54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Dokumente S.E. Ngr. Pierre Martin Ngô-din-Thuc, Erzbischof von Bulla Reggia, vormals Erzbischof von Hué, Südvietnam,


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Bischofsweihen


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
'Exkommunikation' von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc durch 'Kardinal' Ratzinger


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Seelsorger und Patriot


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Das Problem der Bischofsweihe


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
S. E. Mgr. Blasius Sigebald Kurz 0.F.M.


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Der selige Papst Gregor X.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
BRIEF AN DIE BRUDERSCHAFT ST. PIUS X.


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Bulle »Cum ex Apostolatus officio«


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHEN, NACHRICHEN


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
Der selige Oliver Plunket


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
Entstehung und Entwicklung der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Offener Brief an Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Leserbrief Zum Problem, ob eine Bischofsweihe per saltum erfolgen darf


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
DIE BISCHOFSWEIHE VON P. MARTÍN DÁVILA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
DER HL. DON BOSCO


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
ERKLÄRUNG S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
WEIHEURKUNDE VON HERFORD


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Wer ist der Schwert-Bischof Nikolaus Schneider?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
DAS UTRECHTER SCHISMA UND DER ALTKATHOLIZISMUS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
Der hl. Anton-Maria Claret y Clara


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Anfrage an H.H. Abbé Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
DER HL. THOMAS BECKET


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
BISCHOFSWEIHE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Werner Schneider / Köln


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
DER HEILIGE AMBROSIUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Über Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER HEILIGE FRANZ VON SALES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Die Papstwahl von 1903


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Nachruf auf Herrn Jean André Perlant


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Sukzessionsliste von Jean Laborie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
DER HL. HILARIUS


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
Ein Briefwechsel


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
ARCHBISHOP NGO-DINH-THUC MARTYR FOR THE FAITH


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUR AKTUELLEN SITUATION - ANTWORT AN EINEN RATLOSEN KATHOLIKEN -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
D E C L A R A T I O


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
DIE ENZYKLIKA QUANTA CURA PIUS IX. UND DAS PRINZIP DER RELIGIONSFREIHEIT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
Die anderen Religionen achten und das, was gut an ihnen ist?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
KYRIE ELEISON!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
IMMER NOCH TOTGESCHWIEGEN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER HEILIGE TURIBIUS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
ZUM TODE VON HERRN DR. HUGO MARIA KELLNER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
BESONDERE VOLLMACHTEN VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
WIEDERVEREINIGUNGSVERSUCHE BIS ZUM PONTIFIKAT PIUS XII.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
BULLE APOSTOLICAE CURAE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
SEELSORGE IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
BISCHOFSWEIHE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
DER GESALBTE ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ERZBISCHOF NGO DINH THUC 'EXKOMMUNIZIERT'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BISCHOFSWEIHE, PRIESTERWEIHE- Curriculum Schäfer


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
OFFENER BRIEF AN MIT-CHRISTEN - AUS USA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
EINE SEITE ÜBER DIE KIRCHE VIETNAMS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
BISCHOFSWEIHE S.E. MGR. BENIGNO BRAVO UND MGR. ROBERTO MARTINEZ


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
ZIRKULAR 1/82 DES BISCHOFS CORTÉS-BRIEF CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
30. JAHRESTAG DER VERKÜNDIGUNG DES DOGMAS VON DER LEIBLICHEN AUFNAHME DER GOTTESMUTTER IN DEN HIMMEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
IST DIE KIRCHE NOCH KATHOLISCH ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
IN MEMORIAM PIUS XII. (1876-1958)


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
FRIEDLICHE KOEXISTENZ ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KIRCHENZERSTÖRER - EINST UND HEUTE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
GEGENWART DER KIRCHE IN DER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
LEFEBVRE IN ESSEN - ECONE


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Aufruf zum Gebet


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DOKUMENTE SR. EXZELLENZ MSGR. DR. PETRUS MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
STELLUNGNAHME ZU DEN WEIHEN VON PALMAR


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
SO FIEL ENGLAND VOM WAHREN, KATHOLISCHEN GLAUBEN AB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
VORLÄUFIGE NOTIZEN ÜBER DIE ALLERNÄCHSTE ZUKUNFT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
DIE KONZELEBRATION


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
SIND DIE NEUEN HOCHGEBETE ANNEHMBAR?


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Das Tohuwabohu des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Der hl. Ambrosius


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Der heilige Karl Borromäus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Zum Tode von Bischof Blasius Sigebald Kurz OFM


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DER HL. BONIFATIUS - ZUM FEST AM 5. JUNI


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Der Präzedenzfall Talleyrand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Dokumente zum Fall Williamson


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Papst Pius VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
Inhaltsverzeichnis


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. c-d Der wahre Kern der ‚Intentionsfrage’:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 9- 13. a-b Ist das Kirchenvolk in der Konzilskirche erhalten?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B.7. b - 9. Die richtige Schlußfolgerung


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Zum Beginn des neuen Jahrganges 2011


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Gott ist die Liebe


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Über die Wiederherstellung der heiligen Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
9. Oktober 2012 – ein beklemmender Jahrestag


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
30 Jahre Sedisvakanz-Erklärung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
In memoriam H.H. Pfr. Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Die heilsnotwendige Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Auf der Suche nach der verlorenen Hoffnung! Die Sichtbarkeit der Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Der Verrat am Christentum – Islam und Vatikanum II


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2018
Selig sind, die nicht sehen und doch glauben


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2020
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2023
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2024
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
DECLARATIO


„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem
 
„Er sah ihn und ging vorüber“ –
Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem

von
R. F. Schmidt


Unter uns Sedisvakantisten sind hier und dort Priester oder Bischöfe im Widerstand gegen das (sog. II. Vatikanische) Konzil und die damit verbundenen Neuerungen tätig. Zwar sind sie nicht von irgendeiner höheren Stelle dazu ausgesendet, ihr Tun scheint aber durch die Verhältnisse, des Festhaltens am alten Glauben wegen, gerechtfertigt. Allerdings meinen inzwischen einige, auch unter den derzeitigen kirchlichen Verhältnissen sei jegliche Ausübung priesterlicher Tätigkeit ohne kirchliche Sendung sündhaft und unerlaubt; ebenso die Teilnahme von Gläubigen an solchen Kulthandlungen.

