54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
Datenschutzerklärung | Zum Archiv | Suche




Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Dokumente S.E. Ngr. Pierre Martin Ngô-din-Thuc, Erzbischof von Bulla Reggia, vormals Erzbischof von Hué, Südvietnam,


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Bischofsweihen


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
'Exkommunikation' von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc durch 'Kardinal' Ratzinger


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Seelsorger und Patriot


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Das Problem der Bischofsweihe


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
S. E. Mgr. Blasius Sigebald Kurz 0.F.M.


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Der selige Papst Gregor X.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
BRIEF AN DIE BRUDERSCHAFT ST. PIUS X.


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Bulle »Cum ex Apostolatus officio«


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHEN, NACHRICHEN


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
Der selige Oliver Plunket


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
Entstehung und Entwicklung der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Offener Brief an Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Leserbrief Zum Problem, ob eine Bischofsweihe per saltum erfolgen darf


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
DIE BISCHOFSWEIHE VON P. MARTÍN DÁVILA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
DER HL. DON BOSCO


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
ERKLÄRUNG S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
WEIHEURKUNDE VON HERFORD


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Wer ist der Schwert-Bischof Nikolaus Schneider?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
DAS UTRECHTER SCHISMA UND DER ALTKATHOLIZISMUS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
Der hl. Anton-Maria Claret y Clara


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Anfrage an H.H. Abbé Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
DER HL. THOMAS BECKET


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
BISCHOFSWEIHE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Werner Schneider / Köln


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
DER HEILIGE AMBROSIUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Über Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER HEILIGE FRANZ VON SALES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Die Papstwahl von 1903


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Nachruf auf Herrn Jean André Perlant


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Sukzessionsliste von Jean Laborie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
DER HL. HILARIUS


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
Ein Briefwechsel


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
ARCHBISHOP NGO-DINH-THUC MARTYR FOR THE FAITH


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUR AKTUELLEN SITUATION - ANTWORT AN EINEN RATLOSEN KATHOLIKEN -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
D E C L A R A T I O


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
DIE ENZYKLIKA QUANTA CURA PIUS IX. UND DAS PRINZIP DER RELIGIONSFREIHEIT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
Die anderen Religionen achten und das, was gut an ihnen ist?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
KYRIE ELEISON!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
IMMER NOCH TOTGESCHWIEGEN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER HEILIGE TURIBIUS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
ZUM TODE VON HERRN DR. HUGO MARIA KELLNER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
BESONDERE VOLLMACHTEN VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
WIEDERVEREINIGUNGSVERSUCHE BIS ZUM PONTIFIKAT PIUS XII.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
BULLE APOSTOLICAE CURAE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
SEELSORGE IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
BISCHOFSWEIHE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
DER GESALBTE ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ERZBISCHOF NGO DINH THUC 'EXKOMMUNIZIERT'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BISCHOFSWEIHE, PRIESTERWEIHE- Curriculum Schäfer


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
OFFENER BRIEF AN MIT-CHRISTEN - AUS USA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
EINE SEITE ÜBER DIE KIRCHE VIETNAMS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
BISCHOFSWEIHE S.E. MGR. BENIGNO BRAVO UND MGR. ROBERTO MARTINEZ


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
ZIRKULAR 1/82 DES BISCHOFS CORTÉS-BRIEF CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
30. JAHRESTAG DER VERKÜNDIGUNG DES DOGMAS VON DER LEIBLICHEN AUFNAHME DER GOTTESMUTTER IN DEN HIMMEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
IST DIE KIRCHE NOCH KATHOLISCH ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
IN MEMORIAM PIUS XII. (1876-1958)


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
FRIEDLICHE KOEXISTENZ ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KIRCHENZERSTÖRER - EINST UND HEUTE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
GEGENWART DER KIRCHE IN DER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
LEFEBVRE IN ESSEN - ECONE


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Aufruf zum Gebet


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DOKUMENTE SR. EXZELLENZ MSGR. DR. PETRUS MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
STELLUNGNAHME ZU DEN WEIHEN VON PALMAR


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
SO FIEL ENGLAND VOM WAHREN, KATHOLISCHEN GLAUBEN AB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
VORLÄUFIGE NOTIZEN ÜBER DIE ALLERNÄCHSTE ZUKUNFT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
DIE KONZELEBRATION


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
SIND DIE NEUEN HOCHGEBETE ANNEHMBAR?


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Das Tohuwabohu des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Der hl. Ambrosius


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Der heilige Karl Borromäus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Zum Tode von Bischof Blasius Sigebald Kurz OFM


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DER HL. BONIFATIUS - ZUM FEST AM 5. JUNI


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Der Präzedenzfall Talleyrand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Dokumente zum Fall Williamson


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Papst Pius VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
Inhaltsverzeichnis


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. c-d Der wahre Kern der ‚Intentionsfrage’:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 9- 13. a-b Ist das Kirchenvolk in der Konzilskirche erhalten?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B.7. b - 9. Die richtige Schlußfolgerung


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Zum Beginn des neuen Jahrganges 2011


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Gott ist die Liebe


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Über die Wiederherstellung der heiligen Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
9. Oktober 2012 – ein beklemmender Jahrestag


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
30 Jahre Sedisvakanz-Erklärung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
In memoriam H.H. Pfr. Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Die heilsnotwendige Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Auf der Suche nach der verlorenen Hoffnung! Die Sichtbarkeit der Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Der Verrat am Christentum – Islam und Vatikanum II


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2018
Selig sind, die nicht sehen und doch glauben


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2020
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2023
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2024
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
DECLARATIO


DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE
 
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHEIN IHREM BEZUG ZUR APOSTASIE DER RÖM.-KATH. KIRCHE IM 2O. JAHRHUNDERT


von
Eugene Howson
übers. von Eugen Golla


Ob die Apostasie der kath. Kirche, welche sich der Welt mit der Eröffnung des 2. Vatikanischen Konzils am 11. Oktober 1962 kundtat, d große vom hl. Paulus in seiner zweiten Epistel an die Thessalonicher (Kap. 2) und vom Propheten Daniel (Dan. 11,31) vorausgesagte große Abfall ist, ist eine Angelegenheit der Spekulation. Daß es sich aber um eine große Apostasie handelt, ist eine unleugbare Tatsache. Ohne Zweifel liegen ihre Wurzeln im Modernismus, der größten Häresie des 19. Jahrhunderts, möglicherweise jedoch noch tiefer, nämlich in der protestantischen Reformation.

