54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Dokumente S.E. Ngr. Pierre Martin Ngô-din-Thuc, Erzbischof von Bulla Reggia, vormals Erzbischof von Hué, Südvietnam,


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Bischofsweihen


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
'Exkommunikation' von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc durch 'Kardinal' Ratzinger


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Seelsorger und Patriot


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Das Problem der Bischofsweihe


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
S. E. Mgr. Blasius Sigebald Kurz 0.F.M.


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Der selige Papst Gregor X.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
BRIEF AN DIE BRUDERSCHAFT ST. PIUS X.


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Bulle »Cum ex Apostolatus officio«


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHEN, NACHRICHEN


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
Der selige Oliver Plunket


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
Entstehung und Entwicklung der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Offener Brief an Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Leserbrief Zum Problem, ob eine Bischofsweihe per saltum erfolgen darf


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
DIE BISCHOFSWEIHE VON P. MARTÍN DÁVILA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
DER HL. DON BOSCO


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
ERKLÄRUNG S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
WEIHEURKUNDE VON HERFORD


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Wer ist der Schwert-Bischof Nikolaus Schneider?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
DAS UTRECHTER SCHISMA UND DER ALTKATHOLIZISMUS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
Der hl. Anton-Maria Claret y Clara


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Anfrage an H.H. Abbé Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
DER HL. THOMAS BECKET


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
BISCHOFSWEIHE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Werner Schneider / Köln


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
DER HEILIGE AMBROSIUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Über Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER HEILIGE FRANZ VON SALES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Die Papstwahl von 1903


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Nachruf auf Herrn Jean André Perlant


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Sukzessionsliste von Jean Laborie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
DER HL. HILARIUS


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
Ein Briefwechsel


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
ARCHBISHOP NGO-DINH-THUC MARTYR FOR THE FAITH


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUR AKTUELLEN SITUATION - ANTWORT AN EINEN RATLOSEN KATHOLIKEN -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
D E C L A R A T I O


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
DIE ENZYKLIKA QUANTA CURA PIUS IX. UND DAS PRINZIP DER RELIGIONSFREIHEIT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
Die anderen Religionen achten und das, was gut an ihnen ist?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
KYRIE ELEISON!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
IMMER NOCH TOTGESCHWIEGEN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER HEILIGE TURIBIUS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
ZUM TODE VON HERRN DR. HUGO MARIA KELLNER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
BESONDERE VOLLMACHTEN VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
WIEDERVEREINIGUNGSVERSUCHE BIS ZUM PONTIFIKAT PIUS XII.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
BULLE APOSTOLICAE CURAE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
SEELSORGE IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
BISCHOFSWEIHE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
DER GESALBTE ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ERZBISCHOF NGO DINH THUC 'EXKOMMUNIZIERT'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BISCHOFSWEIHE, PRIESTERWEIHE- Curriculum Schäfer


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
OFFENER BRIEF AN MIT-CHRISTEN - AUS USA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
EINE SEITE ÜBER DIE KIRCHE VIETNAMS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
BISCHOFSWEIHE S.E. MGR. BENIGNO BRAVO UND MGR. ROBERTO MARTINEZ


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
ZIRKULAR 1/82 DES BISCHOFS CORTÉS-BRIEF CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
30. JAHRESTAG DER VERKÜNDIGUNG DES DOGMAS VON DER LEIBLICHEN AUFNAHME DER GOTTESMUTTER IN DEN HIMMEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
IST DIE KIRCHE NOCH KATHOLISCH ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
IN MEMORIAM PIUS XII. (1876-1958)


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
FRIEDLICHE KOEXISTENZ ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KIRCHENZERSTÖRER - EINST UND HEUTE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
GEGENWART DER KIRCHE IN DER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
LEFEBVRE IN ESSEN - ECONE


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Aufruf zum Gebet


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DOKUMENTE SR. EXZELLENZ MSGR. DR. PETRUS MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
STELLUNGNAHME ZU DEN WEIHEN VON PALMAR


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
SO FIEL ENGLAND VOM WAHREN, KATHOLISCHEN GLAUBEN AB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
VORLÄUFIGE NOTIZEN ÜBER DIE ALLERNÄCHSTE ZUKUNFT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
DIE KONZELEBRATION


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
SIND DIE NEUEN HOCHGEBETE ANNEHMBAR?


