54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Dokumente S.E. Ngr. Pierre Martin Ngô-din-Thuc, Erzbischof von Bulla Reggia, vormals Erzbischof von Hué, Südvietnam,


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Bischofsweihen


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
'Exkommunikation' von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc durch 'Kardinal' Ratzinger


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Seelsorger und Patriot


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Das Problem der Bischofsweihe


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
S. E. Mgr. Blasius Sigebald Kurz 0.F.M.


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Der selige Papst Gregor X.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
BRIEF AN DIE BRUDERSCHAFT ST. PIUS X.


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Bulle »Cum ex Apostolatus officio«


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHEN, NACHRICHEN


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
Der selige Oliver Plunket


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
Entstehung und Entwicklung der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Offener Brief an Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Leserbrief Zum Problem, ob eine Bischofsweihe per saltum erfolgen darf


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
DIE BISCHOFSWEIHE VON P. MARTÍN DÁVILA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
DER HL. DON BOSCO


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
ERKLÄRUNG S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
WEIHEURKUNDE VON HERFORD


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Wer ist der Schwert-Bischof Nikolaus Schneider?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
DAS UTRECHTER SCHISMA UND DER ALTKATHOLIZISMUS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
Der hl. Anton-Maria Claret y Clara


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Anfrage an H.H. Abbé Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
DER HL. THOMAS BECKET


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
BISCHOFSWEIHE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Werner Schneider / Köln


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
DER HEILIGE AMBROSIUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Über Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER HEILIGE FRANZ VON SALES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Die Papstwahl von 1903


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Nachruf auf Herrn Jean André Perlant


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Sukzessionsliste von Jean Laborie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
DER HL. HILARIUS


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
Ein Briefwechsel


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
ARCHBISHOP NGO-DINH-THUC MARTYR FOR THE FAITH


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUR AKTUELLEN SITUATION - ANTWORT AN EINEN RATLOSEN KATHOLIKEN -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
D E C L A R A T I O


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
DIE ENZYKLIKA QUANTA CURA PIUS IX. UND DAS PRINZIP DER RELIGIONSFREIHEIT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
Die anderen Religionen achten und das, was gut an ihnen ist?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
KYRIE ELEISON!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
IMMER NOCH TOTGESCHWIEGEN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER HEILIGE TURIBIUS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
ZUM TODE VON HERRN DR. HUGO MARIA KELLNER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
BESONDERE VOLLMACHTEN VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
WIEDERVEREINIGUNGSVERSUCHE BIS ZUM PONTIFIKAT PIUS XII.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
BULLE APOSTOLICAE CURAE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
SEELSORGE IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
BISCHOFSWEIHE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
DER GESALBTE ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ERZBISCHOF NGO DINH THUC 'EXKOMMUNIZIERT'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BISCHOFSWEIHE, PRIESTERWEIHE- Curriculum Schäfer


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
OFFENER BRIEF AN MIT-CHRISTEN - AUS USA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
EINE SEITE ÜBER DIE KIRCHE VIETNAMS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
BISCHOFSWEIHE S.E. MGR. BENIGNO BRAVO UND MGR. ROBERTO MARTINEZ


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
ZIRKULAR 1/82 DES BISCHOFS CORTÉS-BRIEF CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
30. JAHRESTAG DER VERKÜNDIGUNG DES DOGMAS VON DER LEIBLICHEN AUFNAHME DER GOTTESMUTTER IN DEN HIMMEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
IST DIE KIRCHE NOCH KATHOLISCH ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
IN MEMORIAM PIUS XII. (1876-1958)


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
FRIEDLICHE KOEXISTENZ ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KIRCHENZERSTÖRER - EINST UND HEUTE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
GEGENWART DER KIRCHE IN DER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
LEFEBVRE IN ESSEN - ECONE


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Aufruf zum Gebet


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DOKUMENTE SR. EXZELLENZ MSGR. DR. PETRUS MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
STELLUNGNAHME ZU DEN WEIHEN VON PALMAR


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
SO FIEL ENGLAND VOM WAHREN, KATHOLISCHEN GLAUBEN AB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
VORLÄUFIGE NOTIZEN ÜBER DIE ALLERNÄCHSTE ZUKUNFT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
DIE KONZELEBRATION


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
SIND DIE NEUEN HOCHGEBETE ANNEHMBAR?


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Das Tohuwabohu des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Der hl. Ambrosius


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Der heilige Karl Borromäus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Zum Tode von Bischof Blasius Sigebald Kurz OFM


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DER HL. BONIFATIUS - ZUM FEST AM 5. JUNI


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Der Präzedenzfall Talleyrand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Dokumente zum Fall Williamson


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Papst Pius VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
Inhaltsverzeichnis


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. c-d Der wahre Kern der ‚Intentionsfrage’:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 9- 13. a-b Ist das Kirchenvolk in der Konzilskirche erhalten?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B.7. b - 9. Die richtige Schlußfolgerung


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Zum Beginn des neuen Jahrganges 2011


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Gott ist die Liebe


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Über die Wiederherstellung der heiligen Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
9. Oktober 2012 – ein beklemmender Jahrestag


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
30 Jahre Sedisvakanz-Erklärung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
In memoriam H.H. Pfr. Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Die heilsnotwendige Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Auf der Suche nach der verlorenen Hoffnung! Die Sichtbarkeit der Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Der Verrat am Christentum – Islam und Vatikanum II


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2018
Selig sind, die nicht sehen und doch glauben


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2020
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2023
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2024
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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
DECLARATIO


SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?
 
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?

von
Eugene A. W. Howson
(übers. v. Gladys Resch)


Hier soll eine kurze Erklärung über die von der römischen Kurie angeordnete neue Form der Bischofsweihe gegeben werden, wie sie durch das betreffende Dekret des 2. vatkanischen Konzils revidiert und durch die Autorität Pauls VI. veröffentlicht wurde. Dann folgt eine Erläuterung des Dekrets von Papst Leo XIII. gegen die anglikanischen Weihen. Was er als für die Kirche verpflichtendes Urteil bezüglich der Anglikaner sagt, kann gleichfalls auf die Fehler angewandt werden, die den Weihen nach dem 2. Vatikanum anhaften.


