54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Dokumente S.E. Ngr. Pierre Martin Ngô-din-Thuc, Erzbischof von Bulla Reggia, vormals Erzbischof von Hué, Südvietnam,


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Bischofsweihen


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
'Exkommunikation' von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc durch 'Kardinal' Ratzinger


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Seelsorger und Patriot


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Das Problem der Bischofsweihe


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
S. E. Mgr. Blasius Sigebald Kurz 0.F.M.


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Der selige Papst Gregor X.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
BRIEF AN DIE BRUDERSCHAFT ST. PIUS X.


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Bulle »Cum ex Apostolatus officio«


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHEN, NACHRICHEN


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
Der selige Oliver Plunket


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
Entstehung und Entwicklung der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Offener Brief an Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Leserbrief Zum Problem, ob eine Bischofsweihe per saltum erfolgen darf


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
DIE BISCHOFSWEIHE VON P. MARTÍN DÁVILA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
DER HL. DON BOSCO


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
ERKLÄRUNG S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
WEIHEURKUNDE VON HERFORD


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Wer ist der Schwert-Bischof Nikolaus Schneider?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
DAS UTRECHTER SCHISMA UND DER ALTKATHOLIZISMUS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
Der hl. Anton-Maria Claret y Clara


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Anfrage an H.H. Abbé Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
DER HL. THOMAS BECKET


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
BISCHOFSWEIHE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Werner Schneider / Köln


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
DER HEILIGE AMBROSIUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Über Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER HEILIGE FRANZ VON SALES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Die Papstwahl von 1903


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Nachruf auf Herrn Jean André Perlant


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Sukzessionsliste von Jean Laborie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
DER HL. HILARIUS


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
Ein Briefwechsel


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
ARCHBISHOP NGO-DINH-THUC MARTYR FOR THE FAITH


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUR AKTUELLEN SITUATION - ANTWORT AN EINEN RATLOSEN KATHOLIKEN -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
D E C L A R A T I O


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
DIE ENZYKLIKA QUANTA CURA PIUS IX. UND DAS PRINZIP DER RELIGIONSFREIHEIT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
Die anderen Religionen achten und das, was gut an ihnen ist?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
KYRIE ELEISON!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
IMMER NOCH TOTGESCHWIEGEN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER HEILIGE TURIBIUS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
ZUM TODE VON HERRN DR. HUGO MARIA KELLNER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
BESONDERE VOLLMACHTEN VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
WIEDERVEREINIGUNGSVERSUCHE BIS ZUM PONTIFIKAT PIUS XII.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
BULLE APOSTOLICAE CURAE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
SEELSORGE IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
BISCHOFSWEIHE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
DER GESALBTE ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ERZBISCHOF NGO DINH THUC 'EXKOMMUNIZIERT'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BISCHOFSWEIHE, PRIESTERWEIHE- Curriculum Schäfer


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
OFFENER BRIEF AN MIT-CHRISTEN - AUS USA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
EINE SEITE ÜBER DIE KIRCHE VIETNAMS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
BISCHOFSWEIHE S.E. MGR. BENIGNO BRAVO UND MGR. ROBERTO MARTINEZ


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
ZIRKULAR 1/82 DES BISCHOFS CORTÉS-BRIEF CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
30. JAHRESTAG DER VERKÜNDIGUNG DES DOGMAS VON DER LEIBLICHEN AUFNAHME DER GOTTESMUTTER IN DEN HIMMEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
IST DIE KIRCHE NOCH KATHOLISCH ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
IN MEMORIAM PIUS XII. (1876-1958)


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
FRIEDLICHE KOEXISTENZ ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KIRCHENZERSTÖRER - EINST UND HEUTE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
GEGENWART DER KIRCHE IN DER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
LEFEBVRE IN ESSEN - ECONE


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Aufruf zum Gebet


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DOKUMENTE SR. EXZELLENZ MSGR. DR. PETRUS MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
STELLUNGNAHME ZU DEN WEIHEN VON PALMAR


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
SO FIEL ENGLAND VOM WAHREN, KATHOLISCHEN GLAUBEN AB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
VORLÄUFIGE NOTIZEN ÜBER DIE ALLERNÄCHSTE ZUKUNFT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
DIE KONZELEBRATION


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
SIND DIE NEUEN HOCHGEBETE ANNEHMBAR?


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Das Tohuwabohu des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Der hl. Ambrosius


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Der heilige Karl Borromäus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Zum Tode von Bischof Blasius Sigebald Kurz OFM


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DER HL. BONIFATIUS - ZUM FEST AM 5. JUNI


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Der Präzedenzfall Talleyrand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Dokumente zum Fall Williamson


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Papst Pius VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
Inhaltsverzeichnis


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. c-d Der wahre Kern der ‚Intentionsfrage’:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 9- 13. a-b Ist das Kirchenvolk in der Konzilskirche erhalten?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B.7. b - 9. Die richtige Schlußfolgerung


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Zum Beginn des neuen Jahrganges 2011


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Gott ist die Liebe


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Über die Wiederherstellung der heiligen Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
9. Oktober 2012 – ein beklemmender Jahrestag


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
30 Jahre Sedisvakanz-Erklärung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
In memoriam H.H. Pfr. Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Die heilsnotwendige Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Auf der Suche nach der verlorenen Hoffnung! Die Sichtbarkeit der Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Der Verrat am Christentum – Islam und Vatikanum II


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2018
Selig sind, die nicht sehen und doch glauben


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2020
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2023
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2024
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
DECLARATIO


DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE
 
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE



Vorbemerkung der Redaktion zu Fortsetzung III.:

Als Nachtrag zur letzten Folge unserer Artikelserie (vgl. EINSICHT Juli 1986, S.39 ff.) möchte ich den Lesern mitteilen, daß Rev. Fr. McKenna OP seinen dort beschriebenen Standpunkt verlassen und es vorgezogen hat, sich der Theorie von Mgr. Guerard des Lauriers OP anzuschließen, wonach Mgr. Wojtyla "Papa materialiter, non formaliter" sei. In einem "Mea culpa" überschriebenen Beitrag in der Mai-Nummer von CATHOLICS FOREVER von 1986 (Fortsetzung dieser Thesen im Juli-Heft) gibt er bekannt, daß er bis dahin den französischen Bischof angeblich mißverstanden habe. Nach der von ihm nun vertretenen Position könnten die abgefallenen Hierarchen allein schon durch ihre Bekehrung ihr verlorenes Amt wiedererlangen.

