54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Dokumente S.E. Ngr. Pierre Martin Ngô-din-Thuc, Erzbischof von Bulla Reggia, vormals Erzbischof von Hué, Südvietnam,


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Bischofsweihen


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
'Exkommunikation' von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc durch 'Kardinal' Ratzinger


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Seelsorger und Patriot


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Das Problem der Bischofsweihe


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
S. E. Mgr. Blasius Sigebald Kurz 0.F.M.


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Der selige Papst Gregor X.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
BRIEF AN DIE BRUDERSCHAFT ST. PIUS X.


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Bulle »Cum ex Apostolatus officio«


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHEN, NACHRICHEN


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
Der selige Oliver Plunket


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
Entstehung und Entwicklung der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Offener Brief an Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Leserbrief Zum Problem, ob eine Bischofsweihe per saltum erfolgen darf


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
DIE BISCHOFSWEIHE VON P. MARTÍN DÁVILA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
DER HL. DON BOSCO


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
ERKLÄRUNG S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
WEIHEURKUNDE VON HERFORD


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Wer ist der Schwert-Bischof Nikolaus Schneider?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
DAS UTRECHTER SCHISMA UND DER ALTKATHOLIZISMUS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
Der hl. Anton-Maria Claret y Clara


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Anfrage an H.H. Abbé Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
DER HL. THOMAS BECKET


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
BISCHOFSWEIHE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Werner Schneider / Köln


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
DER HEILIGE AMBROSIUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Über Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER HEILIGE FRANZ VON SALES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Die Papstwahl von 1903


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Nachruf auf Herrn Jean André Perlant


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Sukzessionsliste von Jean Laborie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
DER HL. HILARIUS


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
Ein Briefwechsel


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
ARCHBISHOP NGO-DINH-THUC MARTYR FOR THE FAITH


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUR AKTUELLEN SITUATION - ANTWORT AN EINEN RATLOSEN KATHOLIKEN -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
D E C L A R A T I O


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
DIE ENZYKLIKA QUANTA CURA PIUS IX. UND DAS PRINZIP DER RELIGIONSFREIHEIT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
Die anderen Religionen achten und das, was gut an ihnen ist?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
KYRIE ELEISON!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
IMMER NOCH TOTGESCHWIEGEN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER HEILIGE TURIBIUS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
ZUM TODE VON HERRN DR. HUGO MARIA KELLNER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
BESONDERE VOLLMACHTEN VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
WIEDERVEREINIGUNGSVERSUCHE BIS ZUM PONTIFIKAT PIUS XII.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
BULLE APOSTOLICAE CURAE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
SEELSORGE IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
BISCHOFSWEIHE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
DER GESALBTE ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ERZBISCHOF NGO DINH THUC 'EXKOMMUNIZIERT'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BISCHOFSWEIHE, PRIESTERWEIHE- Curriculum Schäfer


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
OFFENER BRIEF AN MIT-CHRISTEN - AUS USA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
EINE SEITE ÜBER DIE KIRCHE VIETNAMS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
BISCHOFSWEIHE S.E. MGR. BENIGNO BRAVO UND MGR. ROBERTO MARTINEZ


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
ZIRKULAR 1/82 DES BISCHOFS CORTÉS-BRIEF CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
30. JAHRESTAG DER VERKÜNDIGUNG DES DOGMAS VON DER LEIBLICHEN AUFNAHME DER GOTTESMUTTER IN DEN HIMMEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
IST DIE KIRCHE NOCH KATHOLISCH ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
IN MEMORIAM PIUS XII. (1876-1958)


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
FRIEDLICHE KOEXISTENZ ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KIRCHENZERSTÖRER - EINST UND HEUTE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
GEGENWART DER KIRCHE IN DER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
LEFEBVRE IN ESSEN - ECONE


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Aufruf zum Gebet


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DOKUMENTE SR. EXZELLENZ MSGR. DR. PETRUS MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
STELLUNGNAHME ZU DEN WEIHEN VON PALMAR


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
SO FIEL ENGLAND VOM WAHREN, KATHOLISCHEN GLAUBEN AB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
VORLÄUFIGE NOTIZEN ÜBER DIE ALLERNÄCHSTE ZUKUNFT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
DIE KONZELEBRATION


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
SIND DIE NEUEN HOCHGEBETE ANNEHMBAR?