Unter den Änderungen, welche die Revolution von Vatikanum II hervorgebracht hat, ist die Zerstörung des Priestertum eine der folgenträchtigsten, die durch eine Änderung des Weiheritus sowie die Aufhebung der bischöflichen Gewalt verursacht wurde, dieses Sakrament zu übertragen, welche der von Christus gestifteten apostolischen Kirche verliehen worden war, um sie gemäß seiner Verheißung bis zum Ende der Zeiten fortzusetzen. Diese satanische Zerstörung war eine derjenigen, welche auf der Liste der Reformer an erster Stelle stand. Sie war wohl noch folgenschwerer als die Zerstörung des hl. Meßopfers. Solange nämlich das Priestertum und seine Weitergabe innerhalb der Hierarchie weiterbestehen würde, wäre auch die Möglichkeit für die Wiederherstellung des hl. Opfers gegeben. Mit der Zerstörung des Priestertums und den ihm eigenen Vollmachten wurde eine eventuelle Wiedereinführung des alten Meßritus zu einer Farce werden, einem sakrilegischen Betrug, der heutzutage schon beobachtet werden kann, wenn Männer, welche mittels des ungültigen Ritus Pauls VI. 'geweiht' wurden, zelebrieren.

Unglücklicherweise konzentrierte sich die Aufmerksamkeit stärker auf die Zerstörung der hl. Messe, d.h. auf die von Johannes XXIII. begonnenen und von Paul VI. - anläßlich der Promulgation des sog. 'Novus Ordo1 im Advent 1969 - vollendeten schrittweisen Änderungen. (Anm.d.Red.: Dabei wurde die Zerstörung des Priestertums weitgehend zunächst einmal übersehen. Soweit bekannt, war H.H.Dr. Katzer (+) einer der ersten, die sich mit diesem Thema beschäftigten - vgl. EINSICHT Juli und September 1977.) Pauls VI. 'Messe' - von ihm definiert als "eine Versammlung des Volkes mit dem Priester als Vorsitzendem, um die Erinnerung an das Herrenmahl zu feiern" - gleicht einer protestantischen Abendmahlsfeier. Eine der bezeichnendsten Änderungen zum Zwecke der Eliminierung der Transsubstantion war die, daß man zum einen die Konsekrationsworte durch das "Verlesen des Einsetzungsberichtes" ersetzte. Aber man begnügte sich damit nicht: zum anderen wurden die Konsekrationsworte auch noch gefälscht. Als man nämlich die Volkssprachen in der Liturgie einführte, setzte man anstelle der lateinischen Formel (für die Verwandlung des Weines) "qui pro vobis et pro multis effundetur" ("das für euch una für viele vergossen wird") die Fälschung "das für euch und für alle vergossen wird", wodurch man sich eine bLasphemische und sakrilegische Lüge zuschulden kommen ließ, da man Christus Worte unterschob, die er niemals ausgesprochen hatte, wie dies vom Konzil von Trient definiert wurde.

Infolge der stufenweisen Zerstörung zwischen 1962 und 1969 war sich die Mehrheit der Laien Englands nicht bewußt, daß ihnen die hl. Messe, welche ihnen der hl. Augustinus 592 von Papst Gregor dem Großen übergeben hatte, weggenommen worden war. Gott allein vermag die Motive des Klerus zu beurteilen, der beinahe in seiner Gesamtheit überall auf der Welt danach handelte, was als unterwürfiger Gehorsam erscheint. Es gab hier in England (Anm.d.Red.: der Autor dieses Beitrages ist Engländer) einige wenige Ausnahmen, so z.B. Father Oswald Baker, ein Pfarrer aus Downham Market, Norfolk, und eine Handvoll andere, die widerriefen und zu jener hl. Messe zurückkehrten, für deren Feier sie geweiht worden waren. In Frankreich war die Zahl derer, welche sich weigerten zu apostasieren, merklich größer. (...)


DER NEUE 'WEIHERITUS'

Das sog. neue Römische 'Pontifikale', welches die neuen Riten für die angeblichen 'Priester-' und 'Bischofsweihen' enthält, wurde am 18. Juni 1968 promulgiert und hinsichtlich der Priesterordination am 6. April 1969 verpflichtend eingeführt.  

Das Evangelium nach dem hl. Lukas (Kap. 22,17-2o) enthält den Bericht über die Einsetzung des Weihesakramentes: "Und er nahm den Kelch, dankte und sagte: 'Nehmt hin und verteilt ihn unter euch (...).' Und er nahm Brot, dankte, brach es und gab es ihnen mit den Worten: 'Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird. Tut dies zu meinem Gedächtnis.' Ebenso nahm er nach dem Mahle den Kelch und sagte: 'Dieser Kelch ist der Neue Bund in meinem Blute, das für euch vergossen wird.'"

Das Konzil von Trient bestimmte im Kanon 2 der XXII. Sitzung: "Wenn jemand sagt, durch die Worte: 'Dies tut zu meinem Andenken' - habe Christus die Apostel nicht zu Priestern eingesetzt, oder: er habe dadurch nicht angeordnet, daß sie und die anderen Priester seinen Leib und sein Blut opfern sollen, der sei im Bann." Dies ist eine der wenigen Stellen, wo die Kirche feierlich den Sinn einer Schriftstelle definierte. Es ist Lehre der Kirche, daß es drei wesentliche Elemente für ein gültiges Sakrament gibt: die Materie, die Form bzw. die Worte, welche den Akt der Gabe bzw. Materie begleiten (und deshalb die Bedeutung dieser Handlung bestimmen) und die rechte Intention.

Im Weihesakrament hat nun Trient dogmatisch bestimmt, daß die Form, derer sich Christus bei der Weihe seiner Priester bediente, die Worte waren "tut dies zu meinem Andenken". Daraus folgt, daß Er seinen Aposteln bei der Anweisung, diesen Akt zu vollziehen, Er ihnen auch die Vollmacht verlieh, dies tatsächlich tun zu können. Was sollten sie also nun tun? Die Materie, d.i. Brot und Wein, die Er ihnen überreichte, in Seinen Leib und in Sein Blut zu verwandeln. Es dürfte klar sein, daß die Apostel, wenn sie ihrerseits diese Vollmacht anderen weitergaben, nicht die Worte "tut dies zu meinem Andenken" verwenden konnten. Sie konnten jedoch - und es ist vernünftig, dies anzunehmen - dieselbe Materie verwenden. Welcher Form sie sich auch immer bedienten, um die Gewalt und die Gnaden zu übertragen, aus Gründen der Vernunft und der Theologie muß der Ritus schließlich klar die Vollmacht, welche übertragen werden soll, kennzeichnen. Und welche Materie eignet sich da besser als jene, die Christus verwendete? Außerdem lehren die Theologen, daß die Kirche nicht die Macht besitzt, die Substanz irgendeines von Christus eingesetzten Sakramentes zu verändern.

WAS IST EIN PRIESTER?

Die katholischen Bischöfe Englands definierten in ihrer Verteidigung der Bulle Papst Leo XIII. "Apostolicae curae", welche die sog. Anglikanischen Weihen als ungültig verwarf, das Priestertum wie folgt: "Ein Priester ist derjenige, welcher ein Opfer darbringt: dem Opfer entspricht das Priestertum. Da unser Opfer das Opfer der hl. Messe ist, ist unser Priester dazu bestimmt, dieses Opfer darzubringen. Er ist daher jemand, der von Gott die Vollmacht erhielt, Christi Leib und Blut mittels der Konsekrationsworte in den Gestalten von Brot und Wein gegenwärtig zu setzen und sie aufzuopfern." Das ist die Vollmacht, welche Christus seinen Aposteln gab, als er am Gründonnerstag das Sakrament der Priesterweihe einsetzte.

