WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF
Wie aus dem Erdboden gestampft, stellte sich im Sommer dieses Jahres
ein gewisser Herr Roux aus Chaillac / Frankreich den staunenden
Katholiken als rechtgläubiger und gültig geweihter Bischof vor, in
dessen Schatten - wie konnte es auch anders sein - sich Frau Heidi
Hagen aus Genf tummelt.
Herr Jean-Gerard Roux, der angibt, am 11.2.1951 in Nizza geboren zu sein, behauptet,
1. im Jahre 1977 von seinem Vetter, Mgr. Bernardier, der melchitischer Bischof von Europa gewesen sein soll, zum Priester,
2. fünf Jahre später, 1982, von Mgr Bernardier zum Bischof geweiht worden zu sein,
3. am 18. April 1982 in Loano/Italien von S.E. Mgr. Ngo-dinh-Thuc "'sub
conditione" noch einmal die Bischofsweihe empfangen zu haben. (Kopie
des Zeugnisses liegt vor.)
Dazu ist folgendes zu sagen:
1. Nachforschungen bei der Zentrale der
Melchiten in Paris ergaben, daß dort weder ein Bischof Bernardier noch
ein Priester oder ein Bischof Roux bekannt seien.
2. Weitere Nachfragen bei der orthodoxen Kirchenbehörde in Nizza, wo
sich der angebliche Mgr. Bernardier inzwischen mit 49 Jahren in einem
russisch-orthodoxen Altersheim befinden soll, führten zu dem gleichen
negativen Resultat.
3. Allerdings gibt es bei den Orthodoxen - ähnlich wie auch in unseren
Reihen - viele sog. "Clerici vaganti" meist dubioser Provenienz, deren
Hintergrund häufig schwierig zu durchleuchten ist.
4. An dem Tag, den das Zeugnis als Weihetag angibt - d.i. der 18. April
1982 -, befand sich S.E. Mgr. Ngo-dinh-Thuc nicht in Loano, sondern bei
meiner Familie in München. (Erst am 1. Mai 1982 flog Mgr. Ngo-dinh-Thuc
in Begleitung von Frau Norrant, Herrn Dr. Hiller und mir von München
nach Nizza.)
5. Mir wurde glaubhaft versichert, daß es neben dem Zeugnis, welches
eine Bischofsweihe "sub conditione" bescheinigt, ein weiteres
existieren soll ohne diesen Zusatz, womit unklar bliebe, ob die von
Roux unter Punkt 2. gemachte Behauptung zutreffen könnte.
6. Im höchsten Maße bedenklich ist weiterhin, daß es Herrn Roux als
angeblichem Bischof, den niemand kennt, erst nach über 11 Jahren (nach
seiner angeblichen Konsekration) wieder eingefallen ist, daß er
katholisch ist.
Wegen all dieser Ungereimtheiten und den nachweislich unwahren
Behauptungen im Zusammenhang mit der (den) Weihe(n) warne ich alle
Kleriker und Laien eindringlich, mit Herrn Roux zusammenzuarbeiten,
solange nicht alle Zweifel beseitigt sind und Herr Roux seine
Rechtgläubigkeit eindeutig bezeugt hat.
München, den 9.11. 1993
Eberhard Heller
ANMERKUNG:
Nachdem ich diese "Warnung" konzipiert hatte, sandte ich sie an Herrn
Roux mit der Bitte um Stellungnahme. Sein am 13.11.93 abgestempeltes
Schreiben korrigiert folgendes: Mgr. Bernardier sei kein Melchite
gewesen und hat "nicht fünf Jahre später geweiht"(sic!). Ansonsten
bleibt Roux bei der Behauptung, von S.E Mgr. Ngo-dinh-Thuc am 18. April
1982 die Bischofsweihe in Loano (an der Italienischen Riviera)
empfangen zu haben. Da sich der Erzbischof, den ich am 29. Januar 1982
in Nizza mit dem Flugzeug abgeholt hatte, zu diesem Zeitpunkt in
München befand - er flog erst am 1. Mai 1982 wieder von München nach
Nizza (Abflug: 15 Uhr 35, Ankunft: 17 Uhr 05), wo er von Herrn Norrant
mit dem Auto abgeholt wurde -, kann eine Weihe zu diesem Zeitpunkt
nicht erfolgt sein.
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