54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Dokumente S.E. Ngr. Pierre Martin Ngô-din-Thuc, Erzbischof von Bulla Reggia, vormals Erzbischof von Hué, Südvietnam,


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Bischofsweihen


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
'Exkommunikation' von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc durch 'Kardinal' Ratzinger


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Seelsorger und Patriot


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Das Problem der Bischofsweihe


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
S. E. Mgr. Blasius Sigebald Kurz 0.F.M.


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Der selige Papst Gregor X.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
BRIEF AN DIE BRUDERSCHAFT ST. PIUS X.


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Bulle »Cum ex Apostolatus officio«


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHEN, NACHRICHEN


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
Der selige Oliver Plunket


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
Entstehung und Entwicklung der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Offener Brief an Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Leserbrief Zum Problem, ob eine Bischofsweihe per saltum erfolgen darf


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
DIE BISCHOFSWEIHE VON P. MARTÍN DÁVILA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
DER HL. DON BOSCO


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
ERKLÄRUNG S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
WEIHEURKUNDE VON HERFORD


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Wer ist der Schwert-Bischof Nikolaus Schneider?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
DAS UTRECHTER SCHISMA UND DER ALTKATHOLIZISMUS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
Der hl. Anton-Maria Claret y Clara


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Anfrage an H.H. Abbé Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
DER HL. THOMAS BECKET


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
BISCHOFSWEIHE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Werner Schneider / Köln


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
DER HEILIGE AMBROSIUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Über Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER HEILIGE FRANZ VON SALES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Die Papstwahl von 1903


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Nachruf auf Herrn Jean André Perlant


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Sukzessionsliste von Jean Laborie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
DER HL. HILARIUS


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
Ein Briefwechsel


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
ARCHBISHOP NGO-DINH-THUC MARTYR FOR THE FAITH


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUR AKTUELLEN SITUATION - ANTWORT AN EINEN RATLOSEN KATHOLIKEN -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
D E C L A R A T I O


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
DIE ENZYKLIKA QUANTA CURA PIUS IX. UND DAS PRINZIP DER RELIGIONSFREIHEIT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
Die anderen Religionen achten und das, was gut an ihnen ist?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
KYRIE ELEISON!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
IMMER NOCH TOTGESCHWIEGEN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER HEILIGE TURIBIUS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
ZUM TODE VON HERRN DR. HUGO MARIA KELLNER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
BESONDERE VOLLMACHTEN VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
WIEDERVEREINIGUNGSVERSUCHE BIS ZUM PONTIFIKAT PIUS XII.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
BULLE APOSTOLICAE CURAE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
SEELSORGE IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
BISCHOFSWEIHE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
DER GESALBTE ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ERZBISCHOF NGO DINH THUC 'EXKOMMUNIZIERT'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BISCHOFSWEIHE, PRIESTERWEIHE- Curriculum Schäfer


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
OFFENER BRIEF AN MIT-CHRISTEN - AUS USA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
EINE SEITE ÜBER DIE KIRCHE VIETNAMS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
BISCHOFSWEIHE S.E. MGR. BENIGNO BRAVO UND MGR. ROBERTO MARTINEZ


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
ZIRKULAR 1/82 DES BISCHOFS CORTÉS-BRIEF CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
30. JAHRESTAG DER VERKÜNDIGUNG DES DOGMAS VON DER LEIBLICHEN AUFNAHME DER GOTTESMUTTER IN DEN HIMMEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
IST DIE KIRCHE NOCH KATHOLISCH ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
IN MEMORIAM PIUS XII. (1876-1958)


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
FRIEDLICHE KOEXISTENZ ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KIRCHENZERSTÖRER - EINST UND HEUTE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
GEGENWART DER KIRCHE IN DER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
LEFEBVRE IN ESSEN - ECONE


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Aufruf zum Gebet


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DOKUMENTE SR. EXZELLENZ MSGR. DR. PETRUS MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
STELLUNGNAHME ZU DEN WEIHEN VON PALMAR


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
SO FIEL ENGLAND VOM WAHREN, KATHOLISCHEN GLAUBEN AB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
VORLÄUFIGE NOTIZEN ÜBER DIE ALLERNÄCHSTE ZUKUNFT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
DIE KONZELEBRATION


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
SIND DIE NEUEN HOCHGEBETE ANNEHMBAR?


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Das Tohuwabohu des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Der hl. Ambrosius


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Der heilige Karl Borromäus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Zum Tode von Bischof Blasius Sigebald Kurz OFM


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DER HL. BONIFATIUS - ZUM FEST AM 5. JUNI


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Der Präzedenzfall Talleyrand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Dokumente zum Fall Williamson


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Papst Pius VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
Inhaltsverzeichnis


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. c-d Der wahre Kern der ‚Intentionsfrage’:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 9- 13. a-b Ist das Kirchenvolk in der Konzilskirche erhalten?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B.7. b - 9. Die richtige Schlußfolgerung


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Zum Beginn des neuen Jahrganges 2011


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Gott ist die Liebe


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Über die Wiederherstellung der heiligen Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
9. Oktober 2012 – ein beklemmender Jahrestag


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
30 Jahre Sedisvakanz-Erklärung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
In memoriam H.H. Pfr. Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Die heilsnotwendige Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Auf der Suche nach der verlorenen Hoffnung! Die Sichtbarkeit der Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Der Verrat am Christentum – Islam und Vatikanum II