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Das Tohuwabohu des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Der hl. Ambrosius


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Der heilige Karl Borromäus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Zum Tode von Bischof Blasius Sigebald Kurz OFM


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DER HL. BONIFATIUS - ZUM FEST AM 5. JUNI


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Der Präzedenzfall Talleyrand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Dokumente zum Fall Williamson


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Papst Pius VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
Inhaltsverzeichnis


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. c-d Der wahre Kern der ‚Intentionsfrage’:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 9- 13. a-b Ist das Kirchenvolk in der Konzilskirche erhalten?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B.7. b - 9. Die richtige Schlußfolgerung


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Zum Beginn des neuen Jahrganges 2011


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Gott ist die Liebe


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Über die Wiederherstellung der heiligen Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
9. Oktober 2012 – ein beklemmender Jahrestag


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
30 Jahre Sedisvakanz-Erklärung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
In memoriam H.H. Pfr. Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Die heilsnotwendige Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Auf der Suche nach der verlorenen Hoffnung! Die Sichtbarkeit der Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Der Verrat am Christentum – Islam und Vatikanum II


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2018
Selig sind, die nicht sehen und doch glauben


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2020
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2023
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2024
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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
DECLARATIO


NACHLESE
 
NACHLESE
- Anmerkungen zu den Reaktionen auf die
Darstellung des traditionalistischen Sektierertums -


(EINSICHT Nr. 4 vom November 1996)


von
Eberhard Heller
in Zusammenarbeit mit
Christian Jerrentrup


Obwohl die Aufklärung über das immanente Sektierertum in den angeblich orthodox-katholischen Kreisen und dessen Enthüllung - eine Studie, die sehr arbeitsintensiv war - zwar teilweise schockierend war, aber überwiegend positiv aufgenommen wurde, ist es doch angebracht, sowohl auf die unmittelbare als auch indirekte Kritik daran einzugehen. Sie kommt vorwiegend von den Betroffenen in diesen Beiträgen.

Im nord- und südwestdeutschen Raum zirkuliert ein als "Franziskaner-Gemeindebrief, Dez. 1996" firmiertes Schreiben, welches an seinen stilistischen 'Eigenheiten' unschwer als aus Herrn Lingens Feder geflossenes Opus erkennbar ist. 1) In ihm wird zwar lautstark von fehlerhaften Darstellungen gesprochen, aber die Behauptungen von Herrn Jerrentrup und mir über den angeblichen 'Bischof' Schneider und sein 'Kirchenmitglied, Herrn Lingen, werden in keinem einzigen Punkt korrigiert oder Fehler in der Darstellung nachgewiesen. D.h. man darf davon ausgehen, daß der Kreis um den sog. Altvater Schneider keine wirklichen Einwände erheben kann. 2)

Einspruch gegen unsere Darstellungen der Sukzession von Schmitz ('Bischof' Georg) erhielten wir von dem Betroffenen selbst in Form eines Einschreibens und später auch brieflich von Personen, die mit Schmitz direkt oder indirekt in Verbindung stehen. Leider kam Schmitz' Schreiben (abgefaßt am 5.11.96) gut eine Woche nach Redaktionsschluß (1.11.96) an, so daß es bei der Abfassung unserer Darstellung leider nicht berücksichtigt werden konnte. Es enthält neben polemischen Passagen und verschiedenen Absichtserklärungen auch einige - allerdings undokumentierte - Behauptungen Schmitz's, die in unserem Zusammenhang durchaus interessant sind, um den verwirrenden Horizont der Vagantenszene weiter aufzuhellen, aber letztendlich zu keinem anderen Resultat hinsichtlich der Beurteilung der Schmitzschen Sukzession führen. Deshalb gab es auch zunächst keinen Grund, die Auslieferung des inzwischen gedruckten Heftes zu stoppen.

Wir hatten Schmitz unsere Recherchen mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt , um gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können. Neben der Ankündigung, eine Gegendarstellung presserechtlich zu erzwingen - n.b. eine etwas unsinnige Geste -, ging er in seinem ersten Schreiben auch auf Herrn Jerrentrups Manuskript ein, doch hatte er uns die für seine Sukzession relevanten Nachrichten, die sein Brief vom 5.11.96 enthielt, in seinem Schreiben vom 26.9.96 zunächst vorenthalten. Wir sandten ihm dann die überarbeitete Fassung zu mit dem Vorschlag, seine Entgegnung mit unserer Darstellung gemeinsam zu publizieren, da uns an einer gerechten und der persönlichen Situation von Herrn Schmitz Rechnung tragenden Darstellung gelegen war. Auf dieses Angebot ging Schmitz nicht ein und sah mit dem Brief vom 5.11.96 die Korrespondenz als beendet an. Da er aber, wie u.a. der Brief eines traditionalistisch-konservativen Klerikers an mich zeigt, die Version verbreitet, er hätte uns "vor längerer Zeit seine Weiheunterlagen zwecks Veröffentlichung zur Verfügung gestellt", worunter sich ein "Zeugnis, woraus hervorgeht, daß Wiechert noch vor der Bischofsweihe die katholische Priesterweihe empfangen hatte" 3), befunden hätte, weswegen Wiecherts "Bischofsweihe gültig [ist] und infolgedessen die Bischofsweihe von Georg Schmitz" - eine Version, die verbunden mit dem unterschwelligen Vorwurf, wir hätten diese Dokumente unterschlagen, um die Ungültigkeit von Schmitz Weihen zu konstruieren, in gewissen Kreisen weiterhin für erhebliche Verwirrung sorgt -, werden wir deshalb Schmitz's Behauptungen im Detail analysieren, auch wenn - wie bereits gesagt - sein Brief keine weiteren Dokumente enthielt, die uns zu einer Korrektur hinsichtlich der Ungültigkeit seiner Priesterweihe durch den sektiererischen 'Bischof' Wiechert hätten veranlassen können.

