kopf des Täuflings mit den Worten: "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes". Und das ist vollauf gültig und keineswegs illegitim.

- Auch können und müssen in Todesgefahr durch jedweden Geistlichen die Lossprechung von den Sünden und die hl. Ölung administriert werden, auch wenn dieser die kanonischen Lizenzen für den Normalfall nicht besitzt, selbst wenn dieser in den Laienstand zurückversetzt oder von der Kirche exkommuniziert ist, denn seine priesterliche Gewalt ist ewig und unverletzlich und hängt nicht ab von den menschlich-kirchlichen Gesetzen, die in der Kirche herrschen. Die Notspendung dieser Sakramente in diesem Sinne ist nicht unerlaubt, sondern vielmehr geboten.

- Ein ähnliches Kriterium gilt für die Eheschließung in den Fällen, in denen das Aufsuchen eines Priesters für eine außergewöhnlich lange Zeit nicht möglich ist. Unter dieser Voraussetzung und angesichts der Tatsache, daß sakramental die Spender identisch mit den Eheschließenden sind, darf der Ehewille als legitim angesehen werden, da die eheliche Vereinigung und die Fortpflanzung auf Erden göttlichen Auftrags sind, der nicht durch die Unvollziehbarkeit der kirchlichen Gesetze menschlicher Natur aufgehoben werden kann. Auch hier handelt es sich zweifelsfrei nicht um Unerlaubtheit.

WENN DAS SCHAF AM SONNTAG IN DEN BRUNNEN FÄLLT, MUSS MAN ES HERAUSHOLEN! DENN DER MENSCH IST NICHT FÜR DAS GESETZ, SONDERN DAS GESETZ FÜR DEN MENSCHEN!

Für das Weihesakrament gilt ein gleiches. Alle Traditionalisten akzeptieren bedenkenlos, daß Mgr. Lefebvre die Gelegenheit ergriff und sich darauf verlegte, Priester zu weihen, ohne sich an die päpstliche Lizenz zu halten; denn angesichts der modernistischen Krise und des Versagens der Hierarchie drängte sich der Notstand auf,der den Fortbestand des katholischen Priestertums verlangt.

Aus welchem Motiv sollten die gleichen Argumente nicht gleichzeitig gelten - und das mit größerer Vehemenz -, wenn es sich um den Bischofsstand handelt? Hier ist die Dringlichkeit unendlich viel gravierender und unübergehbar, da es sich um das Überleben der Kirche selbst handelt. Denn wenn die Weitergabe der Bischofswürde aufhört, d.h. das apostolisch-hierarchische System zu Ende geht, hört das Leben der Kirche auf Erden auf.

Das Argument, man müsse warten und beten, daß Gott seine Kirche wie durch ein Wunder 'errette', scheint uns, und das muß klar gesagt werden, pharisäisch, messianisch und judaisierend. Es ist zudem ein der Tradition fremder Weg, denn nach dem katholischen Glauben sichert die Tradition das Fortleben der Kirche. Das wirkliche Wunder dieser Zeit liegt im Sakrament, das die göttliche Gnade vermittelt. Das ist der Fall bei der Vollgestalt des Priestertums und der apostolischen Sukzession. Worauf es in erster Linie ankommt, ist, sich Klarheit zu verschaffen über die wahrhafte Natur der Bischofsgewalt in der Kirche.

Unser Herr Jesus Christus errichtete seine monarchisch konstituierte Kirche mit Petrus an der Spitze. Aber die Gewalt Petri besteht darin, die universale Kirche zu lenken ("potestas jurisdictionis") und in der oberhirtlichen Unfehlbarkeit. Keineswegs darf die Machtvollkommenheit Petri verwechselt werden mit einer Art von sakraler Gewalt höherer Natur als die der Bischöfe, die die apostolische Tradition, d.h. die Kirche selbst verewigen. So ist im streng sakramentalen Sinne der Papst ein Bischof mehr, eben der Bischof von Rom, der zu seinem Bischofsamt noch mit dem Privileg der universellen Jurisdiktion und der doktrinären Unfehlbarkeit ausgestattet ist, falls er ex cathedra über Angelegenheiten des Glaubens und der Moral Entscheidungen trifft. Dies ist der rechte Gang der Dinge.