Ferner sagten die englischen Bischöfe in ihrer Erklärung der Bulle von Leo XIII.: "Er mag andere Vollmachten mit diesem Amt verbunden haben, wie die Gewalt, Sünden zu vergeben (...), aber sie sind hinzugefügt und folgen daraus. Sie sind dem Priestertum entsprechend hinzugefügt worden, aber sie sind nicht zu seinem Wesen gehörig. Der Priester wäre nicht weniger Priester, wenn diese Gewalten (wie z.B. die der Sündenvergebung) ihm vorenthalten worden wären. Noch ist er deswegen mehr Priester, weil Unser Herr es für angemessen hielt, ihm auch diese Vollmacht gleichzeitig zu verleihen. Er ist allein Priester deshalb, weil er die Aufgabe und die Vollmacht besitzt, die wirkliche und objektive Gegenwart des wahren Leibes und Blutes Jesu Christi auf dem Altare zu bewirken und Ihn dadurch als Opfer darzubringen." Die zusätzlich verliehene Vollmacht der Sündenvergebung wurde den Aposteln verliehen, als Christus das Sakrament der Buße nach seiner Auferstehung einsetzte, wie es im Johannes-Evangelium (Kap. 2o,22-23) niedergelegt ist: "Nach diesen Worten hauchte er sie an und sprach zu ihnen: 'Empfanget den Heiligen Geist! Welchen ihr die Sünden nachlasset, denen sind sie nachgelassen, welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.'"

Fr. Hugh Pope 0P schreibt bei der Kommentieren dieser Stelle: "Für die Lossprechung von Sünden ist eine zweifache Gewalt erforderlich, die der Weihe und die der Jurisdiktion: die erstgenannte haben alle Priester gleichermaßen, nicht so die letztgenannte. Als der Herr seinen sämtlichen Aposteln die Macht verliehen hatte, Sünden nachzulassen, muß diese folglich auf die Vollmacht der Weihe zurückgeführt werden, wenn bei der Priesterweihe die Worte, die im Johannesevangelium stehen, ausgesprochen werden." Fr. Pope ist ungenau, wenn er schreibt, der Herr habe allen seinen Aposteln diese Macht verliehen, denn der hl. Thomas war - gemäß dem hl. Johannes - nicht bei ihnen, als Jesus kam. Wann und wie ihm die Gewalt der Sündenvergebung verliehen wurde, wissen wir nicht; möglicherweise teilte sie ihm einer der anderen mit, wie es ein Bischof nach der Priesterweihe tut, entsprechend der von Christus vollzogenen Verleihung.

Die Hauptsache ist, daß die Gewalt auf diese oder jene Weise verliehen wurde. Es ist aber selbstverständlich die Weihegewalt, mit der wir uns beschäftigen wollen.

In der Hl. Schrift wird uns ein sehr klarer Beweis geliefert, wie und wann Christus die zwei so wichtigen Gewalten den Männern verlieh, welche Er zu seinen Aposteln auserwählt hatte. Die Vollmacht, welche das Wesen des Priestertums ausmacht una welche die Verwandlung von Brot und Wein in Christi Fleisch und Blut bewirkt (gegenwärtig unter den Gestalten von Brot und Wein), wird durch das Sakrament der Weihe verliehen - und nur sie -, genau so, wie es Christus anläßlich der Einsetzung tat. Nachher bevollmächtigte er sie, wie wir es bereits anmerkten, Sünden zu vergeben.

Das Konzil von Trient gibt im einzelnen sehr genau an, die diese Vollmacht der Sündenvergebung dem Priester verliehen wird, eine Gewalt, die nur einem Priester gegeben werden kann. Es bestimmt: "Schließlich legt der Bischof zum zweiten Mal seine Hände auf die Person, die er zum Priester weihte, wobei er sagt: 'Empfange den Hl. Geist, denen du die Sünden nachläßt, denen sind sie nachgelassen; denen werden sie behalten sein, denen du sie behalten hast.1 Mittels dieser Zeremonien und dieser Worte teilt er die göttliche Macht der Vergebung und Zurückbehaltung von Sünden mit, welche der Herr Seinen Jüngern gab."

Der Ritus, der in der röm.-kath. Kirche bis zu seiner Unterdrückung durch den Apostaten Paul VI, anläßlich der Einführung des neuen Ritus im Jahre 1968 und seiner obligatorischen Anwendung seit dem 6. April 1969 in Gebrauch war, folgte dieser klaren Unterscheidung bei der Verleihung dieser beiden Vollmachten gemäß den von Christus eingesetzten Zeremonien. Der neue Ritus eliminierte jede Beziehung auf die Verleihung der Gewalt, Sünden zu vergeben. Im Jahre 1947 hatte Pius XII. das Dekret "Sacramentum ordinis" veröffentlicht, das, wie schon aus dem Titel hervorgeht, das Weihesakrament behandelte. In diesem Dekret bestimmte Pius XII., daß die letzte Auflegung der Hände und die Worte "Empfange den Hl. Geist" für die Vollmacht der Sündenvergebung nicht Teil der Materie für die Verleihung des Priestertums ist. Wir pflichten dem bei, daß dies kein Teil der Materie für die Verleihung des Priestertums ist. Aber dieser Text läßt eine gewisse Doppeldeutigkeit zu. Denn nach dem Konzil von Trient und dem Beispiel Christi ist diese oder eine ähnliche Zeremonie nötig für die Verleihung der Gewalt, Sünden zu vergeben. Die Konzils-'Kirche1 und diejenigen, welche sie unterstützen, benützen diesen Text von Pius XII. um ihre sog. 'Absolutionen' zu rechtfertigen, für die es absolut keinen Beweis gibt, daß sie eine solche Gewalt besitzen, auch wenn man annehmen würde, daß es sich um wirklich gültig geweihte Priester handelte.

Nicht allein die menschliche Vernunft fordert, daß gewisse Worte, gewisse Zeremonien angewendet werden müssen, um jemand eine Vollmacht zu erteilen, sondern es ist auch die Lehre der Theologen der Kirche, daß die Handlung - die Materie und die Form - die Gnade, welche übertragen werden soll, bezeichnen muß. So könnte z.B. in der Taufe keine Befreiung von der Erbsünde oder im Sakrament der Buße keine Lossprechung erfolgen, wenn gewisse Worte und Zeremonien gänzlich fehlten. Indessen behaupten die Anhänger dieser ungültigen Absolutionen im neuen Ritus (von Paul VI.), daß bei der sog. 'Priesterweihe' dennoch irgendwie diese Vollmacht verliehen würde. Dies ist eine Behauptung wider alle Vernunft, sie widerspricht den Lehren von Trient und entspricht vor allem nicht dem Vorgehen, das Christus, der Sohn Gottes, gewählt hat. Wenn die Priesterweihe eo ipso und ohne entsprechende Form, stillschweigend die Gewalt der Lossprechung vermitteln würde, müßte dies am Gründonnerstag geschehen sein. Dann war aber das, was Christus nach seiner Auferstehung tat, zwecklos und absurd.

