54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Dokumente S.E. Ngr. Pierre Martin Ngô-din-Thuc, Erzbischof von Bulla Reggia, vormals Erzbischof von Hué, Südvietnam,


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Bischofsweihen


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
'Exkommunikation' von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc durch 'Kardinal' Ratzinger


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Seelsorger und Patriot


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Offener Brief an H.H. Prof. Dr. August Groß


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Das Problem der Bischofsweihe


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
S. E. Mgr. Blasius Sigebald Kurz 0.F.M.


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Der selige Papst Gregor X.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
BRIEF AN DIE BRUDERSCHAFT ST. PIUS X.


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Bulle »Cum ex Apostolatus officio«


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHEN, NACHRICHEN


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
Der selige Oliver Plunket


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
Entstehung und Entwicklung der Priesterunion Trento


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Econe ante portas - notwendige Klarstellungen


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Offener Brief an Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Leserbrief Zum Problem, ob eine Bischofsweihe per saltum erfolgen darf


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
DIE BISCHOFSWEIHE VON P. MARTÍN DÁVILA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
DER HL. DON BOSCO


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
ERKLÄRUNG S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
WEIHEURKUNDE VON HERFORD


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Wer ist der Schwert-Bischof Nikolaus Schneider?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
DAS UTRECHTER SCHISMA UND DER ALTKATHOLIZISMUS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
Der hl. Anton-Maria Claret y Clara


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Anfrage an H.H. Abbé Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
DER HL. THOMAS BECKET


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
BISCHOFSWEIHE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Georg Schmitz / Villingen


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Sukzessionsliste von Bischof Werner Schneider / Köln


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
DER HEILIGE AMBROSIUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Über Karl Thomas Maria Hirn


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER HEILIGE FRANZ VON SALES


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Die Papstwahl von 1903


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Nachruf auf Herrn Jean André Perlant


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Sukzessionsliste von Jean Laborie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
DER HL. HILARIUS


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
Ein Briefwechsel


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
ARCHBISHOP NGO-DINH-THUC MARTYR FOR THE FAITH


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUR AKTUELLEN SITUATION - ANTWORT AN EINEN RATLOSEN KATHOLIKEN -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
D E C L A R A T I O


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
ANMERKUNGEN ZUR THEOLOGIE VON H.H. P. GROSS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
LESERBRIEF


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
DIE ENZYKLIKA QUANTA CURA PIUS IX. UND DAS PRINZIP DER RELIGIONSFREIHEIT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
Die anderen Religionen achten und das, was gut an ihnen ist?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
ZUR PERSON VON MGR. MARCEL LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
KYRIE ELEISON!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
IMMER NOCH TOTGESCHWIEGEN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER HEILIGE TURIBIUS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
ZUM TODE VON HERRN DR. HUGO MARIA KELLNER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
REV.FR. MCKENNA ZUM BISCHOF GEWEIHT


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
EINIGES ZUM NACHDENKEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
BESONDERE VOLLMACHTEN VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
WIEDERVEREINIGUNGSVERSUCHE BIS ZUM PONTIFIKAT PIUS XII.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
BULLE APOSTOLICAE CURAE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
SEELSORGE IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
FORMEN, WIE DAS KIRCHLICHE RECHT ANZUWENDEN IST.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
BISCHOFSWEIHE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
DER GESALBTE ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
BISCHOFSWEIHEN VON BRAVO, MARTINEZ, VEZELIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
ECONES WARNUNG AN TRADITIONALISTISCHE KATHOLIKEN BETREFFS FALSCHER HIRTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ERZBISCHOF NGO DINH THUC 'EXKOMMUNIZIERT'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
ÜBER DEN KATHOLISCHEN WIDERSTAND


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BISCHOFSWEIHE, PRIESTERWEIHE- Curriculum Schäfer


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
OFFENER BRIEF AN MIT-CHRISTEN - AUS USA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
EINE SEITE ÜBER DIE KIRCHE VIETNAMS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
BISCHOFSWEIHE S.E. MGR. BENIGNO BRAVO UND MGR. ROBERTO MARTINEZ


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
ZIRKULAR 1/82 DES BISCHOFS CORTÉS-BRIEF CARMONA


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ECONES WARNUNG .../M. LEFEBVRE ALS PROPHET


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
WO STEHEN WIR?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
BRIEF AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
30. JAHRESTAG DER VERKÜNDIGUNG DES DOGMAS VON DER LEIBLICHEN AUFNAHME DER GOTTESMUTTER IN DEN HIMMEL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
IST DIE KIRCHE NOCH KATHOLISCH ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE BEKEHRUNG EINES SCHISMATIKERS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
IN MEMORIAM PIUS XII. (1876-1958)


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
FRIEDLICHE KOEXISTENZ ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DAS AKTIONSPROGRAMM VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KIRCHENZERSTÖRER - EINST UND HEUTE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
GEGENWART DER KIRCHE IN DER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
LEFEBVRE IN ESSEN - ECONE


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Aufruf zum Gebet


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DOKUMENTE SR. EXZELLENZ MSGR. DR. PETRUS MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
STELLUNGNAHME ZU DEN WEIHEN VON PALMAR


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
SO FIEL ENGLAND VOM WAHREN, KATHOLISCHEN GLAUBEN AB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
VORLÄUFIGE NOTIZEN ÜBER DIE ALLERNÄCHSTE ZUKUNFT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
DIE KONZELEBRATION


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
SIND DIE NEUEN HOCHGEBETE ANNEHMBAR?