Die entsprechende Passage aus Schmitz' Brief lautet: "Ich hatte die Ehre, Msgr. Wiechert länger als ein Jahrzehnt persönlich zu kennen. Die Herren Plazinski, Riediger und Jerrentrup nicht! Seine protest. Ordination hat Bischof Wiechert nie als 'valide' (für andere Leser nie als 'gültig') angesehen. Er stand auf einer zweifelsfrei katholischen Glaubensgrundlage. Als Vollmacht für sein seelsorgerliches Wirken sah er lediglich seine zweifelsfrei gültig empfangenen Priester- und Bischofsweihe an. (...) Die Priesterweihe von Msgr. Thiesen wurde ja weit vorkonziliar durch das HeiIige Offizium der Römischen Kirche, beweisbar, als gültig anerkannt. Ich verweise auf die entsprechenden Entscheidungen vom 9. November 1926. (Peter F. Anson: 'Bishops at Large', S. 320) Bischof Wiechert verfügte über ein wohlgeordnetes Archiv. Er zeigte mir in den Jahren unseres Bekanntseins gelegentlich wertvolle, seltene Urkunden. Ich kann jederzeit auch vor Gericht beeiden, daß sich in diesem Archiv auch die Dokumente über seine Priester- und Bischofsweihe befanden. Wenn die Priesterweihe des Msgr. Thiesen, weit vorkonziliar, durch das Heilige Offizium der Römischen Kirche - beweisbar - als gültig anerkannt wurde, muß dies logischerweise auch für Msgr. Wiechert gelten, da der Ordinationsbischof Stumpfl (Weihespender) identisch war." (Brief vom 5.11.96)

Diese Behauptung legt den Schluß nahe, daß Wiechert von Stumpfl nicht nur die Bischofs-, sondern auch die Priesterweihe empfangen hat. Und da die von Stumpfl gespendete Priesterweihe an Thiesen angeblich vom Hl. Offizium als gültig anerkannt worden sei - so die Überlegungen von Schmitz -, müssen folglich auch die Wiechert gespendeten Weihen über zwanzig Jahre später auch gültig sein.

Gehen wir einmal davon aus, daß Schmitz wirklich die angegebenen Weihedokumente in Wiecherts Archiv gesehen hat, halten wir aber auch fest, daß er für seine Behauptung keinerlei Dokumente vorlegen kann und daß die angebliche Priesterweihe Wiecherts auch in keiner der angeführten Quellen angeführt wird. Die neue Ausgangslage nötigte uns, den Fall Schmitz noch einmal genauer zu sichten. Denn in unserer ersten Darstellung waren wir davon ausgegangen, daß Wiechert ohne vorausgegangene Priesterweihe von Stumpfl zum 'Bischof' geweiht worden war, was weitergehende Recherchen unnötig machte. Ich lasse hier die Ergebnisse von Herrn Jerrentrup über die Gültigkeit der Weihen, die Stumpfl empfangen hat, einfließen, um dann selbst noch auf einige andere Punkte aufmerksam zu machen, die hier nicht unberücksichtigt bleiben dürfen.

Herr Jerrentrup führt aus:

1. Das von Peter Frederick Anson verfaßte Werk "Bishops at Large" wurde nicht nach der 2. Auflage, London 1974 (vgl. EINSICHT XXVI, Nr. 4, S. 26), sondern nach der 1. Auflage, London 1964, zitiert.
2. Die Schlußfolgerungen, die in EINSICHT, ebd., S. 20-21 in bezug auf die Sukzessionsgültigkeit von Herford, Vigué, Stumpfl, Thiesen, Wiechert und Schmitz gezogen wurden, können aufgrund weiterer Nachforschungen erheblich präzisiert werden.
3. Von Ulric Vernon Herford (EINSICHT, ebd., S. 18) konnte nun doch eine Priesterweihe nachgewiesen werden. Diese fand am 23. November 1902 in Indien statt und wurde von demselben Bischof gespendet, der Herford eine Woche später die Bischofsweihe erteilte (Anson 135). Allerdings verwendete dieser Bischof sowohl bei der Priester- als auch der Bischofsweihe Herfords eine Form der Weihepräfation, die den in den anglikanischen Weiheriten verwendeten Formen "bestechend ähnlich sieht" (Brandreth 92). Das Dokument, das die Bischofsweihe Herfords bezeugt, führt diese mangelhafte Form sogar wörtlich an: "Empfange den Heiligen Geist für das Amt und die Aufgabe des Bischofs in der Kirche Gottes etc." (Brandreth nach 92). Diese Weihen sind nach der Entscheidung Leos XIII. in "Apostolicae Curae" von 1896 aufgrund mangelhafter Form als ungültig anzusehen. Leo XIII. zitiert bei seiner Begründung der Ungültigkeit der Form genau den bei Herfords Bischofsweihe nachweislich benützten Wortlaut (DS/DH 3317 b). Als Laie konnte sich Herford auch nicht durch Donkin 1905 gültig rekonsekrieren lassen. Weitere Weihehandlungen an Herford sind nicht bekannt.
4. Alois Stumpfl wurde am 12. Juli 1923 von Herford zum Priester geweiht. (EINSICHT, ebd., S. 18). Diese Priesterweihe ist folglich ungültig, da ein Laie keine Weihevollmachten besitzt.
5. Die Konsekration Stumpfls durch Pierre-Gaston Vigué am 3. Juni 1924 (EINSICHT, ebd., S. 19) ist einmal deshalb ungültig, weil die Bischofsweihe den gültigen Empfang der Priesterweihe voraussetzt - das dürfte auch Schmitz nicht leugnen, der eigens einen Brief Stumpfls an Geyer vom 30.4.1925 (Haack, "Edition 3", S. 18) anführt, worin Stumpfl darauf aufmerksam macht, daß der Empfang der Bischofsweihe die empfangene Priesterweihe voraussetzt - eine Auffassung, der nach Schmitz auch Wiechert gefolgt sei und die von ihm als "zweifelsfrei katholische Glaubensgrundlage" (s.o.) bezeichnet wird.
6. Über die Ungültigkeit der Sukzession von Vigué (EINSICHT, ebd., S. 19) liegt darüber hinaus noch ein indirektes Zeugnis der Amtskirche vor. Vigué hatte dem hochkirchlichen Pfarrer und Hochschullehrer Friedrich Heiler am 25. August 1930 sämtliche Weihen einschließlich der Bischofsweihe erteilt. Heiler hat daraufhin dem hochkirchlichen Pfarrer Martin Giebner am 8. Oktober 1930 die Priesterweihe und am 6. Oktober 1940 die Bischofsweihe gespendet (Schubert 2, Giebner). Giebner konvertierte 1951 zur römisch-katholischen Kirche und wurde am 19. Dezember 1953 vom römisch-katholischen Bischof Rintelen von Magdeburg zum Priester geweiht. Heiler wird also nicht als gültig geweihter Bischof angesehen, Vigué indirekt auch nicht. (Vgl. Giebners Bericht - zusammen mit drei anderen evangelischen Theologen-Konvertiten - in: Martin Giebner (u.a.), Bekenntnis zur katholischen Kirche, Würzburg 19565, 33-34 und 52.)
7. Als Laie konnte Stumpfl am 19. September 1925 Josef Maria Thiesen deshalb auch keine gültige Priesterweihe spenden (EINSICHT, ebd., S. 17).
8. Dieser Version scheint zu widersprechen, daß das Reskript des Hl. Offiziums vom 9.11. 1926, worin es um die Wiederaufnahme Thiesens in die kath. Kirche ging, den Vermerk truf, Thiesen habe "heilige Weihen aus den Händen eines schismatischen Bischofs" empfangen (Anson, S. 320, Anm. 2 - wo er ohne Quellenangabe zitiert wird! ; Plazinski S. 160). Dieser Vermerk dient Schmitz als Beweis für die Gültigkeit der Weihen, die Stumpfl Thiesen und später auch Wiechert gespendet haben soll. Dies trifft jedoch nicht zu. (Möglicherweise sollten sich nicht nur Schmitz, sondern auch seine theologischen Berater mit dem Kirchenrecht befassen.) Ein Reskript ist der "schriftliche Bescheid einer Behörde, wodurch in einem konkreten Falle eine Verfügung getroffen und für den Bedachten subjektives Recht geschaffen wird" (Eichmann-Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. I, München, Paderborn, Wien, 19599, 142-143, Hervorhebungen im Original). Durch ein solches Reskript des Hl. Offiziums vom 9. Nov. 1926 (Anson 320, Anm. 2; Plazinski 160 nennt es "Erlaß"; das Reskript wurde in den Acta Apostolicae Sedis der Jahrgänge 1926ff. nicht veröffentlicht) wurde Thiesen durch den Erzbischof von Köln am 18. November 1926 wieder in die römisch-katholische Kirche aufgenommen, ohne zu Amtshandlungen zugelassen zu werden (Plazinski ebd.). Die Urkunde seiner Priesterweihe wurde vom Generalvikar von Köln unter Verschluß genommen mit obigem Vermerk. Anson behauptet, daß Thiesen gewarnt worden sei, daß eine Erlaubnis, sein Priestertum auszuüben, nicht erteilt werden könne. (Anson ebd.). - Ein Reskript des Hl. Offiziums kann seiner Natur nach (s.o.) nur als Verfügung im Rechtsbereich angesehen werden, durch die dogmatisch nichts bewiesen werden soll und auch nicht kann. Analoges gilt für den von Anson zitierten Vermerk des Kölner Generalvikars, für die ausgesprochene Warnung, das Priesteramt auszuüben, sowie für die spätere Befreiung Thiesens vom Zölibat durch den Apostolischen Stuhl vor Thiesens Eheschließung 1942. Außerdem führt der bekannte kath. Sektenforscher Algermissen Stumpfl nur als 'Bischof' (in Anführungszeichen) an (Algermissen, S. 760), womit er seine Zweifel an der Gültigkeit von dessen Weihen ausdrücken will.
9. Die Rekonsekration Stumpfls durch Willmott Newman am 22.6.1947 (EINSICHT, ebd., S. 19) ist allein schon deshalb ungültig, weil die Bischofsweihe den gültigen Empfang der Priesterweihe voraussetzt. (N.b. bezeugen all diese Sub-conditione-Weihen - man vgl. auch die folgenden: Stumpfl hatte sich im Ablauf nur eines Monats sogar zweimal nachweihen lassen -, daß der Empfänger selbst Zweifel an ihnen hegte!)
10. Die Reordination sub conditione des Laien Stumpfl durch Stannard am 20.7.1947 (niedere Weihen) und 21.7.1947 (höhere Weihen bis zum Priestertum) kann gültig sein. Stannard stritt eine Spendung der Bischofsweihe an Stumpfl ab (EINSICHT, ebd., S. 19). Denn die Sukzession Stannards geht über Whitebrook und Gulotti auf Vilatte zurück und kann gültig sein.
11. Die angebliche Bischofsweihe Stumpfls durch McFall im September 1947, die als einziger Thiesen in einem Brief vom 14.5.1960 annimmt (Haack-76, 20; vgl. EINSICHT, ebd., 19), ist sicher nicht erfolgt, da McFall bereits 1944 verstorben war (Schubert 3, McFall).
12. Im allergünstigsten Fall kann Stumpfl daher ab dem 21. Juli 1947 gültig geweihter Priester gewesen sein.
13. Aus einem Schreiben von Georg Schmitz an die Redaktion vom 5. November 1996 kann geschlossen werden, daß Stumpfl der Spender der Priesterweihe an Friedrich Wiechert war (vgl. EINSICHT, ebd., 16). Schmitz gibt kein Ordinationsdatum an, ist aber bereit zu beeiden, eine entsprechende Ordinationsurkunde in Wiecherts Archiv gesehen zu haben. Diese Priesterweihe müßte dann vor Wiecherts Bischofsweihe durch denselben Stumpfl (am 14.4.1949) erfolgt sein. Beide Weihehandlungen sind aber als ungültig zu betrachten, da Stumpfl zu diesem Zeitpunkt günstigstenfalls Priester war.
14. Folglich ist die Priesterweihe, die Schmitz am 15. August 1964 von Wiechert, und die Bischofsweihe, die Schmitz am 14. Mai 1967 von Thiesen empfangen hatte (EINSICHT, ebd., 16), ungültig. Schmitz blieb Laie. Als solcher konnte er auch nicht von Paget King am 11. Mai 1968 gültig rekonsekriert werden. Weitere Weihehandlungen an Schmitz sind nicht bekannt. Nach allen vorliegenden Informationen ist Georg Schmitz daher unverändert als Laie anzusehen.
15. Noch zur Ergänzung: Da Thiesen Laie und Stumpfl günstigstenfalls Priester war, ist auch die Bischofsweihe Thiesens durch Stumpfl vom 17. April 1949 - drei Tage nach Wiecherts 'Konsekration' - als ungültig anzusehen (EINSICHT, ebd., 17). Außerdem hatte Stumpfl ihren bischöflichen Charakter sowieso bestritten. Thiesen blieb Laie. Folglich ist auch seine Rekonsekration durch Tollenaar vom 4. November 1951 ungültig. Nicht nur Wiechert, sondern auch Thiesen ist daher nur als Laie - und nicht wie in der früheren Fassung noch möglicherweise angenommen: als Priester - anzusehen.