Die Frage ist berechtigt: Ist nun die Entscheidung über die Weihe von Priestern, ist nun die Entscheidung über Ort und Umfang der priesterlicher Tätigkeit, ob und wo die Messfeiern, das Beichte-Hören abgehalten werden, dem Belieben eines jeden Weiheträgers überlassen? Ist nun jeder Priester sein eigener Bischof, ja, ist er gar sein eigener Papst; ist nun jedes Messzentrum als eigenständige, unabhängige Kirche zu betrachten?

 I.

Handeln die unter den Sedisvakantisten tätigen Priester rechtmäßig im Sinne des Kirchenrechts?

1. Die Bedenken ergeben sich aus der Verfassung der katholischen Kirche:

a. Die Lehre und das Recht der katholischen Kirche unterscheiden zwischen dem Priestertum, dem Priestersein und dem Priesteramt.  

Das Priestertum, die Weihegewalt, die Zugehörigkeit zur kirchlichen Weihehierarchie erlangt der Kandidat durch eine gültige, nämlich unter den von der Kirche vorgegebenen Bedingungen vollzogenen kirchliche Weihe. Nach vollzogener Priester- oder Bischofsweihe ist er zum Priester oder zum (Weih-)Bischof geworden. Aber: Er ist ohne Amtsgewalt, ohne Jurisdiktion, er ist nicht Teil der Jurisdiktionshierarchie der Kirche. Er hat nicht das Amt eines Pfarrers oder Ortsbischofs inne, er ist nicht Träger eines kirchlichen Amtes. Diese Situation ist vergleichbar mit der eines Juristen nach erfolgreich bestandenen Examina. Mit Aushändigung der Prüfungszeugnisse ist der Absolvent „Volljurist“. Das Amt eines Staatsanwalts oder eines Richters ist ihm damit nicht verliehen worden: Obwohl infolge der bestandenen Examina tauglich, hat er nicht die Befugnis inne, sich in irgend einem Gericht niederzulassen, dort Prozessakten einzusehen oder die Prozessparteien zu Verhandlungen zu laden und Urteile zu verkünden: Er ist dem staatlichen Justizapparat nicht eingegliedert, er darf keinerlei Amtshandlungen vornehmen.

Ebenso verlangt die Kirche neben der Weihe, neben dem Priestersein, neben der Tauglichkeit außerdem die kirchliche Sendung, die Einsetzung in ein Priesteramt, zum Beispiel in das Amt eines Ortspfarrers oder die Einsetzung in das Amt eines Vikars, eines einem Ortspfarrer zugewiesenen Hilfspriesters, oder die Einsetzung in das Amt eines Ortsbischofs. Diese Unterscheidung zwischen der Weihehierarchie und der Jurisdiktionshierarchie ist in Kanon 108 § 3 CIC („Codex iuris canonici Pii X. …”, das am 19.5.1918 in Kraft getretene Gesetzbuch der Kirche) geregelt: „Nach göttlicher Anordnung besteht die Weihehierarchie aus Bischöfen, Priestern und anderen Klerikern (ministri). Die Jurisdiktionshierarchie aber besteht nach göttlicher Anordnung aus dem Primat (des Papstes) und aus dem untergeordneten Episkopat (der Bischöfe). Infolge kirchlicher Einsetzung aber kommen noch andere Stufen hinzu.“

b. Und die Kirche ist hierarchisch organisiert.
- „Die Jurisdiktionshierarchie aber besteht nach göttlicher Anordnung aus dem Primat (des Papstes) und aus dem untergeordneten Episkopat (den Bischöfen)." (Kanon 108 § 3S. 2 CIC)
- „Als Nachfolger des heiligen Petrus im Primat hat der Bischof von Rom nicht nur einen Ehrenprimat, sondern auch die höchste und vollständige Jurisdiktionsgewalt über die ganze Kirche. Diese Jurisdiktionsgewalt umfasst nicht nur den Glauben und die guten Sitten, sondern auch alle Dinge, die sich auf die rechtliche Ordnung und Regierung der Kirche auf dem ganzen Erdkreis beziehen." (Kanon 218 § 1 CIC)
- „Mit Annahme der gültig vollzogenen Wahl erlangt der Papst kraft göttlichen Rechtes die höchste und vollständige Jurisdiktionsgewalt.“ (Kanon 209 CIC)
- „(Außer dem Papst) empfangen die übrigen Inhaber der Jurisdiktionsgewalt diese durch kirchliche Sendung.“ (Kanon 109 S. 4 CIC)
- „Kraft göttlicher Einsetzung muss die Leitung bestimmter (Orts-)Kirchen an Bischöfe als Nachfolger der Apostel übertragen werden. Die ihnen zugewiesenen (Orts-)Kirchen leiten die Bischöfe kraft ordentlicher Gewalt in Abhängigkeit vom Päpste.“ (Kanon 329 § 1 CIC)
- „Bischof eines Bistums kann jemand nur dadurch werden, dass er auf kanonischem Wege als dessen Bischof eingesetzt wird. Diese Einsetzung auf kanonischem Wege kann nur durch den Papst geschehen. Diese Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass jemand zum Bischof gewählt, präsentiert oder von der weltlichen Macht vorgeschlagen wurde.“ (Kanon 332 § 1 CIC)
- „Die Diözesanbischöfe haben als Hirten ihrer Diözese die ordentliche Jurisdiktionsgewalt, die ihrer Sorge Anvertrauten unmittelbar zu leiten.“ (Kanon 334 § 1 CIC)
- „Soweit die Pfarreien dem Apostolischen Stuhl reserviert sind, werden sie auch von ihm vergeben. Im Übrigen steht das Besetzungsrecht der Pfarreien dem Ortsordinarius (Ortsbischof) zu.“ (Kanon 455 § 1, S.1 und 2 CIC)
- „Mit der Pfarrei wird dem Pfarrer auch die Ausübung der Seelsorge da selbst übertragen. Die Seelsorge muss der Pfarrer ausüben in Unterordnung unter den Ortsordinarius (Ortsbischof)." (Kanon 451 § 1, lit. d. und e. CIC)
- „Alle Religiosen (Mitglieder eines kirchlichen Ordensgenossenschaft) müssen dem Papste als ihren höchsten Oberen gehorchen und zwar auch kraft des Gelübdes des Gehorsams.“ (Kanon 499 § 1 CIC)
- „Alle zu einer Ordensgenossenschaft gehörigen Oberen und die Kapitel haben über ihre Untergebenen eine leitende Gewalt…“ (Kanon 501 § 1 CIC)
- Kanon 111 § 1 CIC bestimmt: „Jeder Kleriker muss entweder einem Diözesanverband oder einer Ordensgenossenschaft angehören. Kleriker, die keinem der genannten kirchlichen Verbände angehören, werden nicht geduldet.“
- Die unrechtmäßige Ausübung kirchlicher Amtshandlungen, kirchlicher Jurisdiktionsgewalt ist in etlichen Bestimmungen des Kirchenrechts  (vergl. u. a. Kanones 2366, 2370 lit. a. und b, 2394 CIC) mit kirchlichen Strafen belegt.