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Das Tohuwabohu des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Der hl. Ambrosius


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Der heilige Karl Borromäus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Zum Tode von Bischof Blasius Sigebald Kurz OFM


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DER HL. BONIFATIUS - ZUM FEST AM 5. JUNI


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Der Präzedenzfall Talleyrand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Dokumente zum Fall Williamson


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Papst Pius VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
Inhaltsverzeichnis


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. c-d Der wahre Kern der ‚Intentionsfrage’:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 9- 13. a-b Ist das Kirchenvolk in der Konzilskirche erhalten?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B.7. b - 9. Die richtige Schlußfolgerung


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Zum Beginn des neuen Jahrganges 2011


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Gott ist die Liebe


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Über die Wiederherstellung der heiligen Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
9. Oktober 2012 – ein beklemmender Jahrestag


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
30 Jahre Sedisvakanz-Erklärung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
In memoriam H.H. Pfr. Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Die heilsnotwendige Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Auf der Suche nach der verlorenen Hoffnung! Die Sichtbarkeit der Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Der Verrat am Christentum – Islam und Vatikanum II


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2018
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2018
Selig sind, die nicht sehen und doch glauben


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2020
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2023
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche – ein perpetum mobile ? der Fall Ramolla -


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Aufruf zur Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2024
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
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Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
DECLARATIO


Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968
 
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968

von
Rev. Anthony Cekada
übers. Von Martin Möller

Behalte die Hülle, entferne den Inhalt. W I. Lenin

Bereits in den I 960er Jahren machten sich viele Katholiken Sorgen um die Gültigkeit der Sakramente. Wichtiges Datum ist die Herausgabe des Buches "Die Gültigkeit der Messe - in Frage gestellt" von Patrick Henry Omlor, ein Werk, welches bereits vor der Promulgation des Novus Ordo den bislang dünnen traditionalistischen Widerstand galvanisierte.

Als die modernistischen Reformer die weiteren sakramentalen Riten, Firmung, Buße, Krankensalbung "renovierten" stellten die Traditionalisten die Gültigkeit dieser Sakramente infrage und suchten Priester auf, die die traditionelle Messe und die alten Riten anboten.

Das Weihesakrament war das einzige Sakrament, um das sich die Traditionalisten nicht viel kümmerten. Nur wenige Laien hatten je eine Priesterweihe gesehen und sie wußten nicht, was die Gültigkeit dieses Sakramentes ausmacht. Ob die liturgischen Veränderungen die Gültigkeit der Weihe beeinflußte war ein unerforschtes Thema.

Mir begegnete das Thema zuerst zufällig während meines ersten Jahres (1975-76) am Seminar der FSSPX (d.i. die Priesterbruderschaft Pius. X.) im schweizerischen Ecône. Ich fragte Erzbischof Lefebvre, ob einige konservativ gesinnte befreundete Priester mit der FSSPX zusammen arbeiten könnten. Er sagte mir, ja, im Prinzip, doch müßten sie bedingungsweise nachgeweiht werden, denn Paul VI. hätte den Weiheritus geändert. Dies Veränderungen machten den Weiheritus zweifelhaft. Die Veränderungen im Ritus der Bischofsordination hingegen gingen so weit, daß dieser Ritus mit Sicherheit ungültig sei.

Trotz der erheblichen Bedeutung der Frage, wurde das Problem lediglich von wenigen Autoren untersucht, 1) auch nach dem sich die lateinische Messe weit verbreitet hatte. In zunehmendem Maße wurde diese Messe auch von Priestern angeboten, die von Bischöfen geweiht worden waren, die im reformierten Ritus zum Bischof geweiht worden waren. Wenn ein Bischof ungültig geweiht ist, dann sind auch die Sakramente eines Priesters ungültig, welcher von diesem Bischof geweiht worden ist.

Nachdem Benedikt XVI. Im Jahre 2005 gewählt worden war, wurde das Thema wieder aktuell, da er am 25. Mai 1977 im reformierten Ritus zum Bischof geweiht worden war. War Ratzinger, unabhängig von der Frage nach der Sedisvakanz des Heiligen Stuhles, überhaupt ein Bischof?

Im Sommer 2005, d.h. unmittelbar nach der Wahl Ratzingers, veröffentlichte der französische traditionalistische Verlag Editions Sait-Remi den ersten Band von Rore Sanctifica, 2) ein Dossier von Dokumentationen und Kommentaren über den Ritus der Bischofsweihe von Paul VI. Auf dem Einband prangten Bilder von Ratzinger und Bernard Fellay, dem Oberen der FSSPX und das Buch kam zu dem Ergebnis, daß der Neue Ritus ungültig sei. 3)

Dieses Buch weckte die Aufmerksamkeit der FSSPX-Oberen in Europa, die bereits in Verhandlungen mit „Benedikt XVI." eingetreten waren, um einen Sonderstatus in der Kirche des II. Vatikanums zu ergattern. Wie könnte die FSSPX die Traditionalisten einem Papst zuführen, der noch nicht einmal Bischof ist? (...)

In seinem Angelus-Artikel (erschienen in Nr. 12/05 und 01/06) argumentierte P. Pierre-Marie daß der Ritus der Bischofsweihe von Paul VI. gültig ist, da er Gebete verwendet, die a) bei antiken ostkirchlichen Weihen verwendet worden sind oder die (b) sonst in der alten Kirche verwendet worden sind.