Fr. Henry Davis schreibt im 4. Band seiner "Moral- und Pastoraltheologie": "Die zweite Handauflegung ist nicht wesentlich für das Priestertum, aber wahrscheinlich für die Gewalt, Sünden zu vergeben." Sein Buch, welches 1943 erschien, unterscheidet demnach richtig zwischen zwei Vollmachten des Priesters. Obwohl Unser Herr, der Sohn Gottes, es für notwendig hielt, die Gewalt, Sünden zu vergeben, mittels einer eigenen Zeremonie (Anhauchen seiner Apostel und Aussprechen der vorgenannten Worte) zu übertragen und obwohl dies vom Trienter Konzil bekräftigt wurde, behaupten die Anwälte der 'Konzilsreligion' - ohne allerdings ein beweiskräftiges Argument vorbringen zu können, all dies sei ganz und gar unnötig. Sie behaupten etwa, wie der 1938 erschienene "Catholic Dictionary" von Addis und Arnold es bereits auch schon getan hatte (auf S.6o4): "Die letzte Handauflegung im Römischen Pontificale mit den Worten 'Empfange den Hl. Geist, dessen Sünden du nachläßt, dem sind sie nachgelassen..." sind gemäß Morinus (1591-1659) und Chardon (1595-1651) auch im Westen I2oo Jahre unbekannt gewesen." Wie wurde demnach diese Vollmacht übertragen? Sie sagen - im Widerspruch zu dem Vorgehen Christi!!! -, daß sie automatisch bei der Priesterweihe mitverliehen wird, stillschweigend, d.h. ohne eigene Zeremonie und ohne spezielle Formel, nämlich dann, wenn die Vollmacht erteilt wird, welche das Wesen des Priestertums ausmacht, nämlich Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi zu verwandeln. Zu behaupten, daß eine Vollmacht oder Gnade ohne irgendeine Erwähnung oder Andeutung im Ritus inklusive verliehen werden kann, ist nicht nur der Gipfel der Torheit, sondern es ist auch irrational, der menschliche Geist verwirft solche Ideen, die Theologie wird lächerlich gemacht. Wie kann solch ein Unsinn in Einklang gebracht werden mit der rationalen Forderung, daß die Sakramente, insoweit sie wahrnehmbare und wirksame Zeichen einer unsichtbaren Gnade sind, die Gnade, welche sie bewirken, auch bezeichnen müssen?

Das Unvermögen der sog. 'Novus-Ordo-Priester' die Sünden zu vergeben - auf Grund der fehlenden, weil nicht verliehenen Vollmacht (aber unter der Voraussetzung, daß sie einmal wahre Priester seien, weil diese Vollmacht nur gültig geweihten Priestern verliehen werden könnte - wird entlarvt durch den neuen Konsekrationsritus, der bei der 'Bischofsweihe' verwandt wird. Die erste der Gewalten, die vom Hl. Geist darin erbeten wird, ist bezeichnenderweise die der Sündenvergebung! Wenn sie jedoch dies bereits bei der Priesterweihe erhalten hätten - wie es normalerweise bei sämtlichen katholischen Priestern der Fall ist (die vor 1969 geweiht worden sind; Anm.d.Red.) -, wäre es nicht nur unlogisch, noch einmal Gott hierum zu bitten, sondern es wäre dies direkt sakrilegisch. In Wirklichkeit sind sie - wie es bereits bei vielen Gelegenheiten von einer Reihe von Autoren festgestellt wurde, weder Priester noch mit der Gewalt, Sünden zu vergeben, ausgestattet, sondern bloß Religionsvorsteher oder Präsidenten, wie es Paul VI. formulierte, eben des von diesem verkündeten neuen 'Glaubens'.

Manche behaupten, daß die orientalischen Riten, die als gültig von der röm.-kath. Kirche akzeptiert werden, keinen Bezug auf die Verleihung der Gewalt, Sünden zu vergeben, enthalten. Unsere Antwort ist, daß ohne eine bestimmte Formel, vielleicht auch ohne irgendeine Zeremonie bei der Ordination des Priesters oder einer gewissen Zeit danach - wie es z.B. geschah, als Unser Herr diese Vollmacht verlieh - diese auch nicht übertragen werden kann. Wenn das Argument, daß die Benützung diese von Christus eingesetzten Worte fehlte, d.h. daß sie nie - oder was gleichbedeutend ist - 12oo Jahre lang nicht angewandt worden wären, richtig wäre, dann wäre das Sakrament der Buße für immer verloren gegangen. Diese Vollmacht muß entweder weiter übertragen werden oder sie hört auf zu existieren. (...)

Während seines Erdenlebens hegten manche Schriftgelehrten Zweifel an der Vollmacht Unseres Herren, wie es der Evangelist Markus (Kap.2,5) beschreibt. Christus sagte zum Gelähmten: "Mein Sohn, deine Sünden sind dir vergeben." Was tat Christus, um zu beweisen, daß Er im Besitz dieser Vollmacht war? Tat oder sagte Er nichts? Nein, Er antwortete dem Gelähmten: "Ich sage dir, steh auf, nimm dein Bett und geh nach Hause.!" Dieser stand sofort auf, nahm sein Bett und ging vor aller Augen hinaus. Die Anklage der Schriftgelehrten gegen Christus bestand darin zu bestreiten, daß Er im Besitz der Vollmacht sei, Sünden zu vergeben, und zu behaupten, daß Er eine Blasphemie ausgesprochen habe, als Er sagte: "Mein Sohn, deine Sünden sind dir vergeben." (...)

Wenden wir uns nun noch einem anderen Gesichtspunkt der Sakramentstheologie der Priesterweihe zu. Die eigentliche Vollmacht der Verwandlung von Brot und Wein in Christi Leib und Blut ist die einzige, welche mittels dieses Sakramentes verliehen wird. Es handelt sich dabei ncht nur um eine von Gott verliehene Vollmacht, sondern um eine, durch die der Priester an Gottes Stelle tritt: "Dies ist mein Leib... Dies ist mein Blut". Die weitere Gewalt der Sündenvergebung wird davon getrennt dem gegeben, der bereits Priester ist. Hierbei steht wiederum der Priester an Gottes Stelle: "Ich spreche dich los." Nur Gott kann Sünden vergeben, weil Er das absolute und vollkommene Sühnopfer und somit vollkommene Satisfaktion leistete in einem Akt der Über-Liebe. Aber er übertrug seine Gewalt bestimmten Männern. Der Priester besitzt auch andere Vollmachten zur Verwaltung der Sakramente, die ihrer Natur nach verschieden sind, wie z.B. das Sakrament der Letzten Ölung.