c. Das sind die Grundzüge der Jurisdiktionshierarchie der Kirche: Jeder Kleriker untersteht entweder als Ordenskleriker einem Orden und damit einem Ordensoberen und dem Ordenskapitel, die ihrerseits der Jurisdiktionsgewalt des Papstes unterstellt sind, oder er untersteht als Weltpriester dem Ortsbischof, der ebenfalls seinerseits der Jurisdiktionsgewalt des Papstes unterworfen ist.

d. Denn Christus gab die in der Kirche niedergelegte Gewalt den Aposteln allein und niemand sonst:
„Ihr aber habt mit mir in meinen Anfechtungen ausgeharrt; so vermache ich denn euch das Reich, wie mein Vater es mir vermacht hat.“ (Lukas 22, 28, 29)
„In meinem ersten Bericht, lieber Theophilus, handelte ich von allem, was Jesus von Anfang an getan hat, bis zu dem Tage seiner Aufnahme in den Himmel, nachdem er seinen auserwählten Aposteln im Heiligen Geist seine Aufträge gegeben.“ (Apostelgeschichte 1, 1 und 2)
„Darum gehet hin und machet alle Völker zu Jüngern und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie alles halten, was ich euch befohlen habe. Und sehet, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt.“ (Matthäus 28, 19 f.) – Dieser Missionsauftrag richtet sich an die Apostel, er richtet sich - ausschließlich - an die lehrende, leitende und Gnaden ausspendende Kirche, an das Hirten-, das Lehr- und das Priesteramt, er richtet sich an die Jurisdiktionshierarchie: „Wahrlich, wahrlich ich sage euch: Wer nicht durch die Türe in den Schafstall eintritt, sondern anderswo einsteigt, der ist ein Dieb und ein Räuber. Wer aber durch die Türe eintritt, der ist ein Hirt der Schafe“… „Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Ich bin die Tür zu den Schafen.“ (Johannes 10, 1,2 und 7)

Das hat aufs Herrlichste der große Papst Leo XIII. in seinem Apostolischen Rundschreiben „SATIS COGNITUM“ vom 29.6.1896 dargelegt:

„Wie schon die himmlische Wahrheit keineswegs der Willkür und dem Gutdünken jedes einzelnen Menschen ausgeliefert, sondern nach der anfänglichen Verkündigung durch Jesus Christus dem von uns erwähnten Lehrkörper eigens anvertraut wurde, so wurden auch nicht die einzelnen Christen aus dem Volk, sondern die dazu auserwählten Männer mit der göttlichen Vollmacht betraut, die Geheimnisse Gottes zu vollziehen und zu verwalten; und zudem erhielten sie die Hirten- und Regierungsgewalt. So gilt nur für die Apostel und ihre rechtmäßigen Nachfolger, was Jesus Christus mit den Worten verheißen hat: Gehet hinaus in alle Welt, predigt das Evangelium... taufet sie... tut dies zum Andenken an mich... Denen ihr die Sünden nachlasset, denen sind sie nachgelassen. Ebenfalls nur den Aposteln und ihren rechtmäßigen Nachfolgern hat er aufgetragen, die Herde zu weiden, d. h. kraft ihrer Amtsgewalt die Gesamtheit aller Christen zu leiten, die ihrerseits, wie es sich von selbst versteht, jenen untertänig und gehorsam sein müssen.“

Und Christus hat Seine Kirche samt den Aposteln dem Amt des Petrus unterstellt: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen“. (Matthäus 16, 18) Dazu weiter aus dem Apostolischen Rundschreiben „SATIS COGNITUM“:

„Nun aber ist keine menschliche Gesellschaft denkbar ohne eine oberste Regierungsgewalt. Gewiss hat also Jesus Christus seiner Kirche eine höchste Obrigkeit verliehen, der sich alle Christen im Gehorsam unterwerfen müssen. Wie daher zur Einheit der Kirche, insofern sie der Zusammenschluss der Gläubigen ist, unbedingt die Einheit im Glauben gehört, so muss auch zur Einheit der Kirche, insofern sie eine von Gott gestiftete Gesellschaft ist, nach göttlichem Recht eine Einheit in der Regierung gehören, welche die Einheit des Ganzen herstellt und gewährleistet…
   
Christus ist zweifellos König in Ewigkeit, und er fährt fort, vom Himmel aus auch unsichtbar sein Reich zu leiten und zu schützen. Da er aber ein sichtbares Reich wollte, musste er jemanden bezeichnen, um auf Erden seine Stelle zu vertreten, nachdem er selbst in den Himmel zurückgekehrt war…. Es ist zwar klar, dass Christus die Sakramente der Kirche spendet; er ist es, der tauft; er ist es, der die Sünden nachlässt; er ist der wahre Priester, der sich auf dem Altare des Kreuzes opferte und kraft dessen täglich sein Leib auf dem Altare konsekriert wird. Weil er aber nicht körperlich allen Gläubigen gegenwärtig sein kann, so hat er sich dennoch Diener erwählt, um durch deren Vermittlung die genannten Sakramente zu spenden, wie oben… gesagt wurde. Aus demselben Grunde musste er, weil er seine leibliche Gegenwart der Kirche entziehen wollte, jemanden beauftragen, der an seiner Stelle die Sorge für die ganze Kirche übernehmen sollte. Darum hat er vor der Himmelfahrt zu Petrus gesagt: "Weide meine Schafe" (hl. Thomas v. A.).
Jesus Christus hat demnach den heiligen Petrus zum obersten Lenker der Kirche bestimmt; und er ordnete an, dass dieses obrigkeitliche Amt, zum Heile aller für alle Zeiten eingesetzt, auf dessen Nachfolger übergehe, in denen somit Petrus durch seine Gewalt für immer fortleben sollte. Tatsächlich machte er jene große Verheißung nur dem heiligen Petrus, keinem andern: Du bist Petrus, der Fels, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen (Matthäus 16, 18). Zu Petrus sprach der Herr, zu ihm allein, um auf den einen die Einheit zu gründen - Ohne ein Wort vorauszuschicken, nennt er des Apostels Vater und ihn selbst mit Namen (Selig bist du, Simon, Sohn des Jonas); aber er will nicht, dass er weiterhin Simon genannt werde; er nimmt ihn schon kraft seiner Gewalt als den Seinigen für sich in Anspruch und gefällt sich darin, ihn mit dem passenden Vergleich auch Felsenmann (Petrus) zu nennen, da er auf ihn die Kirche bauen will. Aus diesen Worten folgt, dass die Kirche nach Gottes Willen und Befehl auf dem heiligen Petrus, wie das Gebäude auf seinem Fundamente, ruht…