Beachten Sie: Eben dieselben beiden Behauptungen hat Paul VI. aufgestellt, als er 1968 den Weiheritus änderte, und beide waren nachweislich falsch. Es ist haarsträubend, daß die Oberen der FSSPX diese widerlegten Argumente heranziehen um kenntnislose Laien in die Irre zu führen. Zur Unterstützung seiner Argumente brachte P. Pierre-Marie mehrere Tabellen mit einer Synopse lateinsicher Texte. Diese Übersicht werden wir im
Anhang diskutieren.  (...)

1. Welche Prinzipien verwendet die katholische Theologie, um zu ermitteln, ob ein sakramentaler Ritus gültig oder ungültig ist?
2. Wie werden diese Prinzipien auf den neuen Ritus der Bischofsweihe angewendet? (...)

I. Anzuwendende Prinzipien


Vor allem für die lesenden Laien, hier kurz die Prinzipien, nach denen entscheiden wird, ob eine sakramentale Form gültig ist oder nicht. Diese Prinzipien sind leicht zu verstehen.

a. Was ist eine sakramentale Form?

Im Katechismusunterricht haben wir die Definition des Sakraments gelernt: Ein von Christus eingesetztes gnadenspendendes äußeres Zeichen.

Ein äußerliches Zeichen: Das ist, was wir bei der Sakramentenspendung sehen und hören. Der Priester gießt Wasser über das Baby und spricht eine Formel. Die katholische Theologie lehrt, daß dieses äußere Zeichen aus zwei Elementen besteht, die zusammenwirken: Die Materie, das ist der in Anwendung gebrachte materielle Gegenstand, z. B: das Wasser bei der Taufe, und die Form, das sind die gesprochenen Worte, die das Sakrament eigentlich bewirken, z.B.: Ich taufe Dich ... etc. Jeder sakramentale Ritus, unabhängig davon, wie viele weitere Gebete und Zeremonien dabei sind, beinhaltetet zumindest einen Satz, den jeder katholische Theologe oder kirchliche Obrigkeit als essentielle sakramentale Form betrachten.

b. Weglassen der Form

Alle Katholiken kennen zumindest eine essentielle sakramentale Form: "Ich taufe dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes." Wenn der vollständige Taufritus mit allen Gebeten praktiziert wird, dieser Satz aber fehlt, während er das Wasser gießt, dann ist das Sakrament ungültig, d.h. das Kind ist gar nicht getauft und die von Christus versprochene Gnade wurde nicht übertragen.

c. Änderungen bei der Form

Nun taucht eine weitere Frage auf: was, wenn die Form verändert wird? Beeinflußt das die Gültigkeit? Die Antwort hängt davon ab, ob von dieser Änderung auch die Bedeutung beeinflußt wird. Theologen unterscheiden zwischen zwei Arten der Änderung:

 (1) Substantiell (d.h. das Sakrament wird ungültig)

Diese tritt ein, „wenn die Bedeutung der Form beschädigt wird ... wenn die Worte eine Bedeutung bekommen, die nicht von der Kirche intendiert ist.“ 4) Oder „wenn die Form verändert wird in einer Weise, daß die von Christus gewollte Bedeutung nicht mehr vollständig ist, bzw. nicht mehr kongruent ausgedrückt wird.“ 5) Eine substantielle Änderung der sakramentalen Form ergibt sich durch Hinzufügen, Weglassen, Verderbnis, Umstellen oder Auswechseln von Worten in der Form, oder Unterbrechungen in sinnverändernder Weise. 6)

Hier zwei Beispiele:
a) Auswechseln von Worten: Ein modernistischer Priester sagt "Ich taufe dich im Namen der Mutter, des Sohnes und des Heiligen Geistes." Er hat ein Wort ausgewechselt, welches die Bedeutung eines der essentiellen Elemente der Form verändert: Vater. Die Taufe ist ungültig, das Kind ist nicht getauft. 7)

b) Weglassen von Worten: Ein nervöser junge Priester sagt "Ich taufe im Namen des Vaters, Sohnes und des Heiligen Geistes." Er läßt das Wort dich aus. Oder er läßt das Wort taufe aus. Da die sakramentale Form ausdrücken muß, wer das Sakrament empfängt, oder was die sakramentale Handlung denn ist, ändert das Fortlassen des Wortes „dich“ oder „taufe“ die Bedeutung und macht das Sakrament ungültig." 8)

 (2) Akzidentiell (Bedeutung bleibt gleich, so die Gültigkeit)

Hier handelt es sich um eine Änderung, die die substantielle Bedeutung nicht verändert. 9)


Die Unterscheidung von substantieller und akzidentieller Änderung ist ein Schlüsselkonzept bei der Untersuchung der Gültigkeit der 1968er Form der Bischofsweihe. Wenn die neue Form eine substantielle Änderung in der Bedeutung
konstituiert, dann ist sie ungültig.

d. Benutzung der Form eines östlichen Ritus
Die Formen der Ost-Riten der Katholischen Kirche unterscheiden sich bei der Benutzung bestimmter Worte oft erheblich vom Lateinischen Ritus. Doch die substantielle Bedeutung bleibt stets dieselbe.