Man kann nur hoffen, daß nach dem mehrfachen Nachweis der offensichtlichen Falschheit dieser Theorie die Gläubigen hellhöriger und einsichtiger geworden sind und daß der pastorale und glaubensmäßige Schaden, den Fr. McKenna durch die Verbreitung der des-lauriersschen These vom Halb-Papst Wojtyla anrichten wird, begrenzt bleibt. S.E. Mgr. Pierre Martin Ngo-dinh-Thuc, dreifacher Doktor und Lizentiat, hatte, als ihm Mgr. Guerard des Lauriers seine Auffassungen vortrug, eine wenig schmeichelhafte Bemerkung als Kommentar dazu gemacht, die wir Mgr. G.d.L. nicht vorzutragen wagten.

In CATHOLICS FOREVER vom März 1986 hatte Fr. McKenna OP noch auf einen Beitrag hingwiesen, in dem der Verfasser Brian P. Champlin, ein graduierter Student aus Berkeley / U.S.A. im Zusammenhang mit der Restitution der Kirche auf das Problem einer Papstwahl unter den gegebenen Umständen eingeht. Wir haben uns diesen Artikel (oder besser: die Fortsetzung eines Briefwechsels mit dem Herausgeber von CATHOLICS FOREVER) im Manuskript besorgt und veröffentlichen ihn hier unkommentiert als einen weiteren Beitrag im Zusammenhang mit unserer Debatte über die Wiederherstellung der kirchlichen Hierarchie.

Eberhard Heller

***

AD ELIGENDUM PONTIFICEM ROMANUM
(ZUR WAHL EINES RÖMISCHEN PONTIFEX)



von
Brian P. Champlin
übers. von Eugen Golla


Vorwort des Verfassers:

Der folgende Artikel, der nun auch den Lesern von EINSICHT (bzw. CATHOLICS FOREVER) vorgelegt wird, hat seinen Ursprung in einem letztes Jahr an Father McKenna OP geschriebenen Brief. Der Beitrag ist, von geringen Änderungen abgesehen, derselbe, wie dieser Teil des Briefes. Er wendet sich an sämtliche Katholiken, welche den Hl. Stuhl als vakant ansehen. In Anbetracht der Vakanz des Hl. Stuhles bietet er eine Methode der Papstwahl an, welche den heutigen Umständen entspricht. Es soll zur Kenntnis genommen werden, daß dieser Artikel nicht den Versuch unternimmt, die Vakanz des Römischen Stuhles zu beweisen. Die vollständige Unvereinbarkeit der Dokumente von Vatikanum II, besonders von "Dignitatis humanae personae" mit der traditionellen katholischen Lehre, die totale Unvereinbarkeit des sog. Novus Ordo Missae mit der katholischen Messe (besonders die Fälschungen in den hl. Rubriken, welche auf das Opfer und das Sakrament hinweisen und es als solches schützen), ferner die Unmöglichkeit, daß Gott es zuließe, daß ein wahrer Papst solche Dokumente promulgierte oder Sakrilegien bzw. Häresien bezüglich grundlegender Rubriken oder Riten seinen Stempel aufdrücken würde, all dies soll hier nicht diskutiert werden. Es soll vielmehr eine mögliche Methode einer Papstwahl unter den gegenwärtigen Bedingungen vorgelegt werden. Für Katholiken mit "sedesvakantistischer Überzeugung" muß solch eine Wahl eine besondere Priorität genießen. Das große Werk des Wiederaufbaues der Kirche nach der Zerstörung durch Vatikanum II muß auf dem Fels Petri gegründet werden, dem Ursprung der Einheit der Kirche. Bevor wir den Wiederaufbau der zusammengefallenen Mauern des Hauses Gottes fortsetzen, müssen wir Petrus und seine Autorität in unserer Mitte haben; sonst sind alle unsere Bemühungen zwecklos. Hier folgt nun ein Vorschlag für die Wahl eines Römischen Papstes. Ich hoffe, daß dieser Vorschlag zumindest die Frage aufwirft, wie in unserer Lage ein Papst zu wählen wäre. Ich bitte darum, daß derjenige, welcher seine Feder in die Hand nimmt, um meinen Vorschlag zu widerlegen, eine alternative Lösung anbietet. Auf diese Weise hoffe ich, daß - unabhängig vom Werte meiner Ideen - etwas Licht und Fortschritt in die Lösung der zahlreichen Probleme, denen die Kirche in der Welt von heute gegenübersteht, gebracht wird.

(sig.:) Brian P. Champlin

***

Der Hl. Stuhl ist vakant. Die apostatischen 'Päpste' von Vatikanum II können unmöglich katholische Päpste sein. Dies ist sämtlichen katholischen Gläubigen, die Augen haben, um zu sehen, klar. Da der Heilige Stuhl vakant ist, wohnt das Recht, einen Papst zu wählen, der Kirche inne. Die Frage ist aber: Wer sind die (Teil)Glieder der Kirche, die das Recht haben, wirklich einen Papst zu wählen, die also das Recht ausüben dürfen, welches im allgemeinen der Kirche in ihrer Gesamtheit zusteht?

Zur Beantwortung dieser Frage müssen wir meines Erachtens uns der Methode der Wahl eines Papstes zuwenden, welche ungefähr in den letzten 800 Jahren die Norm in der Kirche war.