I. Unterschied zwischen dem Bischofs- und dem Priesteramt.

Vor der Erwägung des neuen vatikanischen Konsekrationsritus scheint es angebracht, einige Bemerkungen über den Unterschied zwischen einem Priester und einem Bischof zu machen,| um klar darzulegen, welche Macht bzw. Vollmachten dem letzteren verliehen werden zusätzlich zu denen, die ein Priester bereits besitzt.

Welche Auffassungen es auch immer früher oder gegenwärtig gegensätzlicher Natur gegeben haben mag, so scheint es dem Autor dieser Schrift völlig klar zu sein, daß, da es nur sieben Sakramente gibt, von denen eines die Priesterweihe ist, welches der Priester bei seiner Weihe zum Priester empfangen hat, er dieses Sakrament nicht nochmals empfangen kann, wenn er zum Bischof geweiht wird, da dieses eines der drei Sakramente ist, welche nur einmal empfangen werden können. Wegen der Tatsache, daß die katholische Kirche darauf besteht, daß ein Kandidat für das Bischofsamt ein Priester sein muß, ist es auch klar, daß der Ritus der Bischofsweihe nicht den Charakter der Priesterweihe gewähren kann. Wenn sie das könnte, dann hätte es die Kirche nicht nötig, auf der Bedingung zu bestehen, daß der Kandidat ein Priester sein muß.

Bischöfliche Vollmachten und Pflichten.

Außer der Vollmacht der Gerichtsbarkeit (Jurisdiktion), die nicht durch einen sakramentalen Weiheakt verliehen wird, (sondern durch einen von Christus oder einer rechtmäßigen kirchlichen Autorität empfangenen Auftrag, dessen direktes Ziel nicht den geistigen Effekt der Vollmacht und Gnade in der Seele bewirkt,) ist die wesentliche Vollmacht, welches das Episkopat vom Priestergrad unterscheidet, daß allein das Episkopat die Vollmacht besitzt, die Priestewürde (und Bischofswürde) zu übertragen. Diese Auffassung wird| vom hl. Hieronymus und anderen (Kirchenlehrern) bestätigt. Ebenso wie die Vollmacht, Sür den zu vergeben, von Christus in Verbindung mit und als Folgerung zur Priesterwürde mit dazu gegeben wurde, so ist der Priester zum höchsten Rang des Priestertums erhoben, wenn| die Vollmacht, die Priester-(Bischofs)weihe zu übertragen, in dem Ritus der Bischofsweihe mit seinem Priestertum verbunden wird.

Das Wesentliche des Ritus, wodurch der Priester zum Episkopat erhoben wird, ist die Auflegung der Hände des (weihenden) Bischofs (ist äußeres Zeichen) und die Rezitation der vorgeschriebenen Gebete (Form). Aber wie bei den anderen Sakramenten muß eine Bedeutung ausgedrückt werden, worin die Vollmacht besteht, die verliehen werden soll. Das - um es mit anderen Worten zu sagen - das, was die Kirche unter dem Ministerium summum (das hohe Priestertum), welches der Rang eines Bischofs ist, versteht. Die Form selbst spezifiziert dies nicht im alten Ritualbuch, aber es bestimmt die Pflichten eines Bischofs mit den Worten: "Episcopus oportet judicare, interpretari, consecrare, ordinare, offerre, baptizare, et confirmare." (Ein Bischof muß richten, auslegen, konsekrieren, weihen, opfern, taufen und firmen.)

A. Vorsätzliche Auslassungen.

Im neuen Ritus ist das äußere Zeichen noch das Händeauflegen geblieben, während die Form| ausführlicher in ihrer Bedeutung ist als die alte. In einem Auszug aus der englischen Übersetzung von 1978 der "Internationalen Kommission für Englisch in der Liturgie" (I.C.E.L.) heißt der wichtigste Teil der Form:

"Vater, Du kennst alle Herzen, Du hast Deine Diener für das Amt eines Bischofs erwählt. Mögen sie Hirten Deiner heiligen Herde sein und in Deinen Augen untadelige hohe Priester, die Dir Tag und Nacht dienen. Mögen Sie immer den Segen Deines Wohlwollens empfangen und die Gaben Deiner heiligen Kirche aufopfern. Durch den Geist, der die Gnade des hohen Priestertums verleiht, gewähre ihnen die Vollmacht, Sünden zu vergeben, wie Du es befohlen hast, geistiges Priesteramt zu übertragen, wie Du es verordnet hast, und alle Bande zu lösen, aufgrund der Autorität, die Du Deinen Aposteln verliehen hast. Mögen sie Dir Wohlgefallen durch die Güte und Reinheit ihres Herzens, Dir ein angenehmes Opfer darbringen, durch Jesus Christus, Deinen Sohn, durch den Dir Glorie und Macht und Ehre gehören, in der Einheit mit dem Heiligen Geiste in Deiner heiligen Kirche, jetzt und in Ewigkeit. Amen."


B. Keine Vollmacht zu weihen, zu firmen und zu konsekrieren.

Die überlieferte Liturgie und die Riten mußten angeblich geändert werden, im Unklarheiten zu beseitigen, um sie transparent zu gestalten. Dabei sehen wir hier, daß in der neuen vatikanischen Zeremonie die Vollmacht, Sünden zu vergeben, Bischöfen erteilt wird, während diese Vollmacht Priestern nicht gegeben wird. Welch merkwürdiger theologischer Gedankengang könnte hinter einer solchen Veränderung stehen? 

Die Vollmacht der Priesterweihe, das Wesentliche des Bischofsamtes wird nicht erwähnt ... oder sollten die Worte "geistiges Priesteramt zu übertragen" dieses bedeuten? Wenn ja, warum wird nicht gesagt: "zu Priestern weihen"? Obwohl die englische Übersetzung die Ausdrucksweise "übertragen" benutzt, erscheint dies nicht im lateinischen Original, wo die zweite Vollmacht lautet: "Ut distribuant MUNERA secundun praeceptum". Was nun "MUNERA" (Gaben) sein sollen, darüber schweigt der neue Ritus. Warum? Und warum diese Nicht-Übereinstimmung zwischen dem lateinischen Originaltexte von Rom und der Version der I.C.E.L.?? Zur Glaubhaftigkeit besteht hier kein genügender Beweis, daß der neue Ritus der Bischofsweihe irgendeine Macht hat, Priester zu weihen, und dadurch die Vollmachten der Priesterwürde zu übergeben, selbst dann nicht, wenn der Ritus, der für die Priesterweihe gebraucht wurde, gültig gewesen wäre (was bei der Benutzung des neuen Ritus nicht der Fall ist; Anm.d.Red.). Und obwohl im allgemeinen die Übereinstimmung besteht, daß ein gewöhnlicher Priester die Genehmigung zu firmen erhalten kann, so ist der Bischof der normale Spender dieses Sakramentes. Dennoch wird nichts von dieser Vollmacht erwähnt, auch nichts von seiner Vollmacht, die heiligen Öle zu weihen. Angenommen, das Wort "MUNERA" (Gaben) sollte diese Vollmachten meinen, warum werden sie dann nicht in einem verbesserten Ritus, einem angeblich verbesserten Ritus, mit dem Ziel alles transparenter zumachen, als solche ausgedrückt? Wie dem auch sei, die englische Version, welche diejenige ist, die in den englisch sprechenden Ländern gebraucht werden würde, enthält überhaupt nicht, was möglicherweise als firmen oder weihen verstanden werden könnte.
 