Wie die Gewalt des heiligen Petrus im römischen Papst fortleben muss, genau so erben auch die Bischöfe als Nachfolger der Apostel die ordentliche Gewalt, so dass notwendigerweise der Episkopat zur inneren Verfassung der Kirche gehört. Wenn sie auch keine volle, allgemeine und höchste Gewalt besitzen, so sind sie doch nicht bloße Stellvertreter der römischen Päpste, denn (sie haben) eine eigene Gewalt (inne) und heißen im vollen Sinne des Wortes ordentliche Oberhirten der ihnen unterstellten Völker.
   
Da aber Petrus nur einen Nachfolger hat, die Apostel hingegen deren viele, so geziemt es sich zu untersuchen, welches nach göttlicher Anordnung die Beziehungen der Bischöfe zum Papste sind. Die erste dieser Beziehungen besteht in der klaren und unzweifelhaften Pflicht der Bischöfe, in Gemeinschaft zu stehen mit dem Nachfolger Petri. Ist dieses Band zerrissen, so löst sich das christliche Volk selbst auf und zerstreut sich, so dass es in keiner Weise einen Leib und eine Herde bilden kann. "Das Heil der Kirche ist mit der Würde des Hohenpriesters verknüpft. Besitzt dieser nicht eine außerordentliche und alle überragende Gewalt, so werden in der Kirche ebenso viele Spaltungen entstehen, als Priester da sind" (hl. Hieronymus). Daher gilt es, hier besonders folgendes zu bemerken: Nichts wurde den Aposteln unabhängig von Petrus verliehen, vieles jedoch dem Petrus eigens und unabhängig von den Aposteln…
Niemand kann Anteil haben an der Autorität, wenn er nicht mit Petrus vereint ist; es ist nämlich unsinnig zu glauben, es könne jemand in der Kirche Vorsteher sein, wenn er selber außerhalb der Kirche steht… Der Stand der Bischöfe ist aber erst dann gemäß der Anordnung Christi als mit Petrus vereinigt anzusehen, wenn er dem Petrus untersteht und ihm gehorcht; sonst zerfällt er unvermeidlich in eine lose Menge, wo Verwirrung und Unordnung herrscht.“

2. Wie also steht es um die Legitimität, um die Berechtigung der unter den Sedisvakantisten tätigen Priester, wo sie doch – entgegen der Verfassung der katholischen Kirche - von keinem Ortsbischof oder keinem sonstigem kirchlichen Oberen in dieses Amt eingesetzt worden sind?

a. Die Kirche ist die von Gott gestiftete Heilsanstalt:

Dazu Hergenröther, Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts, Freiburg i.B., 1888, S. 16, f.: „Die Kirche ist notwendig; die Teilnahme an ihr ist Bedingung der Seligkeit. Christus hat sie für alle Menschen gegründet; nach Christi ausdrücklich erklärtem Willen sollen alle getauft und damit Glieder der Kirche werden, alle von ihr belehrt, von ihr geleitet werden. Ohne den Glauben und die Lebensgemeinschaft mit Christus kein Heil: durch die Kirche aber wird der Glaube vermittelt, durch sie treten wir in die Lebensgemeinschaft mit Christus. Alle Gnade ist nach dem Sündenfall gratia Christi; seine Gnadenschätze hat Christus seiner Kirche übergeben… Durch die Kirche nur stehen wir in Verbindung mit Christus. Die Kirche ist also eine societas necessaria, in die einzutreten alle verpflichtet sind; sie ist notwendig, d.h. mit moralischer Notwendigkeit. Und darum ist sie die "allein seligmachende" ("extra ecclesiam nulla salus", Conc. Lateran. IV. c. 1).

Sie ist die von Christus gestiftete einzige Heilsanstalt, durch die wir zur Seligkeit geführt werden sollen; es gibt keine andere Kirche, die selig macht. Christus hat nicht mehrere Kirchen gestiftet, Christi Werk kann auch von den Menschen nicht verbessert, reformiert werden. Seine Kirche muss seinen Verheißungen gemäß im vollen Besitze der Wahrheit sein. Die durch Losreißung von der einen Kirche entstandenen Religionsgesellschaften können nicht als verschiedene Formen derselben Kirche betrachtet werden, da sie in wesentlichen Punkten mit ihr in Widerspruch stehen.“

b. Nach dem Wesen und der Verfassung der Kirche ist sie bis zum Ende dieser Weltzeit mit dem Lehr, dem Hirten- und dem Priesteramt, ist sie mit der Jurisdiktionshierarchie ausgerüstet:
Dazu aus der Lehre des (I.) Vatikanischen Konzils (1869/70, vierte Sitzung, 18.7.1870, Erste Dogmatische Konstitution über die Kirche Christi): „Wie er also die Apostel, die er sich aus der Welt erwählt hatte, sandte, wie er selbst vom Vater gesandt war (Joh. 20, 21), so sollten nach seinem Willen auch in seiner Kirche Hirten und Lehrer bis zur Vollendung der Weltzeit (Mt. 28, 20) sein... Was ... Christus ... im heiligen Petrus zum ewigen Heil und immerwährenden Wohl der Kirche eingesetzt hat, das muss notwendig nach seiner Anordnung in der Kirche fortdauern, die auf dem Felsen errichtet ist und bis zum Ende der Zeiten fest stehen wird.“

