54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Dokumente S.E. Ngr. Pierre Martin Ngô-din-Thuc, Erzbischof von Bulla Reggia, vormals Erzbischof von Hué, Südvietnam,


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Bischofsweihen


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
'Exkommunikation' von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc durch 'Kardinal' Ratzinger


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Seelsorger und Patriot


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Das Problem der Bischofsweihe


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
S. E. Mgr. Blasius Sigebald Kurz 0.F.M.


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Der selige Papst Gregor X.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
BRIEF AN DIE BRUDERSCHAFT ST. PIUS X.


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Bulle »Cum ex Apostolatus officio«


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHEN, NACHRICHEN


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
Der selige Oliver Plunket


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
Entstehung und Entwicklung der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Offener Brief an Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Leserbrief Zum Problem, ob eine Bischofsweihe per saltum erfolgen darf


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
DIE BISCHOFSWEIHE VON P. MARTÍN DÁVILA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
DER HL. DON BOSCO


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
ERKLÄRUNG S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
WEIHEURKUNDE VON HERFORD


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Wer ist der Schwert-Bischof Nikolaus Schneider?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
DAS UTRECHTER SCHISMA UND DER ALTKATHOLIZISMUS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
Der hl. Anton-Maria Claret y Clara


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Anfrage an H.H. Abbé Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
DER HL. THOMAS BECKET


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
BISCHOFSWEIHE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Werner Schneider / Köln


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
DER HEILIGE AMBROSIUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Über Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER HEILIGE FRANZ VON SALES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Die Papstwahl von 1903


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Nachruf auf Herrn Jean André Perlant


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Sukzessionsliste von Jean Laborie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
DER HL. HILARIUS


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
Ein Briefwechsel


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
ARCHBISHOP NGO-DINH-THUC MARTYR FOR THE FAITH


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUR AKTUELLEN SITUATION - ANTWORT AN EINEN RATLOSEN KATHOLIKEN -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
D E C L A R A T I O


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
DIE ENZYKLIKA QUANTA CURA PIUS IX. UND DAS PRINZIP DER RELIGIONSFREIHEIT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
Die anderen Religionen achten und das, was gut an ihnen ist?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
KYRIE ELEISON!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
IMMER NOCH TOTGESCHWIEGEN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER HEILIGE TURIBIUS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
ZUM TODE VON HERRN DR. HUGO MARIA KELLNER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
BESONDERE VOLLMACHTEN VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
WIEDERVEREINIGUNGSVERSUCHE BIS ZUM PONTIFIKAT PIUS XII.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
BULLE APOSTOLICAE CURAE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
SEELSORGE IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
BISCHOFSWEIHE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
DER GESALBTE ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ERZBISCHOF NGO DINH THUC 'EXKOMMUNIZIERT'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BISCHOFSWEIHE, PRIESTERWEIHE- Curriculum Schäfer


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
OFFENER BRIEF AN MIT-CHRISTEN - AUS USA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
EINE SEITE ÜBER DIE KIRCHE VIETNAMS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
BISCHOFSWEIHE S.E. MGR. BENIGNO BRAVO UND MGR. ROBERTO MARTINEZ


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
ZIRKULAR 1/82 DES BISCHOFS CORTÉS-BRIEF CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
30. JAHRESTAG DER VERKÜNDIGUNG DES DOGMAS VON DER LEIBLICHEN AUFNAHME DER GOTTESMUTTER IN DEN HIMMEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
IST DIE KIRCHE NOCH KATHOLISCH ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
IN MEMORIAM PIUS XII. (1876-1958)


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
FRIEDLICHE KOEXISTENZ ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KIRCHENZERSTÖRER - EINST UND HEUTE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
GEGENWART DER KIRCHE IN DER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
LEFEBVRE IN ESSEN - ECONE


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Aufruf zum Gebet


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DOKUMENTE SR. EXZELLENZ MSGR. DR. PETRUS MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
STELLUNGNAHME ZU DEN WEIHEN VON PALMAR


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
SO FIEL ENGLAND VOM WAHREN, KATHOLISCHEN GLAUBEN AB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
VORLÄUFIGE NOTIZEN ÜBER DIE ALLERNÄCHSTE ZUKUNFT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
DIE KONZELEBRATION


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
SIND DIE NEUEN HOCHGEBETE ANNEHMBAR?


