54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Dokumente S.E. Ngr. Pierre Martin Ngô-din-Thuc, Erzbischof von Bulla Reggia, vormals Erzbischof von Hué, Südvietnam,


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Bischofsweihen


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
'Exkommunikation' von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc durch 'Kardinal' Ratzinger


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Seelsorger und Patriot


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Das Problem der Bischofsweihe


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
S. E. Mgr. Blasius Sigebald Kurz 0.F.M.


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Der selige Papst Gregor X.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
BRIEF AN DIE BRUDERSCHAFT ST. PIUS X.


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Bulle »Cum ex Apostolatus officio«


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHEN, NACHRICHEN


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
Der selige Oliver Plunket


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
Entstehung und Entwicklung der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Offener Brief an Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Leserbrief Zum Problem, ob eine Bischofsweihe per saltum erfolgen darf


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
DIE BISCHOFSWEIHE VON P. MARTÍN DÁVILA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
DER HL. DON BOSCO


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
ERKLÄRUNG S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
WEIHEURKUNDE VON HERFORD


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Wer ist der Schwert-Bischof Nikolaus Schneider?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
DAS UTRECHTER SCHISMA UND DER ALTKATHOLIZISMUS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
Der hl. Anton-Maria Claret y Clara


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Anfrage an H.H. Abbé Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
DER HL. THOMAS BECKET


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
BISCHOFSWEIHE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Werner Schneider / Köln


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
DER HEILIGE AMBROSIUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Über Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER HEILIGE FRANZ VON SALES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Die Papstwahl von 1903


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Nachruf auf Herrn Jean André Perlant


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Sukzessionsliste von Jean Laborie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
DER HL. HILARIUS


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
Ein Briefwechsel


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
ARCHBISHOP NGO-DINH-THUC MARTYR FOR THE FAITH


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUR AKTUELLEN SITUATION - ANTWORT AN EINEN RATLOSEN KATHOLIKEN -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
D E C L A R A T I O


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
DIE ENZYKLIKA QUANTA CURA PIUS IX. UND DAS PRINZIP DER RELIGIONSFREIHEIT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
Die anderen Religionen achten und das, was gut an ihnen ist?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
KYRIE ELEISON!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
IMMER NOCH TOTGESCHWIEGEN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER HEILIGE TURIBIUS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
ZUM TODE VON HERRN DR. HUGO MARIA KELLNER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
BESONDERE VOLLMACHTEN VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
WIEDERVEREINIGUNGSVERSUCHE BIS ZUM PONTIFIKAT PIUS XII.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
BULLE APOSTOLICAE CURAE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
SEELSORGE IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
BISCHOFSWEIHE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
DER GESALBTE ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ERZBISCHOF NGO DINH THUC 'EXKOMMUNIZIERT'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BISCHOFSWEIHE, PRIESTERWEIHE- Curriculum Schäfer


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
OFFENER BRIEF AN MIT-CHRISTEN - AUS USA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
EINE SEITE ÜBER DIE KIRCHE VIETNAMS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
BISCHOFSWEIHE S.E. MGR. BENIGNO BRAVO UND MGR. ROBERTO MARTINEZ


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
ZIRKULAR 1/82 DES BISCHOFS CORTÉS-BRIEF CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
30. JAHRESTAG DER VERKÜNDIGUNG DES DOGMAS VON DER LEIBLICHEN AUFNAHME DER GOTTESMUTTER IN DEN HIMMEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
IST DIE KIRCHE NOCH KATHOLISCH ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
IN MEMORIAM PIUS XII. (1876-1958)


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
FRIEDLICHE KOEXISTENZ ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KIRCHENZERSTÖRER - EINST UND HEUTE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
GEGENWART DER KIRCHE IN DER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
LEFEBVRE IN ESSEN - ECONE


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Aufruf zum Gebet


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DOKUMENTE SR. EXZELLENZ MSGR. DR. PETRUS MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
STELLUNGNAHME ZU DEN WEIHEN VON PALMAR


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
SO FIEL ENGLAND VOM WAHREN, KATHOLISCHEN GLAUBEN AB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
VORLÄUFIGE NOTIZEN ÜBER DIE ALLERNÄCHSTE ZUKUNFT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
DIE KONZELEBRATION


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
SIND DIE NEUEN HOCHGEBETE ANNEHMBAR?


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Das Tohuwabohu des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Der hl. Ambrosius


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Der heilige Karl Borromäus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Zum Tode von Bischof Blasius Sigebald Kurz OFM


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DER HL. BONIFATIUS - ZUM FEST AM 5. JUNI


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Der Präzedenzfall Talleyrand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Dokumente zum Fall Williamson


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Papst Pius VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
Inhaltsverzeichnis


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. c-d Der wahre Kern der ‚Intentionsfrage’:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 9- 13. a-b Ist das Kirchenvolk in der Konzilskirche erhalten?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B.7. b - 9. Die richtige Schlußfolgerung


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Zum Beginn des neuen Jahrganges 2011


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Gott ist die Liebe


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Über die Wiederherstellung der heiligen Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
9. Oktober 2012 – ein beklemmender Jahrestag


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
30 Jahre Sedisvakanz-Erklärung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
In memoriam H.H. Pfr. Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Die heilsnotwendige Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Auf der Suche nach der verlorenen Hoffnung! Die Sichtbarkeit der Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Der Verrat am Christentum – Islam und Vatikanum II


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2018
Selig sind, die nicht sehen und doch glauben


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2020
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2023
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2024
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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
DECLARATIO


KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER
 
KAPITEL IV

DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER DES „SACRAMENTUM ORDINIS“

A)     DER KONSEKRATOR IN SEINER EIGENSCHAFT ALS „SPENDER“ (ADMINISTRATOR)

Wenn ein Spender von Sakramenten und somit auch dieses besonderen GnadenMittels von den Entitäten „materia debita“, „forma debita“ und „debita forma totalis“ sowie vom „esse intentionale“ nichts weiß oder sich diesbezüglich in schwerwiegenden Irrtümern befindet, dann stellt sich doch wohl unvermeidlich die Frage: was er denn bei seiner 'Spendung' eigentlich treibt, macht, aufführt oder veranstaltet? Nun, ein Sakrament verwirklicht und 'vollzieht' ein solcher Akteur sicherlich nicht, auch wenn er in der Einbildung lebt, ein „getreuer Verwalter der Geheimnisse Gottes“ zu sein, obwohl er in Wirklichkeit noch viel weniger als ein Mietling ist. Nach außen hin freilich ist er ständig darauf bedacht, sich durch allerhand Gerede und frommes Getue den Anschein eines 'Wissenden' (Gnostikers) zu geben oder sogar „vom Hl. Geist erfüllt zu sein“. Man braucht einem solchen 'Bischof' nur einige kritische und zweckdienliche Fragen zu stellen, um bald zu erkennen, wer oder was da als 'Spender' fungiert.

Es wurde, soweit mir bekannt ist, dieser „defectus mentis“ noch nie zum Thema einer Untersuchung gemacht, obwohl sich bereits bei Thomas v.A. Hinweise darauf finden. Denn schließlich wirkt eine übernatürliche Gnade bekanntlich nicht gegen die Natur des menschlichen Geistes, der von sich aus vermögend ist, ein Sakrament konstitutiv zu konfizieren und zu perfizieren, um es dann auch der Sache gemäß und sachgerecht (rite et recte) spenden zu können. Dies aber sind  einzige Ausnahme die Konfizierung des Sakramentes der Eucharistie  zwei verschiedene Akte, die nur äußerlich miteinander zusammenhängen oder verbunden sind und sich somit trennen lassen, so daß dann etwas aussehen kann wie..., ohne dieses wirklich zu sein. Darum lassen sich objektiv (ratione objecti) eine unwahre Scheinspendung, die nur so aussieht wie..., von einer ebenso unwahren Spendung zum Schein, die nur so aussehen soll wie..., voneinander unterscheiden. Und deswegen hilft es auch gar nicht, sich auf eine sog. ’würdige Spendung' herauszureden oder auf einen nur formell exakten Gebrauch eines Ritus, selbst wenn dieser ein kirchlich legitimer ist. Denn so etwas widerspricht auch dem Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis und verwirrt die Geister.

Nur bei den von Christus unmittelbar belehrten und vom Hl. Geist inspirierten PriesterAposteln (Apostoli sacerdotes) konnte man unbesehen voraussetzen, daß sie aufgrund geistiger Klarheit genau gewußt haben, was sie tun und was hierfür von seiten des menschlichen Geistes erforderlich ist, um in Wahrheit ein Werk Christi tun und seinem Auftrag nachkommen zu können. Darum schrieb der hl. Paulus an die eingebildeten und sich große Illusionen machenden Korinther: „Was ist denn Apollos? Was ist Paulus? Dienende dessen sind sie, durch die ihr zum Glauben kamt, und zwar so, wie es der Herr einem jeden (von uns) gegeben hat“ (1 Kor 3, 5).