Soweit die Ausführungen von Herrn Jerrentrup, die mit einigen Anmerkungen aus meiner Feder ergänzt wurden. Ich hatte angekündigt, in dieser Untersuchung noch einige Punkte anzusprechen, die nicht unberücksichtigt bleiben dürfen:

Herr Jerrentrup ging bei seinen Überlegungen von der günstigsten Ausgangsposition für Schmitz aus: er unterstellte, daß man aus Schmitz' Behauptung, er habe die Weihedokumente von Wiechert eingesehen, welche den Schluß zulassen, Wiechert sei von Stumpfl nicht nur zum Bischof, sondern (vorher) auch zum Priester geweiht worden. Außer in dieser Form eines Schlusses - in einer direkten Behauptung wird dieser Tatbestand nicht einmal von Schmitz angegeben - gibt es sonst keine Hinweise auf diesen Vorgang. An Schmitz' Aussagen kann deshalb gezweifelt werden: er könnte sich auch hinsichtlich dessen, was er vermeintlich für die Weiheurkunde gehalten hat, geirrt haben; denn auch gut informierte Autoren wie Anson und Plazinski geben keinen Hinweis auf eine Priesterweihe Wiecherts nach dem römischen Ritus. Dabei dürfte es doch in Wiecherts ureigenstem Interesse gewesen sein, nicht nur seine Bischofsweihe, sondern auch seine Priesterweihe bekannt zu machen, wenn es stimmen sollte, daß er "auf einer zweifelsfrei katholischen Glaubensgrundlage" gestanden haben soll. (Brief vom 5.11.96) (N.b. ich habe bei Schmitz keine Angabe gefunden, welcher Religionsgemeinschaft er vor seinem Übetritt zur Wiechert-Gemeinde angehörte.)

