Mitteilungen der Redaktion
24.11.2013
Sehr verehrte Leser,
wie jedes Jahr bringen wir zur Weihnachtszeit ein Heft heraus, um all den Gläubigen, die ihr religiöses Leben in der Vereinzelung, d.i. in der Diaspora ohne geistlichen Beistand gestalten müssen, ein wenig Freude zu bereiten. In dieser Hinsicht habe ich auch die Legende von Selma Lagerlöf über das Jesuskind in dieses Heft aufgenommen. Darüber hinaus habe ich mich bemüht, das entscheidende Thema der Gotteserkenntnis dahin gehend darzustellen, daß zumindest eine Richtung angegeben ist, in welche meiner Meinung nach eine weitere und eingehendere Erörterung dieses Themas gehen könnte. Ich bitte Sie, verehrte Leser, deshalb ausdrücklich sich an der Diskussion darüber zu beteiligen und in eine Debatte mit der Redaktion einzutreten. Denn ohne eine Klärung dieser Frage, die bisher vernachlässigt wurde, fehlte uns die reflexive Einsicht in unseren Glauben, aus der dann auch eine feste Glaubensüberzeugung erwachsen könnte. Hier gilt die Maxime des hl. Anselm von Canterbury „Credo ut intelligam“ – Ich glaube, damit ich einsehe -, auch in der Umkehrung: „Intelligo ut credam“ – Ich sehe ein, damit ich glaube“ (Proslogion, Kap. 1) Das unmittelbar Eingesehene, das, was sich mir im Glauben unmittelbar offenbart, ist die Grundlage, auf die mein Denken zugreift. Aber ich muß, um diesen Glauben zu halten, ihn auch einsehen, ihn verstehen. Der hl. Anselm formuliert den Sachverhalt so: "Ich versuche nicht, Herr, Deine Tiefe zu durchdringen, weil mein Geist dieser in gar keiner Weise gewachsen ist; aber ein wenig möchte ich Deine Wahrheit verstehen, die mein Herz glaubt und liebt. Auch will ich nicht verstehen, um zu glauben, sondern ich glaube, um zu verstehen. Und ich glaube auch dies: nie könnte ich verstehen, wenn ich nicht glaube." (Proslogion Kap. 1) Weihnachten, das Fest der Menschwerdung Gottes, steht vor der Tür. Diese Inkarnation ist das erste und überaus große Wunder, das Gott der Menschheit geschenkt hat. In dieses unfaßbare Geschehen sind wir eingeladen einzutreten und es mitzugestalten. Ich wünsche allen Lesern ein besinnliches, gnadenreiches Weihnachten und ein gutes Neues Jahr.
Ihr Eberhard Heller
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In memoriam: Am 15. Okt. ist unerwartet H.H. Nikolaus Volker Hess im Alter von 52 Jahren verstorben. Hess, zunächst Kleriker der Konzils-Kirche, war aus dieser ausgetreten, hatte sich sub conditione nachweihen lassen und stand kurz vor der Rekonziliation mit der wahren Kirche. Bei Fr. Krier hatte er sich entsprechend theologisch weitergebildet. Beten Sie bitte für sein Seelenheil. Requiescat in pacem. E.H.
Hinweise: Wie immer bitte ich Sie, verehrte Leser, unsere Arbeit großherzig zu unterstützen. Spenden können Sie auf unsere Konten überweisen.
Im nächsten Heft möchte ich auf die wenig beachtete Enzyklika „Lumen fidei“, die Bergoglio am 29.6.13 unter-schrieben hat, wie auch auf sein Interview in „Civilta Cattolica“ eingehen.
Die Redaktion kann an Leser, die erst seit kurzem die EINSICHT beziehen, dank der Rücksendungen von Heften älterer Abonnenten, gegen eine angemessene Spende alte Nummern ausliefern. Bitte wenden Sie sich an die Redaktion.
Korrektur: Eine Leserin hat mich auf folgende, sehr mißverständliche Stelle hingewiesen, die ich Sie bitte zu korrigieren. In dem Artikel von Rev. Anthony Cekada „Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968“ in der Einsicht Nr. 1 vom März 2013, S. 32 heißt es:
„Beispiel: Statt zu sagen "Ich taufe dich", sagt der Priester "Ich reinige dich". Hier wurde nur ein Wort durch ein gleichbedeutendes ausgetauscht, denn taufen heißt zu deutsch "reinigen", die Bedeutung blieb die gleiche. Die Änderung war nur akzidentiell. Die Taufe ist gültig.“
Zwar ist mit der Taufe auch eine Reinigung verbunden, der Terminus „reinigen“ kann aber nicht adäquat sein mit „taufen“, weswegen die Bedeutung auch nicht die gleiche sein kann. Da es sich um eine Übersetzung handelt, kann sich der Fehler beim Übertragen eingeschlichen haben. Ich bitte, den Passus einfach zu streichen.
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Titelbild: Kloster Reutberg/Oberbayern im Winter; Foto: Eberhard Heller Redaktionsschluß: 24.11.2013
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