Das Kollegium der Kardinale wählt den Papst. Warum? Weil sie, die Kardinale die höchsten Repräsentanten des Klerus der Diözese Roms sind. Jeder Kardinal ist in jedem Fall zugleich Pfarrgeistlicher der iömischen Diözese und besitzt seine eigene Kirche in Rom. Wenn nun aber das Kollegium der Kardinale zu bestehen aufgehört hat, was heute evident der Fall ist, wer soll dann das Recht zur Papstwahl besitzen? Ich fand zu dieser Frage zwei Theorien. Die erste, welche mir weniger "probabel" erscheint, besagt, daß die Bischöfe der katholischen Kirche dann das Recht zur Papstwahl besäßen. Die zweite, wie es mir scheint, korrekte Ansicht ist die, daß die restlichen Glieder des Klerus der Diözese Roms das Recht besitzen, ihren Bischof zu wählen. Warum?

Der Papst ist Papst, weil er Bischof von Rom ist, d.h. Nachfolger auf dem Stuhl, den zuerst der hl. Petrus inne gehabt hatte. Sämtliche anderen Vorrechte und Titel des Papstes leiten sich von jenem Fundament ab: dem Bistum Rom. Wer wählt aber nun den römischen Bischof, wenn nicht die Kirche und der Klerus Roms? Das Recht der Kardinale, den Papst zu wählen, basiert - wie bereits erwähnt - darauf, daß sie die höchste Rangstelle unter dem römischen Klerus inne haben. Was ist nun einleuchtender, als daß für den Fall, daß die höchsten Glieder des römischen Klerus von der Bildfläche verschwunden sind, nun die restlichen Glieder dieses Klerus ihren Bischof wählen? Auf welcher Grundlage kann ein Recht, das immer der Römischen Kirche gehörte, auf die Bischöfe der Welt übertragen werden, die keine Glieder der lokalen Kirche Roms sind? Die Römische Kirche wählt den Bischof von Rom. Ist diese Ansicht korrekt, so ist klar, daß das Recht der Papstwahl gegenwärtig den Priestern der Diözese von Rom zusteht.

Die nächste und entscheidende Frage ist dann: Wer sind heute die Priester der Diözese Roms? Um hierzu meine Meinung zu sagen, will ich einen Augenblick abschweifen und die Lehre von der Unfehlbarkeit der Kirche in Erinnerung bringen. Ich zitiere aus Rev. Arthur Devines "Erklärung des Glaubens" (The Creed explained) London 1892: "Unfehlbarkeit":

Dies ist eine Eigenschaft, mittels welcher die Kirche nicht irren kann; mittels welcher sie ihre göttliche Beschaffenheit oder Gaben weder verlieren kann noch diese auch nur für kurze Zeit vermindert werden können.

Die Lehre der kirchlichen Unfehlbarkeit mag nun zusammengefaßt werden in den folgenden Sätzen:
a) die gesamte Kirche als solche ist unfehlbar;
b) ein Teil der Kirche, nämlich der Apostolische Stuhl, ist unfehlbar;
c) die Teilkirche dieser oder jener Diözese, dieser oder jener Nation können in einen Irrtum fallen und abfallen.

Es scheint mir, daß Gott in dieser katastrophalen Zeit hinsichtlich der Zerstörung der Kirche so viel als IHM möglich ist, zugelassen hat. Es ist de fide sicher:
1. daß die Kirche in ihrer Gesamtheit nicht abgefallen ist, und
2. daß die Römische Kirche oder Diözese nicht abfiel.

(Anmerkung der Redaktion: in welcher Weise die Diözese Rom nachAnsicht von Herrn Champlin den Glauben bewahrt haben soll, wird vom Autor noch eingehender beschrieben; denn ganz offenbar war es doch in erster Linie Rom, welches den Glaubensverrat an höchster Stelle beging. Für den weiteren Verlauf dieses Artikels ist diese These, daß die Diözese Roms nicht vom Glauben abfiel, entscheidend. Champlin wird sich so behelfen, daß er Rest-Kirche und röm. Diözese weitgehend gleichbedeutend behandelt.) Es ist indessen - wenn wir die Augen öffnen und die weltweite Zerstörung des katholischen Glaubens betrachten - auch sicher, daß jede einzelne Diözese, ausgenommen die Ewige Diözese Roms, abfiel.

Welcher Diözesanbischof bewahrte den katholischen Glauben und praktizierte ihn in seiner Diözese, indem er das häretische Vatikanum II und den häretischen Novus Ordo verwarf? Kein einziger? Es gibt keine einzige Diözese, die sich niclt der Revolution von Vatikanum II unterwarf, die Diözese Rom ausgenommen, welche, wie wir wissen, de fide nicht abfiel.

Wie steht es nun in diesem Zeitpunkt mit der Kirche? In dieser Lage, d.h. bis ein neuer Papst gewählt ist und der wieder die Diözesen errichtet und Bischöfe entsendet, um sie zu regieren, ist die katholische Kirche als Ganzes identisch mit der Teilkirche von Rom, mit der Diözese von Rom. Der höchste Grad von Ironie in dieser Angelegenheit ist, daß der Versuch Satans und seiner menschlichen Anhänger, die Ewige Kirche Roms zu zerstören, sie von der Erde hinwegzufegen, die gegenteilige Wirkung hatte, nämlich ihre Grenzen bis zum Ende der Welt zu erweitern. Heutzutage existieren Rom und die römische Kirche überall, wo der Glaube und die Praxis der römischen Kirche erhalten blieben. Es muß daran erinnert werden, daß die römische Kirche, obwohl sie eine physische Basis, nämlich die Stadt Rom besitzt, eine rechtliche und geistige Wesenheit ist. Es ist hinsichtlich des rechtlichen Roms möglich, daß es sich an einem anderen Ort befindet als das physische Rom, wenigstens für eine gewisse Zeit - siehe bitte die "Babylonische Gefangenschaft" des Papsttums in Avignon.

Jetzt wende ich mich der Frage zu, was mit all jenen Priestern wie Sie, Pater ist, welche dem wahren Rom treu blieben. In welcher Diözese sind gegenwärtig rechtgläubige katholische Priester sozusagen "inkardiniert"? Doch nicht in den Diözesen, zu welchen sie vor dem Vatikanum II gehörten, denn diese sind erloschen, sondern in der römischen Diözese sind sie inkardiniert.