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Das Tohuwabohu des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Der hl. Ambrosius


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Der heilige Karl Borromäus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Zum Tode von Bischof Blasius Sigebald Kurz OFM


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DER HL. BONIFATIUS - ZUM FEST AM 5. JUNI


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Der Präzedenzfall Talleyrand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Dokumente zum Fall Williamson


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Papst Pius VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
Inhaltsverzeichnis


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. c-d Der wahre Kern der ‚Intentionsfrage’:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 9- 13. a-b Ist das Kirchenvolk in der Konzilskirche erhalten?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B.7. b - 9. Die richtige Schlußfolgerung


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Zum Beginn des neuen Jahrganges 2011


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Gott ist die Liebe


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Über die Wiederherstellung der heiligen Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
9. Oktober 2012 – ein beklemmender Jahrestag


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
30 Jahre Sedisvakanz-Erklärung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
In memoriam H.H. Pfr. Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Die heilsnotwendige Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Auf der Suche nach der verlorenen Hoffnung! Die Sichtbarkeit der Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Der Verrat am Christentum – Islam und Vatikanum II


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2018
Selig sind, die nicht sehen und doch glauben


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2020
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2023
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2024
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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
DECLARATIO


Rückkehr zur überlieferten Liturgie?
 
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?
Motu proprio für Traditionalisten


von
Prof. Dr. Wigand Siebel


Wohltäter Benedikt XVI.

Am 7.7. dieses Jahres hat Ratzinger ein "Motu proprio", ein aus eigenem Antrieb verfasstes "Apostolisches Schreiben", mit Gesetzeskraft für die römisch-ökumenische Kirche erlassen und einen Begleitbrief hinzugefügt. Die überlieferte heilige Messe - nach dem Meßbuch von Johannes XXIII. von 1962 - soll dadurch einen besseren Platz im modernistischen Rom erlangen. Auch sollen das ältere Rituale und das ältere Brevier aufgewertet werden. Offen zugegebener Zweck ist es, wie in dem Begleitbrief ausgeführt, mit der von Erzbischof Lefebvre gegründeten Priesterbruderschaft St.Pius X., was "bislang. leider nicht geglückt"(S.17)1), nämlich "die Versöhnung" herzustellen. Dies hat begeisterte Zustimmungen bei der Bruderschaft hervorgerufen. Einige von diesen Äußerungen, die von den führenden Personen der Priesterbruderschaft stammen, und im Mittelungsblatt der Priesterbruderschaft von August 2007 abgedruckt sind, seien im folgenden wiedergegeben:

Das Motu Proprio "des Papstes... hat unsere Erwartungen fast übertroffen: die heilige Messe kann ohne jede Einschränkung privat von jedem Priester in ihrer altehrwürdigen Form zelebriert werden." "Die Bischöfe sind in ihrem Widerstand entmachtet. Auch die übrigen Sakramente haben in ihrer altehrwürdigen Form in der Kirche wieder Heimatrecht" (S.1). "Die mehr als zweieinhalb Millionen gebeteten Rosenkränze in diesem Anliegen sind fruchtbar geworden" (S.2).

"Papst Benedikt XVI. (hat) die tridentinische Messe wieder in ihre Rechte eingesetzt". Man "freut sich zu sehen, daß die Kirche so ihre liturgische Tradition wiederfindet". Es ist jetzt die "Möglichkeit des freien Zugangs zum Schatz der überlieferten hl. Messe gewährt". Für "diese große geistige Wohltat" wird "dem Obersten Hirten...innige Dankbarkeit" ausgedrückt (S:9).

"Die praktischen Verfügungen, die der Papst getroffen hat, räumen der überlieferten Liturgie - nicht nur der Messe, sondern auch den Sakramenten von Rechts wegen (de jure) die Möglichkeit ein, ganz normal zelebriert zu werden.. Es ist dies ein übergroßes geistiges Gut für die ganze Kirche" (S.20). Es sind jetzt die zwei Riten (überlieferte Messe und die modernistische Eucharistiefeier) "zwei Formen - gewöhnlich und außergewöhnlich - , dem Recht nach gleichgestellt". Die "ausschließliche Feier der überlieferten Liturgie" ist nicht mehr verworfen (S.21).