Bei ihren Nachfolgern im sakramentalen Priestertum aber ist dies weder voraussetzbar noch vernünftigerweise vermutbar, da diese überhaupt nicht von Christus unmittelbar belehrt und vom Hl. Geiste inspiriert sind. Was will das schon heißen, wenn heutzutage jemand als 'Spender' des „sacramentum Ordinis“ in Aktion tritt oder als Konsekrator ein Amtsgeschäft tätigt? Was eigentlich veranlaßt sogar Leute mit höherer Schulbildung, die sich als „mündige Christen“ gebärden, ausgerechnet im kirchlichreligiösen Bereich blind oder kritiklos rituelle Dinge, die spezifische Kultformen sind, für wahr zu halten, obwohl sie dies nicht bzw. nicht mehr sind? Warum erkennt und durchschaut man nicht einen „ritus perversus et pestiferus“? Und wer oder was eigentlich verhindert, einen „ritus haereticus“ zu erfassen? Etwa nur und allein ein häretischer Unglaube? Oder weiß man heutzutage unter Katholiken auch nichts mehr von einem vernunftwidrigen und blinden Glauben, der der „vera fides“ total widerspricht? In der medialen „debita forma totalis“ eines Sakramentsritus aber reflektiert sich eine christliche Wahrheit und kommt in ihr zum Ausdruck.
Nicht gleich wie, sondern nur ähnlich wie die PriesterApostel ist ein jeder Spender ebenfalls als ein „instrumentum vivens“ Jesu Christi zuerst einmal ein Mensch, d.h. ein mit Vernunft begabtes und denkendes Wesen, das niemals ohne Überlegung etwas Zweckdienliches tut oder gar ziellos handelt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß es nicht wenige Leute gibt, die ohne Sinn und Verstand etwas tun  wer kennt nicht diese 'Macher', die immer nur in etwas machen, aber nie etwas Sinnvolles zustande bringen?  oder die sich zu unüberlegten Handlungen hinreißen lassen, sei es emotional oder auch infolge einer falschen Beurteilung der Dinge (wie z.B. auch bei durch nichts zu rechtfertigen 'Weihen', insbesondere, wenn die nachprüfbare Berufung zum Priestertum fehlt, wofür es Kriterien gibt). Aber weder der christliche Glaube noch die sittliche Verfassung des Spenders ist hier das eigentliche Problem, sondern die „potentia intellectualis“ oder m.a.W. das erforderliche geistige Niveau. (N.B: schon im profanen Bereich kennt man den schwerwiegenden Unterschied zwischen einem qualifizierten Arzt und einem Mediziner, der nur ein Kurpfuscher ist, da er von der ärztlichen Kunst nichts versteht und Menschen zu Tode behandelt, weil er nicht einmal eine richtige Diagnose zu stellen vermag.)

Es genügt für einen 'Spender' eben nicht, ein nur guter Mensch oder auch gläubiger Christ zu sein. Vielmehr muß er genau wissen, was er tut und was alles dafür unbedingt erforderlich ist, dem er prinzipiell zu entsprechen hat, um nicht Nichtiges, Sinnwidriges oder Defektes zu tun. Er ist zwar nur ein Werkzeug, aber dennoch nicht absolut nur Werkzeug! Daraus hinwiederum folgt nicht, daß der Spender nun ein „cooperator Dei“ oder Jesu Christi wäre (so etwas ist Anmaßung und ein Indiz puren Hochmuts!); vielmehr ist und bleibt er bei seinem Tun immer nur ein medialer „adjutor“, ein dienender Helfer Jesu Christi und Seiner Kirche, und seine erste Aufgabe besteht darin, den (akzidentellen) sakramentalen Charakter der „potestas spiritualis Ordinis“ zu vermitteln  vorausgesetzt natürlich, daß er ihn selbst besitzt und von ihm einen wahren, d.h. einen sachgemäßen (adäquaten) und sachgerechten (recte) Gebrauch macht. Darum sah sich schon der hl. Paulus, vom Hl. Geiste bewegt, gezwungen, die Mahnung und Warnung auszusprechen: „Lege niemand voreilig die Hände auf!“ (1 Tim 5, 22). Dies aber bezieht sich nicht bloß auf den Empfänger, sondern auch auf den Spender, da eine voreilige Handauflegung auch einen „defectus mentis“ einschließt, den man im übrigen doch nur bei einem PriesterApostel von vornherein ausschließen kann. Bei einem ihrer Nachfolger im sakramentalen Priestertum aber läßt sich so etwas nicht einfachhin und unbesehen voraussetzen. Der hl. Paulus war weder ein religiöser Phantast noch ein Mystizist noch ein Mystagoge, sondern ein Realist, der nichts verspiritualisierte und sozusagen mit allem rechnete. Es besteht nun einmal zwischen den PriesterAposteln als lebendigen Werkzeugen in der Hand Jesu Christi und ihren Nachfolgern im „sacerdotium Novae Legis“, die nur Bischöfe (Episkopen) waren und sind, ein fundamentaler Unterschied, den man zwar leugnen, aber durch nichts aus der Welt schaffen kann, weder durch subtile Irrlehren noch durch schlaue Indoktrinationen von seiten einer „Natternbrut“.

Es war immer schon leicht, von einem „ordentlichen Spender“ des Sakramentes des Priestertums problemlos und unkritisch zu reden, wenn nicht mehr wirklich gewußt wurde (sondern man nur 'glaubte' oder meinte, dies zu wissen), wodurch er ein solcher ist und als ein solcher ausgewiesen sein muß, um dann auch mit Recht akzeptiert werden zu können. Mit frommen Vermutungen oder gläubigen Annahmen läßt sich hier nichts in ein erhellendes Licht setzen und heutzutage schon gar nichts 'bewältigen'. Selbst bis zum Hochmittelalter herrschte in dieser Sache noch die größte Unklarheit, ja sogar weitgehend Unkenntnis, weil dieses Problem bereits vom Streit über die sog. „Ketzertaufe“ bzw. vom Donatismus (im 4. Jahrhundert) verdeckt worden war und somit erst gar nicht ins Bewußtsein trat.

Außerdem herrschte über das „sacramentum Ordinis“ keine Klarheit, so daß das Problem seiner Spendung durch einen Häretiker nicht einmal gestellt wurde, so daß es sozusagen im Untergrund weiter schwelte und lange Zeit verborgen blieb. Daß die Kirche damals nicht unterging, kann man sich nur durch die göttliche Vorsehung und eine Verheißung Christi erklären, nicht aber durch große Heilige der heiligen Mutter Kirche, denn so liegen die Dinge nicht in der „Ecclesia militans et in via“. Auch der hl. Augustinus beschäftigte sich aufgrund der üblen Umstände immer nur mit dem häretischen und amoralischen Spender des Taufsakramentes und blieb dabei in seinem Kampf um die Wahrheit der naheliegenden Perspektive verhaftet: „Auch ich gebe dir zu, die Häretiker sind. verbrecherisch, allein es haben die Häretiker doch die Taufe Christi erteilt, die Johannes (der Täufer) nicht erteilte.“ Denn „die Macht zu taufen blieb bei Christus“. – „Dieses Sakrament ist so heilig, daß es nicht befleckt wird, auch wenn es ein Mörder spendet.“ (JohannesKommentar, 5.Kap.) In einer solchen Perspektive mit ihrem moralischen Akzent aber verflüchtigen sich das Wesen des „sacramentum Ordinis“ und die notwendigen Bedingungen seiner Spendung, so daß auch das Besondere der „sacra Ordinatio“, dem Blick entschwindet und seiner Eindeutigkeit verlustig geht.

Schon der hl. Paulus war von der Sorge um die Existenz und den Bestand der Sakramente erfüllt, als er zu schreiben sich genötigt sah und ausdrücklich lehrte: „Für die Freiheit hat Christus uns freigemacht. So steht fest und laßt euch nicht wieder mit dem Joch der Knechtschaft beladen! Seht, ich Paulus, sage euch: Wenn ihr euch beschneiden laßt, so wird Christus euch nichts nützen. Ich bezeuge es noch einmal jedem Menschen, der sich beschneiden läßt: Er verpflichtet sich, das ganze Gesetz zu halten. Ihr seid (dadurch) von Christus weggerissen, wenn ihr durch das Gesetz Rechtfertigung sucht, ihr geht der Gnade verlustig“ (auch der sakramentalen) (Gal. 5, 14). Von den Galatern aber ist bekannt, daß sie an den jüdischen „Zeremonialgesetzen“, die Christus aufgehoben hatte, festhielten und sie für ungemein wichtig hielten, aber gerade dadurch die sakramentalen GnadenMittel mißachteten bzw. erst gar nicht verstanden oder immer noch nicht in ihrem Wesen begriffen hatten. Wenn man aber schon das erste von Christus eingesetzte Sakrament nicht begreift, wie will man dann das Wesen der anderen begreifen? Dieses Kunststück möge uns jemand doch einmal vormachen! So etwas könnten freilich die 'Spender' oder Pseudokonsekratoren der 'neuen Weihen' erst recht nicht, auch wenn sie in kollegialer Gemeinschaft mit anderen Handauflegern in einer Kampfarena einen 'Heilsdialog' zu veranstalten gedächten. Die PriesterApostel hinwiederum hätten auch einen solchen Unsinn sicherlich nie getan, weil dies dem Hl. Geist als dem „Geist der Wahrheit“ widersprochen haben würde.

Es geht bei dem Problem der sog. Gültigkeit (validitas) von Weihen weder um die Rechtgläubigkeit des Spenders oder um seine sittliche Verfassung noch um einen förmlichrichtigen Gebrauch eines äußeren, sichtbar werdenden „ritus sacralis“ „in forma Ecclesiae“ (was im übrigen jeder tun und auch exakt nachmachen kann), sondern um die notwendigen Bedingungen der Möglichkeit eines objektiv wahren und eindeutigen „munus consecrationis“ (das ein „opus operatum“ ist) auf dem Fundament des von Christus eingesetzten „sacramentum Ordinis“ und seines wesentlichen SakramentsRitus (ritus essentialis et sacramentalis). Zudem muß auch dieses wie ein jedes zu spendende Sakrament die bloße Kategorie des Zeichens (genus signi) transzendieren. Denn nicht jedes rituelle „signum rei sacrae“ ist auch ein sakramentales Zeichen einer „res sacra et sancta“. Außerdem genügt es im rituellen Rahmen einer möglichen gültigen Spendung nicht, daß der Spender des „sacramentum Ordinis“ ein irgendwie etablierter „minister Ecclesiae“ ist, der ein Amt verwaltet oder ausübt. Vielmehr muß er, für viele erkennbar, ein ausg wiesener und sich ausweisender „minister Jesu Christi“ tatsächlich sein (wofür es Kriterien gibt) und in der Nachfolge (Erbfolge, successio) des Priestertums des Neuen Gesetzes der PriesterApostel stehen, andernfalls er überhaupt kein signifikantes „instrumentum vivens“ sein kann, sondern nichts anderes ist als ein offenkundiger Pseudoepiskope eines gleichermaßen pervertierten Presbyteriums.

