DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS
von
H.H. Kaplan Dr. Felix Jeker
Ein Schismatiker stimmt im großen und ganzen der überlieferten
katholischen Glaubenslehre zu, d.h. den apostolischen
Glaubensbekenntnissen, einer apostolisch-episkopalen Kirchenverfassung
und den sieben Sakramenten, insbesondere der Wesensverwandlung in der
hl. Messe. Er anerkennt jedoch nicht die päpstliche Autorität. In
diesem Sinne sind Orthodoxe und Altkatholiken Schismatiker. Im
Gegensatz zum Schismatiker steht der Häretiker, der etwas anderes lehrt
als die kath. Glaubenslehre, die Glaubensbekenntisse nach seiner
Auffassung interpretiert und insbesondere die Sakramente ablehnt, wie
auch die Episkopalverfassung. Natürlich anerkennt er auch nicht die
päpstliche Autorität. In diesem Sinne sind Protestanten als Häretiker
zu bezeichnen, im speziellen die Calvinisten und Zwinglianer.
Schismatische Tendenzen verfolgt auch ein Bischof, wenn er ohne die
Erlaubnis eines Papstes selbst Bischöfe weiht. Rein theoretisch ist es
denkbar (und kam bis ins Mittelalter vor), daß Bischöfe, vor allem
Erzbischöfe und Metropoliten, nach eigenem Gutdünken Bischöfe weihten,
speziell für ihre Suffraganate. Im nachtridentinischen Kirchenrecht
wurde aber ein solches Vorgehen mit der Strafe der Suspension a divinis
geahn det,bis der hl. Stuhl die Absolution erteilte (CIC can. 2370),
(1951 durch Dekret des Hl. Offiziums - AAS 43, Rom, 1951, S.217f.) Im
Hinblick auf die Verhältnisse in China, wo man in Rom erkannte, daß ein
solches Vorgehen das Schisma in Potenz wäre, geschieht die Ahndung
durch die Excommunicatio specialissimo modo reservata, also der in
besonderer Weise dem Hl. Stuhl vorbehaltenen Exkommunikation.
Einen schismatischen Bischof muß man, wenn er zur kath. Kirche
zurückkehren will, unter zwei Aspekten betrachten, da davon eine je
verschiedene Behandlungsweise durch Rom bei seiner (Wieder)Aufnahme
abhängt: Ist er als Schismatiker aufgewachsen und erzogen worden oder
war er früher Katholik und fiel von der wahren Kirche ab (vielleicht
speziell, um zu Priester- und Bischofsweihen zu gelangen).Während der
erstere ziemlich sicher auch als Konvertit seinen Weihegrad behalten
und ausüben kann, kann es dem letzteren geschehen, daß er mindestens um
einen Weihegrad zurückversetzt wird, wenn ihm nicht alle Weihegrade,
resp. deren Ausübung verboten werden. So kann z.B. ein auf
schismatische Weise geweihter Bischof (d.h. wenn er als Katholik eigens
Schismatiker wurde, um zu den Weihen zu gelangen, die ihm eventuell in
der röm.kath. Kirche nicht gespendet worden wären) als Konvertit nur
die Priesterweihe ausüben, obwohl seine Bischofsweihe als gültig
anerkannt wird. Die 1958 in China geweihten schismatischen Bischöfe
sind vermutlich nicht begnadigt, eventuell in articulo mortis. So die
bisherige Praxis des hl. Stuhles.
Ein schismatischer Gläubiger, dessen Bekenntnis richt öffentlich
bekannt ist, kann vom Ordinarius loci (an dessen Stelle: der
Poenitentiarius der Kathedrale) losgesprochen werden; öffentlich
bekanntes Schisma eines Gläubigen und eines Priesters durch den
zuständigen Bischof, nachdem über die Rechtgläubigkeit kein Zweifel
besteht.
Bei einem schismatischen Bischof ist sein schismatisches Wirken
jedenfalls öffentlich. Soll er als Bischof und Konvertit in Rom
Anerkennung finden, ist das nur möglich durch den hl. Stuhl mit
spezieller Erklärung. Ein beauftragter Bischof für die Vermittlungen
kann nichts Rechtsgültiges entscheiden (CIC can. 2314). Es handelt sich
dabei nicht allein um die Anerkennung durch den apostolischen Stuhl,
sondern auch um die Lossprechung vom Kirchenbann. (Anm.d.Red.: Da wir
derzeit keinen legitimen Papst haben, kann auch kein schismatischer
Bischof in die röm.kath. Kirche aufgenommen und losgesprochen werden,
zumindest können die unter Paul VI. vorgenommenen Akte nicht als
legitim betrachtet werden.) (bereits publiziert in EINSICHT Nr. 3, Okt.
1978, S. 102)
***
HINWEIS DER REDAKTION:
Die Untersuchung der Vaganten-Szene war zwar für Herrn Jerrentrup
äußerst zeitaufwendig und erforderte von ihm viel Akribie. Aufgrund der
bisher geleisteten Studien, die die Beschaffung umfangreichen
Quellenmaterials erforderte, sind wir nun aber auch in der Lage,
interessierten Lesern in vielen Fällen rasch präzise Auskünfte über
dubiose Kleriker zu liefern.
|