"Das Motu proprio ist ein Sieg der Tradition" für den "35 Jahre lang" gekämpft wurde. "Diese Freigabe ist ein unvorstellbarer Segen, da jetzt jeder Priester guten Willens wieder das wahre heilige Messopfer feiern kann, ohne Sanktionen hinnehmen zu müssen. Das ist für die Kirche ein unglaublicher Gnadenschatz." " Das Motu proprio löst aber nur die Frage der Liturgie - wichtige Glaubensfragen bedürfen jetzt dringend der Klärung" (S.22).

Die zitierten führenden Mitglieder der Priesterbruderschaft beanspruchen dabei, für die ganze Bruderschaft zu sprechen. Danach müßte jeder Traditionalist, ja jeder Katholik, überglücklich sein über die großmütige römische Raub-Rückgabe Ratzingers. Wurde die überlieferte heilige Messe einst von Paul VI. - in Deutschland in dessen Auftrag von Kardinal Joseph Höffner - den Gläubigen genommen, so erscheint sie nunmehr von der gleichen Instanz zurückgegeben zu sein. Kann man sich darauf verlassen? Das soll im einzelnen an sieben der vorgenannten Behauptungen geprüft werden.

1. Behauptung der Priesterbruderschaftsführung:
Die tridentinische Messe ist wieder in ihre Rechte eingesetzt worden.

Ratzingers Erlaß stellt ausdrücklich fest (Art.1, S.12): "Das von Paul VI. promulgierte Römische Messbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der 'Lex orandi' (Gesetz des Betens) der katholischen Kirche des lateinischen Ritus. Das vom hl. Pius V. promulgierte und vom sel. Johannes XXIII: neu herausgegebene Römische Meßbuch hat hingegen als außerordentliche Ausdrucksform derselben Lex orandi der Kirche zu gelten."

Damit ist zwar die überlieferte Messe wenigstens zur Kenntnis genommen worden, von einer Einsetzung in ihre Rechte kann aber keine Rede sein. Vielmehr ist sie ausdrücklich als zweitrangig und als nur ausnahmsweise zugelassen charaktiert worden. Von einer Einsetzung in ihre Rechte könnte man nur dann sprechen, wenn sie ihre Stellung als einzige Meßform des lateinischen Ritus wieder erhalten hätte und die Eucharistiefeier Pauls VI. verschwunden wäre. Ohne das aber bleibt die unter Paul VI. erfundene neue Eucharistiefeier die Norm für falsche Verehrung und Unglauben.

Ratzinger bekräftigt die Zwei-Klassen-Regelung für die beiden Liturgien in seinem Begleitbrief ausdrücklich. Wegen der besonderen Anfoderungen, die der alte Ritus im Hinblick auf liturgische Bildung und Kenntnis der lateinischen Sprache verlange, sei schon rein tatsächlich der Vorrang des neuen Meßbuches gegeben. Darüberhinaus bleibe dieses "nicht nur von der rechtlichen Normierung, sondern auch von der tatsächlichen Situation der gläubigen Gemeinden her ganz von selbst die Forma ordinaria des Römischen Ritus."

Die Behauptung, daß beide Riten nur "zwei Anwendungsformen des einen römischen Ritus (Art.1, S.12) seien, ist in Anbetracht der tiefgreifenden Unterschiede nicht nur weit verfehlt, sondern auch von einer Sichtweise eingegeben, die sich nicht an der Wahrheit auszurichten gedenkt.

Im übrigen handelt es sich bei der überlieferten Messe, die auch noch in dem Meßbuch von 1962 deutlich zum Ausdruck kommt, nicht um eine Messe, die vom Konzil von Trient geschaffen oder verbessert worden sei. Vielmehr ist sie bis zu Paul VI. stets die stadtrömische, vom Papst gelesene Form gewesen. Sie ist im Kern apostolischen Ursprungs, da sie auf den in Rom residierenden Apostel Petrus zurückgeht. Zugleich stellt sie den ältesten kirchlichen Ritus unter allen heute noch existierenden Formen dar.

2. Behauptung der Priesterbruderschaftsführung:
Die überlieferte Messe kann jetzt ohne Einschränkung von jedem Priester privat zelebriert werden.