Darum ist es auch nicht dasselbe, ob ein Häretiker, geschweige denn ein Apostat, das Taufsakrament oder das „sacramentum Ordinis“ zu spenden versucht, da ersteres auch ein Jude oder Heide zu tun vermag. Im übrigen kann man sich im Hinblick auf vermeintlich gültige 'Weihen' durch einen Häretiker oder Apostaten nicht auf Thomas v.A. berufen, da dieser (klugerweise) darüber nichts thematisch gelehrt, d.h. keine „quaestio disputata“ verfaßt hat.

Gültig ist und Geltung oder Gültigkeit hat eine Spendung nur dann, wenn sie objektiv unbedingt wahr ist und ihr nichts von dem fehlt, was ihr an sich notwendig zukommt. Alles andere ist blinder Subjektivismus, irriges Denken und dann natürlich auch gewissenloses Tun, so daß man sich über ein sinnwidriges und nutzloses Handeln nicht zu wundern braucht, auch wenn es als 'heilige Handlung' ausgegeben wird. Es war schon peinlich genug, daß das Konzil von Trient eine alte Wahrheit dogmatisieren und sie dadurch ausdrücklich vor einer Häresie (in der katholischen Kirche!) schützen und diese austreiben mußte, nämlich „daß nicht jeder Christ jedes Sakrament spenden kann“, auch wenn er „gültig getauft“ und dadurch ein Glied der Kirche geworden ist.

Bei der Spendung des „sacramentum Ordinis“ in einer „ sacra Ordinatio“ im Rahmen eines „ritus sacralis“ aber verschärft sich die ganze Sache und spitzt sich noch zu. Zudem ist und war es immer schon leicht, die hier vorliegende Problematik durch 'religiöse' Zeremonien und Gesänge zu verdecken, ja sogar durch sachfremde und damit beziehungslose Gebete zu verdunkeln. Denn das Gebet ist nun einmal kein Akt des Glaubens (auch nicht des katholischen Glaubens), sondern ein Akt der Religion. Vom Wesen der Religio Christiana aber weiß man heutzutage herzlich wenig, ja fast gar nichts mehr. Dies beweisen bereits die verschwommenen und absurden Vorstellungen, die in der nämlichen Sache überall verbreitet werden. Wie aber will man dann einen häretischen „ritus ecclesiasticus“ deutlich erkennen und darüber Gewißheit erlangen, um sich von ihm zu befreien? Eingefleischten Ritualisten, blinden Liturgikern und vernunftlosen Religionsdienern kann so etwas nie gelingen, da sie ja selbst ständig „defectus“ (Seinsmängel) in den „res sacrae et sanctae“ eines religiösen Kultes produzieren, gleichgültig, ob bewußt oder unbewußt, denn das Ergebnis ist das gleiche. Nur ein PriesterApostel konnte von sich mit vollem Recht sagen und bedingungslos fordern: „So halte man uns für Verwalter der Geheimnisse Gottes“ (1 Kor. 4, 1). Bei ihren Nachfolgern im sakramentalen Priestertum aber war immer Vorsicht am Platze und nie ein blindes Vertrauen gefragt.

Leute, die so etwas den Gläubigen auf die verschiedenste Weise  auch mit Hilfe von Bibelsprüchen  einredeten und regelrecht suggerierten, hatten immer etwas zu verbergen! Diese windigen Leute hatten auch bei jeder Gelgenheit, um andere mundtot zu machen, das Wort Christi auf den Lippen „wer euch hört, der hört Mich, und wer euch verachtet, der verachtet Mich“. Dabei lag der Akzent auf „verachten“, damit man davon abgebracht wird, sich das dumme Zeug näher zu betrachten, das sie predigten und lehrten. Das moralische Moment und ethische Element in dieser Aussage Christi erwies sich als bestens geeignet, anderes und vieles andere zu verschleiern.

Somit lautet die erste Frage ebenfalls nicht, ob der ordentliche Spender (bei dem man in der Regel doch nur annimmt, daß es sich um einen Bischof handelt) ein legitimer oder illegitimer „minister Ecclesiae“ ist, sondern ob er ein in Wirklichkeit (nicht bloß in Möglichkeit) wahrer „minister Jesu Christi und Seiner Kirche“ ist und auch als ein solcher erkennbar qualifiziert und eindeutig ausgewiesen ist. So etwas aber darf man nicht einfach als gegeben voraussetzen oder nur vermuten, d.h. blind annehmen oder unkritisch naiv für wahr halten, und dies schon gar nicht, wenn irgendwelche Kleriker einem versichern, daß sie davon überzeugt seien; denn sie reden in der Regel immer nur „pro domo“ und nur selten „pro veritate“, weil sie in der Kirche einem „höheren Stande“ (was wahr ist) mit 'Korpsgeist' (was unwahr ist) angehören, aber mehr noch, weil schon im allgemeinen eine den Willen und das Tun normierende Wahrheit und insbesondere eine Heilswahrheit eine ausgesprochen unangenehme und das Wohlbefinden beeinträchtigende Sache sein kann.

Das „sacerdotium Novae Legis“ aber ist eine Heilswahrheit, die freilich auch in ihr Gegenteil auf eine häretische Weise verkehrt werden kann, wodurch dann das Unheil direkt erzeugt wird und „Kinder der Finsternis“ im Klerikerstand gezeugt werden. Dadurch wiederum wird auch der Sinn der Aussage Christi vom „Salz der Erde“ (womit der Herr aber nicht allein die Apostel meinte) um seine Wahrheit gebracht. Es war immer schon leicht, den WahrheitsSinn des Sachverhaltes 'ordentlicher Spender' zu verfälschen und dadurch abzutöten. Indes geschieht so etwas Ruchloses auch dann, wenn man ihn als einen „Ausspender“ ausgibt und hochschraubt, um ihm eine Würde (Amtswürde) anzudichten, die er gar nicht hat. (Wir sprachen bereits in der Einleitung von den neuen 'Hohenpriestern' en masse.) Es steht nämlich der Begriff des Ausspenders im Widerspruch sowohl zum Begriff des „minister Jesu Christi“ als auch zum Begriff eines Tuns „in persona Christi“, da dieses nur eine bedingte Partizipation bedeutet. Ein Ausspender (göttlicher Gnaden) hat alles, über das er verfügt, zu seinem Besitz, und das er nach Belieben und nach eigenem Ermessen ausgibt oder verteilt. Ein Spender hingegen hat nichts zu seinem Besitz und kann deshalb immer nur geben, was ihm als Mittel und Vermittler gegeben ist, das er gaben soll und geben darf bzw. das er geben muß oder auch nicht geben darf. Darum ist bereits eine selbstverschuldete Gedankenlosigkeit oder Geistesirre und normwidrige Willkür eines Spenders des „sacramentum Ordinis“ schwer sündhaft und zieht dann dadurch auch andere in diese, wie die Kirchenväter sagen würden, „Befleckung“ hinein.

Man sollte auch alle diese Aspekte weder großzügig übersehen noch aus falsche Rücksichtnahme verdrängen, wenn der ordentliche Spender zur Diskussion steht. Denn die Konsekratoren der „römischen KonzilsKirche“ tun ja ebenfalls bei ihren Ordinationen gerade das, was die Kirche Jesu Christi eben ganz und gar nicht tut, zumal da sie selbst in ihrem Wesen eine „res sacra et sancta“ ist, weil sie von Jesus dem Christus gegründet wurde, in Ihm ihr Fundament hat und durch Ihn geheiligt wird. Daraus aber folgt: nur in der wirklichen und wahren Ecclesia Jesu Christi, die eine sichtbare ist, kann (aber muß nicht) eine „sacra Ordinatio“ auch eine „sancta“ sein. Indessen ist der „ritus sacralis“ nur ein menschliches Werk, nicht jedoch bloßes Menschenwerk, da er vom göttlichen Menschensohn festgelegt und vorgezeichnet wurde, und zwar in seiner spezifischen Grundgestalt, an der auch die Kirche nichts ändern kann. Nur häretische Afterkirchen haben sich so etwas angemaßt, indem sie entweder gleich alles zerstörten oder schlauerweise einiges beibehielten, anderes jedoch verschwinden ließen, um ihr ruchloses Tun zu verschleiern.

Es gab immer schon nicht bloß faule und ungetreue Knechte im Weinberg des Herrn, sondern auch verlogene „Augendiener“ (auf die schon der hl. Paulus hinwies) und selbstherrliche ('hochwürdige' und 'hochwürdigste') Pseudodiener im Hause Gottes, die die Gottesgabe ihrer geistigen Talente gering achteten oder verkommen ließen oder für eigene Zwecke mißbrauchten. Darum ist und war es auch jederzeit möglich, auf eine geschickte Weise aus der rituellen „sacra Ordinatio“ durch Verdrängung oder Eliminierung des „sacramentum Ordinis“ ein zeremonialsakrales Blendwerk (opus operatum simulatum) zu machen, um die Profanisierung und Verballhornung eines sacramentalen „ritus sacralis“ zu verschleiern und an seine Stelle einen in seinem Wesen „neuen Ritus“ einzuführen.