Ein Beispiel: Der ukrainische Ritus benutzt folgende Worte für die Taufe: „Der Diener Gottes ist getauft im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“ 10)

Hier ist jedes Konzept enthalten, von dem Theologen sagen, daß es in der gültigen Form der Taufe enthalten sein muß. Der Priester (zumindest implizit), der Akt der Taufe, der Empfänger, die Einheit der göttlichen Essenz und die Personen der Trinität mit jeweiligem Namen. 11)

Bei den östlichen Schismatikern hat die Kirche die Gebete und Zeremonien der sakramentalen Riten geprüft um sicherzustellen, daß sie frei von doktrinellem Irrtum sind und alles enthalten, was das Sakrament aufweisen muß. Wenn also ein Bischof oder Priester ein Sakrament spendet, und dabei ein ostkirchliches Buch benutzt, dann kann man sicher sein, daß das Sakrament gültig ist.

Dieses Prinzip wird in den Diskussionen eine Rolle spielen, denn P. Pierre- Marie gründet seine Argumentation für die Gültigkeit des neuen Ritus auf Elemente, die vermeintlich gemeinsam sind dem Ost-Ritus und der neuen Form von Paul VI. Es war eben diese Behauptung Franz Schmidbergers, die neue Form wäre "Ost-Ritus", die Mgr. Lefebvre dazu führte, seine ursprüngliche Position, die neue Form der Bischofsweihe sei ungültig, aufzugeben. 12)
e. Anforderungen an die Form beim Weiheritus

Was ist das Besondere am neuen Weiheritus? Was müssen die Worte aussagen, die die Weihe bewirken? Pius XII. hat in seiner apostolischen Konstitution Sacramentum Ordinis die Prinzipien formuliert, wenn er erklärte, daß die Weihe „den Effekt der Sakramente, also den Weihegrad und die Gnade des Heiligen Geistes unmißverständlich bezeichnen muß.“ 13) Zu beachten die beiden Elemente die "univocally" (d.h. unmißverständlich) ausgedrückt werden müssen: Die jeweilige Weiheordnung (Diakon, Priester, Bischof) und die Gnade des Heiligen Geistes. Deshalb müssen wir uns vergewissern, ob die neue Form bei der Formulierung beider Effekte tatsächlich
°unmißverständlich“ ist.

f. Besonderheiten der Bischofsweihe

In demselben Dokument, das die Grundprinzipien formulierte, erklärte Pius XII., daß die folgenden Worte, enthalten in der Einleitung des Ritus der Bischofsweihe, wo die essentielle Form des Sakramentes so aussieht:
"Vollende in deinem Priester die Fülle Deines Dienstes, und geziert mit der Kleidung aller Ehre, heilige ihn mit dem Tau der himmlischen Ölung.“ 14)

Dies Form bezeichnet eindeutig den sakramentalen Zweck wie folgt:

1. "Die Fülle Deines Dienstes", "Kleidung aller Ehre" = Kraft des Bischofsamtes
2. "Tau der himmlischen Ölung" = Gnade des Heiligen Geistes

Die Frage ist, ob die neue Form dasselbe leistet.

II. Herkunft des neuen Ritus

Im Jahre 1964 vertraute Paul VI. einer neuen Vatikanabteilung namens "Consilium" die Implementierung der liturgischen Änderungen an, die das °2. Vatikanum" erarbeitet hatte. Zu dieser Abteilung gehörten einige hundert Kleriker, aufgeteilt je nach Qualifikation in 39 "Studiengruppen". Der Sekretär von Consilium und ihr tatsächlicher Direktor war P. Annibale Bugnini, ein liturgischer Modernist und vermeintlicher Freimaurer, der die Konstitution über die Heilige Liturgie des Konzils verfaßt hatte. Studiengruppe 20 hatte die Aufgabe, die Weiheriten zu "reformieren". Sie wurde geleitet von dem Benediktinermönch Dom Bernard Botte (1893 - 1980), seines Zeichens Spezialist in orientalischen liturgischen Sprachen und ein weiterer liturgischer Modernist.

Seine berühmteste akademische Leistung war eine neue wissenschaftliche Ausgabe von "Apostolische Traditionen des Hl. Hippolytus", einer Sammlung antiker christlicher liturgischer Texte. 15) Aus einem dieser Texte wurde dann das Eucharistische Hochgebet II der sog. NOM-Messe. Fortgelassen wurden allerdings die Erwähnungen des Teufels, der Hölle, der Erlösung lediglich der wahren Gläubigen, und der opfernde Priester.

Dom Botte schlug vor, daß ein weiterer Text dieser Sammlung in den Ritus der Bischofsweihe eingeführt werden solle, um die tradierte Einleitung zu ersetzen. Die alte Einleitung, sagte er, wiese "nur geringen doktrinellen Gehalt" auf, wäre "fast exklusiv auf die liturgische Rolle des Bischofs orientiert", wäre eine "schlecht balancierte hybride Formel.“ 16) Es bedürfe einer Gestaltung, welche die Theologie des 2. Vatikanums besser ausdrücke. Das Gebet der Bischofsweihe des Hippolytus, so Dom Botte, hätte in einer "entwickelteren" Version in den syrischen und koptischen östlichen Riten überlebt. Im Römischen Ritus verwendet, "würde es eine einheitliche Perspektive auf das Bischofsamt zwischen Ost und West bestätigen", d.h. die östlichen Schismatiker begeistern, die diese Riten ebenfalls benutzen. "Dies war ein ökumenisches Argument. Das war entscheidend.“ 17) Auf diese Weise wurde Bottes Text, fast wörtlich entnommen aus seinem Buch von 1963, die neue Einleitung der Bischofsweihe als Paul VI. den Text im Juni 1968 promulgierte. 18)

