54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2004
Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivaruns


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
Open Letter to most Reverend Bishop M. Pivarunas


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Unfreundliche Betrachtungen


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1971
Zur Frage der Gültigkeit der heiligen Messe


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostólica ocupada


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Apostolic See Occupied


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Episcopal Consecration of Fr. Guerard des Lauriers


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
Mgr. Lefebvre est-il évêque ou simple laïc?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
Zur Frage der Gültigkeit der heiligen Messe


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Unbesetzter Apostolischer Stuhl


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
ES MONSEÑOR LEFEBVRE UN OBISPO ORDENADO VALIDAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2002
Welche Bedeutung hat der Kanon 1366 § 2 des CIC


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 2002
Und sie sind es doch...


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La Vacance du Saint-Siège


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Concerning the problem of the


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Le Siège apostolique < occupé >


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consécration épiscopale du P. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La sede apostolica


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consacrazione di P. Guérard des Lauriers a vescovo


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
GALILEO GALILEI


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
A la recherche de l'unité perdue


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Offener Brief an H.H. P. Perez


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
H.H. Pfr. Frantisek Spinler ist gestorben - ein Nachruf


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1999
FATIMA


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1971
ZUM BRIEF EINES LESERS


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1972
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1972
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1972
BRIEF DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
Leserbrief: Zum Problem des sog.


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
IN MEMORIAM FRAU ELSE KETTERER


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2006
Leserbriefe zu dem Artikel


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1997
DIE RESTITUTION DER KIRCHE ALS RECHTSGEMEINSCHAFT, Anmerkungen


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
NEUE ZEITSCHRIFTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1996
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1996
EIN DOPPELJUBILÄUM: 150 JAHRE LA SALETTE - 150. GEBURTSTAG VON LEON BLOY


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1995
WELCHE PHILOSOPHIE? - Einleitung


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
IN MEMORIAM H.H. PFR. FRANZ MICHAEL PNIOK


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
OSTERN 1979*)


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
UNSERE HILFE IST IM NAMEN DES HERRN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
DIE SÜNDE WIDER DIE TUGEND DES GLAUBENS - AUSZUG AUS EINER PREDIGT -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 12 Monat Januar, Sondernr. 1993
ENTHÜLLUNG DES SYSTEMS DER WELTBÜRGER-REPUBLIK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
ENTHÜLLUNG DES SYSTEMS DER WELTBÜRGER-REPUBLIK


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
KEIN ANDERES EVANGELIUM - AUSZUG AUS EINER PREDIGT -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
FATIMA - AUSZUG AUS EINER PREDIGT -


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
UNRUHIG IST UNSER HERZ


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
DER KAMPF GEGEN DIE HEILIGE MESSE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
ZWISCHEN ZWEI STÜHLEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
DIE BEDINGUNG DER GNADE


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1991
DAS VERZERRTE ANTLITZ DES ERLÖSERS


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
ZUM 10. TODESTAG VON H. H. DR. OTTO KATZER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
ALLTAG UND ALTAR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
HINWEIS AUF BÜCHER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
UNBESETZTER APOSTOLISCHER STUHL


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
DIE STELLUNG DER KIRCHE IM POLITISCHEN LEBEN DES RÖMERREICHES


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
DAS GEHEIMNIS DER UNBEFLECKTEN EMPFÄNGNIS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
DIE ENTWICKLUNG DER KIRCHLICHEN VERFASSUNG BIS ZUM 5. JAHRHUNDERT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1990
UBI PETRUS - IBI ECCLESIA


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
DAS GOLDENE KALB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
ZUM TOD VON H.H. P. ALFONS MALLACH


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
APPELL AN SEINE MITBRÜDER


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1987
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1984
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
NOCH EINMAL: ZUM PROBLEM DES 'UNA CUM' IM 'TE IGITUR' DER HL. MESSE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
RELIGIÖSE VERFOLGUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
SCHAMLOS!


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
PREDIGT ÜBER DIE HEILIGE KIRCHE


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
DIE NEUE DOKTRIN DES PFARRER MILCH


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1981
ZUM PROBLEM DES UNA CUM


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1980
EINSICHT!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ITE MISSA EST


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
REPONSE DE HR L'ABBE HANS MILCH AUX QUESTIONS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
KRANKHEIT UND TOD VON H.H. PFARRER ALOIS ASSMAYR


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
IM VERTRAUEN AUF GOTT!


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DIE SYNODE VON PISTOJA UND DIE BULLE 'AUCTOREM FIDEI'


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
METHODEN UNSERER GEGNER, ODER TRADITIONALISTISCHE LEICHENFLEDDEREI


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
BUCHBESPRECHUNG:


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
INSTAURARE OMNIA IN CHRISTO!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
ÜBER DAS WESEN DER EHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
PARADIES UND SÜNDENFALL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
H.H. DR.THEOL. OTTO KATZER IST TOT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
ITE, MISSA EST!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
ERINNERUNGEN AN H.H. DR.THEOL. OTTO KATZER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
DASS (...) DER WAHRHEIT DIE EHRE GEGEBEN WIRD


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
MIT DER ZEIT ÜBERNEHMEN WIR, ECONE, ALLE MESSZENTREN!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
UNSCHULD UND SCHULD DER FRAU IN DOSTOJEWSKIJS WERK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
NOCH EINMAL: PRÄZISE FRAGEN AN ECONE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
Offene Fragen an H. H. Franz Schmidberger


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
ICH FOLGE MEINEM KÖNIG


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
AUS PRAG


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
LETTRE OUVERTE À SON EXCELLENCE MGR. MARCEL LEFéBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
ECONE ERNTET ...


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
JOHANNES PAUL II.


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
DER ABGRUNDTIEFE HASS


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
OFFENE FRAGEN AN H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
IM GEDENKEN AN...


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
DIE LITURGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
EINWÄNDE, DIE RESTLOS GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
DIE GESCHICHTE SCHREIBEN HEILIGE!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
MISCHEHEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE LITRUGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
KATHECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1978
FREUDE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1978
UNBESETZTER APOSTOLISCHER STUHL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
KATHECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
VERE ANTIQUI ERRORIS NOVI REPARATORES!