Hinzu kommt Schmitz' begrenztes theologisches Wissen bezüglich der katholischen Sakramenten-lehre. Obwohl er dauernd die Gültigkeit von Thiesens Weihen betont, unterschlägt er in seiner Sukzessionsliste, von diesem am 14.5.1967 zum 'Bischof' geweiht worden zu sein, und läßt sich von Paget King bereits am 11.5.1968 - fast genau ein Jahr später - erneut die Bischofsweihe erteilen. Welche Gründe lagen dafür vor? Vom orthodox-kath. Standpunkt - den ja Schmitz behauptet einzunehmen - käme als Grund nur in Frage, daß Schmitz objektiv anführbare Zweifel an der ersten Konsekration gehabt hätte... das aber weist er weit von sich. Wahrscheinlich sah Schmitz die erneute Konsekration nur so als eine Art Eintrittskarte in die "Old Roman Catholic Church" von England an, nachdem ein Verbleiben in dem (moralisch defizienten) Verband Thiesens, der uns auch einen Franck beschert hat, ihm nicht länger möglich war. Deshalb bleibt unklar, ob es sich bei den Unterlagen, die Schmitz in Wiecherts Archiv vor gut dreißig Jahre gesehen haben will, tatsächlich um das Weihedokument von Wiecherts Priesterweihe gehandelt hat oder ob sich Schmitz nach dieser langen Zeit nicht einfach irrt hinsichtlich des Charakters des besagten Dokumentes.

Um zu verdeutlichen, warum Wiecherts Dokument einer angeblichen Priesterweihe durch Stumpfl in der Literatur nirgends erwähnt wird, warum ein solches möglicherweise gar nicht existiert, bietet sich noch eine weitere Erklärung an. Nach Plazinski (S. 152) soll Wiechert als evangelischer Pastor der Hochkirchlichen Bewegung nahe gestanden haben, der u.a. auch der bereits erwähnte Theologe Heiler angehörte. Gegenüber Luther vertreten die Angehörigen dieser Bewegung eine dem katholischen Standpunkt angenäherte Position hinsichtlich der Sakramentalität des Weihesakramentes und des Problems der apostolischen Sukzession. Diese hochkirchliche Position wird neuedings recht gut von Karsten Bürgener / Bremen vertreten. Nach ihm geht es dabei um eine "entschiedene Rückbesinnung auf die sakramentale Dimension der Kirche, vor allem des Amtes und des Abendmahls" 4) "Als Martin Luther 1520 die unbiblische Äußerung tat, daß jeder, der aus der Taufe gekrochen sei, sich rühmen dürfe, daß er schon zum Priester, Bischof und Papst geweiht sei, stand er in einem Kampf auf Leben und Tod. (...) Unbegreiflich ist aber, daß die ganze evangelische Theologie eine so offenkundig unbiblische Aussage mehr als 400 Jahre festgehalten und fast in den Rang eines Dogmas erhoben hat." 5) Diese "Rückbesinnung" begründet Bürgener so: "Die Bibel setzt eine mit den Aposteln beginnende, von Jesus Christus gewollte und in Gang gesetzte 'apostolische Sukzession' voraus. Das apostolische Amtscharisma ist von den Aposteln an die ersten urchristlichen Bischöfe durch eine segnende Handauflegung weitergegeben worden (...) Später haben die altkirchlichen Bischöfe dieses Charisma dann in einer Kette segnender Handauflegungen von Generation zu Generation weitergegeben. Diese Segenskette ist in der katholischen und in den orthodoxen Kirchen bis auf den heutigen Tag erhalten geblieben. Die evangelischen Landesbischöfen stehen dagegen nicht in dieser Sukzession." - "Die Behauptung einer geistlichen Sukzession von den Aposteln zu den heutigen [evangelischen] Landesbischöfen ist einfach absurd." 6) Im Gegensatz dazu glaubt ein kleiner Teil der evangelischen Theologen, "daß ein Pfarrer auch ein Amtscharisma braucht und sie wissen auch, daß dieses Charisma in apostolischer Sukzession vermittelt sein muß. (...) Sie glauben aber, daß das Amtscharisma auch in 'presbyteraler Sukzession' vermittelt werden kann". Nach dieser Auffassung kann auch ein gültig ordinierter Pfarrer wiederum gültig ordinieren. 7) Tatsächlich haben sich dann diese Kreise um die Erlangung der Sukzession bemüht und in Prof. Heiler ihren zunächst prominentesten Vertreter gefunden. Wie bereits oben vermerkt, hatte sich daraufhin der hochkirchliche Pfarrer und Hochschullehrer von Vigué am 25. August 1930 sämtliche Weihen einschließlich der Bischofsweihe erteilen lassen. 8)