III. Die Form bei Paul VI.


Paul VI. schuf folgende Passage in der Einleitung als neue Form der Bischofsweihe:
"Gieße nun über diesen Auserwählten die Macht, die von Dir kommt, den regierenden Geist, den Du Deinem geliebten Sohn Jesus Christus gabst, den Er den Heiligen Aposteln gab, die überall die Kirche gründeten, um Dein Tempel für die unvergängliche Ehre und Preis Deines Namens zu sein.“ 19)

Die Auseinandersetzung über die Gültigkeit des neuen Ritus der Bischofsweihe konzentriert sich auf diese Passage. Auf den ersten Blick scheint es, als sei der Heilige Geist erwähnt, doch spezifiziert er nicht die Macht, die die Weihe überträgt, die Fülle des Priestertums nämlich, die das Bischofsamt konstituiert, eine Funktion, die die tradierte Form so klar ausdrückte.

Ist die neue Form in der Lage, das Bischofsamt zu übertragen?

Um diese Frage zu beantworten, werden wir die Prinzipen anwenden, die wir in Kapitel I dargelegt haben. Wir schreiten von den stärkeren Argumenten für die Gültigkeit zu den schwächeren Argumenten vor.

IV. Form eines östlichen Ritus?

Frage: Stammt die neue Form aus einem katholischen östlichen Ritus als sakramentale Form für die Übertragung des Bischofsamtes?

Falls dem so ist, wäre das ein sehr starkes Argument dafür, daß die neue Form gültig ist. Man könnte demonstrieren, daß es die Kriterien erfüllt, die Pius XII. für die Weihe formuliert hat, denn es würde gelten, daß die Worte "von der Kirche in diesem Sinne akzeptiert und gebraucht worden sind.“ 20)

In der Apostolischen Konstitution, die den Neuen Ritus promulgierte, behauptet Paul VI., daß die neue Einleitung für die Bischofsweihe der apostolischen Tradition des Hippolytus entnommen wurde (ein Dokument, das wir in Kapitel V diskutieren werden), die "weitgehend" noch für die Bischofsweihen in den beiden katholischen Ost-Riten, dem koptischen und dem west-syrischen verwendet werden. Auf dieser Grundlage argumentierte P. Pierre-Marie folgendermaßen: "Die Verwendung der Form in zwei gültigen Ost-Riten bestätigt ihre Gültigkeit.“ 21)

Stimmt diese Behauptung? Ist die Form Pauls VI. tatsächlich in zwei Ost-Riten enthalten? Alles, was man tun muß ist
(1) sich aus Theologiebüchern vergewissern, welche Weihegebete des Ost-Ritus als sakramentale Form betrachtet werden,
(2) diese Texte analysieren und
(3) sodann mit der Form Pauls VI. vergleichen.

Zwei wesentlich Punkte werden sichtbar, die das Ost-Riten-Argument besiegen:

(1) Die sakramentale Form, die Paul VI. für die Übertagung des Bischofsamtes vorschrieb, bestand aus lediglich einem Satz. Die Form des Ost-Ritus bestand dazu im Gegensatz aus einem ganzen Gebet, ja aus vielen Gebeten, etliche hundert Worte lang. Angesichts dessen kann die Form von Paul VI. - lediglich 42 lateinische Worte - nicht beschrieben werden als die "Form, die in zwei gültigen Ost-Riten verwendet wurde".
(2) Man kann nicht einmal behaupten, daß die vollständige Präfation der Bischofsweihe Pauls VI. (212 lateinische Worte) irgendwie eine Form ist, die in zwei sicher gültigen Ost-Riten in Gebrauch ist. Die Präfation enthält zwar einige Sätze aus der Form der Ost-Riten, doch gibt es wesentliche Auslassungen und Veränderungen. Die Präfation ist mit keiner der Formen identisch.

Nach beiden Punkten kann die Neue Form den Worten "akzeptiert und gebraucht von der Kirche" als sakramentale Form der Heiligen Weihe nicht genügen.

Nun noch einige Einzelheiten.

a. Form eines koptischen Ritus

Die unierte Gruppe stammt von den monophysitischen Häretikern ab 22), die nach dem Konzil von Chalzedon ins Schisma gingen, geführt vom Patriarchen von Alexandria in Ägypten, und dann einen langen Niedergang erlebten. (Siehe Appendix)

Im 19. Jahrhundert hatte sich eine genügende Anzahl von Kopten von ihren Irrtümern distanziert. Sie baten den Papst um einen eigenen unierten Ritus. Ihre Synode dekretierte, daß für die drei Haupt-Weihen im koptischen Ritus "die Form das Gebet ist, das der Bischof bei der Handauflegung spricht." 23)

Der Dogmatiker Heinrich Denzinger, am bekanntesten für sein Enchiridion Symbolorum, eine Sammlung dogmatischer Texte, veröffentlichte ebenfalls eine Sammlung von liturgischen Texten östlicher Riten, den Ritus Orientalium. In seiner ausführlichen Einleitung zu dem Werk verdeutlicht Denzinger, daß die sakramentale Form der Bischofsweihe im koptischen Ritus "das Gebet Qui es, Dominator, Deus omnipotens, welches innerhalb des Rituals das "Gebet des Handauflegens" genannt wird." 24)