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1977
ES BEGANN IM PARADIES!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
DIE LITURGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
WAS BEZWECKT DIE NEUE PRIESTERWEIHE ?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
WAS BEZWECKT DIE NEUE PRIESTERWEIHE ?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
ZUR MISERE DES RELIGIÖSEN LEBENS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1977
FRIEDRICH NIETZSCHE VOR HUNDERT JAHREN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1977
DIE LITURGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
DIE LITRUGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
DIE LITRUGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DIE FEIER DER KINDERTAUFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
DIE FEIER DER KINDERTAUFE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
Die letzte Ölung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1976
MEIN VOLK, GEDENKE DOCH! (Mich. 6,5)


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1976
DIE LETZTE ÖLUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
KATHECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
Die letzte Ölung


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
ES BEGANN IM PARADIES!


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
ADAM, WO BIST DU!


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
Sie glauben noch an ein Paradies?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
Ehe, Familie und Erziehung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1975
ADAM, WO BIST DU!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1975
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
FRAU, SIEHE, DEIN SOHN!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
EMPFEHLUNGEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
FRAU, SIEHE, DEIN SOHN!


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
EMPFEHLUNGEN, WIE SICH DIE GLÄUBIGEN IN DER JETZIGEN NOTLAGE DER KIRCHE VERHALTEN SOLLTEN.


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
EMPFEHLUNGEN ZUM VERHALTEN DER PRIESTER


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
DIE FEIER DER KINDERTAUFE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1974
GÜLTIGE UND WIRKSAME MATERIE


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1974
WERDET MÄNNER, WERDET FRAUEN !


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
WERDET MÄNNER, WERDET FRAUEN! - II


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
GÜLTIGE UND WIRKSAME MATERIE - II.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1974
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1974
BUNDESBLUT UND BUNDESOPFER


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1974
GÜLTIGE FORM


Ausgabe Nr. 56 Monat August/Sept. 1974
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
GÜLTIGE FORM


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1974
DER UNSICHTBARE OPFERER-PRIESTER


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1974
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
DIE GETREUE INTENTION


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
EHE, FAMILIE UNO ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1975
UNSERE SUBJEKTIVE INTENTION


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
DIASPORA


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1972
WURZEL, STAMM UND KRONE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1972
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Tuet Buße!


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1973
Tuet Buße


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1974
Die gültige Materie, das Offertorium, Ich


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1974
Ehe Familie und Erziehung


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Das 'Ich' als Opfergabe


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1974
Papa haereticus


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1974
Das Ich als Opfergabe


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1974
Ehe, Familie und Erziehung


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1973
DAS SÜHNEOPFER


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1973
Tuet Buße!


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 45 Monat Juli/August 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1973
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1973
Darf ein Papst den Ritus ändern?


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1973
Die heilige Messe


Ausgabe Nr. 12 Monat Février 1982
La Vacance du Saint-Siège


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
Mgr. Lefebvre est-il évêque ou simple laïc?


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
IMPUDENT!


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
THE APOSTOLIC CHAIR VACANT


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
ITE, MISSA EST


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
ONCE MORE: PRECISE QUESTIONS TO ECÔNE


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2007
Wo zwei oder drei in Meinem Namen versammelt sind


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1985
MONTRE-MOI TES CHEMINS, SEIGNEUR


Ausgabe Nr. 14 Monat February 1984
NOUVELLE POLITIQUE D'AUTONOMIE OU HYPOCRISIE?


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
REPONSE DE M. L'ABBÉ MILCH A LA LETTRE OUVERTE DU M. HELLER


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktober 1983
FIRST SIGN OF INDEPENDENT THINKING OR HYPOCRISY?


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
AGAINST THE 'PROPHECY' OF THE SO-CALLED 'ROMAN CATHOLIC'


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
Concerning the problem of the 'una cum'


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
THE APOSTOLIC CHAIR VACANT


Ausgabe Nr. 15 Monat Decembre 1981
EDITORIAL


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
ANSWER OF REVEREND FATHER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2008
Die Nachfolge


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2009
Die Göttlichkeit des Christentums


Ausgabe Nr. 13 Monat Diciembre 2009
Estado de emergencia: afianzado en cemento


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Die Synode von Pistoia und ihre Verurteilung durch Pius VI.


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2012
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Neues aus dem finsteren Land Absurdistan


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2014
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2018
Christus ward für uns zur Sünde.


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2019
Beten wir vergeblich?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2019
Die Gottesfrage: Gott als Richter


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2021
Ankündigung


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2021
Erstrahlen können im Lichte der Liebe Gottes


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2022
In Erinnerung an Dr. Ante Križić


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Widerstand? - Fehl(er)anzeige!
 
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!

von
Eberhard Heller

Vorbemerkung:

Zum Ende des 18. Jahrhunderts gab es in Deutschland eine sehr intensive Debatte über die Begründung der Philosophie als Wissenschaft, an der u.a. Reinhold, Eberhard, Forberg, Fichte, Jacobi, Bardili, Schelling und Hegel beteiligten, nachdem Kant in seiner "Kritik der reinen Vernunft" die Frage nach der Möglichkeit von Wissenschaft überhaupt gestellt und diskutiert hatte. Die öffentlich geführte Auseinandersetzung darüber zerbrach zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht nur, weil die Wirren der Napoleonischen Kriege einen geregelten Kontakt zwischen den Kontrahenten nicht mehr zuließen, sondern weil die Debatte an ihre Grenzen gestoßen war: das Problem der Erkennbarkeit des Absoluten blieb umstritten. Zu dem äußerlichen Zerfallen kam eine inhaltliche Barriere.