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2018
Selig sind, die nicht sehen und doch glauben


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2020
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2023
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2024
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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
DECLARATIO


ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG
 
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION
BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG
- EIN BRIEFWECHSEL -


Fortsetzung


Vorbemerkung der Redaktion:

Auf meine Entgegnung seines veröffentlichten Leserbriefes zu obigem Thema (in EINSICHT Nr.5 vom Febr. 1994, S. 111 ff.) hat sich Herr Schöner mit einem neuerlichen Schreiben vom 10. März 1994, das eine ganze Reihe von Fragen enthält, wiederum an die Redaktion gewandt mit der Bitte,  diesen Themenkomplex weiter in einer öffentlichen Debatte zu klären. Dieser Bitte komme ich auch deshalb gerne nach, weil ich u.a. versuchen möchte, die in diesem Zusammenhang interessierenden erkenntnis-theoretischen Probleme anzusprechen und zu klären. Ich bitte um Verständnis, daß es mir erst jetzt möglich ist, dieser Bitte zu entsprechen.

Eberhard Heller

***

1. Brief von Herrn Klaus Schöner an die Redaktion
den 10. März 1994
Sehr geehrter Herr Dr. Heller,

für die Beantwortung meines Schreibens vom 11.5.1993 in der Einsicht Nr. 5 vom Februar 1994 danke ich Ihnen sehr. Jedoch konnten Sie mich nicht von der Notwendigkeit der sogenannten inneren Intention überzeugen. Ich bin jedoch gerne lernfähig und bitte Sie deshalb recht herzlich, mir hierzu folgende drei Fragenkomplexe zu beantworten.

1. Das Sakrament der Taufe kann jeder Mensch gültig spenden, sofern er nur Form und Materie dieses Sakramentes richtig anwendet. Somit kann also auch ein Heide taufen.

Wenn z.B. ein Jude, der die Gottheit Jesu leugnet, die Taufe gemäß Form und Materie richtig spendet, so ist dieses Sakrament gültig. Als Feind Jesu Christi kann dieser Jude unmöglich eine richtige innere Intention haben. Trotzdem ist die Taufe gültig.
Wie erklären Sie sich diesen Sachverhalt, der im Widerspruch zu Ihrer Auffassung steht?

2. Sie haben z.B. in vorkonziliarer Zeit bei einem fremden Priester in einer fremden Kirche, eventuell noch in einem dunklen Beichtstuhl, gebeichtet. Der Priester erteilt Ihnen das Bußsakrament nach Form und Materie völlig korrekt.

Wie konnten Sie nur sicher sein, daß dieser Priester die innere Intention hatte, Ihnen die Absolution zu erteilen? Haben Sie ihn danach gefragt, ob er die innere Intention hatte, Ihnen die Absolution auch tatsächlich zu erteilen? Sollte Ihnen der Priester auf Ihre Frage bestätigt haben, er hatte die innere Intention, woher wußten Sie dann, daß er Sie, aus welchem Grund auch immer, nicht angelogen hatte?

Wie kann ein Mensch in dieser Situation, bei Unterstellungen einer schweren Sünde, überhaupt noch sicher sein, ob ihm seine schwere Sünde durch das Bußsakrament vergeben wurde? Muß man dann nicht bei jeder neuen Beichte immer wieder alle schweren Sünden erneut beichten, da man nie weiß, ob sie in den vorherigen Beichten vergeben wurde? Kann man überhaupt noch mit ruhigem Gewissen zur hl. Kommunion gehen?

3. Aus all Ihren vielen Artikeln in der EINSICHT kann ich mit Sicherheit schließen, daß Sie von der Gültigkeit der Weihen des h. Herrn Erzbischofs Thuc ausgehen. (Dies ist nach meiner Meinung auch richtig.) Als weitere Beispiele seien hier nur noch der hl. Papst Pius X. und Kardinal Faulhaber stellvertretend genannt.

Sie schreiben:
"Dieser Wille des Spenders muß - neben einer Reihe anderer Momente der Vermittlung, zu denen auch die Intention gehört zu tun, was die Kirche tut - vom Empfänger (bzw. weiteren Personen) erkannt werden!" Wie erkennen Sie nun konkret, ob der Spender diesen Willen hatte?

Woher wissen Sie bei der fast 2.000jährigen Kirche, ob alle Weihebischöfe in dieser langen apo-stolischen Sukzession immer diesen "Willen" hatten? Sollte nur einer davon diesen Willen (innere In-tention) nicht gehabt haben, so wären alle folgenden Weihen ungültig, da die apostolische Sukzession unterbrochen wurde.

Woher wissen Sie nun mit Sicherheit, ob ein Bischof überhaupt noch eine gültige Weihe hat? Und sollte es heute noch gültig geweihte Bischöfe geben, wie können Sie diese mit Sicherheit erkennen? (Diese Frage tangiert nicht das Problem der nachkonziliaren Weihen. Daß diese ungültig sind, ist be-kannt.) Erklären Sie mir dies bitte auch konkret anhand der drei genannten Personen, dem hl. Papst Pius X., Kardinal Faulhaber und Erzbischof Thuc.