Beachten Sie:
(1) Dieses Gebet ist eine Präfation, welches 340 Worte in lateinischer Sprache umfaßt. 25) Die Form von Paul VI. ist 42 Worte lang. Es ist unmöglich, beide Formen gleichzusetzen.
(2) Die längere koptische Form erwähnt drei spezifische sakramentale Kräfte, die als lediglich zur Bischofsweihe gehörend betrachtet werden: "Den Klerus zuzurüsten gemäß seinen Anweisungen für das Priestertum ... neue Häuser des Gebets zu schaffen und die Altäre zu weihen.“ 26)

Obwohl die Präfation Pauls VI., welche die neue Form umgibt, viele Sätze der koptischen Form enthält, einschließlich des "leitenden Geistes", den wir unten näher betrachten werden, fehlen diese Sätze hier. Diese Auslassung ist besonders bedeutsam, denn die Auseinandersetzung um die Gültigkeit der Form Pauls VI. dreht sich weitgehend um die Frage, ob diese Form die Weihegewalt, d.h. das Bischofsamt adäquat ausdrückt.

b. Form eines maronitischen Ritus?

Im 5. Jahrhundert wandten sich viele Syrer der monophysitischen Häresie zu und gingen mit den Kopten nach dem Konzil von Chalzedon ins Schisma. Diese sind auch als Jakobiten bekannt, war es doch Jakob Baradai, der im 6. Jahrhundert heimlich zum Bischof geweiht wurde und dies schismatische Bewegung organisierte.

Andere Westsyrier standen in Opposition zu den Monophysiten und wurden nach ihrem Zentrum, dem Kloster St. Maro, Maroniten genannt. Die meisten Maroniten fanden sich im Libanon ein und zeichneten sich durch ihre tiefe Treue zum Heiligen Stuhl aus. Die Maroniten nahmen einige Äußerlichkeiten des Römischen Ritus, wie Altäre und Gewänder an, folgten aber ansonsten dem Ritus von Antiochien, Sitz eines des ältesten Patriarchate.

Laut Denzinger besteht die Form der Bischofsweihe im maronitischen Ritus aus folgendem Gebet:
"Deus qui universam Ecclesiam tuam per istos pontifices in manus impositione exornas, etc., Deus deorum et Dominus dominantium.“ 27)

Beim Vergleich mit der Form Pauls VI. erweist sich folgendes:

(1) Die maronitische Form ist eine Präfation von mindestens 370 Worten, während der der Bischof dem Weihekandidaten die Hand auflegt. Das Gebet erfleht den "erhabenen Bischofsstand", darauf folgen Gebete, in denen Gott zweimal gebeten wird, seine Gnade und das Priestertum zu vervollständigen. 28) Diese Form hat mit der Form Pauls VI. nichts gemeinsam.
(2) Auf der folgenden Seite der maronitischen Ritus der Bischofsweihe befindet sich ein Gebet, welches einige Sätze mit der Form Pauls VI. gemein hat, so den "leitenden Geist" und die Präfation, doch obgleich es zur Zeremonie gehört, ist es nicht die maronitische sakramentale Form! 29)
(3) Das maronitische Gebet, das der Form Pauls VI. und der Präfation der Bischofsweihe am nächsten kommt, findet sich im Ritus für die Weihe eines maronitischen Patriarchen. 30) P. Pierre-Marie bedient sich dieses Textes, um die Gültigkeit des neuen Ritus aufzuzeigen. Doch ist dieses Gebet gewiß keine sakramentale Form der Bischofsweihe. Es handelt sich lediglich um ein Gebet der Amtseinsetzung, da der maronitische Patriarch selbstverständlich bereits Bischof ist, wenn er ernannt wird.

c. Form des syrischen Ritus

Zwischen dem 17. Und 19. Jahrhundert sagten verschiedene syrische jakobitische Bischöfe einschließlich des Patriarchen von Antiochien ihren Irrtümern ab und unterwarfen sich dem Heiligen Stuhl. Im 19. Jahrhundert errichtete der Papst ein katholisches Patriarchat von Antiochien des syrischen Ritus in Beirut im Libanon.

Die Syrer folgen wie die Maroniten dem Ritus von Antiochien, doch gibt es einige Unterschiede. Die Form der Bischofsweihe im Syrischen Ritus besteht laut Denzinger entweder aus denselben Gebeten wie bei den Maroniten, oder: "Deus, qui omnia per potentiam tuam", 31) gesprochen, nachdem der Patriarch seine rechte Hand dem Ordinanden auf das Haupt legt. Wir vergleichen wiederum mit der Form Pauls VI:

(1) Die syrische Form ist etwa 230 Wort lang 32) gegenüber 42 Worten in der Form Pauls VI. Es ist also wiederum nicht die gleiche Form.  
(2) In noch mehr Details als die koptische Form zählt die syrische spezifische sakramentale Kräfte auf, die als spezifische für den Bischof betrachtet werden: Möge er "Priester weihen, Diakone ernennen, Altäre und Kirchen weihen, Häuser segnen und Berufungen für die kirchliche Arbeit erwecken.“ 33) Und wiederum, obwohl Form und Präfation Pauls VI. einige Phrasen der syrischen Form enthält (z.B. den "leitenden ... Geist", [die Herde] nähren, die "Bande lockern"), fehlen die angeführten Ausdrücke.
(3) Sowohl im Syrischen als auch im Maronitischen Ritus stammen die Gebete, die denjenigen der Form Pauls VI. am meisten ähnelt aus dem, mit welchem ein Patriarch geweiht wird. 34) Dieses ist also kein Gebet für eine Bischofsweihe, was schon aus folgendem hervorgeht:
"Das syrische Buch der Liturgien beschreibt dieselben Gottesdienste und Gebete für die Bischofs- und die Patriarchenweihe, mit einem Unterschied im Text. Für die Weihe des Patriarchen läßt der vorsitzende Bischof das Gebet, welches als Form der Bischofsweihe dient aus (das Gebet "Deus, qui omnia per potentiam tuam") und er setzt es durch das "Gebet des Clement" 35) jenes Gebet, das der Präfation Pauls VI. ähnelt.