An diesen philosophie-geschichtlichen Wendepunkt fühle ich mich erinnert, wenn ich an den jetzigen Stand der Debatte über die Restitution der Kirche als Heilsinstitution denke. Die zu Beginn der achtziger Jahre - d.h. nach der Sedisvakanz-Erklärung von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc 1982 und den von ihm gespendeten Bischofsweihen zur Sicherung der apostolischen Sukzession - weltweit öffentich geführte Diskussion über dieses Thema brach nach dem tragischen Tode von Bischof Carmona jäh ab, weil der Promotor fehlte und die übrigen Beteiligten untereinander keinen Kontakt mehr pflegten, besonders aber deshalb, weil die jungen Kleriker, die sich vorgeblich als Priester im Widerstand präsentierten und deren Aufgabe es hätte sein sollen, die in der DECLARATIO festgehaltene Aufgabe, "alles zu tun, damit die katholische Kirche Roms zum ewigen Heil der Seelen fortbesteht", überhaupt kein Interesse an einer Restitution bzw. an einem Wiederaufbau der Kirche zeigen. Anstatt sich diesem zentralen Thema zu widmen, wird weltweit von ihnen eine "Pastoral" gepflegt, die sich zu Unrecht auf die Autorität der röm.-kath. Kirche beruft. Inzwischen sind die leicht vorhersehbaren Folgen der Vernachlässigung dieses Problems sichtbar: die (Rest)Kirche befindet sich in Auflösung, der (angebliche!) Widerstand gegen die Revolution des II. Vatikanum steuert seinerseits längst in ein latentes Sektiertum hinein, die Gläubigen durchleben die Durststrecke der Diaspora und die Arroganz der Priester und Bischöfe geht abenteuerliche Wege: sie gebärden sich bereits als ihre eigenen Päpste.

Woran liegt es, daß Kleriker, die sich rechtgläubig nennen und auch als solche gelten wollen, sich nicht mehr bewußt machen, daß sie die gültige und erlaubte Sakramentenspendung nur innerhalb der Kirche vollziehen dürfen bzw. sie ihr Hirtenamt nur als von der Kirche beauftragt ausüben dürfen? Liegt es an der reduzierten und/oder schlechten theologischen Ausbildung, die sie genossen haben? Liegt es an der Schwierigkeit, diese kirchengeschichtlich einzigartige Situation in ihren wirklichen Ausmaßen zu erfassen und eine Lösung anzuvisieren, weshalb sich die jungen Kleriker auf einen sog. "Notstand" berufen, der jedem einzelnen von ihnen jegliche Freiheit läßt zu tun, was er will?

Unser Organ ist leider weltweit das einzige, welches sich noch mit dieser für die Kirche lebenswichtigen Problematik beschäftigt, um auch in dieser düsteren Stunde die Barmherzigkeit Gottes zu bestürmen, Mitleid mit Seiner Braut zu haben, zum anderen aber auch, um die noch interessierten Gläubigen auf diesen Zustand des sich anbahnenden Sektiertums aufmerksam zu machen.

Konkret beabsichtige ich, die gesamte kirchliche Problematik, die sich durch die Sedisvakanz ergeben hat, im folgenden Heft (Dezember 2004) noch einmal anzusprechen, und zwar aus einem Aspekt heraus, der der Entwicklung nach dem II. Vatikanum nachfolgt.

Vorher erlaube ich mir aber, in diesem Heft noch einmal auf die allgemeinen Erörterungen in dem Aufsatz "VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?" im Zusammenhang mit der Untersuchung der Gültigkeit vagantischer Weihen (bzw. 'Weihen') von 1996 hinzuweisen (vgl. EINSICHT XXVI/5), die nichts an Aktalität verloren haben. Darin werden fehlerhafte Verhaltensweisen unsererseits aufgezeigt, die in summa jenen Zustand bestimmen, in dem wir uns jetzt befinden, der nicht von außen herbeigeführt wurde, sondern selbstverschuldet ist.

Hinweis: Um den Zusammenhang der Darstellung zu wahren und zum besseren Verständnis, war es unumgänglich, bestimmte Sachverhalte aus obiger Darstellung kommentierend zusammenzufassend. Sie erkennen diese Einschübe an der kursiven Schreibweise.

I. Einleitung

Gewisse, ineinandergreifende, miteinander verflochtene Vorkommnisse der letzten Zeit haben gezeigt, daß das so selbstsichere Herumpaddeln im angeblich so klaren Quellwasser des wahren Glaubens in Wirklichkeit mit dem berühmten "Fischen im trüben" verglichen werden muß.

Um was geht es? Um die Durchdringung unseres Widerstandes durch ein latentes Sektierertum, das seine Hauptursachen nicht in der Infiltration durch gewisse Vagantenkleriker, die sich betrügerischerweise bei uns eingeschlichen haben - die gibt es auch -, sondern in den Fehleinstellungen vieler Gläubige hat, die nicht willens sind, die kirchliche Situation mit dem nötigen Ernst so zu sehen, wie sie in Wirklichkeit ist, die die Notsituation, in der wir uns in der Tat befinden, als Vorwand benutzen, um ihrem Heilsegoismus, ihrem eingeschränkten, ja falschem Kirchenverständnis und ihrem Triumphalismus, der an Arroganz teilweise kaum noch zu überbieten ist, zu frönen.

Wenn wir deshalb unser vorgebliches Engagement für die Bewahrung des christlichen Glaubens und unser religiöses Leben ernst nehmen, d.h. unsere Ãœberzeugung nicht auf geistiger Erstarrung basiert, dann müssen wir - so schmerzlich das auch für viele von uns sein wird - unseren Finger auf eine Wunde legen, die schon lange in unseren Kreisen schwelt, die anfangs nur schwer auszumachen war wie Krebsgewebe, welches sich langsam im Körper ausbreitet, um dann plötzlich mit aller Schrecklichkeit auszubrechen. Ich selbst muß gestehen, daß ich über das Ausmaß dieses Krebsschadens, dieser immanenten Sektiererei und ihrer unkontrollierten und weitgehend unbeachteten Ausbreitung, auf die ich auch schon früher sehr massiv hingewiesen hatte 1), selbst überrascht war, nachdem ich mich aufgrund bestimmter Vorgänge neuerdings damit beschäftigen mußte. Eine dringende Durchforstung dessen, was sich in den Meßzentren abspielt, muß dringend durchgeführt werden. Ãœberprüft  werden müssen auch die, die auf der einen Seite die Akteure rufen oder für sie Propaganda machen 2) und auf der anderen die, welche ungültige Sakramente spenden oder blasphemische Spektakel dort aufführen. Ohne schmerzhafte Selbstkontrolle, d.h. ohne Ãœberprüfung gewisser bequemer Vorurteile, die die Ursache dieser Skandale bilden, setzen wir unser Heil auf's Spiel. Unser angeblicher, vorgeblicher oder wirklicher Einsatz für den wahren Glauben würde dann zur absoluten Groteske. Man stelle sich vor: auf der einen Seite liefern wir den theologischen Beweis für die Ungültigkeit der neuen Weiheriten, um dann einer (alten!) 'Messe' beizuwohnen, die von einem Sektierer zelebriert wird, der Laie ist.