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Das Tohuwabohu des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Der hl. Ambrosius


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Der heilige Karl Borromäus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Zum Tode von Bischof Blasius Sigebald Kurz OFM


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DER HL. BONIFATIUS - ZUM FEST AM 5. JUNI


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Der Präzedenzfall Talleyrand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Dokumente zum Fall Williamson


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Papst Pius VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
Inhaltsverzeichnis


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. c-d Der wahre Kern der ‚Intentionsfrage’:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 9- 13. a-b Ist das Kirchenvolk in der Konzilskirche erhalten?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B.7. b - 9. Die richtige Schlußfolgerung


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Zum Beginn des neuen Jahrganges 2011


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Gott ist die Liebe


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Über die Wiederherstellung der heiligen Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
9. Oktober 2012 – ein beklemmender Jahrestag


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
30 Jahre Sedisvakanz-Erklärung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
In memoriam H.H. Pfr. Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Die heilsnotwendige Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Auf der Suche nach der verlorenen Hoffnung! Die Sichtbarkeit der Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Der Verrat am Christentum – Islam und Vatikanum II


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2018
Selig sind, die nicht sehen und doch glauben


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2020
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2023
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2024
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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
DECLARATIO


DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN
 
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA
ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


von
Dr. Rama P. Coomaraswamy, MD
übers, von Eugen Golla

Fortsetzung:

IV. VERGLEICH ZWISCHEN DER VON PIUS XII. GENAU DEFINIERTEN
MATERIE UND FORM IM TRADITIONELLEN RITUS DER BISCHOFSWEIHE UND DER
MATERIE UND FORM IN DEM VON PAUL VI.
CODIFIZIERTEN RITUS DER BISCHOFSWEIHE

Nachdem er um göttliche Erleuchtung gebetet hatte, bestimmte Papst Pius XII. kraft seiner höchsten apostolischen Autorität und in vollem Bewußtsein um die Bedeutung der betreffenden Problematik für unabänderlich, daß bei der Bischofsweihe die Materie die Auflegung der Hände des Konsekrators sei. Die Form bestehe in den Worten der "Vorrede", von denen die folgenden wesentlich, d.h. erforderlich für die gültige Spendung dieses Sakramentes seien: "Compie in sacordote tuo ministerii tui summam, et ornamentis totius glorificationis instructum coelestis unguenti rore sanctifica". ("Teile Deinem Priester die Fülle Deines Amtes zu und - versehen mit dem Schmuck der höchsten Ehre - heilige ihn mittels des Taues der himmlischen Salbung.")

In demselben unabänderlichen Dokument erklärte Pius XII. weiter: "Wir wollen und befehlen, daß die vorgenannten Bestimmungen ins Pontificale Romanum inkorporiert werden. Niemand wird berechtigt sein, diese von Uns gegebene Anordnung zu ändern, noch sich ihr ihr in verwegener Kühnheit zu widersetzen." (...)

Vom Standpunkt des katholischen Glaubens wurde somit die Frage bezüglich Materie und Form der Diakonats-, Priester- und Bischofsweihe unfehlbar geregelt. Diese Entscheidung - das müssen wir besonders hervorheben - schnitt jeden weiteren Disput darüber ab und beendete eine aus Ehrfurcht vor der ehrwürdigen Tradition der Kirche bestehende Verunsicherung.

Was muß man unter dieser Voraussetzung von der Ritenreform Pauls VI. halten? Vor einer detaillierten Untersuchung müssen wir vorab noch eine Frage klären. Die Änderung einer sakramentalen Form, vor allem, wenn ihre traditionelle Anwendung in der Kirche problemlos erfolgte, kann nicht ohne einen entsprechenden Grund erfolgen. Welcher Grund lag vor, der Paul VI. hätte veranlassen können, eine Reform durchzuführen? Dieser Grund hätte um so gewichtiger und dringlicher sein müssen, da Pius XII. die päpstliche Unfehlbarkeit beansprucht hatte, als er der universellen Kirche erklärt hatte, welche Worte dieser traditionellen Formel für die Bischofsweihe eindeutig die Gnade und die Wirkungen dieses Sakramentes bezeichneten. Wir können suchen, wie und wo wir wollen, wir finden dafür keinen Einleuchtenden) Grund. (...) Indessen kann man Paul VI. auch nicht unterstellen, er hätte diesen Ritus nur zu seinem persönlichen Vergnügen geändert. Welcher Beweggrund lag also vor? Abgesehen von dem, welcher der 'Verpflichtung' der Kirche zum ökumenischen Glauben gemäß Vatikanum II entspringt, finden wir keinen.