Man kann daraus nur folgern, daß dieser neue Ritus wie der der (neuen) Priesterweihe UNGÜLTIG ist, da er nicht die wesentliche Vollmacht, Priester zu weihen, die einzig nur dem Bischof zusteht, enthält. Diese ist eine geistige Vollmacht. Die Vollmacht der Übertragung und die der Entbindung sind RECHTSVOLLMACHTEN!  

Wie kann man irgendeine andere Schlußfolgerung ziehen, wenn absichtlich der katholische Ritus apostolischer Tradition abgeschafft wird, und die Reformatoren einen neuen einführen, in welchem sie absichtlich (einige behaupten durch Unzulänglichkeit) den wesentlichen Grund, den die katholische Kirche hatte, einen Priester zum Bischofsamt zu erheben, ausläßt!!!  

Daraus folgt nun, und zwar nicht nur wegen der Änderungen in dem Weiheritus für das Priesteramt, sondern auch bestätigt durch den für das Bischofsamt, daß dieses nicht die katholische Religion ist, sondern eine neue, eine protestantische Religion, die sich zwar katholische Religion nennt, aber weder einen Priester noch einen Bischof hat, sondern nur Laien als Kleriker.  

Zugegeben, der neue Ritus benutzt Materie und Form, um den Anschein zu erwecken, dem alten (apostolischen) Ritus gleich zu sein. Aber welchen Wert hat die Wort-Form, wenn die Bedeutung, welche diese zu übertragen beabsichtigt, nicht festgelegt ist, sei es daselbst oder an einer andern Stelle im Ritus? Und wie kann man, wenn die wesentliche Bedeutung ausgelassen ist, vernunftgemäß folgern, daß der Sinn oder die Intention tatsächlich mit dem 'alten' Ritus übereinstimmen? Darauf zu bestehen, es sei dennoch so, wäre eine Verhöhnung und ein Mißbrauch der Sprache, die Gott dem Menschen gegeben hat, damit er seine Absichten mitteilen kann. Was auch immer die theologische Relevanz diese Zeremonie ausmacht oder nicht, so ist es vielleicht von Interesse zu bemerken, daß die Salbung der Hände des erwählten Bischofs abgeschafft worden ist!

II. Gültigkeit der Weiheriten nach dem II. Vatikanum?  

Eine weitere Untersuchung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der vatikanischen Weiheriten von 1968 bedeuten nicht nur ein vernünftiges und kluges Vorgehen, sondern sie ist auch leicht anzustellen, wenn wir uns darüber klar sind, daß wir keine geringere Autorität als die der Bulle APOSTOLICAE CURAE vom 18. September 1896 besitzen, von Papst Leo XIII. veröffentlicht, der wir uns bedienen können, um die Gültigkeit oder Ungültigkeit des 'neuen' Ritus zu untersuchen.

Zurückliegend, um die Mitte des 19. Jahrhunderts versuchten einige führende römisch-kaholische Köpfe mit einigen anglikanischen Vorstehern, die Einheit mit Rom wieder herbeizuführen, wobei sie sich eigenartigen Illusionen hingaben, wie diese wohl zustande kommen könnte. Es war im Frühjahr 1895,als der große Papst Leo XIII. den Engländern klar machte, daß man, um Katholik zu werden, wohl Engländer bleiben könne, aber nicht Anglikaner. Seinen hervorragenden Brief beendend empfahl er Gebete zur Gottesmutter. Er tat dieses absichtlich aus mehreren Gründen: ein Grund war, die reine Absicht der Anglikaner auf die Probe zu stellen. Wenn sie mit der einen, wahren Kirche vereint werden sollten, wurde es höchste Zeit, daß sie ihre Liebe und das Vertrauen in die Hilfe der Gottesmutter zeigten. Kein sentimentales Gewäsch bei Papst Leo XIII.  

Nach dem Brief vom Frühjahr schickte er ihnen einen anderen im Juni des gleichen Jahres. Leo XIII. zeichnet für sie und für uns das Bild der Kirche auf, stellt ihr hervortretenden Züge fest und läßt dabei das charakteristische Merkmal ihrer Einheit hervortreten. Nie hat Leo XIII. das geringste ihrer Rechte und Privilegien aufgegeben. Kein Kompromiß, keine unterdrückten Wahrheiten zugunsten der Versöhnung. Nein, niemals!
 
Es war wieder im Frühling, dieses mal 1896, als dieser Papst eine Kommission beauftragte, die Frage der anglikanischen Weihen neuerdings zu untersuchen. Im September 1896 erließ er ein höchst wichtiges kirchliches Urteil, die Bulle APOSTOLICAE CURAE, worin erklärt wird, daß die anglikanischen Weihen, die nach dem Edward-Ritus vorgenommen worden waren, seit drei Jahrhunderten von der apostolischen Kirche für null und nichtig gehalten werden. Die nochmalige Untersuchung des anglikanischen Weiheritus hat bewiesen, daß das Sakrament der Priester- und Bischofsweihe nicht mehr in der anglikanischen Kirche existierte.

Später, im gleichen Jahr stellte Leo XIII. diesen Sachverhalt ein für allemal fest und beantwortete ausführlich die Frage nach der Intention, der Materie und der Form des Priesterweiheritus. Diejenigen, die von beiden Seiten eine falsche Einheit zustande bringen wollten, wurden auf ihre Ausgangspositionen zurückgeworfen, als sie zugeben mußten, daß das Urteil ihre ganze Situation umgeworfen hatte.
 