Für eine Beantwortung  dieser Fragen, möglichst in der EINSICHT, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Ihre Antwort sollte jedoch nicht theoretisierend, sondern so allgemein verständlich und konkret abgefaßt sein, daß sie auch von Gläubigen mit Volksschulbildung verstanden werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Klaus Schöner

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2. Brief der Redaktion an Herrn Schöner


Sehr geehrter Herr Schöner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zeilen vom 10. März 1994 und die Fragen zu den verschiedenen Problemkomplexen, die ich gerne beantworte, wobei ich mich um eine einfache und leicht verständliche Darstellungsweise bemühen will, zumal - wie die anhaltende Debatte zeigt - ja auch bei einer Reihe weiterer Leser Interesse an dieser Debatte zu herrschen scheint. Das heißt aber nicht, daß geistige Resultate ohne eigene Mühen zu erreichen sind. Schließlich geht es ja um etwas wirklich Bedeutsames: um die Durchdringung jener Erkenntnismomente, die für den gültigen Empfang der Sakramente konstitutiv sind!

Sie schreiben, daß ich Sie "von der Notwendigkeit der sogenannten inneren Intention" nicht überzeugen konnte. Dies war auch gar nicht meine Absicht! Denn ich habe den Terminus "innere Intention" nie gebraucht! Ich habe allerdings von einem "Sich-Äußern" der Intention gesprochen. Meine Argumentation zielte darauf ab darzustellen, daß die von der Kirche für die Sakramentenspendung notwendige Intention, die immer eine bestimmte Willenseinstellung bedeutet - und kein bloß äußerer Vorgang (den man sogar rein maschinell manipulieren könnte!) -, sich im konkreten Handeln äußert, ja äußern muß, um als solche erkannt werden zu können (von einer aufmerksam attendierenden fremden Person). Deswegen ging es u.a. darum, die Bedingungen aufzuführen, die für die Erkenntnis fremder Intentionen konstitutiv sind, damit man sicher sein kann, gültige Sakramente zu empfangen. Ich mache gleich hier eine Anmerkung: Der geführte Nachweis bezog sich auf die Erkenntnis fremder Intentionen im direkten interpersonalen Verhältnis, im direkten Verhältnis von Person zu Person, von Ich zu Ich.

Wie ein mittelbares interpersonales Verhältnis funktioniert, d.h. ein Verhältnis über dritte, auch durch die Zeit hindurch, und wie man von den Intentionen fremder Personen wissen kann bzw. wie man Kontakt zu Personen, die mir nicht unmittelbar bekannt sind, die entweder gleichzeitig mit mir leben oder auch in einer geschichtlichen Tradition stehen können, haben kann, und welche Erkenntniskriterien dabei angewandt werden müssen, möchte ich weiter unten ansprechen.

Eines meiner Anliegen war es u.a. ausdrücklich, den Terminus "äußere Intention" als Un-Begriff zu enthüllen und abzulegen. Meine Vorbehalte gelten auch gegenüber einer Verwendung des Terminus "innere Intention", dem (un)begrifflichen Pendant zur sog. "äußeren". (N.b. unter der sog. "äußeren Intention" wird hinsichtlich der Sakramentenspendung der rein objektive, rituelle Vollzug verstanden. Daß diese Auffassung der vom Tridentinum geforderten Lehre von der entsprechenden Intention mit Sicherheit nicht entsprechen kann, hätte eigentlich spätestens mit dem Hinweis auf die Ausführung ritueller Vorgänge auch durch einen Automaten einleuchten müssen.) Dieses nicht bemerkt zu haben, deutet zumindest an, daß Sie meine Argumentation oder Teile derselben nicht verstanden haben. Das würde auch erklären, warum Sie übersehen haben, daß eine ganze Reihe Ihrer Fragen, die Sie so erneut stellen, schon in meiner vorigen Darstellung behandelt und beantwortet wurde.

Leider geben Sie auch keine Gründe an, was Sie an meiner Darstellung nicht zufriedenstellt. Ich kann zwar nachvollziehen, daß jemand meine Darlegung ablehnt, aber dann sollte er Gründe vortragen. Sie hätten zumindest zeigen sollen, wo mir Ihrer Ansicht nach in meiner Darstellung Fehler unterlaufen sind oder wo Unklarheiten bestehen. Vielleicht nehme ich aber nicht zu Unrecht an, daß Ihnen die begriffliche Darstellung von unmittelbaren Momenten Schwierigkeiten bereitet und Behauptungen wie: "die fremde Intention gibt sich mir prinzipiell im Handeln zu erkennen" (a.a.O, S. 114), fremd sind. Auch darauf werde ich noch einmal eingehen.

Zunächst noch einmal zur dogmatischen Begriffsklärung: das Tridentinum schreibt die entsprechende Intention als konstitutiv für die Sakramentenspendung vor. "Wenn jemand sagt, es werde von den Kirchendienern, wenn sie die Sakramente zubereiten und erteilen, nicht wenigstens die Willensmei-nung gefordert zu tun, was die Kirche tut, der sei im Bann" (7. Sitzung, "Von den Sakramenten im allgemeinen", Kanon 11; vgl. Smets, Wilhelm: "Des hochheiligen, ökumenischen und allgemeinen Concils von Trient Canones und Beschlüsse", Bielefeld 1858, S. 41). Es ist also die willentliche Einstellung (Absicht) gefordert, das zu tun, was die Kirche tut, wenn sie dieses Sakrament spendet, in dem sie sich mit dem Willen Christi zusammenschließt, nämlich das zu tun, was Er mit dem jeweiligen Sakrament bewirken wollte (will). Um es mit den Worten eines bekannten Dogmatikers zu sagen: "Der Spender muß die deutliche Absicht haben, durch seine Handlung das tun zu wollen, was die Kirche tut, wenn sie dieselbe vornimmt. Durch die Intention schließt sich der Spender mit Christus und seiner Kirche zusammen, und seine Handlung wird eine sakramentale, übernatürliche. Er macht sich dadurch bewußt und frei zur Instrumentalursache in der Hand Christi". (Bartmann, Bernhard: "Lehrbuch der Dogmatik" Freiburg 1929, Bd.II, S.234.) Also ohne diese willentliche Einstellung (Intention) des Spenders käme es zu keiner wirksamen Sakramentenspendung.