Paul VI. bewahrte zwar die von Pius XII. genau bestimmte Materie: die Auflegung der Hände. Dagegen änderte er die Worte der Form: "Et nunc effunde super hunc electum earn virtutem, quae a te est, Spiritum principalem, quem dedisti dilecto Filio Tuo Jesus Christo, quem ipse donavit sanctis apostolis, qui constituerunt Ecclesiam per singula loca, ut sanctuarium zuum, in gloriam et laudem indeficientem nominis tui." ("Und jetzt, o Herr, gieße aus über Deinen Erwählten die Kraft, welche von Dir stammt, den Führergeist, den Du Deinem geliebten Sohn Jesus Christus gabst und den dieser Seinen Aposteln schenkte, welche überall Deine Kirche als Dein Heiligtum errichteten zum ewigen Ruhm und Preis Deines Namens.")

Seit der Promulgation dieses Dokumentes konkurrieren also zwei textlich verschiedene Weiheformeln miteinander, (welche beide päpstliche Autorität beanspruchen; Anm.d.Red.), die auch von beiden Parteien für wesentlich gehalten werden, da sie für den gültigen Vollzug des Ritus erforderlich sind. (...)

Die Formel Pauls VI. weicht textlich und inhaltlich von der der Tradition ab. Die einzigen Worte, die den Eindruck erwecken könnten, daß sie die Kraft und die Gnade des Hl. Geistes bezeichnen, könnte der Terminus "Spiritum principalem" meinen. Wir wollen ihn daher näher analysieren.

Was ist mit diesem Terminus "Spiritum principalem" eigentlich gemeint? Er erscheint in keinem der bekannten Ordinationsriten. Man findet "spiritus principalis" an einer einzigen Stelle in der Heiligen Schrift, und zwar in Vers 14 des 50. Psalmes: "Redde mihi laetitiam salutis tui et spiritu principali confirma me". ("Gib mir wieder die Freude deines Heiles, und mit dem fürstlichen Geiste (dem zum Guten bereitwilligen Geist) befestige mich." Wie man auch diese Passage übersetzt, wir können wirklich nicht sehen, wie mit diesem Terminus "spiritu principali" die Gnade des Bischofsamtes bezeichnet werden kann. In "Hotitiae", einem halboffiziellen Blatt der Römischen Kurie belehrt uns P. Botte O.S.B., einer der Hauptverantwortlichen für diesen neuen Ritus, daß der Sinn dieses Ausdruckes nicht notwendig dem in der Hl. Schrift entsprechen müsse. Seiner Meinung nach soll er womöglich im 3. Jahrhundert eine gänzlich andere Bedeutung gehabt haben als zu den Zeiten Davids, und in den Schriften des Hippolyt soll er nach Botte angeblich sicher den Hl. Geist bezeichnet haben.

Die neue Formel behauptet u.a., daß dieser "Führergeist", der dem zu Konsekrierenden verliehen werden soll, identisch sei mit dem, der von den Aposteln empfangen wurde! Sagen wir es klipp und klar: eine solche Gleichsetzung bestätigt keinesfalls, daß der zu Konsekrierende in der Tat zum Rang eines Apostel(nachfolger)s erhoben wird. (...)

In seiner Kritik des anglikanischen Ritus wies Papst Leo XIII. darauf hin, daß die Worte "Empfange den Hl. Geist" weit davon entfernt seien, das Priestertum als Weihestufe oder die Gnade oder die Vollmacht, die es verleiht, präzise zu bezeichnen. Auch wenn wir vorläufig einmal akzeptieren würden, in diesem "Führergeist" den hl. Geist (an)-erkennen zu wollen, so vermag die Form, da sie weder die Vollmacht noch die Gnaden des Episkopats bezeichnet, diese nicht von sich aus, in sakramentaler Form, ex opere operato, zu übertragen. Sie ist aber in der Tat um so weniger dazu imstande, als durch die Wahl gerade dieses Ausdruckes ("spiritus principalis") die rituelle Formel Pauls VI. viel mehr einem der protestantischen Riten angenähert wird. Was aber verstehen die Protestanten nun unter dem Rang eines Bischofs? Mehrere protestantische Sekten, u.a. die Lutheraner in Deutschland, die Anglikaner - außer jenen in den U.S.A. -, die Episkopalen behielten den Titel "Bischof" bei, um damit gewisse Glieder ihres 'Klerus' zu kennzeichnen. Indessen behauptet keine von ihnen, daß der Rang eines Priesters oder Bischofs bei ihnen den unauslöschlichen Charakter eines Sakramentes in sich bergen würde. Welche Aufgaben, welche Funktionen hat dann bei ihnen ein "Bischof"? Seine Aufgaben sind im wesentlichen jurisdiktioneller Natur. So werden in England die Bischöfe vom regierenden Souverän, der zugleich das Haupt der Religionsgemeinschaft ist - und sie deswegen auch ihres Amtes wieder entsetzen kann -, ernannt. In anderen protestantischen Sekten werden sie von den Gläubigen direkt gewählt. In sämtlichen protestantischen Sekten werden sie lediglich als Aufsichtspersonen betrachtet. Dort, wo sie die Religionsdiener ihrer Gemeinschaft 'weihen', oder wo sie 'firmen', tun sie dies nicht kraft irgend einer speziellen priesterlichen oder bischöflichen Vollmacht, die sie unabhängig von allen Beziehungen auf die Laien besäßen, sondern einzig und allein kraft der Jurisdiktion, die sie für die Zeit ihrer Beauftragung erhalten haben, um die Gemeinde zu organisieren und ihr Verhalten sowie ihre Entwicklung zu beeinflussen, wie es ein guter Generaldirektor in seinem Unternehmen auch machen würde.