Es war kein nur schlechter Witz mehr, sondern makaber, als sich der Montini – 'Papst' veranlaßt sah, frech und dreist zu behaupten, er habe am „wesentlichen Teil“ der Ordinationsriten nichts verändert, sondern alles nur 'verbessert' und einfacher bzw. durchsichtiger gemacht. Noch übler aber war die Tatsache, daß von seiten des Klerus, d.h. der Priester (!), die doch die Betroffenen waren, überhaupt kein Widerstand gegen einen solchen Lügner öffentlich in Erscheinung trat. Im übrigen war es bereits unsinnig und nutzlos, auf die ordentlichen Spender bestimmter Sakramente irgendwelche Hoffnungen zu setzen. Denn diese waren aufgrund des Vatikanums 2 nicht mehr das, was sie zu sein vorgaben. In einer solchen Atmosphäre aber war es leicht, das sakramentale Priestertum des Neuen Gesetzes, von vielen unbemerkt, bis in seine Fundamente hinein zu zerstören. Das war nicht bloß, wie später vielerorts verbreitet wurde, eine „Protestantisierung“ der heiligen Weihen. Ein ähnlicher Irrtum zeigt sich neuerdings auch darin, daß angloamerikanische und französische Traditionalisten von einem „anglikanischen Drama des nachkonziliaren katholischen Klerus“ (Buchtitel) sprechen, d.h. sie erfassen und begreifen nicht die in vielen Farben schillernde neue Häresie im typisch konziliaren neuen Ritus „of Holy Orders“. Dabei spielen gleich von Anfang an zwei Dinge keine geringe Rolle, nämlich ein Nicht bzw. Mißverstehen der Bulle Papst Leo XIII. und gewisser Lehren des Kirchenlehrers Thomas v.A. Traditionalisten wissen oft gar nichts von dem verheerenden Verlust kirchlicher Lehrtraditionen oder dem Haß auf dieselben.
Nun ist aber der Spender des „sacramentum Ordinis“ nicht bloß irgendein ordentlicher Spender, sondern zugleich auch ein bestimmter und durchaus menschlicher, d. h. mit Vernunft und freiem Willen begabter (nicht etwa „heiliger“) Konsekrator der „sacra Ordinatio“ in einem kirchlichen „ritus sacralis“, den er wiederum nicht irgendwie, sondern zweckdienlich handhabt und so auch handhaben muß, wenn es rechtens (iure agere) zugehen soll. Damit aber steht man vor einem Dogma des Konzils von Trient, das sich ausdrücklich auf einen solchen Spender bezieht und kurz formuliert: „Si quis dixerit, in ministris, dum sacramenta conficiunt et conferunt, non requirit intentionem saltem faciendi quod facit Ecclesia: anathema sit.“ (Sessio VII., can. 11, De sacramentis.) Dieser Text läßt sich nicht so einfach ins Deutsche übersetzen, da in der deutschen Sprache die dafür geeigneten Begriffsworte fehlen, so daß man auch diesen Text sachgemäß interpretieren muß. Darum begnügen wir uns nach allem bislang Dargelegten mit der folgenden QuasiÜbersetzung: „Wer sagt, es sei bei den (besonderen und bereits konsekrierten) Dienern (Jesu Christi) nicht  währenddessen sie Sakramente konfizieren und spenden  die Intention erforderlich, wenigstens zu tun, was die Kirche tut: der sei ausgeschlossen.“ In dieser komplexen Lehraussage ist von einer mysteriösen „Intention der Kirche“, wie man sogar in Dogmatiken lesen konnte, überhaupt keine Rede, was, nebenbei bemerkt, auch mit einem falschen Kirchenbegriff zusammenhängt. Vielmehr hatte das Konzil mit dieser Definition eine harte Grenzmarke aufgerichtet, die nicht unterschritten werden durfte. Das hinderte freilich so manche Kleriker nicht, noch viel weniger zu tun, als etwas „wenigstens zu tun“. M.a.W.: man produzierte wissentlich und willentlich „defectus“ in der Sache selbst. Nach außen hin aber wurde den Gläubigen und den „Weihlingen“  so von M. Schmaus bezeichnet (katholischer Dogmatiker)  das Märchen erzählt, man würde Priesterweihen erteilen und dies zudem noch, wie es so schön hieß, in einer 'Eucharistiefeier' mit 'Herrenmahl'. Viele waren gar nicht in der Lage, ein solches Theater in seinem inneren Unwert und in seiner zweckentfremdeten Nutzlosigkeit zu erfassen, geschweige denn zu durchschauen. Außerdem verstand das Konzil in diesem Dogma, das sich gegen eine bestimmte Häresie richtete, unter dem Worte „Kirche“ mitnichten die katholische Kirche, sondern sowohl die Ekklesia Jesu Christi (die „Ecclesia sua“) als auch die apostolische Kirche. Indes lassen sich auch dogmatisch fixierte Häresien nie restlos vertilgen und im Corpus der Kirche ausmerzen, da sie es so an sich haben, dann sozusagen im Untergrund weiter zu schwelen und ihr „Natterngift“ wirksam zu verspritzen. Darüber konnte man sich früher auch in jeder guten Kirchengeschichte informieren, die derartige Übel nicht verschwieg.
Es ist bekannt, daß schon lange Zeit vor dem Vatikanum 2 (auch) dieses Dogma des Tridentinums von erschreckend vielen Klerikern (sogar von höheren und hohen) entweder gar nicht mehr verstanden oder gründlich mißverstanden wurde, aber auch mißverstanden werden wollte, um sich bloß nicht einer christlichreligiösen Wahrheit beugen zu müssen, die eine scharfe Grenze gezogen hatte.

Solche Grenzziehungen aber können in ihrer Gewichtigkeit und wahren Bedeutung nur intellektiv und in einem sachgemäßen Denken erfaßt werden. Papst Leo XIII. setzte in seiner Bulle dieses Dogma als leuchtendes Gemeingut der Kirche und vollinhaltlich als allgemein bekannt voraus. Darum darf man auch jenen Satz nicht mißverstehen oder umdeuten, in dem nur auf folgendes aufmerksam gemacht wird: „Wenn also jemand zum Konfizieren und Spenden des Sakramentes (des Ordo) die geschuldete Materie und Form ernsthaft und sachgemäß verwendet, dann wird eo ipso dafür gehalten (für billig erachtet), daß er zweifelsohne zu tun bestrebt sei, was die Kirche tut.“ Indessen „richtet“ (iudicat) die Kirche nicht darüber, d.h. sie fällt kein Gerichtsurteil darüber, was bei einem Spender „de mente vel intentione“ subjektiv vorliegt, d.h. wie er (moralisch) im Geiste gesinnt ist und dabei sein geistiges Streben ausrichtet. Denn es kann kein Mensch darüber „richten“, wie jemand in seinem Denken und Tun gesinnt ist, nämlich ob gut oder böse, obwohl man auch dies klar zu erkennen, sachgemäß zu beurteilen und richtig zu bewerten vermag, um dann daraus auch seine Schlüsse zu ziehen. Nichts kann unter Menschen so verborgen sein und bleiben, daß es nicht dennoch auf irgendeine Weise in Erscheinung tritt. Es war deshalb nicht bloß falsch, sondern sogar prekär, verwirrend und verführerisch, das in der Formulierung dieses Dogmas gebrauchte Wort „intentio“ einfachhin mit „Absicht“ zu übersetzen. Denn dadurch wurde nicht allein dem religiösen Subjektivismus im Denken und Tun Vorschub geleistet, sondern noch übleren Dingen, da dieser ja immer schon ein geeignetes Ferment für Häresien abgegeben hat. Eine Häresie in der Kirche entsteht nicht im christlichreligiösen Glauben ihrer Glieder, da dieser auf einer göttlichen Gnade beruht (die allerdings auch verloren gehen kann), sondern zuerst im urteilenden Denken und einem Denken, das eine Offenbarungswahrheit verfehlt und somit nicht oder nicht mehr erreicht, so daß man sie dann natürlich auch nicht mehr ergreifen kann.

Ein solcher „minister Eccelsiae“ steht nicht mehr, wie der hl. Paulus sagen würde, in der Wahrheit, auch wenn er als ein sichtbarer Konsekrator einen kirchlichen „ritus sacralis“ feierlich vollzieht und vorschriftsmäßig handhabt oder das „know how“ beherrscht. Er tut absolut nicht, was die Kirche tut. Wer Ohren hat, der höre, und wer Augen hat, der sehe, und wer keinen Verstand mehr hat, der komme zu Verstand.

B)  DIE SPEZIFISCHE „INTENTIO“ DES KONSEKRATORS UND IHRE NOTWENDIGKEIT ODER IHRE UNBEDINGTE ERFORDERNIS FÜR ETWAS, DAS MIT VERNUNFT (RATIONABILITER) ZU TUN IST

Aus Mangel an Raum muß leider darauf verzichtet werden, auf die vielen falschen Intentionsbegriffe einzugehen, die seit über hundert Jahren im Umlauf sind und beispielsweise in folgenden Wortverbindungen zum Ausdruck kommen: kirchliche Intention, katholische Intention, ernsthafte Absicht, bewußte Absicht, getreue Intention, aufrichtige und ehrliche Absicht, bewußte Intention, entsprechende Intention, wahre Absicht, falsche Absicht, notwendige Intention, innere und äußere Intention, Intention als Mentalzustand einer intentionalen Einstellung oder auch Disposition, gläubige Intention im Gegensatz zu einer ungläubigen und bösen ... etc. Es ist mir kein Lehrbuch der Dogmatik bekannt, in dem mit solchen oder ähnlichen Begriffen nicht operiert wurde bzw. wird. Dies aber ist nicht bloß ein Indiz dafür, daß man ein Problem nicht mehr bewältigen konnte und dann Scheinproblemen verfiel, sondern für ein unwahres philosophisch – theologisches Denken, das sich bereits im Subjektivismus verfangen hatte. Dann aber ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zu jener unsinnigen Behauptung (in einer Art MünchhausenLogik) von P. August Groß: „Wer die Taufe spendet“  oder auch die Priesterund Bischofsweihe „der tauft, sollte er auch die unsinnige und unwirksame Intention (Absicht) haben, nicht zu taufen. Die Simulation eines Sakramentes ist unmöglich, solange der Ritus des Sakramentes richtig vollzogen wird.“ So etwas freilich könnte dann auch der Teufel oder ein böser Geist in Menschengestalt unter Beiziehung eines entsprechenden Zeremoniars genau so, wenn nicht noch viel besser tun! Aber auch für den Antichrist und seinen 'Klerus' wäre dies sicherlich kein Problem.