Geistige und pastorale Säuberung ist angesagt, die gründlich und nachhaltig wirken müßte. Vielen werden die nachfolgenden Ausführungen sicherlich unangenehm, ja penetrant erscheinen oder auch Kopfschmerzen bereiten. Aber es hat keinen Zweck, die Augen zu verschließen vor den Problemen, die sich im eigenen Haus wie ekelerregende Dreckhaufen angesammelt haben und alles zu verschmutzen drohen. Ich zähle es weiterhin zu meinen Aufgabe als Redakteur, dem Parteiegoismus fremd ist, Hand mit anzulegen, solche Ansammlungen zu beseitigen. Ob dieser geistige Krebsschaden jedoch in den Köpfen der Gläubigen 'heilbar' ist, kann ich nur hoffen... um des Heiles willen für uns alle...  

II. Anlaß der nachfolgenden Untersuchungen

...War die durch Schmitz / Villingen Herrn Lingen gespendete 'Priesterweihe'. Es wurde minutiös nachgeweisen, daß sie weder erlaubt ('Spendung' erfolgte durch einen sog. 'Clerus vagans') noch sakramental gültig war (wegen des Abreißens der Sukzession vor Schmitz's eigener Weihe), welche nicht einmal als Probleme von den Betroffenen und weiteren Beteiligten wahrgenommen wurden.

All die angesprochenen Probleme, die in der Tat teilweise zu den unbewältigten oder blauäugig ignorierten in unserem Widerstand gehören, tangieren die Lingenschen Vorfälle, die sich gleichsam wie ein roter Faden durch das 'Unterholz' des katholischen Widerstandes ziehen. Lingen wird somit ein Fall, der alle kirchlichen, rechtlichen und dogmatischen Schwachstellen bloßlegt, an denen sich aber zugleich zeigen läßt, welche Positionen bezogen werden müssen, damit wirklicher und effekti-ver Widerstand entstehen und geleistet werden könnte. Und Lingen wird darüber hinaus zum Testfall, ob überhaupt noch Interesse an der Lösung unserer Krise besteht. Falls nicht, dürfen wir uns nicht wundern, wenn unser gesamter Aktivismus für den angeblich wahren Glauben im Sektierertum versickert.

III. Immanente Fehleinstellungen bei den sog. Traditionalisten

Zunächst aber noch einige Bemerkungen zur Genesis gewisser Fehlpositionen und zur Mentalität einer bestimmten Gruppe von Traditionalisten. Natürlich müssen diese auf dem Hintergrund des weitgehend autoritätslosen Zustandes plaziert werden, in dem sich der Widerstand befindet. Der latente Priestermangel hat zu den seltsamsten Ãœbungen bei der Beschaffung von Ersatz-Seelsorgern geführt, zumal die angeblich rechtgläubigen Priester hinsichtlich der eigenen Orthopraxie häufig recht zögerlich waren. Ich habe schon vermehrt den verfehlten Heilsegoismus angesprochen, der die Kirche nur als Versorgungseinrichtung betrachtet, aus dem man sich wie aus einem Supermarkt das herausholt, was man angeblich für sein Seelenheil braucht, z.B. die "alte Messe" 3).  Der Heilsegoismus, dem diese Leute frönen, hat nur ein sehr naheliegendes Ziel: wie komme ich in den Himmel. Die Spielart dieses metaphysischen Egoismus verkennt, daß die Kirche von Christus als Heilsinstitution gegründet wurde, um die gefallene Menschheit insgesamt zu erlösen. Man lädt also Kleriker dubiosester Provenienz ein, ohne deren kirchlichen Status zu klären nach der Devise "Hauptsache gültig". Und mit ihr verzichtet man eo ipso auf die Legitimierung der eingeladenen Kleriker als römisch-katholische Priester der wahren Kirche... und das ist so gewollt! Mit der Devi-se "Hauptsache gültig" (in der Diktion der Heilsegoisten: "Hauptsache ich bekomme sie") verzichtet man auf die wahre Kirchlichkeit, und schon hat man einen gewaltigen Sprung ins Sektierertum getan. (...)

Um diesen Verzicht auf die wahre Kirchlichkeit an einem Beispiel zu illustrieren: man kann nicht in ein Kaufhaus gehen und dort einfach Waren 'mitgehen lassen', ohne auf die Rechtsverhältnisse an ihnen zu schauen. Dann wird man schlicht zum Dieb. Genauso verhält es sich mit den Sakramenten, die unter Verzicht auf die wahre Kirchlichkeit bei irgendwelchen Sektierern empfangen werden. Auch sie sind 'geklaut'! Denn Christus hat die Sakramentenspendung erlaubterweise nur der von Ihm gegründeten Kirche anvertraut, und nicht Personen, die sich von ihr getrennt haben. 4) Und da die wenigsten, die nach der Devise "Hauptsache gültig" handeln und mit schismatischen bzw. sektiererischen, vagierenden Klerikern - auch mit Anführungszeichen zu lesen - zusammenarbeiten, in der Lage sind zu überprüfen, ob ein solcher Vagans tatsächlich gültig geweiht ist - was gelinde gesagt, in den wenigsten Fällen zutrifft -, verkehrt sich diese Devise in ihr Gegenteil bzw. hat einen gegenteiligen Effekt: die empfangenen Sakramente sind nicht nur 'geklaut', sondern auch ungültig.  