***
Berkeley, den 25.3.1985
Hochwürdiger Pater!

Für Ihren Brief vom 21. März danke ich Ihnen. Bei erneuter Betrachtung des Problems der päpstlichen Sukzession möchte ich eine mögliche Lösung der Schwierigkeiten, die aus den objektiven "probablen" Zweifeln hinsichtlich der Legitimität der neuen Bischöfe (gemeint sind die Bischöfe, die von S.E. Mgr. Ngo-dinh-Thuc und in seiner Nachfolge geweiht wurden; Anm.d.Red.) resultieren, anbieten. Um dieses Problem zu lösen, muß man sich meiner Meinung nach der Natur der päpstlichen Jurisdiktion und ihres Ursprungs sowie ihrem Wesen u. dem Augenblick ihres Empfanges zuwenden. Ich will Ihnen, Pater, einige wohl bekannte Punkte ins Gedächtnis zurückrufen und sie dann auf die gegenwärtige Situation beziehen.

Die gesamte Jurisdiktion in der katholischen Kirche hat ihren Ursprung im Papst. Indessen empfängt der Papst seine Jurisdiktion direkt von Gott. Sie kommt weder von der Kirche als Ganzes betrachtet, noch von den Kardinalen (oder anderen Wählern). Diese fungieren lediglich als Gottes Werkzeuge bei der Verleihung der päpstlichen Macht. Der einzige Unterschied zwischen dem hl. Petrus und den ihm nachfolgenden Päpsten besteht in dieser Hinsicht darin, daß Gott direkt den ersten Papst zum Papsttum bestimmte. Die nachfolgenden Päpste bestimmte Er mittels menschlicher Wähler. (Anm.d.Red.: Das hat etwas mit der Sichtbarkeit der Kirche zu tun!)

Um jetzt weiter fortzufahren: Der Papst besitzt die Fülle der päpstlichen Jurisdiktion von dem Augenblick an, in welchem er die Wahl annimmt und dies auch dann, wenn er, was die hl, Weihen betrifft, noch ein einfacher Priester ist. Gregor XVI. war der letzte Papst, der zur Zeit seiner Wahl im Jahre 1831 noch kein Bischof war. Als Gregor zum Papst erwählt worden war, wurde er der oberste Pontifex im Augenblick der Annahme seiner Wahl. Es ist eine Art von Besonderheit, daß der, welcher noch ein einfacher Priester war, in diesem Augenblick die Macht erhielt, Bischöfe weltweit zu ernennen, obwohl er selbst - hinsichtlich der hl. Weihen - noch nicht die Vollmacht besaß, persönlich Priester zu weihen oder Bischöfe zu konsekrieren. Er mußte erst selbst zum Bischof geweiht werden (wozu er n.B. den Befehl erteilen müßte, Anm.d.Red.), aber er besaß, auch als ein einfacher Priester, die Fülle der päpstlichen Jurisdiktion.

Wenden wir uns nun der gegenwärtigen Lage zu. Es sei daran erinnert, daß mein Vorschlag, die verbliebenen rechtgläubigen sedesvakantistischen katholischen Priester sollten einen Papst wählen, sich nicht auf irgendwelche bischöfliche Weihen - seien sie nun erlaubt, unerlaubt oder zweifelhaft, die einige dieser Priester besitzen mögen - stützt, sondern vielmehr auf die Tatsache, daß die übrig gebliebenen gläubigen katholischen Priester jetzt als Priester der Diözese Roms angesehen werden müssen, der einzigen Diözese, die jetzt noch auf der Welt existiert. Mein Vorschlag ist nun dieser: Sobald ein Papst gewählt worden ist, soll er unmittelbar danach, kraft der Fülle seiner Jurisdiktion, welche er, auch wenn er nur ein einfacher Priester sein sollte, besitzen wird, sämtliche sedesvakantistischen Bischöfe legitimieren, die am Konklave teilgenommen haben mögen. Ferner sollte er - falls er noch ein einfacher Priester ist, kraft seiner päpstlichen Jurisdiktion die Vollmacht zu seiner eigenen Konsekration zum Bischof erteilen. Wenn z.B. Sie, Pater zum Papst erwählt werden sollten, könnten Sie unmittelbar die Jurisdiktion den Bischöfen Musey, Cannona, Zamora, Siebert und den anderen verleihen, wodurch Sie diese gewiß zu wahren röm.ókath. Bischöfen und Nachfolgern der Apostel machten. Darüber hinaus könnten Sie drei von diesen bevollmächtigen, Ihnen die Bischofsweihe zu erteilen. Es besteht hier eine Art von Widerspruch: Gewöhnlich - zumindest in normalen Zeiten - gilt, daß niemand ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof konsekriert werden darf. Hier würde nun der Papst einen Auftrag für seine eigene Konsekration zum Bischof erteilen. Nochmals zur Wiederholung: Die Tatsache, daß die neuen Bischöfe nicht mit Sicherheit legitime Bischöfe (Anm.d.Red.: das Problem der Legitimität der Weihen ist wohl in den angelsächsischen Ländern nicht in der ausführlichen Form abgehandelt worden wie in Deutschland; auch ohne das päpstliche Mandat, das normalerweise erforderlich ist, aber in dieser Situation nicht zu erbringen war, darf als ausgemacht gelten, daß die Bischofsweihen nicht nur gültig, sondern auch legitim waren.) vor der Wahl sind, hat mit der Sache nichts zu tun. Sie würden den Papst nicht als Bischöfe, sondern als Glieder des römischen Klerus wählen.

Hier möchte ich nun einen Kanon des hl. Konzils von Trient zitieren, der sich vielleicht auf die vorgenommene Legitimierung der außerkanonisch geweihten Bischöfe durch den neu gewählten Papst beziehen könnte. Sessio XXIII, Canon VIII:

"Wenn jemand behauptet, daß die Bischöfe, welche durch die Autorität des römischen Pontifex aufgenommen werden, keine rechtmäßigen und wahren Bischöfe sind, sondern nur menschliche Schöpfungen seien, der sei im Bann."