Im übrigen ist selbst durch den richtigen Gebrauch eines kirchlichen Sakramentsritus noch nie ein Sakrament gespendet worden, da sich auch der kirchliche „ritus sacralis“ zu seinem Objekt indifferent verhält. Denn dieser ist nur eine äußere Handlung (actio exterior) der Kirche, die mit ihrem inneren Tun weder identisch noch notwendig verbunden ist. Andernfalls gäbe es keinen pervertierten, geschweige denn häretischen „ritus ecclesiasticus“. Alles wäre bereits problemlos perfekt und eitel Wonne, wenn die betreffende rituelle 'heilige Handlung' vor allem in einem 'katholischen Ritus', richtig und genau nach Vorschrift 'vollzogen' oder getätigt wird. Nur Ritualisten und Pseudoliturgiker, die auch das o.g. Dogma noch nie verstanden hatten, haben die Irrlehre in die Welt gesetzt, es genüge bei einem Konsekrator, da er doch ein „minister Ecclesiae“ sei, wenn er den vorgeschriebenen Ritus (angefangen mit der Handauflegung) genau beachte und richtig (d.i. fehlerfrei und tadellos) handhabe oder gebrauche, ja es würde sogar genügen, „das gültige Rituale zu verwenden“, um bereits zu tun, was die Kirche tut. So etwas aber nennt man bestenfalls Spiegelfechterei. In Wahrheit jedoch liegt bereits religiöser Betrug vor.
Der göttliche Menschensohn hat zum Wohle Seiner Kirche Sakramente eingesetzt, nicht jedoch Riten, die in ihrer Verwirklichung (actualitas vel operatio actualis) und in ihrem Wirklichsein (in actu esse rei) überhaupt nicht bei der jeweiligen Spendung von einem richtig vollzogenen (Sakraments)Ritus abhängen, sondern von ganz etwas anderem und vielem anderen, angefangen mit der „materia et forma“  Determination. Darum war es ja auch und vor allem in concreto verhältnismäßig leicht, gerade aus der besonderen Spendung des „sacramentum Ordinis“ von innen heraus durch „defectus“ ein sakrales Blendwerk (opus operatum simulatum) und eine rituelle leere Handlung zu machen, kurz gesagt ein religiöses Zeremonialtheater und Schauspiel für das Volk in einer Kultgemeinschaft, selbstverständlich besonders feierlich und schön anzuschauen. Wer achtete dann noch darauf, was in Wirklichkeit getan wurde und zu welchem Zweck (dem eigentlichen „terminus ad quem) dies alles getan werden sollte? Manche glauben sogar, nun werde der Hl. Geist persönlich vom Himmel herabgerufen und 'erleuchte' den 'Priesteramtskandidaten' oder „Weihling“.

Von der echten Problematik einer Spendung dieses Sakramentes wußte man früher weitgehend so gut wie nichts mehr und glaubte deshalb auch, daß in der Kirche der bischöfliche Spender oder Konsekrator „vom Hl. Geist eingesetzt“ sei oder werde. Damit war bereits der Schritt zum schon erwähnten „Ausspender“ von göttlichen sakramentalen Gnaden auch in einem Weiheritus getan. Ein vom Hl. Geist in der Kirche 'eingesetzter Ausspender' aber entzieht sich (durch Entrückung in 'himmlische Sphären') von vornherein und prinzipiell jeglicher Frage, ob bei einem ministeriellen Spender noch eine „intentio“ überhaupt notwendig oder unbedingt erforderlich ist, um bei seiner Spendung „wenigstens zu tun, was die Kirche tut“. Ein vom Hl. Geist 'eingesetzter Ausspender' von Sakramenten steht in seiner (eingebildeten) 'sakrosankten Würde' gleichsam jenseits von Gut und Böse und außerhalb jeder kritischen Beurteilung und Bewertung seines Denkens und Tuns, was man als Tabuisierung bezeichnet. In einer solchen religiösen Atmosphäre jedoch wagt es ein naiver Gläubiger aus Mangel an Wissen nicht mehr, den menschlichen Konsekrator einmal kritisch zu betrachten und eine vermeintliche „sacra Ordinatio“ in ihrem Wahrheitswert anzuzweifeln, geschweige denn tatsächlich und mit Recht in Zweifel zu ziehen. Indessen unterliegt im kirchlichen Kult auch eine „res sacra et sancta“ keinem Tabu. Zugleich aber ist es, biblisch gesprochen, streng verboten, „die Perlen vor die Säue zu werfen“.

Schon das o.g. tridentinische Dogma verbot es, die Bedeutung oder den Sinn der unbedingt erforderlichen „intentio“ für die Spendung des „sacramentum Ordinis“, auf irgendeine Weise zu subjektivieren, d.h. allein in den Spender zu verlegen und sie von ihm abhängig zu machen. Denn im Spender liegt nur der „terminus a quo“, der Anfangspunkt der Intention in ihrer Hinordnung, Hinspannung, Hinrichtung und Ausrichtung auf etwas, nicht jedoch der „terminus ad quem“, der Ziel und Endpunkt der Intention, den man wiederum nicht verwechseln sollte mit dem „terminus ultimus“ der Spendung eines Sakramentes, nämlich mit der sakramentalen Sanktifikation „ex opere operato“ (nicht: per opus operatum). Diese Sache gehört jedoch nicht zu unserem Thema und liegt außerhalb unserer Problematik, so daß wir darauf nicht einzugehen brauchen. Wichtig allein ist zunächst die Erkenntnis, daß die bald nach dem Konzil von Trient einsetzende Subjektivierung des „terminus a quo“ der vom Dogma geforderten spezifischen Intention (intentio specifica) des Konsekrators alles verdorben hat und neue Häresien einläutete, die geradezu zwangsläufig das sakramentale Priestertum bedrohen mußten. Auch von einer objektiven und von einem vorgegebenen Ziel her normierten „intentio recta“ (Thomas v.A.) hat man entweder gar nichts mehr gewußt oder sie mit einer subjektiven „recta intentio“ verwechselt, d.h. mit einer sittlich guten Absicht (bonum consilium) oder einem ebensolchen Vorsatz (propositum), im Unterschied und Gegensatz zu einer „prava intentio“, einer sittlich schlechten Absicht oder einem verderblichen, ruchlosen Vorsatz. Nun weiß man aber doch auch, daß sogar der Weg zur Hölle mit guten Vorsätzen und edlen Absichten gepflastert sein kann. Die vom Dogma gemeinte und geforderte „intentio“ bei den (nicht: in den) Spendern hat zwei Seiten, die man zwar gesondert und für sich betrachten, aber nicht voneinander trennen oder auseinanderreißen kann, sonst hebt sie sich auf, und an ihre Stelle tritt dann der blaue Dunst einer Illusion. Es gibt aber auch nicht so etwas wie eine subjektive Intention im Gegensatz zu einer objektiven (was eine Fiktion ist), sondern nur eine „intentio specifica“ mit zwei Seiten, einer subjektiven (d.h. in einem Subjekt liegenden) und einer objektiven (in einem Objekt liegenden), die nur zwei Seiten ein und derselben Sache sind. Wenn man diese beiden Seiten oder Momente in der einen spezifischen Interntion (una intentio specifica) nicht intellektiv erfaßt oder sich diesbezüglich in Irrtümern befindet oder sie aus purer Willkür auseinanderreißt, dann verwirrt man nicht bloß das Ganze, sondern verfällt zudem noch der Fiktion bzw. dem Irrtum einer sog. 'inneren Intention' im Gegensatz zu einer 'äußeren', was es gar nicht gibt, weil so etwas dem intentionalen Sein von etwas absolut widerspricht. Außerdem ist eine 'äußere Intention' begrifflich sinnlos, d.h. ein Unbegriff. Von daher aber versteht und durchschaut man leicht die weit verbreitete Behauptung, die jedoch nichts anderes als eine erkenntnisleere Ausflucht ist, daß niemand etwas über die an sich 'immer verborgene' 'innere Intention' (= innere Absicht und wahre Gesinnung) des Spenders wissen könne. Sie entzöge sich jeder Erkenntnis und somit auch der Beurteilung und Bewertung durch Dritte (allein Gott könne dies wissen, da nur er in das Herz der Menschen zu schauen vermag). Mit einem solchen Geschwätz wurden anstehende Probleme nicht gelöst, sondern zuerst verdunkelt und dann beseitigt. Wenn schließlich der ministerielle Spender nicht bloß zu einem Ausspender, sondern sogar zu einem 'Organ des Hl. Geistes' avanciert und erhoben wird, dann hat er doch eo ipso und immer die 'innere Intention', sogar noch mehr als nur „wenigstens zu tun, was die Kirche tut“ – oder etwa nicht?