In der Bulle Leos XIII., die die anglikanischen Weihen für ungültig erklärt, haben wir eine starke Waffe, die wir gegen die vatikanischen Montini-Riten einsetzen können. Wir wollen sie also benutzen. So wie Leo XIII. die wichtigsten Fehler und die falsche Intention der weihenden Personen darlegte, und zwar eine Weiheform und eine Intention, die offensichtlich das Wesentliche des Priesteramtes ausschließen - gemeint ist die Vollmacht, das göttliche Opfer darzubringen, und die sich aus der Ungültigkeit der Weihe ergebende Ungültigkeit der Sakramente, da die gebrauchte Form nicht tatsächlich die Wirkung bezeichnet, die von Christus, und daher von der EINEN Kirche, die ER gegründet hat, beabsichtigt - so laßt uns in ähnlicher Weise mit dem Montini-Ritus vorgehen, indem wir damit seine völlige Ungültigkeit beweisen.  

Wie zu erwarten war, brachte das Dekret von Leo XIII. verärgerte und heftige Beschwerden von seiten der Anglikaner. Als Reaktion darauf antworteten der Kardinal-Erzbischof und die Bischöfe der Provinz Westminster mit der "Rechtfertigung der Bulle Papst Leos XIII."
 
In ihrem eigenen Dokument schrieben die englischen (katholischen !) Bischöfe zu jener Zeit, gestützt auf das Urteil Leos XIII. ihre KATHOLISCHE LEHRE ÜBER DAS PRIESTERAMT: "Priester und Opfer sind für uns in jedem Fall zusammengehörig, und so auch für alle Nationen, ausgenommen insofern, als Eure eigene Gemeinschaft eine Ausnahme bildet. Ein Priester ist derjenige, der das Opfer darbringt; und so, wie das Opfer ist, so ist auch der Priester. Da also unser Opfer das heilige Meßopfer ist, ist unser Priester derjenige, der bestellt und bevollmächtugt ist, dieses Opfer darzubringen, also derjenige, der von Gott auf Grund der Wandlungsworte die Vollmacht besitzt, den Leib und das Blut Christi unter den Gestalten von Brot und Wein zu vergegenwärtigen, und diese opfernderweise darzubringen. Er mag auch andere Vollmachten haben, die zu seinem Amt gehören, wie die Vollmacht, Sünden zu vergeben, und mag auch beauftragt sein, das Wort Gottes zifl predigen und seelsorgerisch den Menschen zu dienen. Aber diese Vollmachten und Pflich-ten sind darüberhinaus hinzugefügt und folgen praktisch von selbst. Sie gehören passenderweise zum Priesteramt, aber sie gehören nicht zu dessen Wesen. Würden sie ihm nicht gegeben, wäre der Priester nicht weniger Priester. Und er ist nicht mehr Priester, weil Gott es für recht gefunden hat, sie ihm zukommen zu lassen."  

Hier haben wir eine klare Lehraussage über das Wesen des Priesteramtes, bestätigt nicht nur durch die Art und Weise, wie Unser Herr die Sakramente der Priesterweihe und der Buße eingesetzt hat, sondern auch durch die Ausübung der katholischen Kirche in ihrem überlieferten Ritus, bei dem der Bischof - nach der eigentlichen Priesterweihe - den Heiligen Geist anruft und durch die Auflegung der Hände und dem dazugehörenden Gebet dem neu-geweihten Priester die Vollmacht der Sündenvergebung überträgt.

Diese Vollmacht wird den nach den neuen vat. Riten 'Geweihten'nicht erteilt. Etwas später werden wir den Montini-Ritus von 1968 untersuchen, um festzustellen, ob der nach diesem Geweihte wirklich ein gültiger Priester ist. Vorläufig wollen wir so tun, als sei er es. Dann ist ihm zweifellos nicht die Vollmacht gegeben worden, Sünden zu vergeben, da der neue Ritus nach Vatikanum II die Form und die Materie abgeschafft hat und auch darüber schweigt, wodurch denn diese Vollmacht mit dem Priester im alten (apostolischen) Ritus verbunden war. Dieses ist in sich schon ernst genug. Aber das wiifcliche Verbrechen besteht darin, daß vom 'Papst' abwärts, über 'Bischöfe' und "Priester1, die Laien - um gemäß ihrem Glauben die Vergebung der Sünden zu erhalten - zu diesen Leuten gehen dürfen, die zweifellos keine Vollmacht dazu haben. Dieser verräterische Betrug, dieses Sakrileg, diese Profanation des Bußsakramentes muß eine der schwersten Sünden des Klerus sein, die je begangen wurden. Die wahre Frage, die sich erhebt, ist die: Könnte ein wahrer Nachfolger des hl. Petrus einen solchen Ritus verbreiten? - und die Antwort muß ein klares NEIN sein!

Die einzige Schlußfolgerung, die einzig richtige Bewertung ist die, daß Montini ein unrechtmäßiger Papst sein muß, wenn er einen solchen Ritus verfaßt hat, und ebenso sein Nachfolger Johannes Paul II., der auch ein falscher 'Papst' ist, da er erlaubt, einen solchen Ritus weiter im Gebrauch zu lassen. Und was ist mit den Bischöfen, die ihn benutzen? Können sie als wahre Nachfolger der Apostel angesehen werden? Auch hier muß die Antwort ein klares NEIN sein!

Wie könnte ein wahrer Nachfolger der Apostel nicht diese Vollmacht, Sünden zu vergeben, übertragen? Das ginge nur dann, wenn er den Montini-Ritus gebraucht. Mit anderen Worten; das ist die wahre Intention: sie wollen das Bußsakrament zerstören. Denn in absehbarer Zeit wird es in der westlichen Kirche keinen Bischof mehr geben, der diese Vollmacht überträgt. Er kann auch nichts übertragen, was er selbst nicht empfangen hat, genauso wenig wie die Apostel es nicht hätten tun können, wäre ihnen diese besondere Vollmacht nicht von Christus! gegeben worden. Man ist hier gezwungen, zu der Schlußfolgerung zu kommen, daß diese Herren nicht nur die Laien betrügen, sondern daß sie entweder vom Glauben abgefallen oder feige sind. Die Tatsache der zahlenmäßig abnehmenden Beichten in England und ihr praktisches Aussterben in Holland würde darauf hinweisen, daß sie eher zu den ersteren (d.i. zu den abgefallenen) gehören als zu den letzteren. Es war kein Versehen oder Zufall, daß diese Vollmacht aus dem Weiheritus ausgeschlossen wurde. Denn wäre das der Fall gewesen, so hätte man diese Unterlassung leicht in Ordnung bringen können. Zwölf Jahre später, nach Millionen ungültiger und profaner Lossprechungen bleibt aber der Ritus unverändert. Abgesehen von ganz wenigen wissen es die Laien nicht und sind deshalb nicht zu tadeln, aber die Geistlichkeit weiß darum, und sie muß die Schuld der Bischöfe mittragen. Wenn Mitglieder der englischen 'Hierarchie' mit dieser Fälschung konfrontiert werden, hüllen sie sich gleichsam in einen Wall von ohrenbetäubendem Schweigen.