Im Zusammenhang mit unseren Überlegungen bezüglich der Weihe oder der Weihen, die der evangelische Pastor Wiechert angestrebt hat, könnte es durchaus sein, daß er dieser katholisierenden Position anhing und es ihm primär darauf ankam, das "Amtscharisma in apostolischer Sukzession" vermittelt zu bekommen, was dann erklären könnte, warum er nur die Bischofsweihe gespendet haben wollte. Ich gestehe, daß dies eine Hypothese ist, die niemand teilen muß, die aber nichtsdestotrotz versucht, dem evang. Pastor Wiechert nicht einfach ein katholisches Mäntelchen umzuhängen, sondern sich bemüht, seine theologische Position auszuleuchten, um daraus sein Handeln plausibel erscheinen zu lassen. Damit dürfte die Debatte um die Gültigkeit der Weihen, die Herr Schmitz erhalten hat, vorerst beendet sein. An dem Resultat hat sich nichts geändert. Dennoch hat sich dadurch eine größere Transparenz der Vagantenszene erzielen lassen. Wer es anzweifelt, müßte neues Quellenmaterial bzw. neue Zeugnisse vorlegen. 9)

Selbstverständlich stehen auch die neu vorgelegten Recherchen unter dem allgemeinen Vorbehalt, daß nur das Lehramt endgültige Entscheidungen in diesen Fällen definieren kann. Dennoch sind wir gezwungen, in unserer Situation, in der wir auf keine aktuellen Entscheidungen des Lehramtes zurückgreifen können, zu handeln. Für das Lehramt gibt es auch keinen Ersatz. 10) In vielen Fällen sind wir auf uns selbst gestellt, auf die Resultate unsere eigenen, mühevollen Recherchen, wohl wissend, daß sich damit die immanente Gefahr einer Protestantisierung auftun kann. Aber es dürfte sicherlich für niemanden belanglos sein zu wissen, wer sich uns da vorgeblich als Diener Gottes vorstellt. 11)