Nun zur Beantwortung der 1. Frage:

Sehr geehrter Herr Schöner, ich dachte, dieser dogmatische Ansatz, den die Sakramententheologie verbindlich vorschreibt, sei zwischen uns unumstritten. Strittig sei nur das Problem, wie man um die entsprechende Intention des Spenders wissen könne, wobei Sie sich wegen der Probleme, die mit der reflexiven Einholung dieser Erkenntnis verbunden sind, auf die sog. 'äußere' Intention zurückzogen, die von Ambrosius Catharinus OP (+ 1553) in die theologische Debatte eingebracht wurde.

Nun zeigt aber gleich Ihr erster Themenkomplex bezüglich der Taufe, daß Sie diese dogmatische Plattform verlassen haben, wenn Sie schreiben: "Das Sakrament der Taufe kann jeder Mensch gültig spenden, sofern er nur Form und Materie dieses Sakramentes richtig anwendet." Diese Position ist dogmatisch unhaltbar, sie ist schlicht häretisch, da sie das intentionale Konstituenz "zu tun, was die Kirche tut" unterschlägt. Ihr angeführtes Beispiel müßte deshalb, wenn von einer gültigen Taufe durch einen Juden die Rede sein soll, dahingehend korrigiert oder erweitert werden, daß angenommen wird, dieser Jude habe die Intention, "zu tun, was die Kirche tut". Hätte er diese Intention nicht, käme auch keine gültige Taufe zustande. (N.b. finde ich dieses Beispiel reichlich konstruiert: Entweder leugnet der Jude die Gottheit Christi und die durch diesen gegründete Heilsinstitution, die Kirche, und lehnt demzufolge das Taufgesuch ab - bzw. macht daraus einen makabren Scherz - oder er ist offen für die Möglichkeit, daß sich "das Wort Gottes" bereits inkarniert hat (und hegt Zweifel an seiner eigenen Position) und konzidiert die Möglichkeit der Kirche als Heilsinstitution, dann ist es denkbar, daß er unter Umständen auch die entsprechende Intention haben könnte. Aber das ist ein (psychologischer) Grenzfall. Einen solchen Fall könnte man nur in der konkreten Applikation beurteilen. (Man vgl. zu dieser Art der Argumentation auch das Interview mit Dolan - in EINSICHT  24. Jahrgang, Nr. 2, Juli 94, S.36 ff. - der in einem ähnlich gelagerten Fall auch die Intention als konstitutiv für die Sakramentenspendung vernachlässigt.)

Ich kann nur vermuten, daß das weitgehende Fehlen eines Resultates hinsichtlich der Reflexion über die Erkenntnisbedingungen der fremden Intention dazu geführt hat, daß man in der theologischen Debatte entweder die geforderte Intention an einem wiederum objektiven Kriterium bzw. an einem äußerlichen Indikator zu fixieren suchte oder sie in der "ernsthaften Anwendung" von Form und Materie 'verschwinden' ließ. Beide Positionen sind unhaltbar. Im ersten Fall würde man versuchen, eine bestimmte Intention mit einem bloß äußeren Vorgang zu identifizieren, im zweiten Fall verfiele man buchstäblich der Zauberei: ein objektiver Handlungsablauf würde ritualisiert und willkürlich mit magischem Inhalt verknüpft.

Da ich Sie, Herr Schöner, weder für einen Zauberer noch für einen Häretiker halte, obwohl die von Ihnen behauptete These häretisch ist, versuche ich zu überlegen, warum Sie diesen intentionalen Part unterschlagen (haben). Ich kann mir vorstellen, daß Sie Verständnisschwierigkeiten mit dem Problem der Anschaubarkeit und Erkennbarkeit von Intentionen, die sich im Handeln manifestieren sollen, haben. Ich darf Sie deshalb bitten, noch einmal die entsprechenden Passagen in meiner letzten Ausführung anzusehen. Wie faßt man überhaupt fremde Handlungen als solche auf? Man registriert doch nicht nur den Ablauf von faktischen Veränderungen in der Außenwelt, sondern verknüpft diese Vorgänge mit bestimmten (intentionalen) Zielsetzungen und Zwecken; man geht davon aus, daß dieses Handeln mehr oder weniger sinnvoll ist. Warum kann man das tun? Wird diesen äußeren Vorgängen nur eine bestimmte Zielrichtung (Intention) hinterstellt oder kann man die fremde Intention im Handeln selbst anschauen (einschauen), intuieren - letzteres behaupte ich. Ich sage, die Veränderungen in der Außenwelt müssen so beschaffen sein, daß sie mit Recht als intentional ausgerichtete Manifestationen, als veräußerte Zweck- bzw. Sinnträger interpretiert werden können. Das, was angeschaut wird, muß also eine bestimmte Qualität aufweisen. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können solche Manifestationen in einem äußeren Medium, auf das auch andere Personen Zugriff haben, auch mit einem sie - die Manifestationen - erzeugenden bzw. setzenden Prinzip, mit einer fremden Person (P2) verbunden gedacht werden. Die objektiven Vorgänge werden der intentional bestimmten fremden Manifestation, die von mir angeschaut wird, zugeordnet. (Ohne diese Verknüpfung würde ich letztlich nicht einmal begreifen, daß es sich bei den Gestalten, die mir begegnen, um fremde Personen handeln würde, d.h. um Prinzipe solcher sich äußernder Intentionen.)