Weil viele nicht mehr wahrhaben wollen, daß es nicht (nur) um die Tradition des Ritus, sondern primär um die Bewahrung der Kirche als Heilsinstitution mit dem gesamten ihr anvertrauten Depositum gehen muß, aus dem man nicht nach Belieben bestimmte Partien herauslösen kann, sich also auch nicht (nur) auf die Spendung der Sakramente beschränken darf - man muß immer die Sanierung der Gesamtkirche im Auge haben, auch wenn sich diese uns heute als Torso darbietet -, ist weitgehend diese immanente sektiererische Fehleinstellung daran schuld, wenn heute in verschiedenen Zentren der Zutritt Sektierern gestattet ist (St. Antonius in Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn, St. Theresia in Ulm). Denn man kann nicht sagen, die Sektierer und Vaganten hätten sich uns aufgedrängt - auch wenn es verschiedene von ihnen wie z.B. Herr Anton Pohl versucht haben -, gerufen wurden sie von den Heilsegoisten unter uns. Aus einem verengten bzw. direkt falschem Kirchenverständnis wird nicht mehr nach der Rechtmäßigkeit und der Erlaubtheit bestimmter Handlungen gefragt.  

Ein weiterer Punkt, der das Abgleiten ins sektiererische oder schismatische "Aus" bedeuten kann, ist die unberechtigte Berufung auf den "Notstand". Natürlich leben wir in einer Notsituation, das kann wahrlich niemand leugnen. Aber auch in ihm gelten Regeln und (Rechts)Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Unsere Situation ist nicht "rechtsfrei". Selbstverständlich gelten die Vorschriften des CIC auch weiterhin, und nur da, wo menschliches gegen göttliches Recht stößt, hat das göttliche den Vorrang! Es geht also nicht an, sich Vollmachten anzumaßen, die man z.B. als einfacher Kleriker nicht hat - eine solche Anmaßung offenbart eo ipso eine latent schismatische Haltung. Eine ganze Reihe von Traditionalisten sehen diesen Notstand jedoch als willkommene Gelegenheit, endlich einmal eigene Vorstellungen zu entwickeln und sie in der Praxis umzusetzen, die allerdings mit der Lehre und den Vorschriften der Kirche nicht vereinbar sind. 5) Es geht z.B. nicht an, Willkürlichkeiten oder Eigenwilligkeiten in die Liturgie einfließen zu lassen, bewußte Verstöße gegen die kirchenrechtlichen Vorschriften billigend in Kauf zu nehmen oder sich Rechte und Vollmachten anzumaßen, die man nicht hat, um sie dann als "Notstandsmaßnahmen" zu deklarieren. Apropos wirkliche und angemaßten Vollmachte: man kann zwar im Auftrag eines anderen z.B. dessen Haus verkaufen - dann ist man bevollmächtigt -, aber man hat keine Vollmachten, ein Haus zu verkaufen, wenn man nicht Eigentümer dieses Haus ist. (Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal auf den Fall Bischof Pivarunas, der sich schlicht päpstliche Rechte anmaßte, als er den fehlgeschlagenen Versuch unternahm, Bischof Yurchick in die katholische Kirche aufzunehmen.)

Eine weitere Fehleinstellung, die man vornehmlich bei Klerikern antreffen kann, besteht in einem gewissen 'Kasten'- oder Corpsdenken. Dieser ist nicht primär die Zugehörigkeit zur Kirche wichtig, sondern die zur 'Kaste' (der Priester). Man ist in gewisser Weise unter sich, unter Standesgenossen, mögen diese nun 'echte' sein oder nicht. In Abwandlung zu dem Slogan "Hauptsache gültig" könnte man dieses Kastendenken unter dem Schlagwort "Hauptsache schwarz" subsummieren. Eine solche Einstellung führt in der Konsequenz zu einer unstatthaften Toleranz gegenüber Personen, deren kirchlicher Status ungeklärt ist. Die Vertreter dieser Richtung operieren häufig mit einem höchst diffusen und wohl kaum ganz durchreflektierten Kirchenbegriff... oder beschränken sich darauf, Ähnlichkeiten in der 'Uniform' (als signifikantes Merkmal der 'Kaste') festzustellen. Dieses 'Kastendenken' verhinderte oder beeinträchtigte schon in der Vergangenheit eine klare Abgrenzung gegenüber sektiererischen oder häretischen Gruppierungen. 6) (...)

Am Fall von Herrn Schmitz/Villingen - nach eigenem Bekunden Titularbischof von Constantia - soll aufgezeigt werden, wie dessen wirklicher Kirchenstatus von führenden Personen  des Widerstandes mißgedeutet bzw. mißverstanden wurde und wo die Vernachlässigung der Ãœberprüfung seiner Kirchenzugehörigkeit hingeführt hat.

IV. Ist Schmitz Mitglied der wahren röm.-kath. Kirche?

Bischof Schmitz ist Mitglied der Alt-römisch-katholischen Kirche (gewesen), die sich in ihrer Sukzession auf das Utrechter Schisma von 1723 beruft, konkret aber auf der Gründung durch Thiesen aus dem Jahre 1949 basiert. Sieht man einmal von dem Problem des Sektierertums ab, ist diese Ausbildung zumindest als schismatisch zu betrachten, was ja auch von Schmitz bestätigt wird. Als Mitglied der Alt-römisch-katholischen Kirche - nach der Trennung von Thiesen - genauer: der Old Roman Catholic Church in England 7) - hatte Schmitz eifrigen Kontakt sowohl zu Vertretern der Reform-'Kirche' aus Freiburg 8) als auch mit Mitgliedern der Traditionalisten. So hatte er nicht nur Kontakt u.a. zu Pfr. Leutenegger, H.H. Dr. Katzer, Herrn Eisele, H.H. Dr. Storck, sondern auch zu Abbé Schmidberger und Mgr. Lefebvre, die ihn nach zweijähriger Bekanntschaft 1978 "abschwören" ließen und ihn in ihre angebliche Jurisdiktion eingliederten 9) mit der Auflage, seine bischöflichen Vollmachten vorerst nicht auszuüben, ihn aber in Reutlingen als Seelsorger einsetzten. Von daher kursiert die Meinung, Schmitz sei in die röm.-kath. Kirche aufgenommen worden. (...)