Die Bedeutung dieses Kanons hängt in unserem Zusammenhang von der Interpretation des Wortes "aufgenommen" ab. Vielleicht bin ich im Irrtum, aber ich könnte mir vorstellen, daß in der Vergangenheit dieser Kanon für den Fall bestimmter griechisch-orthodoxer oder anderer schismatischer Bischöfe galÁ welche zum katholischen Glauben konvertierten, in die röm. Kirche aufgenommen und vom Papst als Bischöfe der röm.-kath. Kirche eingesetzt wurden. Ich möchte glauben, daß er auch in unserer gegenwärtigen Situation angewandt werden könnte, obwohl die neuen Bischöfe nicht Schismatiker sind. Aber es liegt ein Schatten von einem objektiven, wahrscheinlichen Zweifel auf ihrer Rechtmäßigkeit (Anm.d.Red.: vgl. die bereits gemachte Bemerkung). Indessen ist ihr Zustand analog dem von schismatischen Bischöfen.

Um nun in dieser Richtung weiter fortzufahren. Es scheint mir, daß es im Plan der göttlichen Vorsehung zu liegen scheint, daß der Status der neuen Bischöfe hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit zweifelhaft ist. Es ist genau das, was die Kirche benötigt. Warum? Es erlaubt der Gesamtheit der rechtgläubigen, sedesvakantistischen katholischen Priester als die sicheren und unzweifelhaften Papstwähler den Papst zu wählen. Warum? Weil, mag auch die Theorie des hl. Robert Bellarmin, daß die Bischöfe, und nicht der Klerus von Rom für den Fall eines häretischen 'Papstes' einen neuen Papst wählen, sonst und im allgemeinen die probablere Meinung sein (ich weiß nicht, ob sie es ist), doch nichts destoweniger in diesem besondern Fall der zweifelhafte Status der neuen Bischöfe die Methode der Wahl durch den römischen Klerus zum sicheren Weg macht. Nur mit Sicherheit rechtmäßige Bischöfe könnten sich zu einem "unvollständigen Konzil" versammeln, um einen Papst zu wählen. Die neuen Bischöfe entsprechen aber nicht dieser Bedingung. Wenn somit auch die Rechtmäßigkeit der neuen Bischöfe zweifelhaft ist, so wären die Sedesvakantisten nicht ohne gültig geweihte Bischöfe, und es wäre somit möglich, den neuen Papst zum Bischof weihen zu lassen ó wenn einer gewählt sein sollte. Somit scheint es, daß diese durch Erzbischof Ngo-dinh-Thuc erfolgtenKonsekrationen in der Tat ein Werk der Vorsehung waren, etwas, was wirklich von der Kirche benötigt wird.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge und nach der Verfügung der göttlichen Vorsehung macht der bekannte zweifelhafte Status der neuen Bischöfe hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit nichts aus, denn
1. helfen sie bei der Papstwahl nicht als Bischöfe und
2. könnten sie unmittelbar nach der Wahl eines Papstes legitimiert werden.

Dies ist jedenfalls mein Lösungsvorschlag für die Schwierigkeit, die sich aus dem problematischen Status der außerkanonisch geweihten Bischöfe und dem Fehlen von Bischöfen unter den Sedesvakantisten ergibt, die der vor-vatikanischen Ära angehören. Ist meine These korrekt, so ist das, was eine Schwierigkeit zu sein schien, in Wirklichkeit eine wunderbare und vollständige Einrichtung der göttlichen Vorsehung für die Lösung unserer gegenwärtigen Schwierigkeiten.

Brian P. Champlin

P.S. Ich erhalte sicherlich Ihre Erlaubnis, Pater, Kopien eines Teils des vorliegenden Briefes an sedesvakantistische Priester nach Ihren Vorstellungen zu versenden.

***
Berkeley, den 2. Juni 85

Hochwürdiger Pater McKenna,

ich danke Ihnen für die Kopie von Bischof Altenbachs Brief an Sie und Ihre Antwort an ihn, die Sie mir kürzlich sandten. (Anm.d.Red.: Mgr. Altenbach ist inzwischen verstorben.)

Es tut mir leid, daß sich Bischof Altenbach mit meinem Vorschlag, daß die verbleibenden rechtgläubigen sedesvakantistischen Priester, indem sie als Klerus der Diözese Roms handeln, einen rechtmäßigen Papst wählen, nicht beschäftigt,. Statt dessen versucht er eine Behauptung zu widerlegen, die ich nie gemacht habe, nämlich daß die Gültigkeit der von den neuen Bischöfen erhaltenen Weihen zweifelhaft sei. Das sagte ich natürlich nie. Allerdings behauptete ich in meinem zweiten Brief, daß es ein Werk der Vorsehung war, daß die Sedesvakantisten einige gültig geweihte Bischöfe in ihren Reihen haben, so daß der neu erwählte Papst, falls er noch nicht Bischof wäre, zum Bischof konsekriert werden könnte. Es ist ein wenig ärgerlich, daß ein Mann wie Bischof Altenbach - fünfzig Jahre Prieser und nun auch Bischof ó sich nicht die Mühe gibt, zu lesen, was ein Mitbruder, ein kath. Priester, Sie selbst Pater, ihm in einer für die Kirche höchst wichtigen Angelegenheit sendet. Ich nehme an, daß sein fortgeschrittenes Alter hierfür die Erklärung ist. (...)

Ich dachte in den letzten zwei Wochen, d.i. seit dem letzten Brief an Sie, über mögliche Einwände nach, welche die Bischöfe und Priester, denen Sie die Briefe sandten, gegen meinen Vorschlag vorbringen könnten. Ich möchte sie Ihnen mitteilen und auch meine Antworten. Zuerst habe ich indessen einige wenige Gedanken hinsichtlich der Jurisdiktion der neuen Bischöfe.