Leo XIII. über die Gültigkeit einer Priesterweihe.

Alles Vorhergegangene setzt voraus, daß diejenigen, die nach dem neuen vatikanischen Ritus geweiht werden, wahre Priester sind. Aber wie steht es, wenn ihre Weihe ungültig wäre? Falls sie wahre Priester wären, so kann das Fehlen der Vollmacht, Sünden zu vergeben, in Ordnung gebracht werden. Aber wie ist es, wenn sie es nicht sind? Dann würde das Erteilen der Vollmacht sinnlos sein, weil sie durch göttliche Einsetzung allein nur dem apostolischen Priesteramt zukommt. Wir müssen daher die Frage der Gültigkeit des neuen Ritus der Priesterweihe im Licht der durch Leo XIII. festgelegten Prinzipien betrachten.

Sich wieder auf die Rechtfertigung der Bulle beziehend sagten die (damaligen englischen katholischen) Bischöfe: "Die Bulle, die über Meinungsstreitigkeiten bezüglich der Materie hinweg geht, legt fest, daß die Form der Priesterweihe eindeutig sein muß. Es wird nicht verlangt, daß die Form immer die gleichen Worte enthält, aber sie muß immer mit der gleichen festgesetzten Art und Weise übereinstimmen (d.i. mit dem, was das Wesen des Priestertums ausmacht, Anm.d.Red.)." Folglich muß man weiter sagen, worin diese festgesetzte Art und Weise besteht. Sie besagt, daß die Form immer "unbedingt die Priesterweihe ausdrückt, oder ihre Gnade und Vollmacht, welche hauptsächlich die Vollmacht zu konsekrieren ist und den Leib und das Blut Christi aufzuopfern."

Die "Rechtfertigung" fährt fort: "Aber wir bemerken auch ein anderes und überraschendes Mißverständnis in Ihren weiteren Behauptungen, daß die besondere Bedeutung, die der Papst als wesentlich für die Priesterweihen hält, in mehreren der Formen, die das Papstamt als gültig zuläßt, nicht zu finden ist." Nachdem einige dieser alten Formen, auf die die Anglikaner hingewiesen haben, besprochen wurden, fährt die "Rechtfertigung" fort: "Was Leo XIII. meint, ist, daß das Amt, zu welchem der Kandidat befördert wird, ganz klar bezeichnet sein muß, entweder durch seine angenommene Benennung oder durch einen ausdrücklichen Hinweis auf die Gnade und Vollmacht, die ihm angehören. (...) Noch ist so eine unterschiedliche Erklärung nicht unvernünftig, denn in der katholischen-apostolischen Kirche sind Sätze, die die Wahl ermöglichen, gleichbedeutend."

Die Vollmacht, das Opfer darzubringen.

"Die katholische Kirche hat schon immer mit dem Ausdruck Priester (sacerdos) eine Person bezeichnet, die dazu bestellt und bevollmächtigt war, das Opfer darzubringen. - Denn die wahre geschichtliche Tatsache, eine Tatsache, die sorgfältig in den letzten Ausschüssen geprüft wurde, ist die, daß kein einziger Priesterweiheritus, den die kath. Kirche angenommen hat, ohne die eine oder andere dieser wahlweisen Formen mit der bestimmten Bezeichnung ist."

Ein weiterer Einwand der Anglikaner wird dann ins Auge gefaßt."Es ist nun vorausgesetzt, daß die Bezeichnung 'Priester' , 'Bischof angenommene Ausdrücke sind, um diejenigen zu bezeichnen, die dem Wesen nach oder in der Fülle die Opfervollmacht erhalten haben. Warum werden sie dann am Anfang dieses Briefes abgelehnt, als ob sie nicht diese Bedeutung tragen, wenn sie in Ihrem Gebet erwähnt werden? Weil Leo XIII. in seiner Bulle festgelegt hat, daß die Form 'Empfange den Heiligen Geist für das Amt und die Aufgabe eines Priesters oder Bischofs' keine Gültigkeit hat, da es sich nur noch um Namen handelt, ganz entleert jener Wirklichkeit, welche Christus einsetzte, dadurch, daß ein neuer Ritus eingeführt wurde, der das Sakrament der Priesterweihe leugnet und gefälscht hat und jeden Begriff von Weihe und Opfer abgelehnt hat. Der Papst betonte auch, daß, wenn der Ritus einer Priesterweihe zu verstehen gibt, daß die Vollmacht, das Opfer darzubringen, ausgeschlossen ist, er unbedingt wertlos ist, selbst dann, wenn er möglicherweise ausdrücklich sogar das Wort 'Priester' erwähnt. (!!!) Eine passende und ausreichende Form eines Sakramentes ist undenkbar, wenn sie gerade das unterdrückt, was es eindeutig bedeuten soll."

