Ein Briefwechsel
Schreiben von Frau L.K. aus D. an die Redaktion der EINSICHT
den 29.11.94
Sehr geehrter Herr Dr. Heller,
im Zusammenhang mit Ihren Zweifeln an Bischof Labories Weihen wurde ich
darauf aufmerksam gemacht, daß Sie bereits 1984 in Ihrer Zeitschrift
EINSICHT die Gültigkeit der Bischofsweihe von Exzellenz Dr. Storck
angezweifelt hätten. Da Sie nun den von Bischof Storck geweihten P.
Eugen Rissling in Ihrer Kapelle zelebrieren lassen, sind Sie
offensichtlich zu einer anderen Erkenntnis gelangt.
Bitte überlegen Sie doch nochmals, ob Sie, falls noch nicht geschehen,
lt. Katechismus 8. Gebot nicht dazu verpflichtet wären, den
verbreiteten Irrtum durch eine entsprechende Wiedergutmachung in Ihrer
Zeitschrift EINSICHT in Ordnung zu bringen.
Falls dies aber in einer früheren Nummer schon geschehen ist, wäre ich
Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese Nummer zusenden könnten, damit ich
mithelfen kann, diesen Vorwürfen ein Ende zu ma-chen.
Mit freundlichen Grüßen
(gez.:) L. K.
***
Antwort der Redaktion
Sehr verehrte Frau K.,
da ich auch schon Anfragen von anderer Seite erhalten habe, in denen
ähnliche Vorwürfe erhoben werden wie von Ihnen, erlaube ich mir, Ihren
Brief öffentlich zu beantworten. Zugleich hoffe ich, durch diese
(öffentliche) Stellungnahme auch die sonstigen zahlreichen
verleumderischen Attacken zum Verstummen zu bringen.
Aus diesem Grunde übergehe ich Ihre Unterstellung, ich hätte mich einer
Verletzung des 8. Gebotes schuldig gemacht - eine Behauptung, die Sie
ungeprüft auf die Aussage dritter stützen, und die normalerweise die
Form eines Briefwechsels unmöglich gemacht hätte.
Zunächst möchte ich richtigstellen, daß ich keine Kapelle betreibe und
auch keinen Priester anstelle. Der betreffende Gottesdienstraum, in dem
seit letzten Jahres der von dem verstorbenen Bischof Dr. Storck
geweihte H.H. Kaplan Rissling die hl. Messe feiert, wird vom
Freundeskreis des Convents Pius VI. unterhalten, in dem ich lediglich
Mitglied bin.
Nun zu Ihrer eigentlichen Anfrage bzw. zu Ihrem Appell, die mir von Ihnen unterstellten Aussagen zu widerrufen.
Viele mit Ihnen sollten einmal zur Kenntnis nehmen, daß der Münchner
Kreis anfangs H.H. Storcks Priesterweihe nach Kräften gefördert und ihn
selbst nicht nur finanziell unterstützt, sondern ihm auch eine Kapelle
eingerichtet hat. Es trägt vielleicht auch zur Gesamtbeurteilung der
später an Mgr. Storck erfolgten Kritik bei, wenn man weiß, daß wir H.H.
Kaplan Storck auch gegen eine ganze Reihe von Vorwürfen nicht nur im
privaten Gespräch, sondern auch öffentlich verteidigt haben. Als
nämlich von mehreren Seiten - wahrscheinlich auch von einem Priester -
gezielt das Gerücht verbreitet wurde, Storcks Priesterweihe durch S.E.
Bischof Blasius Kurz OFM sei ungültig, haben wir dazu in der EINSICHT
Stellung bezogen (vgl. 10. Jahrgang, Nr. 2, vom Juni 1980, S. 70 f.),
und zwar zu einem Zeitpunkt, als sich Kaplan Dr. Storck schon von uns
zurückgezogen und sich Econe angeschlossen hatte.
Ich habe nie behauptet, H.H. Dr. Storck sei ungültig zum Bischof
geweiht worden! Meine Vorbehalte gegen seine Konsekration, die ich in
der EINSICHT fixiert habe, betreffen die Erlaubtheit dieser Weihe (vgl.
EINSICHT 14. Jahrgang, Nr. 2 vom Juni 1984, S. 41; mit Ergänzungen,
Korrekturen und Klarstellungen in Nr. 3 vom August 84, S. 70 ff., S. 74
ff. und S. 77; Nr. 4 vom Oktober 84, S. 118 — in die Debatte um das
Problem der Erlaubtheit hatte sich auch Herr Eisele zugunsten von Mgr.
Storck eingeschaltet). Es gibt also übrhaupt keinen Grund, eine Aussage
zu widerrufen, die ich nie gemacht habe!
An der Verbreitung des Gerüchtes, ich hätte die von Ihnen unterstellte
Behauptung gemacht, ist allerdings Mgr. Storck selbst nicht ganz
unschuldig, der sich dabei wohl auf eine Vermutung dritter stützte. Um
die Richtigkeit meiner Behauptungen zu überprüfen, fordere ich Sie
deshalb auf, die angegebenen Quellen zu studieren - falls Ihnen die
betreffenden Hefte der EINSICHT nicht zugänglich sein sollten, bin ich
gerne bereit, Ihnen Kopien zu überlassen.
Wenn nötig, wurden verschiedene Aussagen modifiziert und öffentlich
korrigiert (vgl. a.a.O). Allerdings wurden meine Haupt-Bedenken durch
eine öffentliche Erklärung von Bischof Storck vom Sommer 1984 nicht
ausgeräumt. In einem Gespräch, das mir Mgr. Storck einige Monate vor
seinem Tod gewährte, in dem es primär um die Abklärung einer erneuten
Zusammenarbeit ging, konnte zumindest einer der früher erhobenen
Kritikpunkte geklärt und ausgeräumt werden.
Wenn jemand noch Zweifel an meiner Darstellung haben sollte, so darf
ich darauf verweisen, daß in der EINSICHT sowohl die Priesterweihe von
H.H. Kaplan Rissling (1989) als auch die Weihen der anderen
Seminaristen Mamodée, Baird und Krier angezeigt wurden. (Über
letztere wurde sogar ausführlich berichtet.) Die Anerkennung dieser
Weihen als gültig setzt voraus, daß auch der Ordinator - im
vorliegenden Fall: Bischof Storck - als gültig geweihter Bischof
anerkannt wird.
(N.b. was halten Sie davon, wenn Sie im Zusammenhang mit der erbetenen
Klärung nun Ihrerseits versuchen würden, Ihren 'Gewährsleuten' nahe zu
legen, daß die Probleme mit Abbé Cloquell ganz einfach zu lösen sind:
er müßte nur öffentlich beweisen, daß er eine gültige Weihe erhalten
hat und daß er Mitglied der katholischen Kirche ist.)
In der Hoffnung, mit dieser Darstellung das oben angesprochene Problem geklärt zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
E. Heller |