Vielleicht darf ich noch, um Mißverständnissen und Fehlinterpretationen vorzubeugen, folgendes hinzufügen: Man kann gegen die These, man schaue die fremde Intention im Handeln an, nicht   einwenden, man könne sich in der Erkenntnis fremder Intentionen auch täuschen. Weil das in der Tat sogar häufig geschähe, müßte man dieses Kriterium als fehlerhaft, als unzuverlässig außer Acht lassen. Natürlich bedarf es der Attention auf die fremde Intention mit dem ausdrücklichen Willen, die fremde Intention als solche auch zu erkennen. Es gibt viele Personen, die sich den Weg zur Erkenntnis der gegebenen fremden Intention dadurch verstellen, daß sie bestimmte Willenseinstellungen gar nicht erkennen wollen, gar nicht an sich heranlassen, um es salopp zu formulieren. Von diesen blauäugigen Leuten laufen heute sogar eine Menge herum. Denn wenn sie sehen würden, welche Intentionen da auf sie tatsächlich zukämen, müßten sie für ihr eigenes Handeln Konsequenzen ziehen - was sie n.b. nicht wollen - oder sie müßten das Bild, welches ihnen so vertraut, so lieb geworden ist, korrigieren.

Zur Beantwortung des 2. Fragenkomplexes:

Zu dem mehrere Fragen beinhaltenden Komplex bezüglich des Wissens um die Intention des Priesters beim Beichthören ist mehreres zu sagen. Zunächst gelten für die Spendung des Bußsakramentes und der damit verbundenen notwendigen Diskretion besonders strenge Vorschriften für die Beichtpraxis, die möglichen Mißbrauch verhindern sollen (vgl. u.a. CIC., can. 908-910). Dem Pönitenten soll durch die  Person des Beichtvaters und in ihr nicht der direkte Zugang zu Gott, dem wahren Richter, erschwert werden! Deswegen wurde auch die Anonymität im Beichtstuhl eingeführt. Die Vorschriften sollen aber nicht nur den Pönitenten, sondern auch den Beichtvater schützen. Weder der Pönitent (Beichtgeheimnis) noch der Beichtvater (erforderliche Beichterlaubnis, Beichtjurisdiktion) dürfen bloßgestellt werden! Die Kirche legt also von sich nicht nur den größten Wert darauf, daß es sich bei dem Beichtvater um einen verdienten Priester handelt, der mit der besonderen Vollmacht, Beichte zu hören, ausgestattet ist (CIC, can. 872-874), sondern garantiert auch, daß der Beichtvater ein wirklicher Priester ist, der in der Vollmacht Christi handelt. Ich merke an, daß unter den gegebenen (Not)Umständen die Handhabung der Jurisdiktion problematisch ist. Wer sollte sie welchem Priester verleihen? (N.b. dieses Problem der Beichtjurisdiktion bedarf einmal einer gesonderten Darstellung.)

Wie läuft nun eine Beichte ab? Der Pönitent bekennt reuig seine Sünden, wird vom Beichtvater ermahnt, bekommt dann eine Buße auferlegt und erhält normalerweise die Lossprechung - die ihm aber u.U. auch verweigert werden kann.

In diesen Vorgängen spielen die interpersonalen Vermittlungmomente, die wir bereits besprochen haben, eine außerordentliche Rolle! Denn bevor der Beichtvater sein "Ego te absolvo" überhaupt sprechen darf, muß er sich von der Ernsthaftigkeit des Pönitenten, seiner Reue-Intention überzeugen, d.h. er muß sie durch das Bekennen der Sünden hindurch erkennen! Er muß bei Unklarheiten im Ablegen des Sündenbekenntnisses u.U.nachhaken, muß Fragen stellen, er muß den Beichtenden ermahnen. In allen diesen Akten zeigt sich aber auch umgekehrt dem Pönitenten die Intention des Beichtvaters an, ihm die Beichte tatsächlich abnehmen zu wollen oder nicht.

Um das an einem Erlebnis zu illustrieren: Ich kann mich ganz gut daran erinnern, daß ich gegen Ende der 60iger Jahre - als die Reformen erst anfingen, Fuß zu fassen, und ich selbst noch nicht wußte, welche immanenten Konsequenzen von ihnen ausgingen - einmal einen Beichtvater darauf ansprechen mußte, daß ich keine psychologische Beratung von ihm wolle, sondern die Entgegennahme meines Sündenbekenntnisses und die Absolution. Ich hatte nämlich während der 'Ermahnung' intentional mitbekommen, daß er den Beichtstuhl nicht (mehr) als Ort der Sakramentenspendung ansah, sondern eher als "Lebenshilfe-Instrument".