Am 3. März 1547 verkündete das Konzil von Trient im 1. Kanon der 7. Sitzung folgendes: "Wenn jemand sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht alle von Jesus Christus, unserem Herrn, eingesetzt worden; oder: es seien deren mehrere oder weniger als sieben, nämlich die Taufe, die Firmung, das AltarSakrament, die Buße, die Letzte Ölung, die Priesterweihe und die Ehe; oder auch: es sei eines von diesen sieben nicht wahrhaft und eigentlich ein Sakrament, der sei im Banne." Trotz dieses dogmatischen Dekrets benützen theologische Autoren bei der Besprechung des Sakramentes der Priesterweihe eine Terminologie, welche die Zahl der Sakramente zu erhöhen scheint oder welche die Einheit bzw. Einheitlichkeit dieses Sakramentes zerlegen möchte. Das ist zurückzuführen auf eine Verwechslung eines Sakramentes, welches in erster Linie nur eine Gewalt verleiht - mittels dem, was man als Materie und Form bezeichnet - mit den Gnaden sowie Vollmachten, welche durch ähnliche Riten verliehen werden, welche aber keine eigentlichen Sakramente sind und es auch wegen des unfehlbaren Dekrets von Trient gar nicht sein können. Daher ist die Verleihung der Gewalt, Sünden zu vergeben, obwohl sie dem Priester eine sakramentale Kraft verleiht, dennoch kein Sakrament. Wir wiederholen: Das Sakrament der Priesterweihe spendet nur eine einzige Vollmacht, nämlich die, Brot und Wein in den Leib und Blut Christi zu verwandeln und Ihn aufzuopfern.

Oft wird das Sakrament der Priesterweihe in Hinsicht auf alle Weihen, die auf es bezogen sind (angefangenen bei den sog. "niederen Weihen") so aufgefaßt - irrtümlicherweise! -, als ob bei jeder Weihestufe in Hinsicht auf das Priestertum die zu weihende Person, welche bestimmte Gnaden oder Vollmachten erhält (über welche wir hier nicht reden wollen), jeweils einen bestimmten Teil des Sakramentes empfangen würde, was jedoch absurd ist und wahrscheinlich einer ungenauen Definition,was ein Sakrament ist, entspringt. Als Christus dieses Sakrament stiftete, tat Er es nicht stufenweise, sondern in einem Akt gab Er ihnen jene Vollmacht, welche oben dargestellt worden ist. Die gewöhnliche Definition eines Sakramentes als eines äußeren Zeichens, durch welches unserer Seele eine Gnade verliehen wird, muß präzisiert werden durch eine genaue Festlegung, welche Gnade bzw. Vollmacht verliehen wird.

Hier noch einige Fehlvorstellungen: in dem bereits zitierten "Catholic Dictionary" von Addis und Arnold, London 1931, S.6o3, heißt es: "Dies scheint indessen die passende Stelle zu sein, um die theologische Frage hinsichtlich der wesentlichen Materie und Form der Weihen, mittels welcher dieses Sakrament ohne Zweifel gespendet wird, zu diskutieren, nämlich die Bischofs-, Priester-und Diakonsweihen." Wenn es nur ein Sakrament der Weihe gibt, warum dann die Aufteilung in verschiedene Weihen? - S.6o5 desselben Lexikons enthält noch eine andere Behauptung, welche Verwirrung stiftet und einen Mangel an logischem Denken aufweist. Danach solle bei der Weihe einer Person, welche die niedrigen Weihestufen nicht erhalten habe, bei der Spendung der höheren Stufe die Verleihung der Gnaden bzw. Vollmachten der niederen Weihen dabei mit eingeschlossen sein. Dies mag zutreffen auf die vier niederen und die beiden höheren Weihen, welche dem Priestertum vorausgehen. Aber es reicht in das Gebiet der Absurdität, wenn man das so interpretiert, wie es Michael Davis (in "Approaches" Nr.71 von 198o, herausgegeben von Hamish Fraser, der kürzlich verstorben ist) tut, wenn er die Gültigkeit der von Kard. Lienart Erzbischof Lefebvre gespendeten Weihe verteidigt und schreibt, daß es sich nur um ein Sakrament der Weihe handelte und die Bischofskonsekration die Wirkung besäße, dieses dem zu Konsekrierenden in seiner Fülle zu geben, d.h. daß für den Fall, daß die eigentliche Priesterweihe ungültig gewesen sein sollte, Lefebvre dennoch bei der Bischofskonsekration die Weihe zum Priester inkludierend miterhalten hätte. Dies ist Unsinn: nichts vermag die "Fülle" von Etwas zu geben, wenn man dieses Etwas nicht schon vorher besitzt.

Davis behauptet auch (a.a.O.): "Tatsächlich wurden in den früheren Jahrhunderten diejenigen, welche zum Bischof erwählt worden waren, ohne vorherige Priesterweihe konsekriert." Er führt weder ein Beispiel an noch Gründe, um eine solche Behauptung zu rechtfertigen. Wenn sie wahr wäre, würde dies nach unserer Auffassung bedeuten, daß diese sogenannten 'Bischöfe' nicht die Macht besaßen, die priesterliche Vollmacht, die sie selbst nicht besaßen, auf andere zu übertragen. Morinus schließt direkt aus, daß es in alter Zeit ein Beispiel für einen Fall gibt, wo jemand zum Bischof konsekriert worden war, ohne bereits Priester gewesen zu sein. Die Fülle des Priestertums kann nur einem Priester gegeben werden. (...) Der Ritus der Bischofskonsekration - zumindest in neuerer Zeit - hat nicht die Intention, die Vollmacht sowie den Charakter des Priestertums zu spenden, noch ist er ein eigentliches Sakrament. Er ist - wie wir dies später aufzeigen wollen - ein Ritus, um dem Priester zusätzlich noch bestimmte Vollmachten zu verleihen. Es gibt nur ein Sakrament der Weihe!

Wir behaupten, daß der Priester das Sakrament der Weihe voll und ganz empfängt, d.h. er empfängt die Vollmacht, Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi zu verwandeln und Ihn aufzuopfern. In diesem Sinne ist der Bischof nicht mehr Priester als ein einfacher Priester, der nicht Bischof ist. Was ihn unterscheidet ist, daß ihm mittels eines besonderen Ritus u.a. die Vollmacht übertragen wird, die Gewalt des Priestertums auf andere zu übertragen sowie auch die Vollmacht der Sündenvergebung, womit das Fortbestehen der beiden Sakramente, der Eucharistie und der Buße, sichergestellt werden soll. Indem er die Macht hat, die zwei wesentlichen Vollmachten, welche er als Priester erhalten hat, weiter zu übertragen, besitzt der Bischof die Fülle des Priestertum, d.h. sämtliche damit verbundenen Vollmachten. Er ist der Hohe Priester. Der Ritus, welcher ihm diese Gnaden oder Vollmachten verleiht, ist kein Sakrament und kann es auch gar nicht im Lichte der Beschlüsse von Trient sein, auch wenn das Medium, mittels welchem dies geschieht, das enthält, was die Theologen Materie und Form nennen.