Weitere Abschnitte der "Rechtfertigung" müssen jetzt erwähnt werden, da sie zu dem Montini-Ritus von 1968 eine wichtige Beziehung haben. "Ihre Reformatoren übernahmen zweifellos die Ausdrücke 'Priester' und 'Bischof' als bezeichnende Namen für die beiden höheren Stände Ihres Klerus wahrscheinlich, weil sie es nicht wagten, schon so lange eingeführte und vertraute Ausdrücke zu entfernen." - "Ihrem Sinn nach waren es keine eigentlichen Geistlichen, die die Vollmacht hatten zu opfern, sondern Hirten, die über ihre Herde gesetzt waren, um sie zu unterrichten, ihnen jene Sakramente zu spenden, an die sie noch glaubten, und im großen und ganzen, nur um sie zu betreuen. Sie erklärten, diese Meinung sei als diejenige der Bibel und der ersten Christenheit zu betrachten." Leo XIII. zitierend fährt die "Rechtfertigung" fort: "Es ist nichts angemessener als die Umstände zu erwägen, durch welche es zustande kam und öffentlich genehmigt wurde. Den Zusammenhang zwischen Glauben und Gottesdienst klar erkennend, zwischen dem Gesetz des Glaubens und dem des Gebetes, und unter dem Vorwand zur ursprünglichen Form zurückzukehren - (dieses gleiche Argument wurde auf dem Vatikanum II benutzt) - verfälschten sie vielfach die liturgische Ordnung, um sich den Irrtümern der Reformatoren anzupassen. Aus diesem Grunde ist im ganzen Ordinarium (der Anglikaner) nicht nur keine klare Erwähnung des Opfers oder der Konsekration ... und des Darbringens des Opfers, sondern, wie wir es gerade erwähnt haben, wurde jede Spur dieser Dinge, die in den Gebeten des kath. Ritus standen, ... absichtlich entfernt und ausgemerzt. Ihr Grund für diese Auslassung war der, die kath.-apostolischen Lehren abzuschaffen, und nicht - wie Sie behaupten - die Riten zu vereinfachen."

"Wir haben bereits über den Gebrauch des Wortes 'Priester' gesprochen und haben gezeigt, daß nichts davon im neuen (Edwardischen) Ritus nachgewiesen werden kann. Jedoch, wo kann sonst irgendein ein Anzeichen sein, daß die zugeteilten Gnaden irgendeinen Bezug zur Konsekration und Darbringung des Leibes und Blutes Christi haben! Nirgendwo, natürlich! Aber Ihre Behauptung scheint dahin zu führen, daß wir nicht EX SILENTIO argumentieren dürfen. Es müßte genügen, diesen Punkt zu beantworten, indem gesagt wird, daß zumindest die Prinzipien, gemäß derer der Heilige Stuhl urteilen muß, im Weiheritus entweder ausdrücklich oder wenigstens mit-inbegriffen sein müssen, nämlich die grundlegende Bedeutung dessen, was für die Priesterweihe wesentlich ist. Aber das Schweigen" Ihres Ordinariums ist nicht nur völlig neutral; es spricht Bände ..."

Augenfällige Auslassungen.

"Und es ist auch kein Wort bezüglich der Vollmacht der Konsekration oder des Opfers erwähnt. (...) Warum gab es diese augenfällige Auslassung, wenn der Grund nicht der war, daß die Urheber dieses Weiheritus in ihrer Auffassung des Priesteramtes keinen Platz für Grundsätze finden konnten, die für einen katholischen Weiheritus wesentlich sind?" Als nächstes sehe man den katholischen Weiheritus an, der beseitigt wurde. Wir beziehen uns jetzt nicht auf den katholischen Ritus in seiner älteren und einfacheren Form, wie wir un in dem Leoninischen liturgischen Handbuch finden. Sogar hier ist das zum Opfer wesentliche Kennzeichen der übertragenen Vollmacht nicht beiläufig erwähnt - ganz abgesehen von dem Gebrauch der Opferbezeichnung Priester und Bischof, sondern wir machen auf den katholischen Ritus aufmerksam, wie er in England und auf dem Kontinent zur Zeit der sog. Reformation vorgeschrieben und angewandt wurde.

"Dieser wurde von Cranmer und seinen Kollegen bearbeitet und reformiert. Hiermit also muß Ihr überarbeiteter Ritus verglichen werden, wenn wir es wünschen, den Sinn des letzteren aus vernünftigen Prinzipien zu deuten. Daß der katholische-apostolische Ritus in seiner mittelalterlichen Beschaffenheit in reichlichem Maße Worte und Zeremonien enthielt, die den Ausdruck des Opferwesens der zu übertragenden Vollmacht klar erkennen ließen, ist allgemein so gut bekannt, daß wir es nicht zu beweisen brauchen."

"Wir wollen uns daher damit begnügen, uns an die Übergabe der zum Opfer gehörigen Meßgeräte zu erinnern, der Bekleidung mit den Meßgewändern, die Salbung der Hände, in Verbindung mit den (verschiedenen) Ansprachen an die Kandidaten, die diese manuellen Zeremonien begleiteten (und definierten, Anm.d.Red.). Wir möchten betonen, daß diese augenfälligen Erklärungen bezüglich des opfernden Priesteramtes, welche zu der Zeit unbedingt uralter Brauch waren, sämtlich vom Edwardischen Ritus ausgestrichen wurden." Warum das? - "Der Grund konnte nicht darin liegen, wie Sie vorzuschlagen scheinen, daß die Reformatoren zurück zum Ursprünglichen gehen wollten. (...) Es konnte auch nicht sein, um einen Ritus größter Einfachheit zu haben, da sie kurze Sätze hätten beibehalten können, so z.B.: "Sacerdotum opert offerre, benedicere, praeesse, praedicare, conficere et baptizare" - oder sie hätten sonst einen anderen kurzen Satz mit gleichem Sinn formulieren können. Es konnte auch nicht g r u n d l o s gewesen sein. Kurz gesagt: der einzige und hinreichende Grund für die Auslassung ist der, daß sie den Begriff des opfernden Priestermates abstoßend fanden, von dem sie behaupteten, daß in der Heiligen Schrift kein Auftrag darüber besteht und ihren Weiheritus von jeder Verbindung damit trennen wollten."  

"Dieses Argument wird noch dadurch bekräftigt, wenn wir vom Weiheritus selbst zu Ihrem Kommuniongottesdienst übergehen. Um es kurz zu fassen: wenn das erste Gebetbuch von Edward VI. mit dem Missale verglichen wird, können 16 Auslassungen gefunden werden, aus denen die klare Absicht zu erkennen ist, daß der Gedanke des Opfers zu eliminieren war. (...) Daher müssen wir nochmals die Frage stellen: Warum diese systematisehen Änderungen und Unterlassungen, außer, daß Eure Priester damit zu verhindern beabsichtigten, daß ihre Riten weiterhin die Gnade und Vollmacht ausdrückten, welche hauptsächlich in der Vollmacht zu konsekrieren und den Leib und das Blut Christi aufzuopfern, besteht." (Man bemerke: diese gleichen Vorwürfe wurden gegen den montinischen 'Meß'-Ritus erhoben - die, man beachte das: M. Lefebvre zu weit gehen!!! -, und zwar von keinen geringeren als den Vorstehern der Kurie, den Kardinalen Bacci und Ottaviani.)