Man muß es ganz klar sagen: es geht hier um das Problem der wahren Kirchlichkeit. Ist Schmitz durch die Abjuratio (Abschwörung) vor Lefebvre Mitglied der wahren Kirche geworden oder nicht? Und kann er erlaubterweise Weihen spenden? Über die Bedeutung dieses Aktes gehen die Meinungen auseinander. So behauptete z.B. der inzwischen verstorbene Bischof Dr. Storck in einer am 1.7.84 gehaltenen Predigt, in der er auf die von mir gemachten Vorwürfe bezüglich der Erlaubtheit seiner Konsekration durch Mgr. Guérard des Lauriers eingeht 10), folgendes: "Bischof Schmitz, den ich 1977 in Weissbad kennenlernte, ist ein echter Konvertit; er hat eine echte Konversion zur katholischen Kirche vollzogen. Er hat sich also mit der Kirche versöhnt, und zwar ist diese Versöhnung durch Msgr. Lefébvre vollzogen worden." 11) Dieser Version, die so oder in ähnlicher Form auch von anderen verbreitet wurde, muß entschieden widersprochen werden, und zwar aus mehreren Gründen.

Als wir von dieser Abjuratio erfuhren, baten wir H.H. Jeker aus der Schweiz, der in Rom gerade seine Doktorarbeit über ein kirchenrechtliches Thema anfertigte, uns über die Konversions-Bedingungen eines Schismatikers zu informieren. Seine diesbezüglichen Ausführungen über "Die Bekehrung eines Schismatikers", die bereits in EINSICHT Okt. 1978, S. 102, erschienen waren und die wir jetzt in diesem Heft wieder veröffentlichen, geben ganz klar die Bedingungen an, unter denen ein schismatischer Bischof in die kath. Kirche aufgenommen werden kann. Wie das Resultat der Studie zeigt, kann die Aufnahme nur durch den Papst oder einen durch ihn bevollmächtigten Bischof geschehen. Ein Bischof von sich aus ist gar nicht berechtigt, einen schismatischen Bischof - als solcher wurde Schmitz von Lefebvre angesehen - (wieder) in die Kirche aufzunehmen. D.h. unter der Voraussetzung, daß Lefebvre Bischof der wahren katholischen Kirche gewesen wäre, hätte er widerrechtlich gehandelt. Gehört aber Lefébvre und die von ihm ausgelöste Ecône-Bewegung der (wahren) Kirche an? Diese Frage muß man entschieden verneinen. Trotz allen Ungehorsams gegenüber dem häretischen bzw. apostatischen Rom hat er immer wieder beteuert, daß er die Position des Sedisvakantismus ablehnt und die Häretiker Paul VI. und seine Nachfolger Johannes Paul I. und Johannes Paul II. als legitime Päpste anerkennt, 12) d.h. er gehört der Konzils-'Kirche' als konservativer Flügel an, auch wenn gelegentlich orthodoxe Positionen beansprucht oder schismatische Akzente gesetzt werden, d.h. Absetzbewegungen in Richtung Rechtgläubigkeit unternommen werden. 13) Sieht man deshalb einmal von der Unerlaubtheit bzw. Nicht-Bevollmächtigung ab und konzediert, eine Aufnahme habe stattgefunden, dann würde das jedoch nur bedeuten, daß Schmitz in die Konzils-'Kirche' aufgenommen wäre... und nicht, wie Bischof Storck behauptet hat, in die wahre Kirche. Der Sachverhalt ist ganz einfach: man kann nur jemanden in den Verband aufnehmen, dem man selbst angehört. Tatsächlich hat dann Schmitz in der Zeit, in der er mit bzw. unter Econe und seinem Chef arbeitete, wie dieser zeitweise die Messe "una cum Papa nostro Paulo VI." gelesen - soweit mir die diesbezügliche Ankündigung in seinem Pfarrbrief von 1978 erinnerlich. Damit dürfte auch zweifelsfrei klar, welcher Kirche bzw. 'Kirche' Schmitz angehören wollte.

Wegen der Problematik mit seinem damaligen "Umfeld", die Schmitz aus heutiger Sicht "vorprogrammiert" schien 14) schied er mit Schreiben vom 27.4.1981 aus Lefebvres "Jurisdiktion" aus und legte auch das ihm von Lefebvre ausgestellte Celebret bei... ein Celebret, das dieser einem von ihm als Bischof anerkannten Kleriker ausgestellt hatte!!! (...)

Bischof Storcks Zuordnung von Schmitz zur wahren katholischen Kirche ist auch deshalb so verwunderlich, da er diese Behauptung zu einem Zeitpunkt (1984) machte, nachdem Schmitz Econe längst wieder verlassen hatte. Nimmt man einmal an, Storck sei der Auffassung gewesen, Lefebvre sei Mitglied der wahren Kirche und berechtigt gewesen, Schmitz in diese aufzunehmen, so hätte gerade das Verlassen dieses Verbandes, dem Storck damals (1978) selbst noch angehört hatte, jede Unklarheit beseitigen müssen.

V. Erlaubtheit und Gültigkeit

Im Zusammenhang mit der Klärung der Gültigkeit wurde auch generell die Frage nach der Erlaubtheit und Gültigkeit einer Priester- bzw. Bischofsweihe gestellt, da diese Unterscheidung häufig keinerlei Auswirkung hatte auf die Bewertung des Einsatzes eines Klerikers als Priester.

Mit der Beantwortung der Frage nach Schmitz's Kirchenzugehörigkeit und nach der Gültigkeit seiner eigenen Weihe ist das uns hier interessierende Problem erst teilweise gelöst. Ãœbrig bleibt zu klären, inwieweit ein außerhalb der Kirche stehender Kleriker z.B. ein Bischof oder Priester der (schismatischen) der orthodoxen Kirche für uns tätig werden, ob er u.U. für den katholischen Widerstand einen Priester weihen darf, ob wir berechtigt sind, bei Schismatikern die Sakramente zu empfangen. 15) Und damit ist das grundsätzliche Problem von Gültigkeit und Erlaubtheit  der Sakramentenspendung wieder angesprochen, ebenso die Frage der Zugehörigkeit zur Kirche.