Damit ein Sakrament gültig ist, sind drei wesentliche Elemente erforderlich:
a) Materie - das ist gleichsam ein bestimmtes sichtbares Zeichen wie z.B. die Handauflegung, das Reichen des Kelches mit Wein und Brot unter
b) Aussprechen der Form - entsprechende Worte wie: "Empfange die Gewalt, das Opfer darzubringen", so daß die Gnade oder Vollmacht, die übertragen wird, klar durch diese beiden gekennzeichnet wird, und
c) die rechte Intention.

Falls die Bedeutung mittels Materie und Form nicht ausreichend klar ausgedrückt wird, muß dies im Hauptteil des Ritus erfolgen. Es war dies ein Versäumnis seitens der Reformer im 16. Jahrhundert, nämlich nicht genau zu sagen, was sie unter dem Terminus "Priester" verstanden. Dies war der Grund für die Erklärung von Leo XIII., daß die Weihen nach diesem Ritus "null und nichtig" waren.

Was waren die sakramentalen Zeichen, deren sicli Christus bediente, als Er das Sakrament der Weihe einsetzte? Beim hl. Lukas (Kap.22,17) lesen wir: "Dann nahm Er den Kelch, dankte und sprach: 'Nehmet dies und verteilt es unter euch.'" Vers 19 lautet: "Hierauf nahm Er Brot, dankte, brach es und gab es ihnen mit den Worten: 'Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird. Tut dies zu meinem Gedächtnis.'" Das Konzil von Trient bestimmte unter Androhung des Kirchenbannes, daß die Worte "Tut dies zu meinem Gedächtnis" die Einsetzung des Sakramentes der Priesterweihe bilden. Es erscheint uns einleuchtend, daß die Materie des von Christus eingesetzten Sakramentes der Weihe die Übergabe des Brotes und des Kelches war (der den Wein enthielt), welche zu konsekrieren waren. Die oben erwähnten Worte waren die Form, wie es das Konzil von Trient bestimmte. Es ist klar und vernünftig zu folgern, daß die Worte bzw. die Form, die Christus benützte, nicht von den Aposteln und ihren Nachfolgern solchermaßen und unverändert angewandt werden konnten, wohl aber die Materie, nämlich die Übergabe des Kelches mit Wein und des Brotes, identisch mit der von Christus benutzten sein mußte, da die Kirche nicht die Autorität besitzt, diese zu ändern. Nach dem "Dictionaire de théologie catholique" Paris 1931, Sp.1316, soll die Übergabe der Geräte (der Kelch mit Wein, Patene mit Brot) beim Weihesakrament unbekannt gewesen sein. Das Dekret von Papst Eugen IV. auf dem Konzil von Florenz im Jahre 1437 machte sie dagegen zur wesentlichen, wenn nicht gar zur einzig wesentlichen Materie des Weihesakramentes. Andererseits akzeptierten die Pontifikal-Akten die Weihen der Ost-Kirche als gültig, die ohne die Übergabe der Geräte erfolgt sein sollen. - Obwohl der Autor dieses Artikels vom Sakrament der Weihe_ - und nicht von Weihen spricht -, ist es dennoch nicht völlig klar, ob er tatsächlich die Priesterweihe meint. Aber es besteht kein Zweifel darüber, daß Papst Eugen IV. von der Priesterweihe sprach, was in Übereinstimmung mit den Lehren des hl. Thomas von Aquin stand, der fast 2oo Jahre früher gelebt hatte.

Obiger Artikel liefert keinen Beweis zur Stützung der Behauptung, daß die Übergabe der Geräte in den ersten neun Jahrhunderten unbekannt war, noch irgendwelche Einzelheiten über die Ordinationsriten des Ostens. Auch sind wir nicht imstande, über diese Angaben zu diskutieren. Indessen gibt das Konzil von Florenz überhaupt keine Hinweise dafür, daß sein Dekret sich auf eine nur 4oo Jahre alte Zeremonie bezöge. Auch erklärt der Autor nicht, warum die Einsetzung des Weihesakramentes mit der Überreichung von Kelch mit Wein und Brot auf der Patene - gemäß dem Evangeliumsbericht - kurz nach seiner ersten Anwendung für 9oo Jahre in Vergessenheit geraten sein sollte.

Nach Suarez war das Dekret von Florenz unfehlbar, "eine Ausstrahlung des feierlichen und außerordentlichen Lehramtes der Kirche". Der zumindest seit dem lo. Jahrhundert (bis zu seiner Aufhebung durch Paul VI. im Jahre 1968) angewandte Ritus enthielt die Zeremonie der Übergabe der Geräte mit dem begleitenden Gebet: "Empfange die Gewalt, Gott das Opfer darzubringen und die Heilige Messe zu feiern für die Lebenden und Verstorbenen im Namen des Herrn."

Im "Dictionaire de théologie catholique", 2.Bd., Sp. 132o, steht - übrigens im Widerspruch zu der vorhergehenden Behauptung, daß nämlich die Übergabe der Geräte bei der Weihe in den ersten neun Jahrhunderten unbekannt gewesen wäre -, daß Dominigo Soto, Gregor von Valencia, Estius und andere behaupteten, die Übergabe der Geräte ginge auf die apostolische Zeit zurück oder es könnte an ihrer Stelle ein gleichwertiger Ritus in Gebrauch gewesen sein. Unglücklicherweise besitze ich kein Beweismaterial, um diese These zu stützen, ebenso wenig die Behauptung von Gormache und Jean Cabass, wonach die Handauflegung der von Christus eingesetzte Ritus sei und die Kirche das Recht besäße, Bedingungen für die Gültigkeit hinzuzufügen (wie z.B. die Übergabe der Geräte).

Man muß annehmen, daß Papst Pius XII., ausgehend von der Voraussetzung, daß das Dekret von Eugen IV. nicht unfehlbar war, im Jahre 1947 sein Dekret "Sacramentum ordinis" erließ. (Zur Frage, ob ein Papst das Recht habe, einen Ritus zu ändern, vgl. Katzer, Otto: "Darf ein Papst den Ritus ändern?" in EINSICHT 111(7)Iff. vom Oktober 1973, wo diese Frage eingeschränkt mit "Ja" beantwortet wird. Der Ritus darf nur ad melius - zum Besseren - geändert werden;ausgenommen allein sind die substantiellen Teile, auf welche er kein Recht hat. Anm.d.Red.)