Tatsächlich wird für eine Zelebration nach Art. 2 des Erlasses keine Erlaubnis mehr verlangt, wenn ein Priester ohne anwesende Gläubige die überlieferte Messe lesen will. Was ist aber eine Privat-Messe? Es ist darunter früher eine Messe verstanden worden, zu der aus verschiedenen Umständen (Priester auf der Reise, räumliche Umstände) keine Gläubigen kommen konnten. Es durfte aber niemals dafür gesorgt werden, daß keine Gläubigen an der Messe teilnahmen. Die Messe ist nämlich keine Privat-Angelegenheit des Priesters, vielmehr hat sie grundsätzlich einen Öffentlichkeits-Anspruch. Ihr Zweck besteht ja darin, den Gläubigen die Teilnahme am Kreuzesopfer Jesu Christi zu gewähren. Insofern gibt es für einen Katholiken keine Privat-Messen. Ein Priester, der die Teilnahme von jedem Gläubigen an seiner Messe bewußt verhindert, handelt in der Regel schwer sündhaft. Was nun die "Messen ohne Volk" des Erlasses betrifft, so verlangen diese zwingend, niemand zur Messe zuzulassen. Das ergibt sich auch klar aus Art. 4, wo es heißt, daß als Ausnahme auch einmal Gläubige zu Messen ohne Volk zugelassen werden können, "wenn sie aus eigenem Antrieb darum bitten". Die Gestattung der Feier der Messe ohne Volk ist also eine Zulassung zur Sünde für die Zelebranten, die dafür sorgen müssen, daß kein Gläubiger dabei ist.

Im übrigen war, was hinter verschlossenen Türen geschieht, schon immer für jede Autorität schwer zu überprüfen und wurde auch tatsächlich nicht oder kaum geleistet. Insofern kann das Entgegenkommen Ratzingers als bloße Anpassung an die faktische Lage verstanden werden.

Darüberhinaus ist die Zulassung der Zelebration mit dem alten Ritus auch keineswegs bedingungslos gegeben. In Art.5 §4 (S.14) ist nämlich gefordert, daß Priester, die das Meßbuch von 1962 gebrauchen, "geeignet sein" müssen und nicht von Rechts wegen gehindert sein dürfen. In seinem Begleitbrief beruhigt Ratzinger die Bischöfe im Hinblick auf ihre Sorge, daß mit den neuen Bestimmungen, die alte Messe sich wieder ausbreiten könnte. So schreibt er: "Der Gebrauch des alten Missale setzt ein gewisses Maß an liturgischer Bildung und auch einen Zugang zur lateinischen Sprache voraus; das eine wie das andere ist nicht gerade häufig anzutreffen." Fehlt es daran nach Meinung des Oberen oder des zuständigen Pfarrers, so können diese die Zelebration untersagen.

3. Behauptung der Priesterbruderschaftsführung:
Jeder Priester kann wieder das wahre heilige Meßopfer feiern.

Das Dekret gewährt zwar ein Recht für geweihte Kleriker, das römische Brevier von 1962 zu beten (Art.9, §2, S.14), es gibt jedoch kein Recht für einen Priester, das Meßbuch von 1962 öffentlich, überall und an allen Tagen zu benutzen. Auch ein Zelebret des Bischofs gewährt keinen Zugang zur Meßfeier nach dem überlieferten Ritus in jeder Kirche wie das früher der Fall war. Priestern, die um eine Meßfeier nach dem Meßbuch von 1962 bitten (Art.5 §3, S.14), kann der Pfarrer oder Kirchenrektor nur zu besonderen Gelegenheiten entgegenkommen (so bei Trauung und Begräbnis). Notwendige Bedingung ist also stets Anfrage und amtliche Erlaubnis.

Eine dauerhafte Erlaubnis für eine bestimmte Pfarrei ist für einen Priester höchstens über eine Gruppe von Laien zu erreichen, die der früheren Liturgie anhängen" (Art.5 §1, S.14), wobei nicht der Priester, sondern die Gruppe dem Pfarrer die Bitte vortragen muß. Welcher Priester aber die überlieferte Messe für die Gruppe liest, das festzusetzen ist Sache des Pfarrers. Während die Gruppe sich bei Verweigerung ihres Wunsches an den Diözesanbischof wenden kann (Art.7, S.14), ist ein solches Recht für den Priester im Motu proprio nicht vorgesehen.