Die Leugnung oder Minimalisierung dieser Wahrheiten entstammt den Ausweitungen der Papolatrie der letzten kirchlichen Jahrhunderte, die ihrerseits zurückgehen auf die häretischen Lehraussagen des Juden Lainez (Superior der Gesellschaft Jesu) auf dem Konzil von Trient, wonach der Papst sozusagen ein Alles in der Kirche ist und er inklusive die Kirche selbst darstelle.

Wenn auch das Konzil von Trient diese Irrtümer nicht akzeptierte, so haben sie sich doch im Laufe der letzten Jahrhunderte mit zunehmender Stärke verbreitet und sind zum Quellgrund der schwachsinnigen Mentalität so mancher 'Traditionalisten1 geworden, die Mücken seihen und ein Kamel durchsickern lassen. Was sind nun die Bischöfe in der Kirche?

Die Antwort gibt wiederum der Katechismus. Jedoch sehen wenige hier klar. Die Bischöfe sind die Nachfolger der Apostel. Ihre Existenzweise ist durch die apostolische Natur der Kirche bestimmt, sie ist ein existenzieller Bestandteil von ihr. Von dieser apostolischen Natur, durch die Bischofsweihe übertragen, hängt das Überleben der Kirche ab, einer Kirche, die im tiefsten Sinne ein Sakrament ist. Das will sagen, daß die Kirche reelle göttliche Vergegenwärtigung in der Welt ist, Vergegenwärtigung der göttlichen Gnade, die sie mittels der Sakramente spendet.

Diese Themen müssen von den Katholiken des Widerstandes gründlich studiert und gebührend vertieft werden, wo es sich darum handelt, die modernistische Häresie zu bekämpfen und die Absicht besteht, ihr in ihrer ganzen Tragweite auf den Leib zu rücken. Dazu gehört auch der falsche papolatristische Traditionalismus.

3. DIE DURCH DIE GEGENWÄRTIGE RELIGIÖSE SITUATION GEBOTENEN VERHALTENSWEISEN

Wir denken, wenn zugegeben wird, daß die gegenwärtige Lage der Kirche so ist, wie wir sie einleitend in unserem zitierten Manifest beschrieben haben, mit einem vakanten Hl. Stuhl, besetzt von einer Reihe von Gegen'Päpsten', und einem universellen Episkopat in häretischer Einheit mit dem II. Vat. Konzil - was zum anderen heißt, daß diese Bischofsstühle ebenfalls unbesetzt sind -, daß dann in wenigen Jahren die römische, hierarchische und sichtbare Kirche vom Erdboden verschwunden sein wird, verschlungen von der Häresie. Dieser Gefahr kann nur und muß begegnet werden durch eine volle Ausübung der "potestas ordinis" seitens der katholischen Bischöfe, die in der Welt bleiben, falls sie überhaupt verbleiben.

Wenn es das ist, was sichtlicherweise und im Prinzip Mgr. Ngo-dinh-Thuc getan haben sollte, so dürfte dies unter dem Gesichtspunkt des katholischen Glaubens niemals zu einem Streitfall werden.

Wir wissen nicht, ob Mgr. Ngo-dinh-Thuc ein solcher 'Heiliger' ist wie Mgr. Lefebvre. Auch wissen wir nicht, ob die Bewegung, die die von ihm vollzogenen Weihen ausgelöst hat, sich in neue extravagante Linien oder sektiererische Halluzinationen abzweigen kann, wie es in Palmar geschah. Ich für meine Person hoffe und vertraue, daß dem nicht so sein wird und begründe mein Vertrauen auf den Entwicklungsgang, wie Sie, Mgr. Carmona, ihn verkörpern.

Es kann immerhin für niemand zweifelhaft sein, daß ein katholischer Bischof in der gegenwärtigen Situation seine Amtsmacht auszuüben hat. Wachsen und Verfall des kirchlichen Lebens in der Welt stehen jeweils im Zusammenhang mit der Helle und dem Dunkel des apostolischen Lichtes.