Wenn das feierliche Dekret von Florenz geändert werden konnte, muß man annehmen, daß dies auch für das von Pius XII. erlassene zutreffen würde. Tatsächlich beanspruchte er das Recht der Kirche, Gesetze zu ändern. Dies wurde dam unter Bezugnahme auf sein eigenes Dekret auch von der'Konzilskirche1 getan. "Sacramentum ordinis" enthält auch eine Zergliederung des Sakramentes, denn es spricht von den Sakramenten der Weihe. Insoweit es die Übergabe der Geräte betrifft, zeigt sich, daß sien das Jekret auch auf andere Weihen als nur die Priesterweihe bezieht. "Sacramentum ordinis" bestimmt: "Es ist nun augenscheinlich, daß die Sakramente des Neuen Bundes insweit als sie wahrnehmbare und wirksame Zeichen einer unsichtbaren Gnade sind, die Gande, welche sie bewirken, kennzeichnen sollen. (...) Gewalt und Gnade werden in sämtlichen Riten der universalen Kirche aller Zeiten und Orte ausreichend gekennzeichnet mittels der Auflegung der Hände und der dies bestimmenden Worte. (...) Die römische Kirche hielt immer die Weihen im griechischen Ritus ohne die Übergabe der Geräte für gültig, so daß auf dem Konzil von Florenz, auf welchem die Union der Griechen und der römischen Kirche zustandekam, von den Griechen nicht verlangt wurde, ihren Weiheritus zu ändern oder das Aushändigen der Geräte einzufügen. Tatsächlich verlangte die Kirche, daß selbst in Rom die Griechen gemäß ihrem eigenen Ritus die Weihe empfangen sollten. Daraus folgt, daß in Übereinstimmung mit dem Konzil von Florenz der Wille Unseres Herrn Jesus Christus nicht die Übergabe der Geräte als Materie und Gültigkeit dieses Sakramentes forderte."

Es ergibt sich für mich folgendes Problem: Wie kann der Gebrauch der Geräte durch Christus - als in der Hl. Schrift festgehalten - erklärt werden? Wenn dieser Gebrauch zur Materie gehört und Trient sagt, daß die Materie nicht geändert werden darf, warum konnte dann Florenz im Gegensatz dazu bestimmen, daß die Übergabe der Geräte nicht erforderlich sei und das Auflegen der Hände ausreiche? Wenn die Geräte nicht ausschließlich die Materie des Sakramentes darstellen, worin besteht sie dann? Wenn es die Gültigkeit der Handauflegung bei den Griechen anerkannte, warum machte es dann seine Regelung nicht einheitlich?

Pius fährt in "Sacramentum ordinis" fort: "Wenn auch dies zeitweise infolge des Willens und der Regeln der Kirche erforderlich war, so wissen doch alle, daß die Kirche auch dazu imstande ist, das, was sie selbst festsetzte, zu ändern und abzuschaffen." Natürlich bezieht er sich dabei auf die Übergabe der Geräte, aber dies läßt die Frage unbeantwortet, ob es Christus oder die Kirche war, welche diese Geräte als Materie benützte.

Ohne das Recht der Kirche, Einrichtungen auch ändern zu können, zu bekämpfen: eine Änderung verlangt normalerweise eine Begründung, die uns Pius XII. für die Ritenänderung nicht gibt, d.h. warum er die Materie von der Übergabe der Geräte in die Handauflegung änderte. Wie oben angeführt sagt Pius XII., Gewalt und Gnade müßten ausreichend gekennzeichnet sein. Materie: durch die Auflegung der Hände; Form: durch die sie begleitenden Worte. Sie lauten: "Allmächtiger Vater, wir bitten Dich, gib diesen Deinen Dienern die Würde des Priestertums. Erneuere in ihrem Innersten den Geist der Heiligkeit, damit sie das von Dir erhaltene Amt des zweiten Ranges auf sich nehmen und durch ihren vorbildlichen Wandel eindringlich christliche Zucht und Sitte lehren." Die Form ist sicherlich in ihrer Kennzeichnung nicht so klar wie die Übergabe des Kelches mit Wein und des Altarbrotes sowie die folgenden Worte, die unmittelbar bei der Übergabe, und nicht, wie die vorgenannten, etwas später ausgesprochen werden: "Empfange die Gewalt, Gott das Opfer darzubringen und die Messe zu feiern . für die Lebenden und Verstorbenen im Namen des Herrn." Wir bezweifeln, ob die oben angegebene Formel "Allmächtiger Vater..." klar genug ist. Sie gibt z.B. nicht an, was mit dem Terminus "Priestertum" gemeint ist, und so befinden wir uns wieder in der Situation der Anglikanischen Weihen. (Anm.d.Red.EINSICHT: Auch wenn die Form unzureichend sein sollte - was bestritten wird! -, so ist doch die Intention des pianischen Ritus, in der Form und Materie benutzt werden, völlig eindeutig.) Wir möchten betonen, daß wir nur die Priesterweihe erörtern - und nicht irgendeine der niederen oder höheren Weihen, die zu ihr hinführen.

Pius XII. schloß mit den Worten: "Es geht nicht an, das, was wir hier dargelegt haben, so zu verstehen sei, als ob andere Riten im Pontificie Romanum auch nur im kleinsten Detail vernachlässigt oder ausgelassen werden dürfen. Vielmehr ordnen Wir an, daß sämtliche im Römischen Pontificale vorgeschriebenen Details auf das genaueste bewahrt und beachtet werden müssen."

Der einzige, für uns erkennbare Grund für diese Anordnung ist der, daß die Auflegung der Hände und die sie bestimmenden Worte nicht klar genug und zweifelsfrei die bewirkende Gnade und Vollmacht, nämlich Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi zu verwandeln und Ihn im Opfer der Messe darzubringen, kennzeichnen. Aber die Aushändigung der Geräte und das sie begleitende Gebet tun dies. Sie bezeichnen klar, was das Priestertum bedeutet. War dieses Dekret von 1947 der erste Schritt zur Zerstörung des Priestertums? (Anm.d.Red.EINSICHT: Auch wenn Pius XII. nicht ahnen konnte, in welcher Weise seine Reform des Weiheritus nach ihm mißgedeutet werden konnte, nämlich als Vorläufer und Alibi für die später erfolgte Revolutionierung dieses Sakramentes im Jahr 1968, so ist sie doch geeignet, unwissenden Gläubigen die Zerstörung der Priesterweihe im sog. 'Weiheritus' Pauls VI. zu verschleiern.) Die Reformer von Vatikanum II bedienten sich seiner wie ihre Protagonisten, um die Gültigkeit ihres neuen Ordinationsritus zu beweisen: "Was allein nötig ist für die Gültigkeit, ist die eigentliche Materie und die Form". Die Übergabe der Geräte und das Gebet wurden neben anderen Dingen fallengelassen. Sie behandeln die Lehre von Materie und Form wie eine magische Formel, gleichgültig, ob sie etwas bedeutet oder nicht. Wir denken aber, daß die Bedeutung jeder Zeremonie oder jedes Gebetes absolut wesentlich ist, so wie es Papst Leo XIII. tat, als er die Anglikanischen Weihen verurteilte.

Infolge der Auslassung der Übergabe der Geräte und des Gebetes verschwand die katholische Auffassung vom Priestertum. Und ihr Vorhaben, das katholische Priestertum zu zerstören, d.h. die Darbringen des Meßopfers, stellte sich zweifelsfrei dar, als Paul VI. definierte, was er und die anderen Apostaten unter 'Priester' und 'Messe' verstanden: "Das Herrenmahl ist die heilige Versammlung des Gottesvolkes, das unter dem Vorsitz des Priesters das Gedächtnis des Herrn feiert." - Man vergleiche diese Definition mit der des Katechismus: "Die Heilige Messe ist das Opfer des Leibes und Blutes Jesu Christi, der unter den Gestalten von Brot und Wein wahrhaft gegenwärtig auf dem Altar ist und der Gott für die Lebenden und Verstorbenen aufgeopfert wird."