c. Das Weltende ist keineswegs erreicht, noch steht es unmittelbar bevor:
Erst dann, wenn das ganze Evangelium, und nicht etwa nur häretische Verstümmelungen davon, auf der ganzen Welt, und nicht nur auf einem Teil derselben, allen Völkern, und nicht nur einigen, gepredigt ist, wird diese Welt vergehen: „Alle Völker, die DU geschaffen, kommen herzu, fallen nieder vor DIR, Allmächtiger, DEINEM Namen erweisen sie Ehre: Denn DU bist groß und wirkst große Wunder: DU allein nur bist GOTT!“ (Psalm 86 (85), 9 f.); „Und es wird diese Frohbotschaft vom Reiche in der ganzen Welt allen Völkern zum Zeugnisse verkündet werden; alsdann wird das Ende kommen.“ (Matthäus 24, 14); “Allen Völkern muss zuerst die Heilsbotschaft verkündet werden.“ (Markus 13, 10); „Jesus trat hinzu, redete mit ihnen und sprach: Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet alle Völker zu Jüngern und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie alles halten, was ich euch befohlen habe. Und sehet, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt.“ (Matthäus 28, 18–20) - Die in der Heiligen Schrift angegebenen Vorzeichen des Jüngsten Tages sind bisher keineswegs vollständig eingetroffen.

d. Die Konzilskirche (des sog. II. Vat. Konzils) ist nicht die Fortsetzung der katholischen Kirche:
Jene Kirche hat auf einer ihrer obersten Versammlungen beschlossen, dass ab jetzt der Gott Allah, der keinen Sohn hat, als Gott zu gelten habe, weil doch „die Anhänger Allahs mit uns denselben Gott anbeten“, und sie hat auf einer anderen ihrer Versammlungen das allgemeine Menschenrecht ausgerufen, dass ab jetzt Jedermann sich - Gott gegenüber – darauf berufen könne, IHN, Gott und den Glauben an IHN abzulehnen. Diese Kirche kann nicht die Kirche Jesu Christi sein, weil sie die unwandelbare Lehre der heiligen Kirche und damit der Lehre Christi verhöhnt, wonach nur der gerettet ist, „der sich – auf den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist - taufen lässt und glaubt“, und wonach der im Banne ist, der ein „anderes Evangelium“ verkündet. Und Päpste, die zusammen mit den Anhängern Allahs und des Talmuds, deren jeweilige Gottheiten bekanntlich keinen Sohn haben, zum "gemeinsamen Gott" beten und die mit den versammelten Anhängern aller Religionen die Gottheiten der versammelten Anwesenden verehren, können nicht das Fundament der heiligen Kirche sein. Sie sind Päpste einer anderen Kirche, sie sind oberste Heerführer einer gegen die hl. Kirche Krieg führenden Konfliktpartei der Feinde der heiligen Kirche. - „Lasst euch von niemand mit nichts sagenden Worten verführen; denn solcher Dinge wegen kommt der Zorn Gottes über die Kinder des Ungehorsams. Werdet also nicht ihre Genossen.“ (Epheserbrief 5, 6 f.)

Die Kirche des II. Vatikanischen Konzils hat die ehedem in der katholischen Kirche geltenden Riten der Weihesakramente, die Riten des hl. Messopfers, den liturgischen Festkreis, sie hat ihr Verhältnis zu den anderen Religionen, sie hat ihr Verhältnis zur (un- oder andersgläubigen) Welt, ja, sie hat vor allem ihr Selbstverständnis neu definiert. Daher unterscheidet sie sich in Lehre, Kultus und Praxis von der vorkonziliaren katholischen Kirche. Mit den Benennungen vor- und nachkonziliare Kirche sind deshalb nicht nur sozusagen verschiedene Aggregatszustände desselben Körpers "Kirche" bezeichnet, sondern es handelt sich um einen Bruch in der Identität und im Wesen der Kirche. Die neue Konzilskirche ist daher nicht die zeitgemäße Fortsetzung der katholischen Kirche, sondern sie ist deren Widersacher. Sie hat die alte, die katholische Kirche von innen und von der Substanz her ausgesogen und (fast) vernichtet. Seitdem bestehen zwei Gebilde: die moderne Konzilskirche, sichtbar in ihren Besitzungen und in ihrer Gemeinschaft und sichtbar organisiert in ihren Ämtern und Amtsträgern, die alte katholische Kirche hingegen desorganisiert, in Gruppen und Einzelpersonen zerfallen, ihrer Jurisdiktionshierarchie und damit ihrer Sichtbarkeit vollständig beraubt.

e. Weil die Konzilskirche nicht mit der katholischen Kirche identisch ist, können die in die Konzilskirche hierarchisch eingebundenen Geistlichen nicht zugleich Diener der katholischen Kirche sein, denn sie gehören zur Konzilskirche - und nicht zur katholischen Kirche: „Es ist nämlich unsinnig zu glauben, es könne jemand in der Kirche Vorsteher sein, wenn er selber außerhalb der Kirche steht…“ (aus dem Apostolischen Rundschreiben „SATIS COGNITUM“ Papst Leos XIII. vom 29.6.1896)

Im Gefolge jenes nicht näher datierten in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkts, zu dem sich die nachkonziliare Kirche vollends manifestierte, trafen nach und nach auch die Amtsträger der einst katholischen Kirche, die ‚nur’ mitliefen und dabei das taten, was der Lehre und den Satzungen der vorkonziliaren (katholischen) Kirche zuwider war, die Folgen: Sie folgten der nachkonziliaren Kirche und deren Führern - und nicht mehr der vorkonziliaren Kirche. Sie haben die Wandlung der Kirche miterlebt und als Amtsträger mit vollzogen. Sie alle wollten das Wesen der von Gott gestifteten hl. Kirche und deren wesensgemäße Grenzen – ihre Unfähigkeit zum Irrtum, ihre Unfähigkeit zur Fehlleitung der ihr anvertrauten Herde und damit ihre substantielle Wandlungsunfähigkeit – nicht mehr (wahr-)haben:
Wenn sie nicht in Irrglauben, in Häresie fielen und damit der Exkommunikation verfielen, so gilt dennoch Kanon 2314 § 1 Nr. 3 CIC, der bestimmt: „Wer zu einer akatholischen Religionsgenossenschaft formell übertritt oder sich ihr (ohne formellen Übertritt) öffentlich anschließt, der ist damit ohne weiteres von Rechts wegen infam.“ (Die Definition der infamia iuris ist in Kanon 2293 § 2 CIC enthalten.)