"Besitzen die neuen Bischöfe eine Jurisdiktion oder nicht?" ist die Frage, über welche in den letzten Jahren von gewissen Traditionalisten debattiert wurde. Es scheint mir aber, daß diese Debatte - bis zu einem gewissen Grad jedenfalls - witzlos war. Warum? Weil - solange der Hl. Stuhl unbesetzt ist - es keine Rolle spielt, ob die neuen Bischöfe eine Jurisdiktion besitzen oder nicht. Der Grund hierfür ist der, daß allein die päpstliche Autorität definitiv die Irrtümer von Vatikanum II und der Neo-Modernisten verurteilen und mit dem Wiederaufbau der Kirche beginnen kann. Was vermögen die Bischöfe ohne die apostolische Autorität des hl. Petrus allein zu tun, um die Kirche wiederherzustellen? Ich sage, nichts, was Bestand hätte.

Den Versuch zu unternehmen, die Kirche auf etwas anderem als dem Felsen Petri wieder aufzubauen, bedeutet auf Sand zu bauen. Für den gesamten gläubigen kath. Klerus muß derzeit die Wahl eines rechtgläubigen Papstes den Vorrang genießen. Die Zeit der Sedesvakanz darf nichf mehr länger dauern, denn bei Vakanz des Hl. Stuhles ist die Kirche in einem gewissen Sinne ohne Jurisdiktion. Natürlich setzen in normalen Zeiten, wenn der apostolische Stuhl nach dem Tod des souveränen Pontifex für kurze Zeit vakant ist, die örtlichen Ordinarien die Ausübung der Jurisdiktion (für ihre jeweilige Diözese, Anm.d.Red.) fort - und dies infolge göttlichen Rechtes, jeder in seiner Kirche. Aber dann gibt es keine unfehlbare Autorität, die für die Kirche als ganzes zu handeln vermag, keine Autorität, welche Glaubenswahrheiten definieren und Häresien verurteilen kann, keine Autorität, die heiligsprechen kann, keine Autorität, die für die Gesamtkirche Gesetze erlassen kann, keine Autorität, welche Diözesen errichten oder aufheben kann, und keine Autorität, die ein allgemeines Konzil einzuberufen vermag. Sämtliche Bischöfe der Welt zusammen sind nicht imstande, für die Gesamtkirche zu handeln, wenn sich nicht der Bischof von Rom in ihrer Mitte befindet. Der Papst allein übertrifft sämtliche Bischöfe der Welt zusammengenommen. Obwohl die Wichtigkeit des Bischofsamtes, das von Gott als ein ständiger und wesentlicher Teil der Kirche errichtet wurde, nicht herabgesetzt werden kann, so übertrifft dennoch der ewige und majestätische hl. apostolische Stuhl die anderen Sitze der Welt, so daß sie im Vergleich mit ihm beinahe nichts zu sein scheinen. Falls die neuen Bischöfe fortsetzen, Seminare zu errichten, Priester auszubilden, Pastoralbriefe herauszugeben etc., ohne sich dem Problem der Vakanz des Hl. Stuhles zuzuwenden und etwas hierfür zu tun, bin ich fest davon überzeugt, daß sie nichts erreichen werden. In der Tat glaube ich, daß die neuen Bischöfe, wenn sie nicht bald der Frage des Sedis vacantis die Priorität einräumen, in den Verdacht einer Art von "Episkopalismus" fallen werden, d.h. des Verlangens, eine neue "Kirche" zu errichten mit gültigen Bischöfen und Sakramenten, aber regiert nicht von einem souveränen Papst, sondern einem Kollegium von Bischöfen.

Nun besitzt nur in einer Hinsicht die Frage der Jurisdiktion der neuen Bischöfe scheinbar eine Bedeutung. Wenn schlüssig bewiesen werden könnte, daß sie Jurisdiktionsgewalt besitzen würden, hätten sie das Recht, sich in einem "unvollständigen" Konzil zu versammeln, um der Kirche ein Haupt zu geben (dies wenigstens in Übereinstimmung mit der Lehre des hl. Robert Bellarmin).

Wie Sie, Pater aber zeigten, besteht im Gegenteil ein objektiver und wahrscheinlicher Zweifel hinsichtlich der Jurisdiktion, so daß die Bischöfe wahrscheinlich nicht das ausschließliche Recht zur Papstwahl besitzen. Sie müssen in Gemeinschaft mit hierzu gewillten katholischen Priestern handeln, und sie würden so nicht als Bischöfe handeln, sondern vielmehr als Glieder der Diözese Rom , als Priester - zusammen mit einfachen Priestern - der Diözese Rom.

Nunmehr wende ich mich möglichen Einwänden gegen meine Thesen zu. Diese Thesen hängen ab von folgender Kette oder Reihe von Behauptungen. Sie kann widerlegt werden durch Widerlegung irgendeines Gliedes dieser Kette.

a) Sämtliche Diözesen der Welt haben aufgehört zu existieren mit Ausnahme der ewigen Diözese Rom.
b) Daher müssen die restlichen gläubigen, vor-vatikanisehen sedesvakantistischen kath. Priester als Glieder dieser Diözese betrachtet werden.
c) Da unter diesen gegenwärtigen Umständen kein Kardinalskollegium mehr besteht (die Versammlung der höchsten Priester der Kirche von Rom), steht die Wahl eines Papstes diesen Priestern zu, welche als die rangniederen oder restlichen Priester dieser Kirche von Rom anzusehen sind.

Zu diesen Behauptungen können die folgenden entsprechenden Einwendungen gemacht werden:

a) Sämtliche Diözesen der Welt (Rom ausgenommen) hörten nicht auf zu bestehen, ihre Sitze sind bloß vakant, so wie es auch der Sitz der römischen Kirche ist. Was wir haben, ist eine weltweite Serie vakanter Stühle, beginnend mit dem von Rom.

b) Daher sind die übrig gebliebenen rechtgläubigen kath. Priester als Glieder der Diözesen anzusehen, in welche sie vor dem Vatikanum II inkardiniert waren. - Hierzu kann noch ein weiterer Einwand vorgebracht werden, nämlich, daß, wenn auch die römische Diözese die einzige derzeit intakte wäre, dennoch ein Priester formell in diese Diözese inkardiniert werden müßte, um ein Priester dieser Diözese zu werden. Damit ein Priester ein Glied der Diözese Rom wird, würde somit die Inkardination durch den Bischof von Rom, d.i. den Papst, erfordern. Aber es gibt derzeit keinen Papst.