Das eigentliche Problem.

"Aber die eigentliche Frage ist die, ob der Text Ihres Weiheritus die Priester- oder Bischofsweihe oder die jeweiligen entsprechenden Gnaden und (bestimmten) Vollmachten einer jeden endgültig klar umreißt. Eine solche endgültige Definition ist wesentlich, damit die Form vom Heiligen Stuhl als gültiger Ritus anerkannt werden kann. Und zu behaupten, daß dieser Weiheritus mit gleichem Recht und Zuständigkeit ausgelegt werden kann - als Ausdruck der Meinungen von Cranmer betreffend die Natur des Priesteramtes, und auch als derjenige von Gardiner -, ist nicht weniger als zuzugeben, daß der Ritus in seinem Sinn weit davon entfernt ist, eindeutig zu sein. Er ist doppeldeutig und nicht endgültig, und dies mit einer Zweideutigkeit, die sich so weit erstreckt, daß sie sowohl die Zustimmung wie auch die Leugnung des echten Priestertums, wie Unser Herr es eingesetzt hat, abdeckt." 

III. Der Ritus nach Vaticanum II und Papst Leo XIII.  

Laßt uns nun den neuen Ritus von 1968 oder, was genauer ist: den Montini-Ritus im Licht der vorausgegangenen Ausführungen der "Rechtfertigung" untersuchen und sehen, in welchem Verhältnis er zum Jahrhunderte alten Ritus der kath.-apostolischen Kirche steht. Mit anderen Worten: wir werden den selben Vergleich mit dem neuen vatikanischen Montini- Ritus der jetztigen Zeit, also unserem Zeitalter, nämlich 1968 machen, wie den, den Leo XIII. mit dem Edward-Ritus der Reformatoren des 16. Jahrhunderts machte.

Dem Weiheritus sind während der Jahrhunderte Gebete und Zeremonien hinzugefügt worden hauptsächlich und zweifelsohne, um die Vollmacht und Gnade, welche das Sakrament bedeuten, klarer auszudrücken. Gemäß Leo XIII. hat es niemals irgendwelche Auslassungen gegeben ... nicht bis zur Zeit der sog. Reformatoren. Trotzdem bewahrt der neue Ritus von Paul VI. die traditionelle Form - wie im folgenden gezeigt wird -, aber sie darf nicht nur allein von der Aussage der englischen Bischöfe in der "Rechtfertigung" her betrachtet werden, wo sie warnend bezüglich von Auslassungen oder Änderungen feststellen, daß es keine geschichtliche Grundlage gibt für eine Auslassung von Gebeten und Zeremonien, wie sie früher in Gebrauch waren. Die englische Übersetzung der Form nach Vat. II lautet: "Wir bitten Dich, allmächtiger Vater, gib diesen Deinen Dienern die Würde des Priesterstandes. Erneuere in ihnen den Geist der Heiligkeit. Mögen sie durch Deine göttliche Gabe zum 2. Rang in der Hierarchie gelangen und durch rechte Lebensführung ein Beispiel sein."

Dieser Montini-Ritus, dieser neue Ritus der Priesterweihe hat jedoch die folgenden Gebete des alten Ritus ausgelassen: "Sei es Dir, o Gott, angenehm, diese Hände durch die Salbung und unseren Segen zu weihen und zu heiligen. Amen. Damit, was immer sie segnen, gesegnet sei, was immer sie weihen, geweiht sei und geheiligt sei im Namen Unseres Herrn Jesus Christus."

Wenn der Bischof dann dem Priester-Kandidaten den Kelch mit dem Wein und Wasser und die Patene mit einer daraufliegenden Hostie überreichte, sprach er folgendes Gebet: "Empfange die Vollmacht, Gott das Opfer darzubringen und die Messe zu zelebrieren, für die Lebenden und Verstorbenen im Namen des Herrn. Amen."

An Stelle des überlieferten Gebetes zur Salbung der Hände hat der Montini-Ritus (oder der neue R.) folgendes: "Der Vater salbte Jesus Christus als Herr durch die Vollmacht des Heiligen Geistes. Möge Jesus dich würdig bewahren, das Opfer Gott darzubringen und die christliche Gemeinschaft zu heiligen."

An Stelle des ausgelassenen Gebetes "Empfange die Vollmacht..." (siehe oben) sagt der Bischof im Montini-Ritus: "Empfange die Gaben des Volkes, im sie Gott darzubringen. Sei dir dessen bewußt, was du tust, sei so heilig wie die Werke, die du vollziehst, und gestalte dein Leben nach dem Martyrium des Kreuzes unseres Herrn." Ist das die klare und endgültige Bedeutung der zu übertragenden Würde? Auf kernen Fall! Wie Leo XIII. tatsächlich in seiner Bulle sagt: "Wenn in einem Weiheritus die Ausschließung der Vollmacht, das Opfer darzubringen, mit-inbegriffen ist, - und damit meinte er das Opfer des Altares -, so ist er unbedingt ungültig, auch dann, wenn er sogar ausdrücklich das Wort 'Priester' enthalten sollte."

Diese absichtliche Leugnung des Meßopfers (gemeint ist das göttliche Opfer des Kreuzes und des Altares), welches das Wesen des katholischen-apostolischen Priesteramtes ist, zwingtjeden vernünftigen Menschen zu dem Schluß zu kommen, daß dieser neue Ritus von Montini (Paul VI.) ungültig ist. (Anm.d.Red.: Man beachte: das'Opfer', das Gott dargebracht werden soll, sind die "Gaben des Volkes"!!!! - welche vollkommene Verdrehung der Begriffe, welch semantischer Betrug!!!) Und wieder Leo XIII.: "Es ist unmöglich, daß eine Form für ein Sakrament geeignet und ausreichend ist, wenn sie das unterschlägt, was seine klare Bedeutung sein soll."

IV. Schlußfolgerungen.

Können wir es wagen, die Worte von Papst Leo XIII. zu ignorieren, die sich auf diesen neuen vatikanischen Ritus, diesen Montini-Ritus genauso beziehen, wie auf den anglikanischen Ritus??? Die Bestimmungen von Papst Leo XIII., diesem Pontifex erstrecken sich über die Zeit hinaus, un alle Riten nach Vaticanum II zu annullieren.