Für die Protestanten sind weder die Priesterweihe noch die Firmung von Unserem Herrn eingesetzte Sakramente - und noch weniger Sakramente, die einen unauslöschlichen Charakter einzuprägen vermögen. Wie Papst Leo XIII. darauf aufmerksam machte, ist es somit offenbar, daß die Aufnahme der Termini "Bischof" oder "Oberpriester" in einen protestantischen Ritus, aus dem man mit Absicht alles entfernt hat, was im katholischen Ritus die Würde und Pflichten des Priestertums hervortreten läßt, ganz und gar nicht imstande ist, den Ritus gültig zu machen. Wenn deshalb eine Formulierung wie z.B. "Empfange den Hl. Geist" in einem zweideutigen Ritus verwendet wird, muß sie anders interpretiert werden als im katholischen Ritus, fügt Leo XIII. hinzu.

Verstanden im Sinne von "leitender Geist", "Aufseher" oder "Überwacher" bedeutet der Ausdruck "spiritus principalis" ganz und gar kein störendes Element im theologischen Verständnis der Protestanten. Ohne Zweifel hat auch in der katholischen Kirche der Bischof die Rolle des Aufsehers (Hirten), des Überwachers zu erfüllen. Unsere Absicht ist es nicht, dies zu leugnen. Das, was wir nicht bereit sind zu akzeptieren in einem Ritus, der für katholisch ausgegeben wird, ist der Umstand, daß diese Aufsichtsfunktion als einzig wesentlich und bestimmend für den Episkopat gehalten wird, insofern er die Fülle des Weihesakramentes sein soll. Dies ist der Grund, weshalb wir behaupten, daß dieser Ausdruck - selbst wenn wir einräumten, seine Wahl sei nicht als Kapitulation vor den Ansprüchen des Ökumenismus erfolgt -, für die Bezeichnung der Gnade dieses Sakramentes als wesentlich und entscheidend abzulehnen, ja unannehmbar ist.

Die Quelle des neuen Weiheritus Pauls VI.

In seiner 'Apostolischen' Konstitution "Pontificali Romani", durch welche die neuen Weiheriten promulgiert wurden, erklärt Paul VI., daß es der Zweck der Revision des Pontificale Romanum gewesen sei, mehrere wichtige Punkte in der Lehre genauer zu formulieren... die schon im Ritus der Bischofskonsekration eingeschlossen seien. In dieser Überarbeitung sei es nötig gewesen, gewisse Momente zu unterdrücken oder zu ändern, entweder, um die Texte in ihrer ursprünglichen Unversehrtheit wiederherzustellen, oder um die Aussage besser hervortreten zu lassen oder um die Wirkungen des Sakramentes besser darzustellen. (...) Um hier korrekt vorzugehen, hielt man es für gut, unter den alten Quellen auf das Konsekrationsgebet zurückzugreifen, das sich in dem "Apostolische Tradition des Hippolyt von Rom" benannten Dokument befindet. Es sei zu Beginn des 3. Jahrhunderts verfaßt worden und werde (angeblich) noch heute in den Weiheriten bei den Kopten und den westlichen Syrern verwendet. (...) In Wirklichkeit weist jedoch der dem Hippolyt zugeschriebene Text fast keine Übereinstimmung mit den orientalischen Riten auf, und in keinem dieser Riten findet man die Ausdrücke, die Paul VI. für wesentlich ausgibt, vor allem fehlt der Terminus "Führergeist" ("spiritus principalis"). (...)