c) Daher kann die Wahl eines Papstes nicht den restlichen rechtgläubigen Priestern zustehen, indem man sie als Priester Roms ansieht. - Zu diesemPunkt könnte ferner eingewendet werden, daß es niemals der Klerus von Rom, sondern vielmehr die in einem "unvollständigen" Konzil versammelten Bischöfe sind, die unter den gegenwärtigen Verhältnissen eines häretischen 'Papstes' den Papst zu wählen hätten.

d) Diesen Einwendungen könnte ein praktischer Einwand, der schon immer von Ihnen, Pater, vorgebracht wurde, hinzugefügt werden, nämlich daß es für den Fall, daß ein Papst in vorgeschlagenen Weise gewählt werden könnte, nichts destoweniger - wenn die Mitgliedschaft in der Kirche abhängt von der Zahl derer, die bereit sind, eine solche Wahl anzuerkennen - schwerlich ausreichen würde, von einem Rest zu sprechen.

Diesen Einwänden stelle ich die folgenden Antworten gegenüber. Ich beginne mit der Wiederholung der Lehre von der Unfehlbarkeit der Kirche. Diese Lehre soll in den folgenden Punkten zusammengefaßt sein:

1. die gesamte Kirche ist unfehlbar;
2.  ein Teil der Kirche, nämlich der Apostolische Stuhl, ist unfehlbar;
3.  die Teilkirche dieser oder jener Diözese oder dieser oder jener Nation kann irren und abfallen.

Diese Lehre, die nach Rev. Arthur Devines "The Creed explained" in meinem Brief vom 7. März 1985 zitiert wurde, stellt fest, daß Diözesen irren und abfallen können oder aufhören zu bestehen. In Erwiderung des Einwandes zu Punkt 1.) daß nämlich die Diözesen der Welt nur als eben so viele vakante Sitze angesehen werden müssen, möchte ich fragen, ob denn die infolge von Vatikanum 2 erfolgte Verwüstung etwas anderes brachte, als die Zerstörung der Diözesen? Wurden jemals im Laufe der Geschichte der Kirche Diözesen so zerstört? Wenn die durch den Häresiearchen Montini erfolgte Verwüstung nicht die Diözesen zerstört haben sollte, wie kann dann der Schaden, den kleinere Häresiearchen anrichteten, so angesehen werden, als hätte er es getan? Indessen glaube ich, daß die schon oben angeführte Theorie nicht nur eine theoretische Möglichkeit der Zerstörung der Diözesen vorbringt. Sie ist auf historischen Tatsachen aufgebaut. Die Kirche dieser oder jener Gegend der Welt wurde zeitweilig durch die Verheerung der Häresie hinweggefegt. Wenn schon die Angriffe von kleineren Häresiearchen als die Ursachen einer Zerstörung betraditet wurden, um wieviel mehr müssen dann die Montinis, des größten Häresiearchen der Kirchengeschichte, angesehen werden? Ferner, welcher Diözese blieben die Verwüstungen der Revolution Montinis erspart? Keiner! Wenn "zerstört", 'aufgehört zu bestehen" etc. einen Sinn haben sollen, dann sind die Diözesen der Welt, ausgenommen natürlich die Diözese Rom, welche, wie wir wissen, de fide, ewig und unzerstörbar ist, sämtlich vernichtet worden. Eine örtliche Diözese kann als nur vakant gelten, wenn ihr Bischof gestorben ist, aber ihre Struktur, ihre Behörden und ihre Verwaltung, die Körperschaft der Priester intakt geblieben sind. Was wir im Kielwasser von Vatikanum 2 miterleben mußten, ist totaler Umbruch, totale Zerstörung. Man mag also einräumen, daß die Diözese Rom die einzige ist, welche noch besteht und daß die noch vorhandenen restlichen rechtgläubigen katholischen Priester nicht als in ihre vor-vatikanischen Diözesen inkardiniert gelten können; wie steht es aber mit dem Einwand b), daß der Bischof von Rom sie formell in die Kirche von Rom aufnehmen muß, damit sie als Glieder des römischen Klerus angesehen werden können?

Gegenüber diesem Einwand räume ich ein, daß der übrig gebliebene Klerus formell nicht in die römische Diözese inkardiniert worden ist. Indessen behaupte ich, daß dies unter den gegenwärtigen Umständen nicht erforderlich ist. In dieser Ära der Geschichte wurde die katholische Kirche in ihrer Gesamtheit mit der örtlichen Diözese von Rom identisch. Dieser Zustand wird solange fortdauern, bis ein neuer Papst Diözesen errichtet und Bischöfe aussendet, damit sie diese regieren. Die restlichen Priester sind sicherlich Glieder der kath. Kirche. Sie müssen in einem gewissen Sinne Glieder der römischen Kirche sein, da gegenwärtig die Kirche als Ganzes und die Diözese Rom ein und dasselbe sind. Wenn die restlichen loyalen Priester nicht Glieder des Klerus der Diözese von Rom sein würden, wer ist es dann? Wenn es in Rom eine Gruppe rechtgläubiger, sedesvakantistischer Priester gäbe, Priester, welche bereits vor dem Vatikanum 2 in die römische Diözese inkardiniert wurden, könnte man sagen, daß sie den Klerus von Rom bilden würden. Aber solch eine Gruppe existiert meines Wissens nach nicht (Anm.d.Red.: das müßte in der Tat erst noch erruiert werden). Kann nun aber andererseits die ewige Diözese Rom ohne Klerus sein? Schwerlich. Wer also, wenn nicht die wenigen Priester in der Welt, welche ihren Glauben und die Praxis der römischen Kirche bewahrten und welche vollständig das häretische Vatikanum 2 und seine 'Päpste' verwarfen, können als Klerus der Diözese von Rom angesehen werden? Diese Priester haben "de facto" ihren Sitz in der Diözese Rom. Wohlgemerkt: dieser "Sitz" ist nicht eine Sache des Ortes, sondern des Rechtes; er ist geistig und rechtlich, nicht physisch gemeint. Obwohl die römische Kirche in der Tat eine physische Grundlage, nämlich die Stadt Rom besitzt, ist sie doch in erster Linie eine geistige und rechtliche Wirklichkeit; es ist für das juridische Rom möglich, sich an einem anderen Ort zu befinden als im wirklichen Rom (in der Stadt Rom), so z.B. während der "Babylonischen Gefangenschaft" des Papsttums in Avignon.