Der Ortsordinarius darf zwar, wenn er es für ratsam hält, eine Personalpfarrei nach dem alten Ritus errichten (Art.10, S.15) oder einen Kaplan dafür ernennen, eine irgendwie in diese Richtung führende faßbare Norm existiert im römischen Erlaß jedoch nicht.

Die Priesterweihe allein gewährt nicht den freien Zugang zur öffentlichen Meßfeier im überlieferten Ritus. Wenn den Gesuchen oder Bitten eines Priesters nicht entsprochen wird, hat er nach dem Motu proprio nur die Möglichkeit die "Messe ohne Volk" zu lesen und die Gläubigen, die teilnehmen wollen, von der Gnade des Meßbesuchs auszuschließen.

Der Priester darf aber auch nicht an allen Tagen privat die überlieferte Messe feiern. Verboten ist es, die Messe nach dem Meßbuch von 1962 am Sacrum Triduum (Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag) zu lesen (Art.2, S.12). Die Ursache dafür kann nur sein, daß an diesen Tagen nach der alten Ordnung für die Bekehrung der Juden gebetet wird. Das ist unter der von Ratzinger gepflegten Freundschaft mit den ungläubigen Juden nicht mehr möglich.

Es gibt also weder für einen Priester noch für einen Gläubigen einen "freien Zugang zum Schatz der überlieferten heiligen Messe". Die Aussage von der"Möglichkeit eines freien Zugangs" ist in sich widersprüchlich, denn wenn einer nur eine Möglichkeit zum Zugang besitzt, dann ist er im Zugang behindert und somit unfrei.

4. Behauptung der Priesterbruderschaftsführung:
Die Verfügungen räumen den Sakramenten die Möglichkeit ein, ganz normal zelebriert zu werden.

Der Pfarrer kann (Art. 9 §1, S.14) - nicht muß - "die Erlaubnis geben, daß bei der Spendung der Sakramente, der Taufe, der Ehe, der Buße und der Krankensalbung das ältere Rituale verwendet wird". Jeder Priester hat also keineswegs das Recht, die Sakramente in der überlieferten Form zu spenden, er muß zuvor um Erlaubnis bitten, wenn er kein Pfarrer ist. Mit der überlieferten Messe ist die Spendung des Altarssakramentes gegeben. Damit ist die Spendung von fünf der sieben Sakramenteim alten Ritus erlaubt. Es fehlen noch zwei. Was die Firmung betrifft, so haben die Bischöfe die Vollmacht erhalten, das Sakrament "nach dem alten Pontificale Romanum zu feiern" (Art. 9 §2, S.14).

Und wo bleibt das siebte Sakrament? Eines ist überhaupt nicht genannt. Es ist das Sakrament der Weihe (mit Diakons-, Priester- und Bischofsweihe), das hier mit vollem Bedacht ausgelassen worden ist. Denn die neue Bischofsweihe ist ohne Zweifel ungültig. Die Bischöfe in Ratzingers römisch-ökumenischer Kirche sind daher fast alle - Ratzinger selbst eingeschlossen - ohne Weihegewalt und die von Ihnen "geweihten" Religionsdiener sind nur der Neu-Kirche stärker eingereiht worden; ein Sakrament haben sie nicht empfangen. Hätte Ratzinger auch hier die überlieferten Riten als Möglichkeit zugelassen, dann könnten noch wirkliche Bischofsweihen zustande kommen, weil es in seiner Kirche noch eine Anzahl von gültig geweihten Priestern älterer Jahrgänge gibt. Das aber galt es für Ratzinger mit seinem modernistischen Umfeld unbedingt zu verhindern.

5. Behauptung der Priesterbruderschaftsführung:
Die Kirche hat ihre liturgische Tradition wiedergefunden.

Wenn es eine Kirche gibt, die ihre liturgische Tradition verloren und dann wiedergefunden hat, so kann es unmöglich die Katholische Kirche sein. Denn die liturgische Tradition gehört zu ihrem Wesen. Außerdem kann mit dem Glauben an die eine heilige katholische Kirche nicht ein so gewaltiges Schwanken verbunden werden. Da die Lex orandi (das Gesetz des Betens) Ausdruck und Festigung der Lex Credendi (des Gesetzes des Glaubens) ist, bedeutet eine Änderung der Lex orandi stets auch eine Änderung der Lex credendi. Ein Verlust der liturgischen Tradition schließt also eine Veränderung des Glaubens ein. Eine Wiedergewinnung der verlorenen Tradition kann nur scheinbar stattfinden und wird als neue Glaubensveränderung aufzufassen sein.