Die "Apostolische Tradition des Hippolyt"

Es ist dies ein aus verschiedenen Fragmenten zusammengesetztes Dokument zweifelhaften Ursprungs, hinsichtlich dessen es absolut keinen Beweis gibt, der es erlauben würde zu behaupten, daß es jemals bei der Weihe eines Bischofs verwendet wurde.

Hippolyt ist eine rätselhafte Persönlichkeit. Er wurde etwa im Jahre 160 geboren, und man nimmt an, daß er ein Schüler des hl. Irenäus gewesen sei. Er wurde Priester unter Papst Zephirin. Sein Wissen sowie seine Beredsamkeit verschafften ihm großes Ansehen. Abweichungen gegenüber der Lehre des Papstes zwangen ihn jedoch, Rom zu verlassen. (...) In seinem enttäuschten Ehrgeiz errichtete Hippolyt eine schismatische Gemeinde. Zu dieser Zeit soll er die nach ihm benannte "Apostolische Tradition" verfaßt haben, wahrscheinlich, um ein Pontificale zum Gebrauch der Sekte, deren 'Papst' er geworden war, zu erstellen. Später, während der Verfolgung durch Kaiser Maximin, wurde Hippolyt eingekerkert und später zusammen mit dem damaligen Papst Pontianus in die Bergwerke Sardiniens geschickt. Hier versöhnte er sich vor dem Papst mit der Kirche. Im September 235 erlitten beide zusammen den Märtyrertod. Beide wurden später zusammen kanonisiert. Das Schisma endete mit dem Tode seines Urhebers.

Durch und durch Rigorist widersetzte sich Hippolyt besonders der milden Anwendung der kirchlichen Gesetze gegenüber den sog. "Lapsi", d.h. der Christen, die während der Verfolgung (und unter Androhung der Folter, Anm.d.Red.) zum Heidentum abgefallen waren und den römischen Göttern geopfert hatten und die dann später - als die unmittelbare Bedrohung nachließ, Anm.d.Red. - wieder in die Kirche zurückkehren wollten. Diese Strenge verlieh ihm den Ruf eines Konservativen. In der Folge nahm man daher an, daß er die Unversehrtheit der Riten bewahrt habe, die zu seiner Zeit in Gebrauch waren. Leider ist dies aber alles andere als sicher. Paul VI. war übrigens nicht der erste, der den Schriften des Hippolyt eine Autorität beimaß, die sie niemals besaßen. Hippolyt schrieb griechisch. Da aber die römisch-katholische Kirche ausschließlich das Lateinische bevorzugte, fielen darum dessen Werke in Vergessenheit. (...) Keine der Übertragungen ist vollständig. Die Exegeten waren daher gezwungen, aus den verschiedenen Fragmenten ein relativ zusammenhängendes Dokument zu rekonstruieren. (...)

Es besteht ein Wesensunterschied zwischen der Salbung des Priesters und der Bezeichnung seines Dienstes. Offensichtlich unterdrückt das Gebet Pauls VI. den Ausdruck, die Priester zu salben, der im Gebet der orientalischen Liturgie noch in Gebrauch ist. Ausgelassen wurde im Ritus Pauls VI. auch der Abschnitt, in der die Funktion des Bischofs als Schützer der Kirche gegen die Häresie bezeichnet wird. Zweifelsohne wird ein post-konziliarer 'Bischof' "jede Bindung lösen" können (wenn sie n.b. in seinem Zuständigkeitsbereich als 'Bischof der 'Konzils-Kirche' eingegangen wurde, aber das bedeutet wenig! - Anm.d.Red.), aber es ist nur ungenau bestimmt, daß er überhaupt lösen und binden soll, daß er ein Amt verleihen und davon auch wieder entbinden sowie 'exkommunizieren' kann (von was? Anm.d.Red.).

Die Tatsache, daß die beiden wichtigen Termini "Bischof" und "Oberpriester" erhalten blieben - jedoch außerhalb der sakramental relevanten Formel (!) - macht den Ritus nicht gültig, denn sie können nur - und sollen das auch - in ihrem protestantisierenden Sinn verstanden werden (im Sinne von Aufseher, Anm.d.Red.). Schließlich müssen wir betonen, daß diese Formel aus vielen Fragmenten zusammengesetzt wurde. Sie befindet sich außerdem nicht im angeblichen Original des Hippolyt, wenigstens nicht in dem Abschnitt, von dem uns Paul VI. versichert, daß er größten Teils in der Weiheliturgie bei den Kopten und den Syrern des Westens noch in Gebrauch sei!