Gegenwärtig, bei Abwesenheit irgendeines "de jure"-Klerus von Rom (d.h. einer Körperschaft von Priestern, die vor dem Vatikanum 2 in die römische Diözese.inkardiniert worden war und die ununterbrochen das Vatikanum 2 und seine 'Päpste1 verwirft) erwirbt der "de facto"-Klerus Roms sämtliche Rechte, welche der "de jure"-Klerus besäße. Als ein analoger Fall sei das Beispiel von lang andauernden "de facto"-Praktiken angeführt, welche im Laufe der Zeit "de jure" Gesetzeskraft erhalten, und dies ohne eine formelle, schriftlich niedergelegte gesetzliche Handlung.

Ich wende mich nunmehr dem Einwand c) zu und will dazu nur folgendes sagen: Es mag zwar möglicherweise eingeräumt werden, daß das Recht zur Papstwahl den in einem "unvollständigen" Konzil (besser: Conventus; Anm.d.Red.) versammelten Bischöfen zusteht, und nicht dem Klerus von Rom. Da aber ein objektiver, wahrscheinlicher Zweifel bezüglich der Jurisdiktion der neuen Bischöfe besteht (Anm.d.Red.: nicht nur ein Zweifel, in der Tat besitzen sie keine Jurisdiktion im eigentlichen Sinne), können diese nicht allein als sichere und zweifelsfreie kath. Bischöfe handeln, um einen Papst zu wählen, sondern sie müssen dies tun als Glieder der römischen Kirche im Verein mit ihren geistlichen Mitbrüdern Roms.

Was nun schließlich den Punkt d) betrifft, nämlich den praktischen Einwand, daß die Mitgliedschaft in der Kirche abhängig wäre von der Bereitschaft, eine solche Wahl, wie vorgeschlagen, anzuerkennen, und daß nur wenige - Kleriker und Laien - dies könnten oder wollten, so antworte ich, daß in der Tat die Mitgliedschaft in der Kirche nicht davon abhängen würde. Falls unsere rechtgläubigen Priester uns bald einen wahren römischen Papst gäben, wären sämtliche gläubigen katholischen Christen in der Welt, die die feste Intention oder den Willen besitzen, mit dem wahren Papst vereint zu sein, tatsächlich mit unserem neu gewählten souveränen Pontifex vereint, auch wenn sie in unüberwindlicher Unwissenheit hinsichtlich seiner Existenz wären! In den Augen Gottes würde ihre Loyalität zum Papsttum und ihr Verlangen, ihm zu gefallen und seinen Willen zu tun, sie mit dem wahren Papst verbinden. (Vgl. auch das Große Schisma des Abendlandes, wo sogar bestimmte Heilige, wie z.B. der hl. Vinzenz Ferrer, eine Zeit lang dem falschen Bewerber um den Papstthron folgten, die aber - meiner Meinung nach - wegen der Reinheit ihrer Absichten in den Augen Gottes, der Wahrheit zu folgen, in Verbindung mit der Tatsache, daß ein objektiver, probabler Zweifel hinsichtlich der Berechtigung aller Bewerber während dieser verwirrten und katastrophalen Zeit, so einzuschätzen sind, als ob sie mit dem wahren Papst und der wahren Kirche vereint gewesen wären.) Dies wäre auch heutzutage der Fall mit den tausend und abertausend einfachen gläubigen Katholiken, die nichts von der Wahl des neuen Papstes wüßten.

Schließlich möchte ich, Pater, was nun den allgemeinen Einwand der Anzahl in dieser Angelegenheit betrifft, von Noes Schicksal sprechen. Das Menschengeschlecht blieb erhalten mittels der so geringen Anzahl von acht Menschen. So könnte gegenwärtig auch das Papsttum und die Kirche durch die so geringe Anzahl von schwerlich mehr als ungefähr acht gläubigen Priestern gerettet werden. Die Flut von Vatikanum 2 strömte über die gesamte Welt und vernichtete beinahe alles, "was Gott genannt wird". Die einzige Arche des Heiles war die römische Kirche, ihr Glaube, ihre Praxis (besonders die römische Messe). Diejenigen, welche sich an sie anklammerten, wurden aus der Flut errettet. Jetzt aber ist es ihre Aufgabe, die Arche zu verlassen und eine zerrüttete Welt wiederaufzubauen.

Brian P. Champlin

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Hinweis der Redaktion:

Die von Herrn Champlin vorgetragene Auffassung zu der Möglichkeit einer Papstwahl, die der Autor lediglich als unverbindlichen Diskussionsbeitrag versteht, ist neu und originell. Es wird nicht nur die Wahl eines neuen Papstes gefordert, sondern auch aufgezeigt, wie eine solche erfolgen könnte. Ich empfehle diese Ausführungen deshalb dem aufmerksamen Studium der Leser. Mir scheinen zwei Thesen besonders problematisch zu sein:
1.) die römische Diözese - worunter Champlin nich das topographische Rom, sondern eine geistige und rechtliche Größe versteht - sei nicht zerstört worden;
2.) sämtliche rechtgläubig gebliebenen Kleriker seien "de facto" in der so definierten römischen Diözese inkardiniert. Man könnte diese These auch so formulieren: weil noch rechtgläubige Priester übrig geblieben sind, gibt es noch eine römische Diözese.

Auch wenn sich diese Auffassung als unhaltbar erweisen sollte, so hat der Beitrag doch zweierlei klar gemacht:
a) die Kirche muß für ihren Wiederaufbau unbedingt die Besetzung des vakanten Stuhles Petri betreiben, will sie nicht im Sektierertum enden;
b) die Wahl kann auch von anderen als den abgefallenen Kardinalen vorgenommen werden.

Eberhard Heller

 
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