Was bedeutet nun die theologische Unterscheidung von Gültigkeit und Erlaubtheit bei der Sakramentenspendung? Gültig spendet jemand ein Sakrament, wenn er dazu die entsprechenden Vollmachten und die Beauftragung (das Mandat) hat: Z.B. jemand kann die hl. Messe gültig feiern, wenn er (gültig) zum Priester geweiht wurde - er hat dann die entsprechenden Vollmachten. Er-laubterweise (rechtens) feiert er sie, wenn er dazu durch die Kirche (Papst bzw. Bischof) beauftragt wurde. 16) (Diese konkrete Beauftragung, die ja in der heutigen Situation in den allermeisten Fällen fortfällt, stellt in der Tat ein wichtiges Problem dar, auf das wir noch eingehen müssen.)

Gültigkeit und Erlaubtheit fallen also nicht zusammen. 17) So kann z.B. ein Priester, der die Kirche verlassen hat, dennoch gültig die Messe lesen. Ein Schismatiker feiert sie deshalb gültig, weil die Weihe, die er erhalten hat, ein unauslöschliches Merkmal einpflanzt, das ihm trotz der Abspaltung erhalten bleibt. Aber er feiert sie unerlaubt, unrechtmäßig, weil er dazu nicht mehr von der Kirche, deren Einheit er verlassen hat, beauftragt ist. 18) Denn die rechtmäßige Beauftragung zur Ausübung der übertragenen Vollmachten hat Christus nur seiner Kirche eingeräumt, die nur eine sein kann: "Ich glaube an die eine ... Kirche" heißt es im Glaubensbekenntnis. Dieser Artikel ist für unsere Problematik entscheidend.

Um den Sachverhalt an einem profanen Beispiel zu illustrieren: Man kann Geld rechtmäßig besitzen (als Lohn für geleistete Arbeit, durch Schenkung), man kann es auch stehlen, d.h. sich unrechtmäßig aneignen. Sowohl mit dem rechtmäßig erworbenen als auch dem 'geklauten' Geld kann man sich ein Auto, Äpfel usw. kaufen. Die mit dem gestohlenen Geld erstandenen Güter kann man sehr wohl besitzen, ohne jedoch rechtmäßiger Eigentümer zu werden. Ähnlich verhält es sich mit der Nichtbeachtung der Erlaubtheit (Rechtmäßigkeit): außer in extremis (d.h. im Sterben oder in lebensbedrohlichen Situationen) 19) ist es uns als katholischen Christen verboten, von Schismatikern etc. Sakramente zu empfangen. Übergehe ich dieses Verbot, stehle ich mir gleichsam Gottes Gnadenmittel, ich eigne sie mir unrechtmäßig an. Und dieses 'Stehlen' der Gnadenmittel ist bezeichnend für die Haltung der apostrophierten Heilsegoisten. Sie sündigen gegen die Einheit der Kirche... und stellen sich im Extremfall außerhalb der Kirche.

In diese Rubrik von Unrechtmäßigkeit fallen somit auch all jene, die sich Weihen von Sektierern haben spenden lassen. Es gibt keine rechtsfreien Räume!

Wo stehen nun wir? (...) Haben wir uns nicht wegen des Übergehens des päpstlichen Mandates bei den Bischofsweihen durch S.E. Mgr. Ngô-dinh-Thuc selbst ins Schisma begeben? (Ich möchte mich hier nicht auf die Vollmacht von Pius XI. berufen, die m.W. von seinen Nachfolgern nicht widerrufen wurde und die S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc das Recht einräumte, Bischofsweihen nach seinem Ermessen zu spenden. Sie stellt einen Spezialfall dar.) Denn man kann einwenden, daß auch all jene, die sich im Widerstand zu Bischöfen bzw. zu Priestern haben weihen lassen oder solche Weihen gespendet haben - m.E. zu Recht, d.h. in diesem Fall auch erlaubterweise -, diese ohne päpstliches Mandat empfangen bzw. gespendet haben. 20) Wie läßt sich deren Handeln als wirklich gerechtfertigt bzw. als erlaubt begründen - die Gültigkeit wurde nicht einmal von der Konzils-'Kirche' bestritten, sondern nur von einigen Ex-Ecônern?

Zunächst einmal muß festgehalten werden, daß wir Sedisvakanz haben. Ein solcher Zustand würde, wenn er über einen längeren Zeitraum anhalten würde - rein formal gesprochen - das Erteilen päpstlicher Mandate, durch die z.B. eine Bischofsweihe unter normalen Umständen erlaubterweise gespendet wird, unmöglich machen, womit die Kirche mit der Zeit als Heilsinstitution aufhören würde zu existieren... weil die Sukzession erlöschen würde. Es wäre der Kirche also unmöglich, erlaubterweise das zu tun, was zu ihrem Fortbestand unabdingbar wäre, nämlich die apostolische Sukzession zu bewahren, oder aber sie ließe die Erteilung des päpstlichen Mandates außer acht, um eo ipso ins Schisma zu fallen, d.h. sich von der Einheit der Kirche abzuspalten. (N.b. es gibt sogar eine ganze Reihe von Sedisvakantisten, die eine solche Position ernsthaft vertreten und den jetzigen Zustand der Kirche für prinzipiell unsanierbar halten.) 21)

Wir haben im Zusammenhang mit der Rechtfertigung der durch S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc gespendeten Bischofsweihen immer betont, daß die Kirche eine Institution ist, die um des Heiles der Seelen willen von Christus gegründet wurde und daß dieses Ziel, die Erfüllung dieser Verpflichtung auch ein Handeln, welches unter normalen Verhältnissen als unerlaubt und schismatisch qualifiziert werden müßte, gerechtfertigt ist. 22) Aber nur in diesem Fall! Und Mgr. Guerard des Lauriers hat ausdrücklich daraufhin gewiesen, daß diese Akte noch nachträglich von einer restituierten Hierarchie auch formell als rechtmäßig bestätigt werden müßten, m.E. zu Recht.

VI. Zugehörigkeit zur Kirche

Die Sakramente, die Christus als Gnadenmittel eingesetzt hat, hat Er zur Verwaltung seiner Kirche hinterlassen, damit die Gläubigen durch ihren Empfang Anteil am göttlichen Leben erhalten. Durch sie baut sich eine reale und lebendige Beziehung zu Gott auf. Es ist klar, daß diese Gnadenmittel nur durch die Kirche und in ihr verwaltet werden dürfen und daß nur Mitglieder dieser Kirche zu ihrem gültigen Empfang (erlaubterweise) berechtigt sind. An welchen Kriterien erkennt man heute in dieser allgemeinen Auflösung (von der n.b. auch wir, wie wir gesehen haben, nicht verschont geblieben sind, da sich gezeigt hat, daß der Ruf nach einer gültigen Messe allein nicht ausreicht, um ein kirchliches Fundament zu legen), ob jemand zur (wahren) Kirche gehört oder nicht?