Und dies ist nach Paul VI. die Quelle (!) des sakramentalen Gebetes der postkonziliaren 'Kirche' für ihre Bischofsweihe!! Aus allen diesbezüglichen Studien über die "Apostolische Tradition des Hippolyt" ergibt sich lediglich eine einzige Sicherheit: wir wissen absolut nicht, wie die Worte der Weiheformel dieser Tradition gelautet haben. Demzufolge gibt es auch keine Garantie dafür, daß die von Paul VI. benutzte Formel jemals in der Kirche verwendet wurde, um einen katholischen Bischof zu konsekrieren. Was wir aber andererseits mit Sicherheit wissen - denn dies ist die ständige Lehre der Kirche auf diesem Gebiete - ist, daß eine erlaubte sakramentale Form sicher sein muß. Niemals hat die Kirche den Gebrauch einer zweifelhaften Form gestattet! Niemals hat sie erlaubt, in dieser Hinsicht einer nur probablen Meinung zu folgen. Immer forderte sie von ihren Dienern, dem sichersten Weg zu folgen. Unter diesen Umständen anders zu handeln würde bedeuten, das Sakrament der Ungültigkeit auszusetzen, was schon von sich aus eine Todsünde wäre.

V. DER NEUE RITUS DER BISCHOFSWEIHE IM LICHTE DER "SIGNIFICATIO EX ADJUNCTIS"

Wie wir bereits weiter oben erläutert haben, handelt es sich dabei um Zeremonien, mit denen die Kirche die sakramentalen Formeln erweitert, um deren Bedeutung zu exemplifizieren bzw. zu erklären. Kann man nun sagen, daß im reformierten Weiheritus Pauls VI. die "significatio ex adjunctis" die offensichtliche Unbestimmtheit der Form korrigiert?

Hinzugefügt wurden:
Besondere Genehmigungen in einem Maße, daß man nicht umhin kann festzustellen, es gibt in der 'Konzils-Kirche' soviele "significationes ex adjunctis" wie Zeremonien der Bischofsweihe . (...)

Ausgelassen wurde:
Was die Reform Pauls VI. gegenüber dem traditionellen Ritus unterdrückt, ist viel bedeutender als das, was sie bewahrte, und für den ökumenischen Zusammenhang nach dem Vaticanum II sehr bezeichnend. Aufgrund der Länge des Ritus werde ich nur von dem sprechen, was auf die Gültigkeit hinsichtlich der "significatio ex adjunctis" Einfluß haben könnte. Zu Beginn der bisherigen Zeremonie spricht der zum Bischofsamt Erwählte kniend von seinem Konsekrator, die Hände auf dem Evangelienbuch, eine lange Eidesformel: er verspricht Gott, die Rechte, Ehren und Privilegien der Autorität der heiligen römischen Kirche zu fördern, (...) die apostolischen Dekrete, Anordnungen, Vorbehalte und Aufträge mit allen Kräften zu befolgen und sie von den Anbefohlenen befolgen zu lassen, (...) nach Kräften die Häretiker, Schismatiker und Rebellen wider den Heiligen Vater, den Papst, zu bekämpfen und zu verfolgen. Dieser Eid wurde u.a. auch ausgelassen. Danach folgte früher die Prüfung des Kandidaten, die wie folgt beginnt: "Die alte Lehre der hl. Väter lehrt und befiehlt, daß der zum Episkopat Erwählte vorher sehr aufmerksam in aller Liebe hinsichtlich seines Glaubens geprüft werde."
 
Der neue Ritus kennt nur eine kurze Prüfung. Die Forderung, jeden Artikel des "Credos" eigens zu bestätigen und zu bekräftigen, wurde ausgelassen. Unterdrückt ist auch die Verpflichtung, jede Häresie, die sich gegen die Kirche erhebt, zu anathematisieren. Für das ökumenische Klima nach dem Vatikanum II ist diese Unterdrückung bezeichnend, denn es handelt sich n.b. um eine der wichtigsten Aufgaben eines Bischofs (in seiner Eigenschaft als Hüter der kirchlichen Lehre). Im traditionellen Ritus unterrichtet der Konsekrator den Erwählten wie folgt: "Ein Bischof ist verpflichtet zu richten, zu definieren, zu weihen, zu leiten, das Opfer darzubringen, zu taufen und zu firmen." Diese Instruktion, welche die Vollmachten eines katholischen Bischofs aufzählt, ist sehr wichtig für die "significatio ex adjunctis". Ihre Auslassung im neuen Ritus ist um so schwerwiegender, als man in keinem anderen Teil erwähnt, daß die Funktionen eines Bischofs u.a. darin bestehen, zu leiten, zu firmen und Urteile zu fällen (zu lösen und zu binden).