Im Falle von Ratzingers Kirche hat es aber keinen von allein eintretenden Verlust der liturgischen Tradition gegeben, sondern eine bewußte Unterdrückung der Tradition, also kann es sich bei der hier ins Auge gefaßten "Kirche" nur um eine Gegenkirche handeln, deren Ziel die Zerstörung des Glaubens und der Abfall der Gläubigen von der Wahrheit ist. Diese Erkenntnis ist bereits Erzbischof Lefebvre in seinen guten Tagen gekommen. Er stellte öffentlich fest, daß es sich bei dem neuen Rom nicht nur um eine neue Kirche , sondern um eine neue Religion handelt. Diese stimmt , wie er sagte, nicht mehr "der Herrschaft Unseres Herrn Jesus Christus über die Gesellschaft" zu. Weiter führte er aus: "Mit einer solchen Religion möchten wir nichts zu tun haben. Wir nehmen diese neue Religion nicht hin... Das ist nicht mehr die katholische Religion. Wir haben mit dieser liberalen, modernistischen Religion nichts zu tun, die ihren eigenen neuen Gottesdienst, ihre Priester, ihren Glauben...hat. Wir werden sie nicht anerkennen." Dieser Ausspruch ist im gleichen August-Heft des Mitteilungsblattes abgedruckt worden, das über das Motu proprio berichtet. Wie kann man, wenn man in Treue zu Erzbischof Lefebvre stehen will, behaupten, daß die neue römische Religion die Kirche sei, die ihre liturgische Tradition wiedergefunden habe, wenn einige unverbindliche Zugeständnisse von dem Hauptvertreter dieser neuen Religion gemacht werden? Kann denn aus einer neuen Religion wieder das Christentumhervorgehen?

6. Behauptung der Priesterbruderschaftsführung:
Die Bischöfe sind in ihrem Widerstand entmachtet.

Für diese Behauptung gibt es in dem römischen Erlaß und in dem Begleitbrief Ratzingers nicht den geringsten Beleg. Das Motu proprio ist selbstverständlich so zu verstehen, daß die grundlegenden Entscheidungen in ihren Sprengeln den Bischöfen überlassen bleiben. Am Schluß seines Begleitbriefes betont Ratzinger gegenüber seinen Bischöfen, daß "die neuen Bestimmungen in keiner Weise" deren "Autorität und Verantwortlichkeit schmälern, weder hinsichtlich der Liturgie noch was die Seelsorge ... anbelangt. In der Tat steht jedem Bischof das Recht zu in der eigenen Diözese die Liturgie zu ordnen" (S.19). Gewiß sind Bedenken einzelner Bischofskonferenzen zurückgedrängt oder beseitigt worden, die den Zustand so belassen wollten wie er war. Aber das bedeutet noch keine Entmachtung der modernistischen Bischöfe durch den Modernisten Ratzinger.

Ratzinger dürfte die kritischen Stimmen durch den Hinweis besänftigt haben, daß die früher erhoffte "biologische Lösung", nämlich das Aussterben der Traditionalisten bzw. der treuen Priester, wohl nicht von alleine eintreten werde. Deshalb müsse der Anschluß der Priesterbruderschaft an das neue Rom unbedingt gefördert werden. Denn da die Priesterbruderschaft St. Pius X. offiziell die Neu-Kirche als katholische Kirche anerkenne und somit ihn als Papst, und damit auch die neuen Weihen als gültig ansehe, fehle nur noch die Übernahme der neuen Weihen durch die Priesterbruderschaft, um das Priestertum in der Bruderschaft unter dem Schein der Erhaltung dauerhaft auszurotten. Das dürfte auch Karl Lehmann, der anerkannte Führer der deutschen Bischöfe in den Glaubensabfall, überzeugt haben.

7. Behauptung der Priesterbruderschaftsführung:
Das Motu proprio löst nur die Frage der Liturgie, nicht die Glaubensfragen.