Man irrt sich gewaltig, wenn man das Thema auf die Heiligkeit im Sinne einer subjektiv ethischen Haltung im Geiste der 'devotio moderna1 verengen will. Was über diese hinaus interessiert, ist die objektive Heiligkeit der Kirche, die sich lediglich sakramental ausgießt mittels der voll ausgeübten bischöflichen Vollmachten. Eine Kurve des kirchlichen Verfalls der letzten Jahrhunderte bezeugt, daß er immer dann eintritt, wenn die Bischöfe aufhören, ihre Machtbefugnisse auszuüben. Die heiligen bischöflichen Gewalten, empfangen von den Aposteln und fortgeführt durch die Tradition, sind göttlichen Rechtes.

Und hier stellen wir uns die Frage, die sich der römischen und apostolischen Kirche in unserer geschichtlichen Stunde der heutigen Krise und weltweiten Apostasie sich zu ihrer Lösung aufdrängt: Es besteht kein Zweifel, daß es dem römischen Pontifex (Bischof von Rom) durch die heilige Tradition zusteht, die Bischofssitze gemäß seinem Eigenrecht der universalen Jurisdiktion zu besetzen. Das ist unbestreitbar und soll nicht angetastet werden.

Aber: Gehen im Falle einer längeren römischen Vakanz die Bischöfe als Nachfolger der Apostel der bischöflichen Gewalt verlustig, die Kirche fortzusetzen?

Verlieren sie die "potestas generandi" (die Macht des geistigen Zeugens, des geistigen Hervorbringens; Anm.d.Red.), neue lokale Kirchengemeinden zu gründen, eine Gewalt, die die Apostel hatten und in vollem Maße in der alten Kirche ausübten? War dies eine außerordentliche Gewalt, die den Aposteln zustand und nur ihnen und zwar unter Vorbehalt des Primats Petri, die dann später erlosch? (Dann wären die Bischöfe eine Art von reduzierten Apostel-Nachfolger. Hätte dann der Jude Lainez doch recht?)

Sowohl die "potestas ordinis" als auch die "potestas generandi" sind göttlichen Rechts. Und in einer normalen Kirchenregierung, wie wir sie bis zu Pius XII. kannten, findet sich dies alles geordnet, harmonisiert und kontrolliert im Kirchenrecht, wenn auch kein Zweifel besteht, daß die Bischöfe der damaligen Zeit als Erben der modernen Revolution und als moderne Menschen fast vollständig das tiefe Bewußtsein für die apostolische Natur ihres Ranges verloren hatten. Dies erklärt auch die traurige Rolle, die die sog. 'traditionalistischen' Bischöfe auf dem II. Vat. Konzil spielten: erkrankt an Papolatrie flüchteten sie unter die Fittiche des Gegen'Papstes' Montini, der ihnen lügnerisch versprach, im gegebenen Augenblick die rechte Lehre zu retten. Das Resultat war, daß die Bischöfe - Nachfolger der Apostel - ihre Vollmacht nicht ausübten und die Kirche in das Dunkel der modernistischen Häresie stürzten.

Es ist eine elementare Wahrheit, die nicht laut genug gesagt werden kann, daß die heilige katholische, sichtbare und hierarchische Kirche sich nicht allein auf Petrus gründet, sondern auf Petrus und die in der Gemeinschaft des Glaubens an Jesus Christus vereinten Apostel.