Im traditionellen Ritus werden nach dem Konsekrationsgebet die Funktionen eines Bischofs von neuem angeführt: "Gib ihm, o HERR, die Schlüssel des Himmelreiches. (...) Es möge alles, was er auf Erden binden wird, auch im Himmel gebunden sein und alles, was er auf Erden lösen wird, auch im Himmel gelöst sein. Es seien auch die Sünden, die er behalten wird, auch behalten, und erlassen, o Herr die Sünden, denen er sie erlassen wird. (...) Er möge nicht Finsternis als Licht erscheinen lassen noch Licht in Finsternis verwandeln. Er möge nicht das Böse gut noch das Gute als bös erscheinen lassen (bezeichnen). (...) Setze ihn, o HERR, auf diesen Bischofsstuhl, damit er Deine Kirche sowie das ihm anvertraute Volk leite". Auch dieses Gebet wurde in den neuen Ritus nicht aufgenommen.

VI. SCHLUSSFOLGERUNG

Auch wenn es nicht das entscheidendste Sakrament ist, ist dennoch das Weihesakrament konstitutiv für den Bestand der Kirche. Ein Bischof ist in der Tat fähig, alle anderen Sakramente zu spenden. Ohne katholischen Bischof können die Gläubigen zwar noch getauft werden, sie können auch ohne Priester heiraten, aber es wäre um das sakramentale Leben, insbesondere um das hl. Meßopfer und um die reale Gegenwart Christi unter den Gestalten von Brot und Wein im dargebrachten Opfer geschehen. Ohne gültiges Priestertum wäre die Kirche Christi nicht überlebensfähig, sie würde zu einer Sekte verkümmern.

Mit Paul VI. befinden wir uns in einer wahren Revolution des sakramentalen Ritus, einem Umsturz, der so tief, so radikal und so neu ist, daß er sogar das grundsätzliche sakramentale Wesen dieses Ritus betrifft. Das wenigste, was man sagen muß, ist, daß der reformierte Ritus Pauls VI. in dogmatischer Hinsicht zweifelhaft ist und die durchgeführte Reform in nichts dem Ziel entspricht, welche sie sich (angeblich) selbst gesetzt hatte. (...) Paul VI. hatte doch vorgegeben, mit mehr Klarheit die geistlichen Realitäten, welche den Ritus bezeichnen, auszudrücken. (...) Wie Cranmer in seiner Reform hat auch Paul VI. in der seinigen alles ausgemerzt, was im katholischen Ritus klar die Würde und die Aufgaben des Bischofsamtes hervortreten läßt. Unter diesen Voraussetzungen kann man daher mit Recht behaupten: "Es kann nicht entsprechende und hinreichende Form eines Sakramentes sein, die stillschweigend das verbirgt, was in ihr ausdrücklich hervorgehoben werden soll."

Rufen wir uns hinsichtlich der liturgischen Reform Pauls VI. noch einmal die Umstände ins Gedächtnis, unter welchen sie geplant und durchgeführt wurde, welche Absicht ihre Urheber hatten, welche Mitarbeiter sie ausgesucht und erbeten hatten und welchen Zweck sie damit verfolgten.

Was in jeder einzelnen liturgischen Reform, die von dem II. Vatikanum her initiiert war, offenbar wurde, ist der Wille zur Ökumene, von dem derjenige, der sie befördert hatte, besessen war. (...) Diese falsche ökumenische Idee war es, die Paul VI. veranlaßte, um die Mitarbeit von sechs Protestanten nachzusuchen. Als ob für ihn das Luthertum keine Häresie bedeutete! Um die neuen Riten der 'Messe' und der 'Weihen' auszuarbeiten, lud er angeblich kompetente Theologen, d.h. Lutheraner ein, die qua Lutheraner die katholische Lehre vom Wesen der hl. Messe und der (Priester- und Bischofs)Weihe leugnen. Das Resultat dieser aktiven Mitarbeit der Lutheraner in der Kommission für die Vorbereitung der neuen Riten war die Protestantisierung der Meß- und Weiheriten. Wenn die Mehrheit der katholischen Priester und Gläubigen sie nicht wahrnahm, so haben sie die Lutheraner bemerkt und nicht verfehlt, es zu verkünden.