Kanon 2294 § 1 S. 1 und 2 CIC bestimmt (auszugsweise): „Wer mit der infamia iuris (also von Rechts wegen mit der Infamie belegt ist) behaftet ist, ist zunächst irregulär nach Kanon 984 Nr. 5. Außerdem ist ein solcher unfähig,“ ... “Ämter oder Würden zu erlangen“ (was näher in Kanon 968 § 1 S. 2 CIC ausgeführt ist)... „oder andere kirchliche Rechte oder Dienste auszuüben.“ – Also: die sich einer akatholischen Religionsgesellschaft Anschließenden sind damit rechtlich infam, damit irregulär, sie können als Irreguläre keine rechtmäßigen Weihen empfangen. Außerdem: Die rechtlich Infamen sind von der aktiven Teilnahme (als Zelebrant) am Gottesdienst fernzuhalten (Kanon 2294 § 1 S. 3 CIC)

Zudem haben sich viele von denen, die nur mitliefen, durchaus entschieden zu erkennen gegeben: nämlich als von den Traditionalisten und vor allen von den Sedisvakantisten getrennte Brüder: Sie wollten mit den Konservativen, den Traditionalisten und vor allem mit den Sedisvakantisten, die für die alte Kirche und das intolerante vorkonziliare Papsttum standen, keine Gemeinschaft mehr pflegen – Kanon 1325 § 2 S. 3 CIC lautet demgemäß auszugsweise: „Ein Schismatiker kann jemand“ ... „werden:“ ... „dadurch, dass er sich weigert, mit den Gliedern der Kirche, die den Papst als ihr Oberhaupt anerkennen, eine Gemeinschaft zu haben.“ - und für Schismatiker gilt dasselbe wie für Häretiker: Sie verfallen der Exkommunikation (Kanon 2314 § 1 Nr. 1 CIC); den Exkommunizierten ist es verboten, die von ihnen bekleideten Ämter oder sonstige kirchliche Dienste auszuüben. (Kanon 2263 S. 3 CIC); im allgemeinen ist es allen Exkommunizierten verboten, einen kirchlichen Jurisdiktionsakt vorzunehmen. (Kanon 2264 S. 1 CIC).

f. Und wie sieht die Lage unter den Sedisvakantisten aus, unter denen, die der vorkonziliaren katholischen Kirche treu bleiben wollen?
Dieser alte römisch-katholische Glaube und diese alte römisch-katholische Kirche existiert in einzelnen Priestern und Gläubigen irgendwo resteweise im Untergrund fort, weil ohne Jurisdiktionshierarchie und damit ohne Ämter, die dort tätigen Priester daher ohne (ordentliche) kirchliche Sendung (durch einen kirchlichen Oberen), ohne missio; die Gläubigen in einzelne Gruppen verstreut oder in gänzlicher Vereinzelung. Die katholische Kirche ist nicht mehr sichtbar, sie ist weder als Gemeinschaft noch als hierarchisch geordnete Organisation sichtbar.

g. Versprengte Gläubige zum einen, die der Lehre und der Leitung und der priesterlich vermittelten Gnadenmittel bedürfen, zum anderen Priester in der Vereinzelung, denen scheinbar die Hände gebunden sind, weil ihnen die kirchliche Sendung fehlt:

h.  Was nun?
Was also, wenn in der Kirche ein nicht im voraus bedachter Notfall eintritt, der einerseits das Handeln der Kirche erfordert, die Kirche aber andererseits unter den gegebenen Umständen einen von der Kirche gesendeten, mit Jurisdiktionsgewalt der Kirche ausgerüsteten Amtsträger nicht bereitstellen kann?
Hierzu bestimmt Kanon 209 CIC: „Eine Supplierung der Jurisdiktion (die Ergänzung, also die Ersetzung der nicht vorhandenen Jurisdiktionsgewalt) im Rechtsbereich und im Gewissensbereich erfolgt durch die Kirche in den Fällen, die in diesem Kanon erwähnt werden… Ferner suppliert die Kirche, wenn ein positiver, wirklich gut begründeter Zweifel bezüglich der Jurisdiktion vorliegt.“

Das bedeutet: Die Kirche ersetzt die (fehlende ordentliche) Amtsgewalt in den Fällen, in denen einerseits unzweifelhaft keine (ordentliche) Amtsgewalt erteilt worden ist, andererseits aber triftige Gründe – „ein positiver, wirklich gut begründeter Zweifel“ - für die Annahme vorliegen, dass die Kirche insoweit Amtsgewalt verschafft hätte oder verschaffen würde, wenn sie nur die Möglichkeit im Voraus bedacht hätte, dass ein derartiger außergewöhnlicher Sachverhalt einmal zur Regelung anstehen werde und dann Akte kirchlicher Amtsgewalt nötig sein werden:

Kanon 209 CIC ist seinem Wesen nach eine Art Not-Verordnung der Kirche, um Schaden von ihr und ihren (Mit-)Gliedern abzuwenden: Die Regelung des Kanons 209 CIC, die „supplierte“, die ersetzte Jurisdiktionsgewalt wegen “wohl begründeten Vermutung mit billigenswertem, wahrscheinlichem Inhalt betreffend die Rechtslage“ ist eine Art Notbehelf eben für die Notfälle, in denen die Kirche selbst die Ausübung der Jurisdiktionsgewalt mutmaßlich billigt oder sogar fordert, andererseits die ordentlich erteilte Jurisdiktionsgewalt aber nicht bereitstellen kann, die Amtsgewalt also nicht vorhanden ist und auch nicht rechtzeitig beschafft werden kann.