So besteht nach göttlichem Recht für einen in der Welt gläubig gebliebenen Bischof eine Gewissenspflicht unter Androhung, sein Heil zu verlieren, seine apostolischen Vollmachten ohne Abstriche voll und ganz auszuüben, um so die Kirche Christi fortzuführen. Der Bischof, der so verfährt, wie auch die neuen, von ihm geweihten Bischöfe wären gewiß nicht befugt, den Bischof von Rom zu wählen, denn dieses Recht steht der Lokalkirche Roms zu, die heute rechtswidrig durch eine Irrlehre usurpiert ist. Auch sind sie nicht befugt, die von den Irrlehrern der ganzen Welt usurpierten Bischofssitze zu besetzen, jedoch steht es ihnen in Übereinstimmung mit der Tradition zu, neue Kirchen zu gründen und sie mit den erforderlichen Amtsvollmachten auszustatten.*) Es steht ihnen ferner zu, und dies in Übereinstimmung mit der klaren katholischen und orthodoxen Tradition, sich zu Synoden oder lokalen Konzilien zu versammeln, um Häresien zu verurteilen und die Kirche zu lenken, alles so, wie es einst die Apostel taten - so lange, bis der Stuhl Petri wieder für die wahre Kirche zurückerobert ist. Nichts steht im Wege, auch einen Patriarchen zu wählen.

Was diese Bischöfe unter keinen Umständen tun dürften, wäre, einen neuen Papst zu wählen, auch nicht irgendeine Art Sekte zu gründen und auch nicht, sich eine universelle Jurisdiktion in der Form der Gründung eines modernen religiösen Ordens anzuzeigen, was jedweden apostolischen Sinnes entbehrte (wie Lefebvre es tut). Was sie zu tun hätten, ist einfach dies: zu handeln, wie die Apostel es taten - und nichts anderes.

Hochwürdigster Herr Bischof (Carmona), mit diesen kurzen Ausführungen erlaube ich mir, Ihnen einen Anhalt zum Nachdenken zu geben - zum Wohl des Glaubens und der heiligen Kirche.

Die Tradition der Kirche ist sehr reich an Institutionen, Gesetzen und Gebräuchen, die mit voller Legitimität heutzutage im Zeitalter der Katakomben, zu denen wir verurteilt sind, wiederbelebt werden können. Wichtig ist es, bis in die letzten Konsequenzen hinein das unveränderliche, göttliche Recht zu respektieren,als es auch zu verstehen, das kirchlich-menschliche Recht gebührend anzupassen und zu aktualisieren, um es in den Dienst des Glaubens zu stellen.

Heute - wie stets - haben wir die immer festere Überzeugung, daß die Pforten der Hölle die Kirche nicht überwinden. Wenn diese auch auf ein Minimum ihrer Sichtbarkeit reduziert ist, so wird sie doch ihre Gegenwärtigkeit in der Welt bis an das Ende der Zeiten behalten. Wenn wir daran nicht zweifeln und demütig den Prinzipien der Tradition anhängen, frei von Sektierertum, Messianismus und Wundersucht, dann wird in uns die Gnade des Allerhöchsten durch Seinen Sohn Jesus Christus den belebenden Geist anzünden - und die Kirche wird niemals zugrunde gehen.

Möge die heiligste Mutter Gottes, Maria - Königin des Himmels und auch unsere
Herrscherin - für uns bitten, damit unser Glaube nicht wanke.

Ich bitte um Ihr Gebet

In Jesus und Maria
(gez.:) Alvaro Ramirez Arandigoyen

Adresse:
"Ediciones Fidelidad", Casilla de Correo (Postfach) 4224 C Central,
1000 - Buenos Aires, Argentinien.


*) Anm.d.Red.:
Hier wird zum ersten Mal versucht, Pflichten, Vollmachten und Rechte der durch Mgr. Ngo-dinh-Thuc geweihten Bischöfe zu definieren. Dieses Thema wird uns auch in der Zukunft weiter beschäftigen. Es wird kontrovers geführt, um so die stichhaltigen Argumente herauszufiltern. Inzwischen hat Mgr. Guérard des Lauriers eine Erklärung veröffentlicht, die auch zu diesem Thema Stellung bezieht und deren erster Teil inzwischen in den SAKA-Informationen vom Jan. 1984 erschienen ist. Wir werden diese Erklärung auch in EINSICHT veröffentlichen. Wir werden uns auch bemühen, Autoren zu finden, die Auskunft geben können über die Papstwahl als solche, über ihre mögliche Durchführung unter heutigen Umständen. Dabei werden die von Herrn Ramirez gemachten Vorschläge noch einmal zu prüfen sein.


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