Papst Leo XIII. sagt: "Wenn der Ritus in der offensichtlichen Absicht, einen anderen Ritus einzuführen, der nicht von der (apostolischen) Kirche anerkannt ist, geändert ist, und denjenigen, den die Kirche benutzte, verwirft, dann fehlt nicht nur die notwendige Intention für das Sakrament (der Weihe), sondern dann ist auch eine gegenteilige und entgegengesetzte Intention vorhanden."

So müssen wir auch daraus schließen, daß Paul VI. nicht nur ein unrechtmäßiger Papst war, sondern auch, daß die neue Religion nach dem Vatikanum II nicht die kath. Religion ist, und daß diejenigen, die ihr anhängen, keine katholischen Christen, sondern Abtrünnige sind. Kein wahrer Papst, kein wahrer Bischof oder Priester könnte so einen Ritus verkünden oder benutzen.

Es besteht noch eine andere, wichtige Tatsache, um dieses zu behaupten. Denn wie die Reformatoren des 16. Jahrhunderts änderten die Reformatoren der 'konziliaren Kirche' (nach Vatikanum II) im 2o. Jahrhundert nicht nur den Weiheritus in einen häretischen Sinn, sondern auch das Meßbuch - welches zu ändern, verboten war - (und dann jedes andere, der von Christus eingesetzten Sakramente). Wir dürfen folgendes nicht vergessen, daß .. die Überzeugung des Glaubens durch das Gebet bewiesen ist. So wie wir beten, so glauben wir, und wie wir glauben, so beten wir.

Im Vorhergehenden haben wir zusammen die neuen vatikanischen Weiheriten untersucht und festgestellt, daß jede Beziehung zum Meßopfer beseitigt wurde. Aber die Tatsache besteht, daß Priester und Opfer untrennbar sind. Wenn ein Priester nicht das göttliche Opfer darbringt, ist er ein unbrauchbarer Priester, und wenn er 'falsch' 'geweiht' wurde, und nicht diese Vollmacht empfangen hat, ist er kein Priester Christi. Das hat uns Papst Leo XIII. eindeutig bewiesen. Es besteht kein Zweifel nach dieser gemeinsame Untersuchung über den neuen vatikanischen Weiheritus im Vergleich mit dem Urteil eines rechtmäßigen Vertreters Christi, und wir haben gefunden, daß jede Beziehung zum Meßopfer entfernt (beseitigt) wurde. Die sich direkt aufdrängende Frage ist: Warum, warum?? Warum diese Eliminierung?

Katholische Christen können keinen Anteil an dieser ungültigen neuen vatikanischen Liturgie haben, welche die Opferung des Kreuzesopfers am Opferaltar verbietet und an ihre Stelle eine Parodie des makellosen Opfers setzt. Katholiken können mit den Männern des II. Vatikanums, die vorgeben, Priester zu sein, während sie die Vollmacht des Priestertums Christi nicht besitzen, nichts zu schaffen haben. Auch können katholische Christen mit wahren Priestern, die sich willentlich den neuen vatikanischen Auslassungen unterwerfen, nichts za tun haben. Jedoch müssen wir für diese Art von Priester beten, wegen ihres furchtbaren Verbrechens, so viele katholische Christen zu betrügen, nämlich um die Wahrheit über das, was heute innerhalb der kath. Kirche durch die Unterdrückungen und cen Betrug (durch das II. Vaticanum) vor sich geht.

Anmerkung:

Man überlege, wo wir heilsgeschichtlich stehen: kein hl. Meßopfer mehr, seit 1968 kein gültig geweihten Priester und Bischöfe mehr! Man meditiere das einmal durch! Der sog. Kardinal Ratzinger: Kardinal kann er nicht sein, a)weil er von einem Häretiker, der amtsunfähig war, eingesetzt wurde und b) weil er selbst wegen seiner eigenen Häresie (man vgl. die betreffenden Ausführungen über sein Eucharistieverständnis im SAKA-Mitteilungsblatt vom April und Mai 1981) amtsunfähig war. Seine 'Bischofsweihe' ist auch ungültig. Also Professor Ratzinger? Auch das nicht! Ähnlich wie nach dem 3. Reich Ärzten die Approbation aberkannt wurde, die sich an Euthanasieversuchen beteiligt hatten, muß man Ratzinger den Professoren- und Doktortitel auch aberkennen. Übrig bleibt ein einfacher häretischer Priester!

Angesichts dieser totalen Selbstauflösung, die äußerlich mti einem enormen Mummenschanz kaschiert wird, wagte es der häretische Bischof Graber, den manche Illusionisten noch für bekehrbar halten, realistischerweise - ich möchte niemanden von der Gnade Gottes ausschließen! aber uns Menschen bleibt in den meisten Fällen nur noch übrig, für diese Irrenden zu beten.- noch zu schreiben: "Das, was sich im Raum der Kirche heute vollzieht, darf uns nicht in Verwirrung führen. Trotz aller Einbrüche von rechts und links waltet der Heilige Geist über der Kirche. Und was das Konzil betrifft, so hat er gefügt, daß die Kirche in diesen turbulenten Zeiten klarer ihr Ziel erkennt, als pilgernde Gemeinde des Herrn durch die Wüste der Welt zu ziehen 'obviam Christo, Christus entgegen' (1 Thess 4,17). Ja, es scheint, als ob sich heute die Vision des Abtes Joachim von Fiore (+ 12o2) zu erfüllen beginnt, der von einem johanneischen Zeitalter der Kirche träumte, in dem die Liebe des Heiligen Geistes beherrschend sein wird. Ist es nicht auffallend, daß drei Päpste in dieser Zeit sich den Namen Johannes des Lieblingsjüngers beilegen und daß das Konzil von der Liebe in Ausdrücken spricht, die verdienten, zu einem neuen Hohelied der Liebe (1 Kor 13) zusammengefaßt zu werden." (vgl.Graber, Rudolf: "Gestaltwandel der Kirche" Abensberg 1979, S.3o.) - Welcher Hohn!

E. Heller

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NÄCHSTES ROSENKRANZGEBET: 2. JULI UM 18 UHR. BETEN WIR FÜR UNSERE KINDER DASS SIE, GEFÜHRT VOM HEILIGEN GEIST, IN DIESER WlRRNIS BESTEHEN.
 
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