Das Motu proprio hat die Frage der Liturgie keinesfalls gelöst. Das kann nur jemand, der in der Träumerei oder in der aus der mangelnden Wahrheitsorientierung entstandenen Verblendung steht, behaupten. Was tatsächlich durch das Motu proprio gewährt wurde, ist allein die "Erlaubnis", die überlieferte heilige Messe sündhafter Weise in einer Privat-Messe hinter verschlossenen Türen ("Messen ohne Volk") "feiern" und das Brevier von 1982 lesen zu dürfen. Alles andere sind angedeutete Möglichkeiten, die man erbitten muß, und die abgelehnt werden können. Ein rechtlich oder sachlich durchsetzbarer Anspruch ist nicht nicht zu erkennen.

Dem könnte man entgegenhalten, daß doch "Gemeinschaften der Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens" die Erlaubnis erhalten hätten, die Konvents- bzw. die Kommunitäts-Messe nach dem Meßbuch von 1962 zu feiern (Art.3, S.12). Auch könnten doch Ordensgemeinschaften insgesamt die Zustimmung erhalten, den überlieferten Ritus zu verwenden (Art.3, S.12), wie bereits geschehen (Priesterbruderschaft St. Petrus, die von Bischof Antonio de Castro Mayer2) in der Diözese Campos (Brasilien) gegründete Gemeinschaft, Benediktinerkloster Barroux, Institut Christus-König, Institut vom guten Hirten usw.). Dem ist zu entgegnen: Alle diese Institute müssen den von Paul VI. eingeführten ungültigen und Gott beleidigenden Ritus, der kein Opfer mehr ist und sakramental nichts bewirkt, anerkennen und zeitweise verwenden. Außerdem haben diese Institute durch die Anerkennung der neuen ungültigen "Bischofsweihe" keine andere Wahl als diese heute oder später für die "Priesterweihe" ihres Nachwuchses anzunehmen und damit nur stärker dämonisierte Laien zur Verfügung zu bekommen, sodaß das sakramentale Leben notwendig abstirbt.

Richtig ist, daß die Klärung der Glaubensfragen mit Rom für die Priesterbruderschaft noch offen steht. Erwähnt werden im Mitteilungsblatt "der irreführende Ökumenismus, die falsche Religionsfreiheit sowie die fehlende Verkündigung des Wahrheitsanspruches der katholischen Kirche, die allein seligmachende zu sein" (S.22).

Wieso stehen die Glaubensfragen aber nur an zweiter Stelle? Tatsächlich sind sie sogar an die dritte Stelle gerückt worden. Denn als nächstes wird verlangt, daß die von Rom ausgesprochene "Exkommunikation" der Bischöfe der Bruderschaft zurückgenommen werde. Der Glaube ist aber das höchste Gut auf Erden. Er muß vorab geklärt werden. Wäre die Priesterbruderschaft dieser grundlegenden katholischen Regel gefolgt, und hätte sie auch die anderen grundlegenden Fragen geklärt, wie z.B. die Frage nach dem Charakter des Neuen Roms, nach der Apostasie Ratzingers3) sowie der deutschen Bischöfe und nach der Gültigkeit des neuen Weiheritus für Bischöfe, so hätte sie sich viel Mühe, Irrtum und geistige Dunkelheit erspart. Ja, sie hätte zu einem entschiedenen Verteidiger der Kirche gegen die römischen Apostaten werden können. So aber erscheint sie nur als ein teilweise getarntes Anhängsel der römischen Kirche, das diesem kirchengeschichtlich einmaligen Monstrum die Gläubige zu deren Verderben zuführen will.