Diese offenkundige Revolution in der katholischen Lehre erlaubte es den 'Päpsten' dieses Konzils, u.a. das Urteil der wahren Kirche über die anglikanischen Weihen in Vergessenheit geraten zu lassen. Leo XIII. hatte sie noch für null und nichtig erklärt. Gestärkt durch die Forderungen, die einst Luther gestellt hatte und die von Vatikanum II wieder aufgenommen wurden, empfing Paul VI. mit großem offiziellen Aufwand das Oberhaupt der anglikanischen Religionsgemeinschaft Englands, Herrn Dr. Ramsey, einer Weise, als ob er die Bulle "Exurge" Leos X., die Dekrete des Konzils von Trient und das Urteil Leos XIII. widerrufen wollte. Er reichte ihm öffentlich einen goldenen Kelch, steckte ihm seinen päpstlichen Ring an den Finger und bat ihn, mit ihm vereint die vor ihnen versammelte Menge zu 'segnen'.

Nun, in dieser protestantenfreundlichen Atmosphäre wurde über den neuen Konsekrations-Ritus Pauls VI. entschieden. Schließlich arbeitete man ja einen neuen Ritus aus, der zwar das katholische Dogma nicht expressis verbis leugnen durfte, es aber auch nicht mehr eindeutig zum Ausdruck bringen sollte in der Erwartung, daß er von allen christlichen Sekten inklusive der katholisierenden Konzils-'Kirche' angenommen werden sollte, d.h. auch von denen, die bisher von der Lehre der Kirche über das Priestertum abgeschreckt worden waren und sich geweigert hatten, katholische Prinzipien zu akzeptieren.

So wie es Leo XIII. hinsichtlich der Reform Cranmers tat, so muß auch die (angebliche) Reform Pauls VI. bewertet werden, indem man sich Rechenschaft gibt von dem Geiste, der den Urheber (bzw. die Verfasser) des neuen Ritus hinsichtlich das traditionellen beseelte:

- Da der von der Idee des falschen Ökumenismus inspirierte post-konziliare Ritus nach Cranmers Vorbild ausgearbeitet wurde,
- da er, wie es Michael Davis selbst zugab, ein Schritt zu einem gemeinsamen Ordinale ist,
- da die in der Kirche seit altersher verwendete traditionelle Form, deren Gültigkeit Papst Pius XII. bestätigt hatte, zu Gunsten einer vollkommen neuen aufgehoben wurde, die - von einem Schismatiker angeblich verfaßt - nachweislich niemals dazu gedient hatte, einen katholischen Bischof zu weihen,
- da dieser reformierte Ritus nicht eindeutig den spezifisch katholischen Charakter des Weihesakramentes (hier: die Konsekration eines Bischofs) ausdrückt, muß man zu dem Schluß kommen, daß auf diesen reformierten Ritus dieselbe Bewertung Leo XIII. zutrifft wie auf den reformierten anglikanischen Ritus:
er ist null und nichtig.

Wenn es Gott gefallen sollte, ihn offiziell durch eine wiederhergestellte katholische Hierarchie beurteilen zu lassen, werden sich die nach diesem neuen Ritus geweihten 'Bischöfe' mit den von ihnen 'geweihten' 'Priestern' in der gleichen Lage befinden wie die sogenannten anglikanischen 'Bischöfe' und 'Priester'... nach dem Urteil Leos XIII. (...)

Aus dieser Schlußfolgerung, die wir am Schluß unserer Abhandlung nun über die Reform der Weiheriten Pauls VI. gezogen haben, maßen wir uns keine Rechtssprechung (im kanonischen Sinne) an: Wir verkünden damit kein offizielles, verbindliches Urteil. Wir haben uns einfach unserer Einsicht bedient und bewerteten im Lichte der katholischen Lehre die neuen Ritenformulare, die man uns versuchte als verbindlich aufzuzwingen und die abzulehnen bzw. zurückzuweisen uns der Glaube befiehlt. Wir erwarten in großer Gelassenheit das Offizielle Urteil der unfehlbaren Kirche, wenn es Gott gefallen wird, sie wieder herzustellen. Im voraus bekennen wir unsere kindliche Unterwerfung unter ihre Entscheidung.

Domine, adiuva nos, perimus!
(Herr, hilf uns, denn wir gehen zugrunde!)

(Hinweis: Das Thema der neuen Weiheriten wird noch in weiteren Abhandlungen dargestellt.)

 
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