Diese Ausführungen auf die derzeit gegebene Sachlage der abhanden gekommenen Jurisdiktionshierarchie der Kirche angewendet, bedeutet, dass wegen des Gemeinwohls der Kirche und der ihr angehörenden Gläubigen das priesterliche Opfer, ja die priesterliche Tätigkeit in ihrem ganzen Umfang nicht unterbunden werden darf: Die Verheißung vom Fortbestand der Kirche bis an das Ende dieser Welt enthält zugleich das strikte Gebot zur Mitwirkung am Fortbestand der Kirche. Dieses Gebot ist gerichtet an diejenigen, von deren der Fortbestand der Kirche auch abhängt: Es ist gerichtet an die Menschen, gerichtet an die Priester, die das heilige Messopfer darbringen, die opfern, segnen, belehren, es ist gerichtet an die Bischöfe, die durch die Weihespendung Priester und Bischöfe schaffen und damit die Weihesukzession in der Kirche aufrecht erhalten.

i. Die Weihesukzession würde sonst unweigerlich erlöschen: Im Laufe des Jahres 1969 wurde in der Kirche des sog. II. Vatikanums ein neuer Ritus der Priesterweihe eingeführt. Die damals vorgenommene Ritenänderung erfolgte allerdings nicht in der Weise, dass der Papst der katholische Kirche den alten Ritus der katholischen Kirche durch einen neuen Ritus der katholischen Kirche ersetzt hätte, sondern der Paul VI. der Kirche des II. Vatikanums hat den Ritus der katholischen Kirche abgeschafft und einen eigenen Ritus installiert, nämlich den Ritus der Kirche des II. Vatikanums. Er als Oberhaupt einer akatholische Gemeinschaft, die sich zu jenem Zeitpunkt bereits als nicht mit der katholischen Kirche identisch manifestiert hatte, besaß keinerlei Vollmacht, Auftrag oder Befugnis, den Ritus der Sakramentenspendung der katholischen Kirche festzulegen: Er war nicht befähigt, den Ritus der katholischen Kirche in irgendeiner Weise zu verändern, zu verbessern oder für ungültig zu erklären. Daher hat jene Gemeinschaft den selben Weg wie damals die Anglikaner nach ihrer Abspaltung von der katholischen Kirche beschritten: Jene haben die nur nach dem Ritus der katholischen Kirche wirksame Spendung des Sakramentes der Priesterweihe für deren Gemeinschaft abgeschafft und einen anderen, eigenen Ritus eingeführt, der nicht tauglich ist, die priesterliche Gewalt mitzuteilen.

Dieser äußere, durch die Verwendung einer falschen Form(el) die Ungültigkeit der Weihen bedingende Grund führt zugleich zur Unwirksamkeit der Weihen aus einem weiteren, einem inneren Grund: Den Spendern fehlt seitdem die bei der Weihespendung erforderliche „Absicht“, (das mittels der Weihespendung) „zu tun, was die (katholische) Kirche (bei der Weihespendung) tut“, weil sie mittels der Verwendung des Ritus der Kirche des II. Vatikanums eine andere, eine entgegen gesetzte  Absicht offenbaren, nämlich das mit der Weihespendung „zu tun, was die Kirche des II Vatikanums tut“: die Absicht, bei der Weihespendung den (ungültigen) Ritus der Konzilskirche – und nicht den (gültigen) der katholischen Kirche - zu vollziehen.

Papst Leo XIII. hat dazu in dem Apostolischen Siegelschreiben „APOSTOLICAE CURAE“ vom 13.9.1896 (vollständiger Abdruck: "Einsicht" 5/1985, S. 44 ff.) grundlegend ausgeführt: „Denn eine bereits weit verbreitete Meinung, die mehr als einmal bestätigt wurde durch das Tun und die dauernde Praxis der Kirche, behauptete, dass England kurz nach der Trennung (Anmerkung des Verf.: gemeint ist hier die Abspaltung der Kirche im englischen Königreich von der katholischen Kirche, beginnend mit Heinrich VIII., Elisabeth I.) vom Mittelpunkt der christlichen Einheit einen neuen Ritus der heiligen Priesterweihe eingeführt hat durch Eduard VI., und dass das wahre Sakrament der Priesterweihe, wie es von Christus eingesetzt wurde, erloschen ist, und damit auch die hierarchische Sukzession… Wenn der Ritus verändert wird mit der offenkundigen Absicht, einen andern Ritus einzuführen, der nicht von der Kirche gebilligt ist, und der verwirft, was die Kirche tut und was durch die Einsetzung durch Christus zum Wesen des Sakramentes gehört, dann ist es ganz klar, dass nicht nur die notwendige Intention fehlt für die Spendung des Sakramentes, sondern dass diese Intention im Widerspruch steht zum Sakrament, und es zerstört…“

Daher lautet die abschließende Entscheidung der Kirche: „…verkündigen und erklären Wir, daß die Weihen, die nach dem Anglikanischen Ritus gespendet worden sind, absolut nichtig und gänzlich ungültig sind… Wir ordnen an, dass dieses Schreiben mit allem, was darin enthalten ist, zu keiner Zeit angefochten oder ihm widersprochen werden darf…“ (Papst Leo XIII. in dem Apostolischen Siegelschreiben „APOSTOLICAE CURAE“ vom 13.9.1896)

Dazu H.H. Pfr. Graus in "Einsicht" 4/1981 S. 288: „Seit der Zeit, da der Ritus der sog. neuen Priesterweihe angewandt wird (das ist seit 1969), werden keine katholischen Priester mehr geweiht.“

Und das gleiche gilt betreffend die Bischofsweihe: Auch bezüglich der Form(el) der Bischofsweihe hat nämlich das neue Ordinale der Konzilskirche unter Paul VI.: "De ordinatione Diaconi, Presbyteri et Episcopi, ed. Typica, Vatikan 1968", ganz neue Fakten geschaffen: Der Ritus dieses Weihesakraments wurde verändert – und ist daher unwirksam.  Und: Bischöfe die die Bischofsweihe wegen Verwendung einer falschen Form(el) im Weiheritus nicht wirksam empfangen konnten und die daher selbst die Bischofsweihe nicht wirksam empfangen haben, können weder Priester noch Bischöfe generieren, sie können eben nicht zur Aufrechterhaltung der Weihesukzession beitragen.
Also müssen Priester in Erfüllung des strikten Gebots zur Mitwirkung am Fortbestand der Kirche bis zum Jüngsten Tag in der gegebenen Lage ohne die grundsätzlich notwendige ordentliche Sendung der Kleriker eben im Rahmen der ihnen von der Kirche verliehenen außerordentlichen Notjurisdiktion handeln.