Ist es dann nicht überhaupt gegenstandslos und überflüssig (so wurde hinterhältig gefragt), bei bischöflichen Konsekratoren noch eine „intentio“ als notwendig oder unbedingt erforderlich zu fordern? Auch auf diesem Wege wurde schon lange vor dem Vatikanum 2 das tridentinische Dogma auf eine raffinierte Weise unterlaufen und außer Kraft gesetzt und dadurch ein weiterer Weg eröffnet, um das sakramentale Priestertum zu zerstören. Wie viele Bischöfe mit „defectus mentis“ müssen wohl schon in dem wahnhaften Glauben (vana fides), gelebt haben, ’währenddessen’ sie als ’ordentliche Spender' fungierten, daß sich das nämliche Dogma nicht auf sie selbst beziehe? Sie dünkten sich darüber in ihrer eingebildeten „Fülle des Weihesakramentes (plenitudo sacramenti Ordinis) hoch erhaben und stellten sich auch, unübersehbar für jeden Sachkundigen, auf die gleiche Stufe mit den PriesterAposteln. „Hochmut kommt vor dem Fall“, sagt schon ein altes Sprichwort. Der weltweit sichtbare Beweis dafür war bereits das Denken, Tun und Dekretieren der römischen 'Hirtenversammlung' auf dem Vatikanum 2. Alle diese 'Hirten' bildeten sich ein doppeltes ein  denn so lehrten sie ja über sich selbst, aber falsch und zugleich unter Verfälschung des Sinnes paulinischer Lehren , nämlich:

1. „durch die Gnade des Heiligen Geistes“ sogar ein „heiliges Prägemal“ (sacrum characterem) zu besitzen, obwohl der sacerdotale Charakter kein Habitus ist, da er sich zu Gut und Böse indifferent verhält, und
2. „Ausspender“ der „Geheimnisse Gottes“ bzw. sakramentaler Gnaden zu sein, also  nicht bloß ministerielle Spender. („Dogmatische Konstitution über die Kirche“ 3. Kap., Nr. 21)

Der ständige Gebrauch begriffsleerer Worte wie „heilig“, „Fülle“, „Geist“ oder „Geheimnisse“ verdunkelte mit penetranter Regelmäßigkeit den Sinn einer Sache, um von der Zerstörung des sakramentalen Priestertums oder des realen und zu realisierenden „sacramentum Ordinis“ abzulenken (insbesondere durch unwesentliche und zweckentfremdete Zielsetzungen).

Auch auf diese Weise wurde der Weg bereitet für die 'Ordination' oder Erzeugung von gänzlich 'neuen' und der Kirche wesensfremden 'Episkopen und Presbytern'. Bei diesen klerikalen Zeitgenossen kann von dem besonderen und spezifischen „sacerdotium Novae Legis“ überhaupt keine Rede sein, auch wenn hie und da noch das Wort „Priester“ gebraucht wird. Auch auf den schon weit verbreiteten Mißbrauch dieses Wortes hatte bereits Papst Leo XIII. in seiner Bulle hingewiesen, leider ebenfalls vergeblich. Viele Wege in den Abgrund waren schon damals sichtbar und konnten auch später nicht mehr wirksam blockiert werden. Nicht nur der laikale (was noch aus naheliegenden Gründen verständlich ist), sondern auch der klerikale Durchschnittskatholik wußte nichts mehr von der Problematik der Priester und Bischofsweihen von seiten des Spenders und dem sich nun gerade auf ihn beziehenden Dogma. Das war früher schon eine unleugbare Tatsache gewesen, die leicht in Erfahrung gebracht werden konnte und auch nicht verborgen gehalten werden konnte, da sie auf die verschiedenste Weise in Erscheinung trat. Es genügte, bestimmte und zweckdienliche Fragen zu stellen, um sich darüber Gewißheit zu verschaffen. Er hatte nämlich keine „innere Intention“, sondern eine immer nur mehr oder weniger offenkundige „intentio“, entweder zu tun oder nicht zu tun, was Christus und Seine Kirche tut.

Im übrigen läßt sich der erkennbare Sinn und Zweck in einem rituellen Tun nicht verbergen, da er „in Wort und Werk“ zwangsläufig zum Ausdruck kommt, gleichgültig, ob es es sich dabei um etwas Wahres oder Unwahres handelt. Das Wahre aber bezieht sich auf den Intellekt und das Denken, nicht jedoch auf den Willen und das Wollen, aber auch nicht auf das freiwillige Tun (actio voluntaria), geschweige denn auf eine äußere Handlung (actio exterior) wie auch in einem Ritus. Im übrigen ist ein kirchlicher Ritus nicht notwendig ein Ritus der Kirche, sondern nur dann ein solcher, wenn er von der Kirche Jesu Christi gebraucht oder wegen seines hohen Alters zum Gebrauch zugelassen wird, sofern er nicht im Widerspruch zum Tun der „sancta et apostolica Ecclesia“ steht. Denn nur diese tut. was Christus Jesus, der einzige und wahre Hohepriester, zu tun befohlen hat.

Christus, der Herr, hat es sicherlich nicht gewollt und es auch sicherlich nicht für zulässig oder gar für berechtigt gehalten, bei der ganzen Spendung des „sacramentum Ordinis“ etwas ohne Vernunft, ohne Sinn und Verstand, ohne rationale Zielsetzung und ohne „intentio recta“ zu tun, gleichgültig, ob im Glauben oder nicht (denn dies ist im Hinblick auf das Wesen der Sache unwesentlich). Denn jedes menschliche Tun (agere) setzt, insofern es ein solches ist, ein überlegtes Willensstreben (apptetitus rationalis deliberatus) auf ein erkanntes ZielGut schlechthin voraus, wodurch das willentliche Streben durch die Kraft der Vernunft und Ratio auf ein Eines bezogen und determiniert wird (ad unum determinatur, Thomas v.A.). Diese Determination aber impliziert und ist zugleich ein Ordnen, Ausrichten und Hinrichten (ordinare, proficere, dirigere) des freien Willens in seinem Zielstreben (tendere in finem) auf ein Eines durch die Vernunft, durch die allein das finale Willensstreben seine Gerichtetheit (rectitudo) oder sein geordnetes Gerichtetsein, d.h. die „intentio recta“, empfängt. Die spezfische Intention, die bei den Spendern (terminus a quo) für die „ sacra Ordinatio“ notwendig oder unbedingt erforderlich ist, macht hiervon nicht die geringste Ausnahme; vielmehr ist sie wesenhaft und formell die gleiche, so daß sie deswegen immer nur entweder eine „recta“ oder eine „nonrecta“ ist und sein kann, nicht jedoch eine 'mehr oder weniger recta'  abgesehen von dem Grenzfall, wo die „intentio“ gar nicht vorhanden ist und überhaupt fehlt, wie bei einem vernunftlosen, sinnleeren und gänzlich unüberlegten Tun (agere) und Handeln (facere), worauf sich vor allem Kriminelle immer so gerne herauszureden suchen oder bestrebt sind, obwohl sie sehr wohl wissen,  daß dies mitnichten der Fall ist. Die Wurzel (radix) der „intentio“ und damit auch der Spendungsintention liegt somit weder in der Potenz des Willens noch im freien Wollen  das ist eine philosophischtheologische Irrlehre des alles verderbenden religiösen Subjektivismus, der schon lange in der katholischen Kirche wie eine Schlange herumschlich und 'sichtbar' war , sondern im Intellekt und im Denken des menschlichen Spenders als eines „minister Ecclesiae“, gleichgültig, ob dieser nun gläubig oder ungläubig, sittlich gut oder moralisch verkommen ist. Denn der freie Wille des Menschen ist kein normatives Ordnungs und DirektionsPrinzip und besitz deshalb auch weder durch sich (per se) noch von sich her (de se) eine „rectitudo“. Darum ist die „intentio“ des Willens oder das intentionale Willensstreben in sich nur ein „motus voluntatis in aliquid praeordinatum in ratione“ und ein „actus voluntatis, praesupposita ordinatione rationis ordinatis aliquid in finem“ (Thomas von Aquin, Summa Theol. III, q 12, a 3 ad 2; a 1 ad 3.) Darin besteht ihr Wesen, so daß sie auch nur so das ist und sein kann, was sie ist.

Eine Intentionalität des Willens ist ohne ihre Verwurzelung im Intellekt und der Ratio nichts anderes als entweder eine Fiktion und Illusion oder ein blindes Wollen und leeres Streben. Dadurch aber hebt sich das menschliche Tun und Handeln als ein spezifisch menschliches auf und kann deshalb auch nicht mehr ernst genommen werden, selbst wenn es als ein religiöses oder gläubiges ausgegeben wird.

Bei den ordentlichen Spendern ist somit gemäß uralter Lehre nicht irgendeine Intention, sondern zuerst eine „intentio recta“ notwendig oder unbedingt erforderlich, ohne die nichts vernunftgemäß, rational und sachgerecht gewollt, erstrebt und getan werden kann. Ganz schlaue (oder nur stupide?) 'Ausspender' aber stellten sogar die häretische Behauptung auf, die „radix intentionis“ läge über der Vernunft „allein im Glauben“ (!) oder allein im „katholischen Glauben“ (d.i. 'katholische Intention' als allein wahre!). Die alte Häresie vom kontradiktorischen Gegensatz zwischen Vernunfterkenntnis und Glaube, den es überhaupt nicht gibt hatte ihre vielfachen Wirkungen getan, sowohl bei den Spendern als auch bei den Empfängern des „sacramentum Ordinis“ in einem kirchlichen „ritus sacralis“ und trotz desselben. Für die 'heiligen Weihen' in der „römischen KonzilsKirche“ hinwiederum ist bei den Handauflegern weder die spezifische „intentio saltem faciendi...“ noch die in ihrem Wesen liegende „intentio recta“ notwendig oder unbedingt erforderlich, ja überhaupt kein Thema, da ihre Ordinationen einen ganz anderen Sinn und Zweck haben. Das willentlich antidogmatische Vatikanum 2 mit seinen dennoch quasidogmatischen häretischen Lehren und Entscheidungen (dogmata  haeretica et pestifera) hat in der Tat alle Ordinationsprobleme in dem Sinne 'gelöst', daß es sie verdunkelte oder einfach beseitigte. Darum waren schon vor 1968 nicht alle heiligen Weihen über jeden Zweifel erhaben und viele sicherlich bereits null und nichtig, selbst wenn ein legitimer WeiheRitus verwendet aber von ihm Gebrauch gemacht wurde. Denn schon damals und noch viel früher wurde nicht mehr gewußt oder absichtlich verschwiegen, daß auch ein „richtig vollzogener (legitimer) Ritus“ (eine solche Formulierung war und ist der reinste Bluff) mit der vom Dogma geforderten „intentio specifica“ und „intentio recta“ bei dem einen Sakramentsritus gebrauchenden Spender oder Konsekrator nicht das geringste zu tun hat, da dies bei ihm als „conditio sine qua non“ vorausgesetzt wird und vorauszusetzen ist, andernfalls sein rituelles Tun und Handeln prinzipiell null und nichtig ist. Nur Ritualisten hegten aus naheliegenden Gründen die fromme Hoffnung, daß so etwas nie in Erscheinung treten oder 'sichtbar' werden könnte. Darum wurde alles auf den berüchtigten „richtigen Gebrauch“ eines kirchlichen Ritus reduziert und dadurch zugleich der „wesentliche Teil“ desselben, einschließlich der erforderlichen „intentio recta“ auf seiten des Spenders, der Vernunfterkenntnis entzogen und somit natürlich auch einer bewertenden Beurteilung entrückt. Die kleinen und großen 'Macher' in Kult und Ritus waren schon lange am Werke und huldigten allesamt dem bekannten materialistischen und geistlosen 'Primat der Praxis', der auch in der Kirche Einzug gehalten hatte