Anmerkungen:
1) Darin heißt es u.a.: "Wieder ein neuer Papst? Die seltsamen 'Einsichten' von Eberhard Heller, München - Im deutschsprachigen Raum erscheint mehrmals im Jahr eine angeblich 'röm.-kath.' Zeitschrift namens 'Einsicht' [...] Handelt es sich bei der 'Einsicht' wirklich um eine katholische Zeitschrift? Leider nein! [...] In der Ausgabe 'November 1996/7' (sic!) wirft dieser Mann verschiedenen röm.-kath. Bischöfen, darunter auch unserem Altvater S. Exz. Bischof P. Bartholomäus Schneider, ferner dem Priester P. Rolf Lingen (der 'Hauptfigur' des Heller-Artikels), vor, nur Sektierer und obendrein auch nur Laien zu sein. Wer ist Heller, daß [Original: das] er mit Behauptungen um sich wirft, die erwiesenermaßen falsch sind? Die folgenden Aspekte [...] der 'Einsicht' sollen - in aller Kürze - klarmachen, daß es sich bei der 'Einsicht'-Truppe um ein sektiererisches Unternehmen übelster Sorte handelt; das Abonnement, die Aufbewahrung, die Lektüre und erst recht jede - bes. finanzielle - Unterstützung dieser Zeitschrift ist gemäß dem katholischen Kirchenrecht (s. cann. 1384-1405 CIC (allgemeine Bestimmungen des Bücherverbotes); can. 2318 CIC (Verhängung der Exkommunikation)) jedem grundsätzlich verboten. Die erschreckend vielen Unwahrheiten in der Einsicht können natürlich nicht im einzelnen genannt und richtiggestellt werden, deshalb folgt nur eine kleine Auswahl. Es steht fest, daß der Teufel mit heller Freude auf die Einsicht blickt und überhaupt auf das, was Heller so sagt und schreibt, 'denn er ist ein Lügner und der Vater der Lüge' (Joh 8,44)." - In diesem Stil geht es weiter. Es offenbart Lingens auch wissenschaftliche Ignoranz, wenn er als Nicht-Philosoph - aus der mir vorliegenden Kurzbiographie geht nicht hervor, daß er ein einziges Semester Philosophie studiert hat - mir Pantheismus vorwirft oder über die als Psychotherapeutin international anerkannte Frau Meves Unverschämtheiten ausbreitet. - Das ist der Stil eines angeblichen Klerikers, für dessen moralische Integrität m.E. auch nicht spricht, daß er dieses Pamphlet aus Furcht vor einer Anklage wegen Verleumdung nicht namentlich unterschrieben haben dürfte.
2) Auch Herrn Schneider hatten wir am 9.10. einige Fragen zu den Weihespendern und seiner Kirchenzugehörigkeit zukommen lassen mit der Bitte, dazu Stellung zu nehmen; eine Reaktion blieb allerdings aus. - Ergänzend kann bezüglich der Sukzession von Bischof DDr. Lopez-Gaston, von dem Schneider in die Kirche rekonziliiert worden sein soll - EINSICHT XXVI, Nr. 4, S. 14 -, nachgetragen werden, daß Lopez-Gaston am 29.6.1992 von Mgr. de Mamistra konsekriert worden war, der die Bischofsweihe über Mgr. Datessen (von Mgr. Ngô-dinh-Thuc 1982 konsekriert) von Bischof Pierre-Louis Sallé erhalten hatte. (Brief Mgr. DDr. Lopez-Gastons vom 24.10.1994 an mich)
3) Der hochwürdige Herr verlangt - ohne sich um den impliziten Vorwurf selbst zu kümmern - von uns eine Richtigstellung im nächsten Heft.
4) Bürgener, Karsten: "Sukzessionsliste der evangelisch-lutherischen Bischöfe des Hochkirchlichen Apostolats St. Ansgar" Bremen 1993.- Bürgener führt den Titel eines evangelisch-lutherischen Bischofs des Hochkirchlichen Apostolats St. Ansgar.
5) Bürgener, Karsten: "Segen, Amt und Abendmahl" Bremen 1995, S. 148 f.
6) a.a.O., S. 142 u. 152.
7) a.a.O., S. 155.
8) Heiler konnte nicht ahnen, daß diese Weihen von der kath. Kirche später als ungültig angesehen wurden.
9) Wir sind jetzt in der Lage, auf Anfrage relativ rasch auch andere dubiose Personen, die sich Ihnen als angebliche Kleriker der Tradition präsentieren, zu identifizieren und deren Sukzession zu durchleuchten.
10) Wenn wir Probleme lösen wollen, können wir uns in der überwiegenden Mehrheit der Fälle auf Entscheidungen verlassen, die vom Lehramt der Kirche gefällt wurden und die in den offiziellen Dokumenten (u.a. auch in den A.A.S.) veröffentlicht wurden oder in den Rechtsvorschriften ihren Niederschlag fanden. Nur wenn wir auf Probleme stoßen, die in dieser Form der Kirche noch nicht vorlagen, für die deshalb auch noch keine Entscheidung getroffen werden mußte, müssen wir versuchen, aus den übergeordneten Prinzipien eine Lösung anzustreben.
11) Der angeführte Brief des traditionsverpflichteten Klerikers enthält folgende denkwürdige Passage: "Aus einer Prüfung des erzbischöflichen Ordinariats in Freiburg geht hervor, daß die Weihen von Schmitz gültig sind. Erzbischof Lefebvre hat ebenfalls die Gültigkeit dieser Weihen anerkannt." Ich führe mit einem gewissen Sarkasmus gedanklich weiter: ... deshalb erübrigt sich die Notwendigkeit einer weiteren Kontrolle für uns. - Ich halte es für angebracht, diese Passage etwas näher zu beleuchten, da sich darin nicht nur die Mentalität des betreffenden Klerikers spiegelt, sondern auch die Einstellung vieler Traditionalisten. Aus einem gewissen Obrigkeitsdenken wird hier das eigene Urteilsvermögen an angebliche Autoritäten abgegeben, die diese Selbstbeschränkung im Urteilen in keiner Weise rechtfertigen. Denn hier hat nicht das Lehramt entschieden ("Roma locuta, cause finita"), sondern zum einen eine Dienststelle jener Institution, die in toto vom Glauben abgefallen ist, die sogar hinsichtlich des vorliegenden Falles jegliche, auch sekundäre theologische Kompetenz verloren hat, nachdem sie sowohl die Riten der Priester- als auch der Bischofsweihe verfälscht hat, und zum anderen jene Person, nämlich Mgr. Lefebvre, der es immer abgelehnt hat, Verantwortung für die Traditionalisten-Bewegung zu übernehmen und der darüber hinaus zu keinem einzigen, für unsere Situation entscheidendem Problem theologisch eine klare Stellungnahme abgegeben, der im Gegenteil nur kirchenpolitisch taktiert hat. (Hier zeigt sich zudem jene Mentalität, die Lefebvre quasi päpstliche Autorität zubilligt - eine Haltung, die von den wirklichen Sedisvakantisten dem Lefebvreismus immer wieder vorgeworfen wurde... m.E. zu Recht!) Verwirrend ist auch die gleichberechtigte Anerkennung zweier Institutionen, die doch offensichtlich gegensätzliche Standpunkte vertreten sollen! Hier offenbart sich das Dilemma des Traditionalismus unmittelbar: er gibt seine geistige Souverainität auf und scheitert deshalb zwangsläufig.
 
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