In all diesen Akten teilt sich mir also andererseits auch die Intention des Spenders, des Beichtvaters mit, aber nicht die sog. 'innere' Intention - die Sie, Herr Schöner ansetzen würden -, denn der Prie-ster wird ja als Beichtvater tätig, er veräußert seine Intention des Sündenvergebenwollens, er stellt sie in seinem sakramentalen Handeln dar. Es ist doch nicht so, daß es für die Spendung der Beichte genügt - da würden auch Sie, Herr Schöner, sicherlich protestieren -, wenn mir von einem Tonträger das (reproduzierbare) "Ego te absolvo" entgegentönt!  Solange die andere Person nicht zum Handeln übergeht, bleibt mir deren Intention verborgen. Im Volksmund spricht man das so aus: "Ich kann in den anderen nicht hineinschauen". Im Handeln, also dann, wenn "sich die Intention äußert", wird sie jedoch für mich anschaubar, intuierbar. Sie müssen also den Priester im Beichtstuhl nicht fragen, ob er die richtige Intention hat oder nicht; sie - die Intention - hat sich Ihnen schon längst mitgeteilt, und Sie können im positiven Fall beruhigt zur hl. Kommunion gehen.

Zur Beantwortung des 3. Fragenkomplexes:

Um die von Ihnen gestellten Fragen alle erschöpfend beantworten zu können, müssen wir uns vorab über folgende Probleme unterhalten:
a) Wie ist die fremde Intention als freie Willenseinstellung einer anderen Person erkennbar?
b) Wie läßt sich eine Erkenntnis von fremden Intentionen gewinnen, die man selbst nicht direkt angeschaut hat. Wie kann ich z.B. wissen, ob sakramentale Akte in der Vergangenheit oder auch in der Gegenwart, an denen ich nicht unmittelbar selbst teilnehme, in der richtigen Intention gespendet wurden bzw. werden? Wie kann ich also von einer fremden Intention, die sich mir nicht unmittelbar vermittelt hat, wissen?

a) Diese Frage habe ich bereits ausführlich behandelt, weswegen ich mich nur wiederholen kann: ich schaue die jeweils bestimmte Intention im Handeln des anderen an. Ich kann auch sagen: ich schaue sie ein, intuiere sie. Dieses Handeln - um es möglichst neutral zu sagen -, diese bestimmte Veränderung in der Außenwelt, die ich anschaue, muß so beschaffen sein, daß ich sie nicht bloß als bestimmend, als bloß determinierend erfahre (wie einen Stoß, den ich meinetwegen schmerzlich verspüre), sondern so, daß sie mich in meinem Frei-Sein anspricht, sich selbst zurückhaltend, um mir eine Sphäre des eigenen Handelns zu eröffnen. Ich habe auf der einen Seite ein determinierendes Moment, das aber, da es Moment der notwendigen Vermittlung ist - es soll sich ja nicht um meine, sondern eine fremde Intention handeln! -, nur im Zusammenhang mit dem entscheidenderen Moment der Freiheitseröffnung zu sehen ist. Dieses determinierende Moment ist Bedingung der Erfahrbarkeit der fremden freien Intention, die sich mir ja als tatsächlich anderer Wille, als Wille eines anderen Freiheitsprinzips objektiv darstellen muß und die mir selbst dadurch eine eigene Freiheitssphäre eröffnen bzw. anbieten will. Aus diesem freien Angebot ergibt sich bzw. soll sich ergeben ein Wechselspiel gegenseitig sich eröffnender Freiheitssphären, indem ich auf das Angebot antworte - in eben der gleichen Weise der Veräußerung meiner Intention -, auf das wieder eine Rückantwort erfolgen kann usw. Auf diese Weise eröffnet sich mir eine Kette von interpersonaler Gemeinsamkeit bzw. ich eröffne sie selbst mit. (Ich darf in diesem Zusammenhang aber vielleicht noch einmal auf die empfohlene Lektüre über das Problem der Interpersonalität verweisen, besonders auf Lauth, Reinhard: "Ethik" Stuttgart 1969, S. 66 ff., wo die Interpersonaliät als konstitutives Moment des sich reflektierenden Selbst-Bewußtseins aufgezeigt wird: ähnlich wie bei Martin Buber - "Das dialogische Prinzip" - ergibt sich ein notwendiger Zusammenhang von Ich und Du, welches für sich selbst wiederum ein Ich ist -: Ohne Ich kein Du, ohne Du kein Ich.)

Ist ein solches Handeln gegeben, wie es ober beschrieben ist, dann schaue ich mit der Objektivation, mit der Veränderung in der Außenwelt auch zugleich die sie bestimmende Intention an.

b) Der oben angeführte Erkenntnisprozeß betrifft zunächst nur die am Geschehen unmittelbar Beteiligten. Andere Personen, die nicht an diesem Handeln teilnehmen, die also weder eine unmittelbare Anschauung der betreffenden Intention noch des objektiven Geschehens (der objektiven Manifestation) haben, können also zunächst auch von dieser Intention, die tatsächlich im Spiel war (ist), und dem komplexen Gesamtgeschehen nichts wissen. Wie läßt sich nun dennoch ein gewisses 'Wissen' - um diesen Begriff zunächst einmal unspezifisch zu nehmen - davon gewinnen? Um es auf unser Problem zu beziehen: wie weiß ich, ob die Weihen des hl. Pius X. gültig waren, bei denen ich selbst nicht anwesend war? (Ich übergehe die Weihen von Mgr. Ngô-dinh-Thuc. Bei mehreren Weihehandlungen war ich unmittelbar Zeuge bzw. habe dabei assistiert.) Ich antworte: durch die wahre Vermittlung des erlebten, unmittelbaren, intentional bestimmten Geschehens, an dem jemand beteiligt war, an dritte bzw. weitere Personen (schriftlich oder mündlich).