Die mentale Wurzel der gemeinten Intention (radix intentionis) liegt, wie schon gesagt und was niemals übersehen werden sollte, im Intellekt bzw. in der Ratio, nicht jedoch ihr mentaler Anfangspunkt (terminus a quo), denn dieser liegt im Willen. Darum verbinden sich in der geistigen Intention, wenn sie wirklich wird, zwei Akte, ohne die sie gar nicht möglich wäre, nämlich ein intellektivrationaler Erkenntnisakt und ein Willensakt, den der Intellekt, wenn und insofern er eine erstrebbare Sache deutlich und klar erfaßt, aus dem Vermögen des Willens mit Notwendigkeit hervorlockt und was man als einen „actus elicitus“ bezeichnet, Dieser Akt unterscheidet sich essentiell (wesenhaft) von einem willentlichen „actus electionis“, einem Wahlakt des Willens da er der freien Wahl des Willens zwischen zwei oder mehreren Objekten, die erstrebt werden können, entzogen ist. Die willentliche Intention (intentio voluntaria) ist kein „actus electionis“ und hat mit einem solchen gar nichts zu tun, sondern ein „actus elicitus“. Darum kann man zwischen zwei verschiedenen oder auch gegensätzlichen Intentionen nicht wählen, sondern nur zwischen dem Vollzug (actus exercitus) der „intentio recta“ und ihrem Nichtvollzug, gleichgültig ob rein negativ durch einen bloßen Nichtvollzug oder privativ durch Vollzugsdefekte im durch die Vernunft und Ratio ermöglichten intentionalen Willensakt bezüglich der geschuldeten „rectitudo intentionis“. Beides ist erkennbar, eben weil die Wurzel der „intentio recta“ in der intellektiven Erkenntnis und im Denken liegt. Nur die intellektive Potenz des menschlichen Geistes normiert den intentionalen „actus elicitus“ des Willens und gibt ihm die „forma
rectitudinis“  oder auch nicht (defectus mentis)!

Es gibt kein rituelles Tun und Handeln, das sich in einem erkenntnisleeren und denkfreien Raum bewegt. Auch ein kirchlicher SakramentsRitus macht hier nicht die geringste Ausnahme, vielmehr setzt er, wenn von ihm Gebrauch gemacht wird, beim Spender die „intentio recta“ schlechthin voraus, so daß er ohne dieselbe zu nichts anderem als zu einem 'leeren Wahn' wird bzw. zu einem Blendwerk gemacht (umfunktioniert) wird. Solche 'Spender' wissen nicht nur nicht mehr, was sie tun, sondern wollen dies auch gar nicht mehr wissen, da sie bei ihren rituellen 'heiligen Handlungen' andere Zwecke verfolgen und anstreben (intendere) als den gesollten, verpflichtend vorgeschriebenen und einer „res sacramentalis“ in ihrer Totalität geschuldeten.

Aus alledem aber folgt: wenn ein Konsekrator bei seiner „sacra Ordinatio', die „intentio recta“ nicht wirklich besitzt (non actu habet) und was immer erkennbar ist  es genügt schon, sie aus ihrer intellektiven Wurzel herauszubrechen und anderswo zu verankern oder auf sie keinen Wert zu legen oder sie für nicht unbedingt erforderlich auszugeben etc. , dann tut er prinzipiell nicht nur nicht „saltem quod facit Ecclesia“, sondern überhaupt nicht, was die Kirche tut.

Die Erteilung von 'Weihen' durch geistlose und defiziente Konsekratoren „absque ulla intentione recta“ (Thomas v.A.) war jederzeit möglich und ist wahrhaftig nichts Neues. Dies hängt aber auch damit zusammen, daß nicht mehr gewußt oder gar nicht mehr klar erkannt wurde, daß der kontradiktorische wie auch der privative Gegensatz der „intentio recta“ weder der religiöse Unglaube noch die Unmoral sind, sondern eine „intentio nonrecta“ bzw. eine „intentio inordinata et corrupta vel perversa“, die somit auch dem Tun der Kirche nicht mehr entspricht und überhaupt nicht entsprechen kann. Ein solcher Konsekrator ist bereits unfähig und gar nicht in der Lage, „in persona totius Ecclesiae“ eine Weihe zu erteilen oder eine Weihung vorzunehmen, geschweige denn ein echtes und wahres (germanum et verum) „munus consecrationis“ zu vollbringen. Dies nicht mehr erkannt zu haben, wie der religiöse Subjektivismus, oder einfach zu leugnen, wie der verblendete Ritualismus, hat den Weg für klerikale Pseudokonsekratoren frei gemacht, um sich leicht und von vielen unbemerkt in den Corpus der Kirche einschleichen und in ihm Fuß fassen zu können.

Leider läßt es sich nicht genau feststellen, wann dieser Prozeß in der katholischen Kirche eingesetzt hat und wer ihn auf seiten des 'hohen Klerus' beschleunigte. Jedenfalls ist er nachtridentinischen Ursprungs und stand auch im Zusammenhang mit dem sich überall ausbreitenden Klerikalismus, der die Laienschaft zu einem bedeutungslosen Akzidenz (Anhängsel) der Kirche machte. Allen ritualistischen und subjektivistischen Konsekratoren  die einen mit fiktiver 'äußerer Intention' und die anderen mit fiktiver ’innerer Intention'  war auch eines gemeinsam, nämlich daß sie nicht den entferntesten Begriff mehr hatten von dem Verhältnis, das zwischen der „intentio recta“ auf seiten des Spenders und dem einfachen sakramentalen Tun der Kirche Jesu Christi besteht. Diese Leute waren auch von der offenkundigen oder 'sichtbaren' Einbildung besessen  ähnlich wie die alten Pharisäer des Tempeljudentums , daß sie ministri der Kirche wären, obwohl sie bestenfalls nur „ministri sacri“ „in der Kirche“ sein konnten. Darum verdunkelten, verfälschten und deformierten sie dann auch die Eigenart (specificum) und den wahren Sinnbezug der rituellsakralen Spendung eines Sakramentes, vor allem das des Ordo, „in persona totius Ecclesiae“. Dadurch jedoch wurde, biblisch gesprochen, die „sancta et apostolica Ecciesia“ zwangsläufig dem Zugriff „fremder Mächte und Gewalten“ ausgesetzt.

Die in der Potenz des Intellekts und der Ratio wurzelnde und verwurzelt bleibende „intentio recta“ schließt, eben weil sie zugleich ein „actus elicitus“ des Willens ist, der sich auch auf das Tun ausdehnt, eine sog. Gegenintention (intentio contraria) absolut aus. Dem aber steht nicht entgegen, daß der ursprünglichen intellektiven und voluntativen „intentio“ als solcher eine konträre (nicht: kontradiktorische) Gegenintention notwendig verbunden sein kann und anhängt (necessarie connectur et adhaeret, nicht:. inhaeret), die ebenfalls dem Intellekt und Willen oder der Ratio und dem Wollen entstammt und die dann darauf gerichtet ist, die „rectitudo“ einer möglichen und sich aktuierenden „intentio recta“ zu zerstören oder wenigstens zu verhindern. Eine solche Gegenintention setzt wirksam (positive et efficienter) einen „obex ex intellectu et voluntate“ und macht die reale Spendung eines Sakramentes  worauf ein kirchlicher Ritus gar keinen Einfluß hat, da er kein magischmystisches Tun ist  unmöglich.

Man darf die immer destruktive und notwendig häretische Adhäsion einer Gegenintention nicht mit der Inhärenz der „intentio recta“ als „actus elicitus et ordinatus“ verwechseln und die notwendig oder unbedingt erforderlich ist sowohl für die sachgemäße Konfizierung und Perfizierung eines Sakramentes als auch für das rechte sakramentale Tun und dementsprechende Handeln in einem zum Gebrauch vorgeschriebenen oder zugelassenen kirchlichen Ritus. Es hat aber noch nie der richtige und exakte Gebrauch eines Sakramentsritus die „intentio recta“ bei einem Konsekrator ersetzt (supplet!), geschweige denn garantiert. Darum kann selbst ein legitimer Weiheritus dazu verwendet, d.h. mißbraucht werden, um bei einem Konsekrator sowohl eine „intentio non recta“ als auch eine „intentio contraria“ zu verdecken und unkenntlich zu machen  sicherlich für viele, aber sicherlich nicht für alle. Die „intentio nonrecta“ ist keine Gegenintention, wohl aber führt von ihr ein direkter Weg zu dieser. Denn auch die Wurzel einer Häresie liegt weder im Glauben (der bilblischen „fides“) noch im Willen (oder religiösen Wollen), sondern in der intellektiven Erkenntnis und im Denken. „Seid nüchtern und wachet! Denn euer Widersacher, der Teufel, geht umher wie ein brüllender Löwe und sucht, wen er verschlingen könne“ (1 Petr. 5, 8). Diese Ermahnung aber galt und gilt auch gegenüber den „Verwaltern der Geheimnisse Gottes“, insbesondere, wenn ihr Bestreben offenkundig wurde, nur sich selbst und andere zu verwalten.