Es fehlt der Glaube an die eine HEILIGE katholische Kirche

Unter den Mängeln der Glaubenshaltung in der offiziellen Linie der Bruderschaft ragt eine besonders hervor. Es ist der mangelnde oder fehlende Glaube an die eine heilige katholische Kirche. Die Kirche ist unsere Mutter, sie ist das Gottesreich hier auf Erden. Sie ist die unbestechliche Hüterin der Wahrheit und der Tugend. Mit ihr ist in ihrer Heiligkeit nur die allerseligste Jungfrau Maria zu vergleichen. Sie ist in ihrer unübertrefflichen Tugend, zumal in ihrem Glauben und ihrer Jungfräulichkeit das Bild der Kirche. Wie die Kirche ist sie auch die Mutter der Gläubigen, wie aus dem Bild der Offenbarung des heiligen Johannes in aller Deutlichkeit hervorgeht (Offb.12,1) Die "Frau mit der Sonne umkleidet" ist die Kirche und zugleich ist sie die Gottesmutter. Wer der Kirche keine strahlende Heiligkeit zubilligt und meint, sie könne im Lauf der Geschichte die Unwahrheit lehren, den wahren Glauben und die wahren Sakramente bekämpfen und die Gläubigen in die Unmoral führen, der kann auch keine wahre Liebe zur Mutter des Heilands in seinem Herzen haben. Ohne ihre Unterstützung wird er die breite abschüssige Bahn, die zur Verwerfung führt, kaum verlassen können. Möge sich also die Liebe zur Kirche bei den Verantwortlichen der Bruderschaft zur Rettung der ihnen anvertrauten Seelen wieder ausbreiten! Sollte das nicht in genügendem Maß eintreten, so seien die Gläubigen, die mit der Bruderschaft verbunden sind, eindringlich gewarnt vor den Anschlägen des bösen Feindes der bisweilen als ein Engel der Güte und des Lichts erscheint.

Die von der Führungsmannschaft der Priesterbruderschaft zum Ausdruck gebrachte Welle des Wohlwollens, ja, der Begeisterung im Hinblick auf die Person Ratzingers und seine Stellungnahme, muß daher für jeden klarsichtigen Gläubigen ein Grund zu tiefer Sorge sein. Der Heiland hat die Gläubigen gewarnt: "Hütet euch vor den falschen Propheten! Sie kommen in Schafskleidern zu euch, innen aber sind sie reißende Wölfe." (Mt. 7,16). Das Motu proprio ist eine Lockspeise zur Verführung derjenigen, die nicht genügend Wachsamkeit aufbringen. St. Petrus ruft den Christen in diesem Kampf um die Seelen zu: "Seid nüchtern und wachsam! Euer Widersacher, der Teufel, geht umher wie ein brüllender Löwe und sucht, wen er verschlingen könne. Widersteht ihm standhaft im Glauben!" (1.Petr.5,8 f.).

Mit zwei anderen vorzüglichen Analysen der beiden Dokumente unter dem Gesichtspunkt der Lage der Kirche ist auszurufen: "Wer sich nicht bekehren will, sondern nur so tut als ob, der ist überhaupt nicht an der (christlich-katholischen) Wahrheit interessiert, sondern treibt sein glaubensfeindliches Spiel nur noch weiter, ja sogar noch schlimmer als zuvor! Erkennen und durchschauen wir die gefährliche List des Vatikans unter Benedikt XVI. Und fallen wir doch bitte auf keinen Fall darauf herein!"4) "Falls Sie, lieber Leser, als ein treuer gläubiger Katholik angeekelt sind von dem Gedanken, mit der Häresie Kompromisse zu schließen, um eine weitere Farbe in den modernistischen liturgischen und glaubensmäßigen Regenbogen der Organisation Ratzingers einzufügen, haben Sie nur eine Wahl: Sagen Sie 'Nein!' zu dem Motu!"5)


Anmerkungen:

1. Alle Seitenangaben beziehen sich auf das Mitteilungsblatt der Priesterbruderschaft von August 2007.
2. Bischof Antonio de Castro Mayer war Mitkonsekrator von Erzbischof Lefebvre bei den Bischofsweihen 1988 in Econe. Er ist der einzige unter den emeritierten Diözesanbischöfen, der ein entschiedenes Bekenntnis zur Sedisvakanz des päpstlichen Stuhles abgab. Nach seinem Tode entschloß sich dennoch seine Gemeinschaft unter dem von Econe-Bischöfen geweihten Bischof Rangel, sich dem neuen Rom zu unterstellen.
3. Dazu W. Siebel (Hrsg.): Zur Philosophie und Theologie Joseph Ratzingers, SAKA-Verlag Saarbrücken 2005, 4. Auflage 2007. Ferner: W.Siebel, C. Angermayr: Ratzingers römische Apostasie-Symbolik
4. P Eugen Rissling: Zur "Einführung" der Tridentinischen Messe, in: Beiträge zur geistlichen Erneuerung aus dem katholischen Glauben, Ulm, August-September 2007.
5. Rev. Anthony Cekada: The Motu Mass Trap, www.traditionalmass.org. Juli 2007.

Saarbrücken, den 13. August 2007, Wigand Siebel
 
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