j. Fazit: Es handeln die Priester, die das Priestertum durch ihr Handeln aufrecht erhalten, grundsätzlich befugt und berechtigt im Sinne des Kirchenrechts aufgrund „supplierter“, ersetzter Jurisdiktionsgewalt i. S. d. Kanon 209 CIC: „Den Priestern aber, den Leviten, wird nie ein Mann vor meinem Angesichte fehlen, der Brandopfer darbringt und Speiseopfer lässt in Rauch aufgehen und allzeit Schlachtopfer bereitet.“ (Jeremias 33, 18) Und: Handeln jene rechtmäßig, so ist auch die Teilnahme der Laien an den Kulthandlungen dieser zwar ohne ordentliche kirchliche Sendung, aber aufgrund von der Kirche ersetzter Jurisdiktionsgewalt tätigen Priester rechtmäßig und erlaubt.

k. Allerdings: Die Erscheinung des ohne ordentliche kirchliche Sendung handelnden Priesters ist irgendwo zwischen dem Bild des guten Samariters und dem des klugen Verwalters angesiedelt, jenes Verwalters, der gerade nicht klug, sondern bloß eigensüchtig-listig handelt, weil er die Rückkehr seines Herrn partout nicht in sein eigenmächtiges Kalkül einbezieht. Dort, wo die kirchliche Hierarchie zerschlagen ist, wo die Katholizität abhanden gekommen ist, besteht eben die Gefahr des Gutdünkens nach Chorherrenart, des Eigensinns, des Wildwuchses, die Gefahr der Aus- und Abgrenzung, der Zersplitterung, des lethargischen Akzeptierens der Verhältnisse, ja sogar die des sich mit der Situation der hierarchielosen, resteweise im Untergrund dahinvegetierenden Kirche wohnlichen Einrichtens, die Gefahr der außerordentlichen Pflichtenvernachlässigung, die Gefahr der Untätigkeit, die Gefahr des Abgleitens in Häresie, Sektierertum und Glaubensverlust.
Fragen, die es früher in der hierarchisch geordneten Kirche nicht gab, tun sich mittlerweile auf:
-    Ist derjenige, der da erscheint und von sich behauptet, Priester zu sein, tatsächlich Priester? Hat ein tauglicher Weihespender dessen Weihe vollzogen?
-    Und zwar an einem tauglichen Weihekandidaten?
-    Wurde die Weihe nicht nur genau nach dem Ritus der hl. Kirche, sondern auch unter Beachtung der Prüfungskriterien des Kirchenrechts für die Vornahme oder ggf. die Verweigerung oder das Hinausschieben der Weihe vollzogen - war also die Weihe nach dem Kirchenrecht erlaubt gemäß den Kanones 948 ff. CIC? Zu letzterem Problem verweise ich auf die Ausführungen von F. A. Cekada, USA, "Das Problem von schlecht ausgebildetem Klerus in der traditionalistischen Bewegung", in Deutsch veröffentlicht im Internet, "Arbeitskreis Katholischer Glaube", Ende 2013.
-    Ist derjenige, der da erscheint und von sich behauptet, Priester der hl. Kirche zu sein, tatsächlich Priester der hl. Kirche? Oder schweigt er sich deshalb so beredt zum Zustand der hl. Kirche aus, weil er von jenen "frommen Brüdern" geblendet ist? Jene "frommen Brüder", die sich selbst genug sind, weil sie einerseits klar den derzeit gewählten Präsidenten des Vatikanstaates als Papst der katholischen Kirche anerkennen und genau dadurch dokumentieren, dass sie die Unfähigkeit der hl. Kirche zum Irrtum in Glaubens- und Sittenfragen und damit das Wesen der hl. Kirche grundlegend in Abrede stellen. Sie pfeifen auf die Lehre der heiligen Kirche, sie gilt ihnen offensichtlich als hohle Phrase, als stroherner Brief: Das Dekret des (I.) Vatikanischen Konzils (1869/70), vierte Sitzung, 18.7.1870, Erste Dogmatische Konstitution über die Kirche Christi, bestimmt: „Wer also sagt, der Römische Papst habe nur das Amt einer Aufsicht oder Leitung und nicht die volle und oberste Gewalt der Rechtsbefugnis über die Kirche – und zwar nicht nur in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in dem, was zur Ordnung und Regierung der über den Erdkreis verbreiteten Kirche gehört..., der sei ausgeschlossen.“ – Weil diese frommen Brüder jene "Päpste der Apostasie" als Päpste der katholischen Kirche anerkennen, müssen sie, wenn sie sich katholisch wähnen, jenen "Päpsten" folglich Gehorsam leisten, und zwar „nicht nur in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in dem, was zur Ordnung und Regierung der über den Erdkreis verbreiteten Kirche gehört.“ Weil diese Anhänger der Konzilskirche zwar den Papst der Konzilskirche als Papst der katholischen Kirche und damit als ihren Papst anerkennen, ihm aber den deswegen schuldigen Gehorsam verweigern, und zwar „nicht nur in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in dem, was zur Ordnung und Regierung der über den Erdkreis verbreiteten Kirche gehört“, sind sie weder konzilskatholisch, geschweige denn katholisch. Wie ein eiskalter, alles lähmender Nebel haben sie sich überall über den katholischen Widerstand gegen die Apostasie gelegt – um genau diesen Widerstand abzufangen, zu paralysieren und zu neutralisieren: Sie betätigen sich als überaus wirksame Helfers-Helfer der Apostasie. Sie gleichen Irrlichtern, die die Frommen abseits führen und die die Frommen mit ihrer Frömmigkeit aus der katholischen Kirche geradewegs herausführen in ihren eigenen Zirkel. Sie sind sich selbst "Päpste" und "Kirche" genug und haben ihre eigene Sekte im Dunstkreis der Konzilskirche aufgebaut
-    und deswegen wollen sie keinerlei Gemeinschaft mit den versprengten Resten der katholischen Kirche, den gräulich irrenden Sedisvakantisten haben.

Nichts an dieser Situation ist gewöhnlich, nichts ist selbstverständlich, nichts ist unproblematisch, nichts ist in der rechten kirchlichen Ordnung! Aber vor allem: Nichts gibt Hoffnung auf eine Besserung der Verhältnisse; nichts gibt Aussicht auf eine Wiederherstellung der Hierarchie der heiligen Kirche – wäre da nicht die Tatsache, dass es sich bei dieser Institution um keine geringere als die der heilige Kirche handelt, die von den "Pforten der Hölle" nicht überwunden werden wird!
 
(Die Fortsetzung dieser Ausarbeitung folgt)

 
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