Die beiden unterschiedlichen syrischen Termini dienen dazu, den sakramentalen Ritus der Bischofsweihe von dem nicht-sakramentalen Ritus einer Patriarchenweihe zu unterscheiden. Der erste Ritus wird genannt "Handauflegung", während der zweite mit einem Terminus bezeichnet wird, der etwa "Auferlegung einer Pflicht" bedeutet. 36)

Ein syrischer Liturgiker erklärte: "Im Falle der Bischofsweihe erhält der Ordinand ein Charisma, das sich von dem unterscheidet, das er bereits besitzt. Im Falle der Patriarchenweihe ist das nicht der Fall. 37)

d. Keine östliche Form

Wir haben diesen Abschnitt mit einer Frage begonnen: Stammt die neue Form aus einem katholischen Ost-Ritus und wurde sie dort als Form der Bischofsweihe verwendet? Die Antwort lautet nein, die Form Pauls VI. ist nicht mir der Form des Ost-Ritus identisch. Insbesondere erwähnt der ausgedehnte Ost-Ritus entweder die Vervollkommnung des Priestertums oder besondere sakramentale Kräfte, die lediglich dem Bischof zukommen, wie die Priesterweihe. In der Form Pauls VI. ist das nicht der Fall.

In den maronitischen und syrischen Riten sind die Gebete, die am ehesten der Weihepräfation Pauls VI. ähneln, keinesfalls sakramentale Form der Bischofsweihe, hingegen nicht-sakramentales Gebet für die Einführung eines Patriarchen, der bei seiner Ernennung bereits geweihter Bischof ist. Man kann also nicht argumentieren, daß die Form Pauls VI. gültig ist, weil sie bereits als sakramentale Form "in zwei mit Gewißheit gültigen Ost-Riten" in Gebrauch sind. Auf die trifft keinesfalls den Terminus "akzeptiert und in Gebrauch der Kirche" zu, es gibt also keine Garantie der Gültigkeit auf dieser Basis.