Was heißt das? Ich erhalte die betreffenden Informationen von jemandem, der unmittelbar Zeuge dieses sakramentalen Handelns war und der deswegen neben der Anschauung des rituellen Geschehens auch die wahre Intention des Spenders erkannt haben kann - ich sage nicht: muß, denn zum Erkennen gehört auch das gründliche Attendieren -, daß jemand gültig geweiht sein soll. Und dieser Prozeß läuft dann weiter über eine weitere Person, die ebenfalls nicht unmittelbar am Geschehen beteiligt war, welche wiederum andere Personen über die (erhaltene) Information informiert. Hier handelt es sich um den Prozeß des Tradierens: eine am Geschehen unmittelbar beteiligte Person gibt Informationen über eine Kette mehrerer Personen (durch die Zeit hindurch) weiter, bis sie mich, das vorerst letzte Glied dieser Kette, erreichen. Ich meinerseits kann diese Kette fortsetzen, indem ich wiederum neue Personen informiere. Das ist das Schema jeder Überlieferung. Woher weiß ich aber, ob ich wahrhaft informiert werde? Kann ich nicht auch belogen werden? Kann sich der Informant nicht auch täuschen oder kann er nicht irren? Natürlich. Aber woher weiß ich dann, ob ich die Informationen überhaupt annehmen kann? (N.b. in diesem Zusammenhang wäre die Frage interessant: Woher weiß ich eigentlich, ob die Person Jesus Christus, von der behauptet wird, sie sei Gottes Sohn, tatsächlich Gottes Sohn ist?)

Diese Art der Vermittlung von Informationen, auch über ein intentional bestimmtes sakramentales Handeln, basiert auf dem Vertrauen des Informanden - desjenigen, der sich informieren lassen will - gegenüber dem Informanten -, dem, der informieren will - bzw. auf der Glaubwürdigkeit des Nachrichten-Vermittlers oder der Institution, die sich für bestimmte Inhalte verbürgt wie z.B. die Kirche. Der Inhalt der durch eine fremde Person vermittelten Information, die ich nicht selbst auf ihren Wahrheitsgehalt hin kontrollieren kann - im Gegensatz  z.B. zu einer philosophischen Operation, welche ich selbst im Wissen nachkonstruieren kann -, wird daher im strengen Sinne nicht gewußt, sondern er wird geglaubt (im nicht-religiösen Sinn: er wird für wahr gehalten). (Auf dieser Schiene laufen alle Informationsflüsse: auf dem Vertrauen, daß der Informant nicht lügt.)

Bin ich aber deshalb dem Zeugnis anderer sozusagen ausgeliefert? Welche Sicherheit (Garantie) hat man hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes einer solchermaßen tradierten Aussage? Welche Erkenntnismomente sind im Spiel? Person (P1) macht einer anderen Person (P2) eine Mitteilung. Mit dem Inhalt der Mitteilung veräußert sie aber zugleich die Absicht (Intention), warum sie diese Mitteilung machen will, d.h. P2 schaut bzw. kann anschauen (bei konzentriertem Attendieren) die Intention, die dem Vermittlungsvorgang von P1 zugrunde liegt. Im Tradieren teilt sich also zum einen der Wahrheitswille des Tradierenden mit. Mit dieser Intention verbunden ist zugleich noch eine weitere, nämlich die, ob P1 dem tradierten Inhalt selbst Glauben schenkt oder nicht. P2 muß nun selbst zu folgenden Momenten Stellung nehmen bzw. sie hinsichtlich ihres Wahrheitsgehaltes und der intentionalen Dignität beurteilen:

a) die Intention des Vermittelns von P1,
b) die Intention bezüglich des von P1 beurteilten Inhaltes,
c) den eigentlichen Inhalt der Information (Aufgabe der Urteilskraft etc., wobei P2 auch andere, von P1 unabhängige Quellen oder Zeugnisse heranziehen kann).

Der Rechtsgrund für die Annahme der Tradition, der tradierten Inhalte (auch im nicht-religiösen Bereich!) besteht in der Anschauung der unter a) und b) aufgeführten Erkenntnismomente, zu denen noch bedingt das unter c) aufgeführte inhaltliche Moment hinzukommen kann (z.B. wenn der Inhalt für sich selbst sprechen kann oder P2 aus sich heraus den Inhalt prüfen kann, was bei rein logischen oder philosophischen Problemen der Fall ist). Ich sehe davon ab, eine Tabelle möglicher Irrtümer, Fehlintentionen etc. aufzustellen, was hier im Zusammenhang mit unserer Erörterung zu weit führen würde. Auf jeden Fall dürfte hier schon abzusehen sein, daß sich im Bereich der Überlieferung eine ganze Palette von Erkenntnisunsicherheiten auftun kann, wenn man dieses Tradieren nur durch ein paar wenige Glieder in der Personenkette hindurchlaufen läßt.