"Die Reformer bedienen sich derselben Materie, nämlich der Handauflegung, und derselben Form bzw. Worte, die Pius XII. für ausreichend erachtete, die verliehene Gewalt oder Gnade zu bezeichnen", so wird argumentiert. Dies ist eindeutig nicht wahr, und es ist die veränderte Auffassung, was der Priester ist, welche die sichtbare Intention - wie es Leo XIII. nannte - aufdeckt, einen anderen, nichtkatholischen Ritus unterzuschieben. Dies ist der Hauptgrund, diesen Ritus Pauls VI. für ungültig zu erklären. Wie man aus der vorgenannten Definition ersehen kann, ist außerdem der 'Priester' nicht nur ein Vorsitzender, sondern die'Messe' ist nurmehr eine Feier zur Erinnerung an das Herrenmahl, zudem werden die Konsekrationsworte zu einer bloßen Erzählung des Einsetzungsberichtes. (Anm.E.Heller: Auch wenn man die Verfälschung des Wesens des Priesters, der Messe und der Konsekration nicht so deutlich formulieren würde und selbst noch als Materie die Übergabe der Geräte benutzte, so wäre doch die Intention dieser 'Weihe' die, den sog. 'N.O.M.' zu feiern, der kein Opfer ist. Allein dadurch - durch die Intention, die dem 'Weiheakt' unterlegt wird - würde eine solche Ordinierung ungültig, denn Priestertum und Meßopfer bedingen sich sakramental gegenseitig: der Priester ist ausersehen zum Opfern; das Opfer kann nur vom Priester vollzogen werden. Ohne Opfer kein Priestertum, ohne Priestertum kein Opfer..Es ist klar, daß ein Vorsitzender kein Priester und das Herrenmahl mit dem Verlesen des Einsetzungsberichtes kein Opfer ist. Daraus ergibt sich folgender Tatbestand: all jene, die ab 1969 nach diesem paulinischen Reformer - Ritus 'geweiht' wurden, sind keine 'Priester', sondern Laien wie jeder sog. protestantische oder anglikanische Religionsdiener auch.)

DAS BISCHOFSAMT.

Es ist unbekannt, ob die Vollmacht der Apostel, die zwei fundamentalen Gewalten, nämlich die Sündenvergebung und die Verwandlung von Brot und Wein in Christi Leib und Blut, weiterzugeben, eine Folge der Tatsache war, daß sie ihnen von Christus verliehen wurden, d.h. daß sie mit der Verleihung dieser Vollmachten auch die Vollmacht der Weitergabe dieser Vollmachten erhielten, oder ob sie diese Vollmacht der Weitergabe von Vollmachten in einem eigenen Ritus übertragen bekamen. Sicher ist, daß die Apostel das Recht der Übertragung dieser Gewalten bekamen, damit die Sakramente der Eucharistie und der Buße auch nach ihrem Tode weiterbestehen bleiben sollten. Nichtsdestoweniger zeigt es sich schon von den frühesten Zeiten an, daß nur bestimmtai Priestern, die Bischöfe genannt wurden, diese Vollmacht und Autorität verliehen wurde, und den anderen nicht.

Im Römischen Pontificale, das bis zu seiner Unterdrückung durch Paul VI. bis 1968 in Kraft war, enthielt der Ritus, der die Gewalt, Gnade oder Autorität verlieh, obwohl er kein eigentliches Sakrament ist, eine sog. Materie und Form. Es ist vernünftig zu verlangen, daß - wie bei einem Sakrament auch - diese beiden Elemente oder wenigstens der Zweck des Ritus klar gekennzeichnet werden müßten, welche Gnade oder Gewalt zu übertragen beabsichtigt wird. Der vorerwähnte Ritus enthielt folgende Bestimmungen: "Ein Bischof muß urteilen, auslegen, weihen, opfern, taufen und firmen." - "Laßt uns, meine lieben Brüder, beten, daß der allmächtige Gott in Seiner Güte sorgen möge für das Wohl Seiner Kirche, indem Er die Fülle Seiner Gnaden diesem Auserwählten zuteile." - "Deshalb beten wir zu Dir, o Gott, diese Gnade Deinem von Dir auserwählten Diener zu gewähren, damit er zum Dienste im obersten Priesteramte erhöht werde." (Vgl. "Pontificale Romanum".) Diese Formel bestimmt genau die Gewalt und die Vollmacht eines Bischofs, wobei die Vollmacht zu weihen, die wichtigste ist. Danach wird Gott gebeten, den Kandidaten zu diesem Amt zu befähigen.

Im Gegensatz dazu nimmt der neue Ritus Pauls VI. keinen Bezug zur Weihegewalt. Mit den folgenden Worten erbittet der Konsekrator für den zu Konsekrierenden drei Gewalten: Der Haupt-Konsekrator spricht im sog. 'Konsekrations'-Gebet: "Durch den Geist, welcher die Gnaden des Hohen Priestertums verleiht, gewähre ihnen die Gewalt, Sünden zu vergeben, so wie Du es befohlen hast; Ämter zuzuweisen, wie Du es beschlossen hast; zu lösen jedes Band mittels der Autorität, die Du Deinen Aposteln gabst."

Wie im modernen Ritus der 'Priesterweihe' dem Begriff Priester ein neuer Sinn unterlegt worden war, so wird in diesem sog. Konsekrationsritus dem Terminus "Hohes Priestertum" eine neue Bedeutung beigelegt, d.h. die beiden Termini wurden semantisch verfälscht. Ferner bekräftigt er, daß den modernen 'Priestern' nicht die Gewalt gegeben wurde, Sünden zu vergeben - jenen Kandidaten, die nach dem Ritus Pauls VI. 'geweiht' wurden. Besäßen sie sie, wäre die Bitte blaqhemisch und sakrilegisch. Es ist unmöglich, daß nämlich ein Liturgieexperte einen solchen Ritus verfaßt haben könnte, ohne die für einen Bischof erforderliche Hauptgewalt überhaupt zu erwähnen, es sei denn, daß - wie bei dem sog. Ritus der 'Priesterweihe' - dieselbe Absicht bestand, nämlich das Priestertum (und die apostolische Sukzession) gänzlich zu vernichten. Dieser Ritus ist, wie der der 'Priesterweihe', ungültig. Wenn die Konzils- 'Kirche' mit diesem Vorwurf konfrontiert wird, bleibt sie stumm.

Das Aufhören der apostolischen Sukzession bedeutete die unausweichliche Zerstörung der röm.-kath. Kirche. Wie könnte nun dieses Drama mit dem Versprechen Unseres Herrn, daß Er nämlich bei seiner Kirche bleiben werde bis ans Ende der Zeiten, in Einklang gebracht werden? Möglicherweise ist dieses Ende der Zeiten.

(überarbeitet und leicht gekürzt, E. Heller)
 
(c) 2004-2018 brainsquad.de