Anmerkungen:
1) Die einzige verbreitete Studie in englischer Sprach, die ich kenne, ist die von R. Coomaraswamy "Der nachkonziliare Weiheritus", Studien in vergleichender Religonswissenschaft 16. 2-2
2) Rore Sanctifica: Invalidire du Rite de Consecration Episcopale de Pontificalis Romani (Editions Saint-Remi 2005). roresanctifica.org
3) In der EINSICHT waren bereits mehrere Beiträge zu diesem Problem erschienen: Wendland, Graus, Hawson (unter den Namen der Autoren aufsuchen.
4) H. Merkelbach, Summa Theologiae Moralis 8th ed. (Montreal: Desclee 1949) 3:20. "Quando ipse sensus forma corrumpitur ... habeat sensum diversum a sensu intento ab Ecclesia."
5) M. Coronata: De Sacramentis. Turin, Marietti 1953. 1: 13 "modificatur ita ut sensus a Christo intentus seu volitus non amplius per ipsam complete et congruenter exprimatur."
6) F. Cappello: De Sacramentis, Rome, Marietti 1951, 1: 15.
7) Cappello 1:15 "forma irrita est, si nova vox ex corruptione in substantialibus inducantur."
8) Cappello 1:15, "detractione: forma irritatur, si tollantur verba exprimentia actionem sacramentalem aut subjectum."
9) E. Regatillo: Jus Sacramentarium. Santander, Sal Terrae 1949, 8. "Transmutatione, adhibitis verbis synonimis: si sint omnino synonima et usu communi recepta, forma valet."
10) Zitat Cappello 1:777.
11) Siehe Merkelbach 3: 127.
12) Donald Sanborn erzählte folgendes: "Im Frühjahr 1983 fragte ich anläßlich einer Unterhaltung mit Erzbischof Lefebvre und P. Schmidberger über die Verhandlungen zwischen der FSSPX und dem Vatikan, die damals stattfanden, wie die Bruderschaft überhaupt eine Lösung akzeptieren könne, da uns doch der Erzbischof mehrere Male gesagt hat, daß er den neuen Ritus der Bischofsweihe für ungültig halte. Der Erzbischof antwortete: "Scheinbar ist er doch gültig." Und machte eine Handbewegung Richtung Scbmidberger, welcher sagte: "Es ist östlicher Ritus."
13) Const. Apost. Sacramentum Ordinis, 30. November 1947, DZ 2301. 4. "quibus univoce significantur effectus sacramentales - scilicet potestas Ordinis et gratia Spiritus Sancti."
14) Sacr. Ord. Dz 2301. 5. "Comple in Sacerdote tun ministerii tui summam, et ornamentis totius glorificationis instructum coelestis unguenti rore sanctifica."
15) La Tradition Apostolique de Saint Hippolyte: Essai de Reconstitution, 2nd ed. Munster: Aschendorff 1963
16) B. Botte: "L Ordination de l Éveque". Maison-Dieu 97, 1969,119-20.
17) B. Botte: From Silence to Participation: An Insiders View of Liturgical Renewal (Washington: Pastoral 1988), 135
18) Apostolic Constitution Pontificalis Romani (18 June 1968), AAS 60 (1968), 369.73
19) ICEL translation: "Et nunc effunde super hunc Electum eam virtutem, quae a te est, Spiritum principalem, quem dedisti dilecto Filio Tuo Jesu Christo, quem Ipse donavit sanctis Apostolis, qui constituerunt Ecclesiam per singula loca, ut sanctuarium tuum, in gloriam et laudem indeficientem nominis tui."
20) 20. Sacr. Ord., DZ 2301, 14: "quaequae ab Ecclesia qua talia accipiuntur et usurpantur."
21) "Warum der neue Ritus". Januar 2005,10.
22) Nach den Monophysiten hat Christus nur eine Natur.
23) Quoted Cappello 4:732. "In collatione trium ordinum majorum ... forma est ipsa oratio quam ordinans recitat, dum manus ordinando imponit."
24) H. Denziger: Ritus Orientalium, Coptorum, Syrorum et Armenorum. Würzburg: Stahel 1863, hier nach "RO" 1:140. "Apud Coptitias est oratio illa, Qui es, Dominator, Deus omnipotens, quae in ipso rituale eorum dicitur oratio cheirotonias."
25) Siehe RO 2:23.24. Es ist in zwei Abteilungen gegliedert. Wie die Rubrik in der Fußnote zeigt, behält der weihende Bischof die Hände aufgelegt während des Teils, der dem Einwurf des Erzdiakons folgt.
26) Übersetzung in in O.H.E. KHS-Burmester: Ordination Rites of the Coptic Church (Cairo, 1985), 110.1. RO 2:24 übertägt dien Satz "provide clergy ... priesthood" folgendermaßen ins Lateinische: "constitutendi cleros (kleros Arabs: Clericos) secundum mandatum ejus ad sanctuarium," und übergibt "in ordine sacerdotali" in eine Fußnote.
27) RO 1:141. "Apud Syros, Maronitas et Jacobitas, forma episcopatus ex Assemano est in illis duabus orationibus vel in eorum altera: Deus, qui universam Ecclesiam tuam per istos pontifices in manus impositione exomas, etc., Deus deorum et Dominus dominantium, quae apud utrosque sequuntur, postquam episcopus manum impositam tenens dixerit: Etiam, [sic] Domine Deus etc." Der Text, den Denzinger für die Gebete RO 2:195 gibt, beginnt mit "Eia" statt mit "Etiam." Die Maroniten benutzen beide Gebete.
28) RO 2:195. "recipiat sublimem episcoporum ordinem." RO 196-7: "perfice nobiscum gratiam tuam tuumque donum." "perfice ... sacerdotale ministerium."
29) RO 2:198. "Spiritum ... Sanctum, illum principalem." - "expellat omnia ligamina."
30) RO 2:220
31) RO 1 :141."In ordine autem nostro ex codice Florentino desumpto, non occurrit nisi haec una: Deus, qui omnia per potentiam tuam."
32) RO 2:97.
33) RO 2:97. "eo fine ut ... sacerdotes constituat, diaconos ungat: consecret altaria et ecclesias: domibus benedicat: vocationes ad opus (ecclesiasticum) faciat."
34) Für das Gebe bei der Einführung eines Patriarchen siehe: B. DeSmet: Le Sacre des Eveques dans l Eglise Syrienne: Texte, L Orient Syrien 8 (1963), 202-4.
35) De Smet, 166-7. « Par le même rite de la chirotonie, c est-a-dire, les mêmes prières et le même office avec lesquelles le patriarche lui-même sacre les métropolites et les évêques, par ces mêmes rites ils le sacreront eux aussi ... il y a, dans le sacre du patriarche, trois éléments qui lui sont propre, a savoir: ... 2° L invocation du Saint-Esprit, dont il est écrit de Clément, et que nous donnerons plus loin: elle est dit uniquement sur le patriarche par les pontifes qui l établissent. » (Meine Kennzeichnung. Das erste und das dritte Element sind Wahl und Übergabe des Bischofsstabes. Die Form der Bischofsweihe und die Gebete zur Einfiihrung erscheinen nacheinander auf S. 202 - 204. Dort kann man leicht den unterschiedlichen Kontexte vergleichen.
36) G. Khouris-Sarkis, « Le Sacre des Evêques dans l Eglise Syrienne: lntroduction, L Orient Syrien 8 (1963), 140-1, 156-7. « Mais le pontificale ... fait une distinction entre la consécration conférée aux évêques et celle qui est conférée au patriarche ... et c est pour cela que le pontificale appelle cette consecration syom- ido d-Episqûfé, imposition des mains aux évêques. Die Worte, die im Titel der Zeremonie für den Patriarchen benutzt werden « Mettasorhonuto, est l action de confier une charge a quelqu un, de l en investir."
37) Khouris-Sarkis, 140-1. « Dans la premiere, fiel u recoit un charisme différent de celui qu fil possedait déjà ... Dans le second, le patriarche ne recoit un charisme différent de celui qu il a reçu au moment ou il a été crée évêque."

(aus: traditionalmass.org, veröffentlicht am 25.3.2006 - Fortsetzung folgt)
 
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