Es ist weder selbstverständlich noch schlechthin voraussetzbar, daß die vom Dogma geforderte spezifische „intentio“ oder SpendungsIntentionalität eo ipso eine „recta“ ist oder sein müsse. Denn ihre „rectitudo“ hängt nicht vom Tun der Kirche ab (die im übrigen selbst kein Sakrament konfiziert und perfiziert), sondern von der intellektiven und rationalen Potenz des „minister Ecclesiae“, die dann sein zielgerichtetes Wollen determiniert und seinem Tun ihren Stempel aufdrückt. Wenn die „rectitudo“ fehlt oder defizient ist, d.h. mit „defctus“ (Seinsmängeln) behaftet ist (privatum est), dann hebt sich die „intentio recta“ auf und aus dem „actus elicitus“ des Willens wird wieder ein zielloses Willensstreben und ein ungerichtetes Wollen, da dem intentionalen Akt die terminierende Form oder formale Bestimmtheit der „rectitudo“ fehlt. Die Folge davon aber ist, daß es zu konfusen und sogar gegensätzlichen Willensstrebungen kommt, die sich dann auch im Tun zwangsläufig niederschlagen.

Die „intentio“ und somit auch die geforderte „intentio specifica“ beim Konsekrator ist eben nicht ein mentaler Habitus, sondern, wie schon Thomas v.A. klar gesehen hat, ein „actus ex ratione et voluntate“, der auf die Verwirklichung und Spendung eines Sakramentes als eines erst und immer erst zu leistendes „opus operatum“ einwirkt. Oder ist ein Konsekrator etwa kein „agens“, das „rationabiliter et distincte agit“? Ist er etwa als ein „minister Ecclesiae“ auf eine geheimnisvolle Weise von der Möglichkeit eines „defectus mentis“ befreit? So etwas glauben doch nur religiöse Scharlatane und Obskuranten, die sich für „Organe des Hl. Geistes“ und von ihm 'erleuchtet', ja sogar für inspiriert halten. Indessen ist nur Einer das „Licht der Welt“, das in der Finsternis leuchtet und Der auch Sakramente eingesetzt hat  in Seiner Kirche und für sie zum Wohle ihrer Glieder.

Die „intentio“ ist nicht notwendig eine „recta“, da ihr die „forma rectitudinis“ fehlen kann, sondern nur notwendig und unbedingt erforderlich für etwas, das in ihrem terminus ad quem (Endpunkt) liegt und auf den sie sich als ein „actus voluntatis“ hinspannt vermöge der Kraft der ordnenden Vernunft (vis intellectus ordinantis), die auch allein einem ungeordneten und ordnungswidrigen Wollen entgegenzuwirken vermag.
Dies alles ist schon seit Thomas v.A. bekannt und war einmal Gemeingut der lehrenden Kirche. Zudem wies er mit Recht darauf hin, daß es der „intentio recta“, wesentlich ist, auch eine „forma media completiva“ zu sein und unterschied deshalb bereits im Sentenzenkommentar in der sakramentalen „intentio specifica“ eine doppelte „ rectitudo“, nämlich eine „prima rectitudo“, die sich „ad perfectionem sacramenti“ bezieht, und eine „secunda rectitudo“, die sich „ad usum sacramenti“ bezieht und auch verdienstlich wirkt, „operatum ad meritum“. Letzteres gehört nicht zu unserem Thema und bleibt deshalb außer Betracht.
Ohne die im Wesen der und nur der „intentio recta“ liegenden „forma media completiva“ wäre eine entitativ endgültige Konfizierung und Perfizierung eines Sakramentes gar nicht möglich, so daß es dann auch nicht wirklich gespendet werden könnte und würde. M.a.W.: ein irreales, wesenloses und defizientes Opus ist kein sakramentales „opus operatum“ „ex ententione recta“ und vermittelt deshalb  nichts! Wo nichts wirklich und wahrhaft ist, dort kann auch nichts werden. Der Weg steht offen und ist frei für eine große Täuschung und einen perfiden Betrug. So etwas aber bezeichnet man auch im rituellen Bereich als ein lästerliches und einer heiligen Sache hohnsprechendes Tun. Das Dogma des Tridentinums verstand unter der „intentio wenigstens zu tun, was die Kirche tut“ die „intentio recta“, weil ohne sie überhaupt nichts getan werden kann, was die Kirche tut, und also auch nicht „wenigstens“.

Indessen ist es nicht dasselbe, de facto keine „intentio recta“ zu haben (defectus mentis) oder prinzipiell überhaupt keine „intentio“ zu haben in bezug auf die Verwirklichung eines Sakramentes und auch auf das Tun der Kirche Jesu Christi. Denn es gibt nun einmal auch ein intentionales „voluntarium pure negativum“, das in der Macht des Menschen liegt. Man kann nämlich wollen, etwas nicht zu tun, wie auch nicht wollen, etwas zu tun, auch wenn man nach außen hin nach Vorschrift oder wie gewöhnlich oder wie es eben allgemeiner Brauch ist, handelt. Dies aber war immer schon die 'hohe Stunde' der Häretiker und Apostaten bei ihrer fiktiven Konfizierung und 'Spendung' des „sacramentum Ordinis“ beim Gebrauch eines kirchlichen „ritus sacralis“.

Es ist völlig gleichgültig, ob ein Konsekrator oder ordentlicher Spender, bei dem die „intentio recta“ fehlt oder defizient ist, einen Weiheritus, selbst wenn dieser ein kirchlich legitimer ist, gebraucht oder mißbraucht. Denn in beiden Fällen ist sein überlegtes Tun und vorüberlegtes Handeln actualiter und finaliter null und nichtig und damit eo ipso wertlos, unnütz und in sich unwahr. Außerdem steht eine „intentio nonrecta“ notwendig im radikalen Widerspruch zum Geist und Willen Jesu Christi, der grundsätzlich die Wahrheit und auch in concreto das Wahre getan wissen will, nicht aber das Unwahre, logisch Unsinnige und entitativ Defekte, und dies erst recht nicht bei der Konfizierung, Perfizierung und Spendung des „sacramentum Ordinis“ in einer „sacra Ordinatio“.

Die immer mögliche „intentio nonrecta“ bei den Konsekratoren ist ein schlagender Beweis dafür, daß die berühmte Handauflegung in Verbindung mit konsekratorischen Worten gar nichts besagt und in ihrer Bedeutung maßlos überschätzt wurde. Denn Konsekratoren „cum intentio nonrecta“ produzierten in ihrem Denken und Tun immer nur ein intentionsloses sog. „sacramentum tantum“ ohne reale „ordinatio ad finem debitum sacramenti“ (Thomas v.A.) und dem bereits die Intentionalität einer „res (sacra) sacramentalis“ fehlte.

Es war ein Verhängnis, davon nichts mehr gewußt oder dies einfach übersehen oder sich damit überhaupt nicht beschäftigt zu haben. Im übrigen war es bereits ein verheerender Irrtum und geradezu ein theologischer Unsinn gewesen, die qualitativ verschiedene (nicht etwa bloß qualitativ unterschiedene) Spendung des „sacramentum Ordinis“ mit der des Sakramentes der Taufe gleichzusetzen oder auf die gleiche Stufe zu stellen, weil beide Spendungen (wie man so schön, aber kritiklos sagte) doch einen „heiligen Charakter“ einprägten und zudem noch vermeintlich in der Seele. Außerdem unterschied man nicht mehr zwischen einem „minister Ecclesiae“ und einem „minister Jesu Christi“, da man den hier bestehenden realen Unterschied nicht mehr kannte, der zudem noch größer sein kann als der zwischen einem „minister Ecciesiae“ und einem „famulus Jesu Christi“, der wiederum aufgrund des sakramentalen Firmcharakters absolut kein „agens rationale per modum passi“ (Thomas v.A.) ist.

Nur vermöge und kraft der „intentio recta“ und der in ihrem Wesen liegenden „forma media completiva“ lassen sich die konstitutiven Seinsprinzipien „materia et forma“ verbinden und zur Einheit bringen, wodurch der „terminus ad quem“ der erforderlichen Intention erreicht und zugleich das Sakrament endgültig verwirklicht und vollendet wird, um dann auch gespendet werden zu können. Die Wirklichkeit des Sakraments (exsistentia rei sacramentalis) ist nicht von vornherein gegeben und einfachhin da, wie ein bereits existierendes Ding, sondern das Ergebnis einer Verwirklichung durch ein menschliches „agens intellectuale“, das mit Vernunft und Wille ausgestattet ist und sich dann in seinem Tätigsein denkend und wollend bewegt, um „wenigsten zu tun, was die Kirche tut“, nämlich ein wirkliches (nicht: fiktives oder nur 'symbolisches'!) GnadenMittel durch ein „instrumentum vivens“ der Kirche zu geben, das selbst ebenfalls nur eine „causa media“ (Mittelursache) ist.

Wenn ein Konsekrator (sofern er bei klarem Verstand ist und nicht unter religiösen Wahnvorstellungen leidet) von einem kirchlichen SakramentsRitus Gebrauch macht, denn wird dadurch nur sei
 
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