Wir haben es bei diesem Vermittlungsprozeß also einmal mit intentionalen und zum anderen mit inhaltlich (objektiven) Momenten zu tun: der erkennbaren Intention des (wahren) Vermittelnwollens, der erkennbaren Intention hinsichtlich der Dignität des vermittelten Inhaltes und dem Inhalt selbst (an welchen man glaubt, weil man durch die beiden ersten, intentionalen Momente den berechtigten Anspruch auf Wahrheit für erfüllt ansieht). Kurz: man nimmt die Information als wahr an, weil man P1 zu Recht vertrauen kann. Wenn man z. B. einem Physiker sagen würde, er 'glaubt' zu ca. 99% an sein sog. Fach-'Wissen', wird er wohl ganz schön erstaunt sein. Aber es verhält sich in der Tat so! Wem dieses nun schlußendlich alles etwas sehr 'unglaubhaft' hinsichtlich des erfahrbaren  Wahrheitsgehaltes erscheint, möge sich beruhigen. Er mache doch einmal die Probe im Alltag: jemand, der eine Reise nach Teneriffa bucht, hat doch keinen Zweifel daran, daß diese Insel, die er erst kennenlernen möchte, tatsächlich existiert. Und an deren Existenz 'glaubt' er doch auch nur!

Was heißt das nun hinsichtlich der Sicherheit von überlieferten Informationen in der Tradition (Geschichte) der Kirche? Hier ist zunächst einmal zu sagen, daß auch dort - sieht man von den übernatürlichen Hilfen (nicht nur Garantien!) einmal ab, die Christus Seiner Kirche verheißen und auch gegeben hat - die Möglichkeit irriger, falscher oder direkt bewußt unwahrer Überlieferung bestehen könnte. Doch die Kirche steht unter dem Beistand des Hl. Geistes, sie ist die Heilsinstitution, die von der "lebendigen Wahrheit" gegründet ist... für die Tradierung dieser Wahrheit. (Hier wird n.b. vielleicht verständlich, warum es im Glaubensbekenntnis heißt: "Credo ... unam sanctam catholicam et apostolicam Ecclesiam" - "Ich glaube ... an die ... Kirche" - besser eigentlich: der Kirche - "ich glaube die Kirche" kann man im Deutschen ja nicht sagen, um den Unterschied zu: "Credo in unum Deum", "Ich glaube an den einen Gott" zu bezeichnen.) Hinsichtlich der Sicherheit der gültigen Sakramentenspendung, besonders der bei der Spendung der Bischofsweihe, hat die Kirche immer größten Wert darauf gelegt, daß auch das konstitutive intentionale Moment mit im Spiel ist, indem sie von alters her vorschrieb, daß bei der Spendung neben dem Konsekrator noch zwei Co-Konsekratoren mitwirken müßten. Allerdings haben wir auch einmal mit + H.H. Dr. Otto Katzer (im Zusammenhang mit der Beurteilung von M. Lefebvres Bischofsweihe durch Liénart) recht ausführlich den Fall diskutiert, es sei durchaus denkbar, daß in gewissen Teil-Kirchen die apostolische Sukzession auch abgerissen bzw. erloschen sein könnte. (Für Rom schloß Katzer dieses Erlöschen aus aufgrund der Verheißungen an den hl. Petrus.)

Um schlußendlich Ihre direkte Frage bezüglich der intentionalen Sicherheit der vom hl. Papst Pius X. und von Kard. Faulhaber erteilten Weihen zu beantworten - bei Erzbischof Ngô-dinh-Thuc liegt für mich unmittelbare Anschauung vor! -, darf ich Ihnen sagen, daß dafür in allererster Linie die Kirche bürgt. Einer Privatperson wäre die Möglichkeit der Befragung von Zeugen gegeben, die Einsichtnahme in die Weihedokumente, Recherchen über die betreffenden weihenden Personen, über die rituellen Bücher etc. Doch diese eigene Überprüfung darf kein Feld der Spekulation werden! Leo XIII. schreibt in "Apostolicae curae" vom 13. Sept. 1896 (im Zusammenhang mit der Beurteilung der Gültigkeit der anglikanischen Weihen) verbindlich vor: "Insofern sie (d.i. die Intention des Spenders) geäußert wird, muß sie (d.i. die Kirche) über diese urteilen. Wenn nun aber jemand, um ein Sakra-ment zu vollziehen und zu spenden, ernsthaft und ordnungsgemäß die gebührende Materie und Form angewandt hat, so nimmt man eben deshalb von ihm an, er habe offenbar das zu tun beabsichtigt, was die Kirche tut" (Hervorhebung von mir). Obwohl diese Formulierung m.E. die Erkenntnispro-blematik hinsichtlich der intentionalen Erfordernisse nicht löst bzw. auch nicht lösen will - man soll nur annehmen! -, so schafft sie im Bereich des forum externum dennoch eine gewisse (Rechts-) Sicherheit: man darf nur etwas bezweifeln, wenn man dafür einen positiven Grund nachweisen kann.

In der Hoffnung, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben, möchte ich hier diese Debatte vorläufig abschließen, obwohl noch verschiedene Fragen offen sind - ich denke u.a. an das Problem der Bürgschaft durch die Kirche, welches nur kurz gestreift wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Eberhard Heller

 
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