Ich kann diese Frage hier nur stichwortartig beantworten und sage: das lebendige Bekenntnis des ungeschmälerten katholischen Glaubens, den uns die Kirche (früher) vermittelt hat. Diese scheinbar so naive Antwort verliert sehr bald ihr rein theoretisches Gesicht, wenn man nur daran denkt, daß im Bekenntnis des ungeschmälerten katholischen Glaubens auch die Kriterien zur Unterscheidung der Geister und der Appell zur Applikation auf die reale Wirklichkeit enthalten sind. Und damit ist zugleich eine Stellungnahme der konkreten kirchlichen Situation gegenüber impliziert - mit dem Resultat, daß sich dem Rechtgläubigen nicht nur bestimmte Aufgaben hinsichtlich des eigenen Seelenheils, sondern auch hinsichtlich des gesichteten, verwüsteten Zustandes der Kirche ergeben, und damit verbunden in interpersonaler Hinsicht die Pflicht, über diese Tatsächlichkeiten die (noch) unwissenden Gläubigen aufzuklären. Denn die Kirche - und man muß das gegen all die betonen, die im stillen Kämmerlein sitzen und frommen Übungen nur für sich nachgehen und vergessen, daß die Kirche die Gemeinschaft der Gläubigen umfaßt, die darüber hinaus nicht wahr haben wollen, daß die Kirche eine Heilsinstitution ist und nicht nur eine Gesinnungsgemeinschaft - ist ein Sozialgebilde. Die lebendige Rechtgläubigkeit verlangt also das Beziehen praktischer Positionen.

Das Sehen der konkreten Situation verlangt ferner das Abgrenzen gegenüber dem abgefallenen Verband, der wie deren Hierarchie diesen Glauben insgesamt oder Teile von ihm in Frage stellt bzw. ihn leugnet oder verfälscht, und dem Ausgrenzen der häretischen Positionen. 23) Für die Beurteilung und die erforderlichen Aktivitäten bildet m.E. die DECLARATIO von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc vom 25.2.1982 (öffentlich verkündet am Sonntag Laetare, dem 21. März 1982 in St. Michael / Baaderstr. in München), die er als Bischof der röm.-kath. Kirche abgegeben hat, die Grundlage und die Norm zur Beurteilung unserer Situation! (...)

VII. Besondere Situation durch den Abfall der Hierarchie

Aufgrund des Abfalls der Hierarchie und der damit verbundenen Sedisvakanz ist die (Rest) Kirche in der Tat in einem verheerenden Zustand, da dadurch die Merkmale der Einheit, der Heiligkeit, der Katholizität  und der Apostolizität verloren gegangen bzw. in Gefahr geraten waren. 24) Die Kirche ist auf die Hierarchie angewiesen, da sie keine bloße Ãœberzeugungsgemeinschaft ist, sondern Heilsinstitution ist und die Hierarchie normalerweise die Stelle ist, die sie als solche durch Ausübung ihrer Autorität trägt und repräsentiert. Wäre die Kirche in sich Selbstzweck, würde sie in einem solchen sedisvakantistischen Zustand - d.h. ohne legitime Autorität - im Chaos versinken bzw. einfach "auslaufen" - das ist wörtlich gemeint - oder auch in Erstarrung verfallen. Nun ist aber die Kirche als Heilsinstitution nicht um ihrer selbst willen, sondern um des Heiles der Seelen willen gegründet worden. Die Form der Institution ist deswegen gewählt, um die Verwaltung des Glaubens und der Gnadenmittel  (Sakramente) zu garantieren. Darum darf ihr höchstes Gesetz nicht zum "summam iniuriam" (zum höchsten Unrecht) degenerieren, sondern muß dem Heil der Seelen dienen: "Suprema lex salus animarum". Vom Kanonischen Recht sagte deshalb Papst Pius XII. am 3.6.1956: "Das Kichenrecht hat das Ziel nicht in sich selber. Es ist auf ein höheres Ziel hingeordnet. Wie alles in der Kirche dient es dem Heil der Seelen und dem Apostolat." Wenn die buchstäbliche Erfüllung eines Gesetzes sich gegen gewisse Akte richtet, die für das Heil der Seelen abträglich ist, "verpflichtet der Buchstabe des Gesetzes nicht im Gewissen", führt auch der hl. Thomas von Aquin aus. 25)

Was bedeutet das für unsere Notsituation? 26) Zunächst einmal, daß es uns in Notsituationen nicht nur erlaubt, sondern sogar gefordert ist, das zu tun, was zur Aufrechterhaltung der Seelsorge und der Bewahrung der Institution, die diese Seelsorge garantieren soll, nötig ist. Unter dieser Maxime wurden die Bischofsweihen von Mgr. Thuc gespendet, weil die Sukzession und damit das Weiterbestehen der Kirche in Gefahr war 27).

Nur, wenn wir alle, die Bischöfe und die Priester auf der einen Seite (als Sakramentenspender) und die Gläubigen (als Sakramentenempfänger) Mitglieder der wahren Kirche sind, d.h. eo ipso auch die Salvierung der kirchlich desolaten Zustände im Auge haben (die Wiederherstellung der Einheit, Sichtbarkeit und Hoheit der Kirche) unter Antizipation der restituierten Hierarchie, handeln wir auch rechtmäßig, d.h. im Auftrag dieser Kirche, weil Christus nur seiner Kirche die Spendung und den Empfang der Heilsmittel anvertraut hat. 28)
Die meisten von den sog. Thuc-Bischöfen scheiden schon deswegen aus den Reihen des Widerstandes aus, weil sie schlicht schismatische Traditionalisten, lediglich "Mitrenständer" sind, die nicht einmal wissen, um was es in dieser Auseinandersetzung geht (...)

VIII. Problem der Jurisdiktion der Bischöfe im Widerstand

Auf einen weiteren wunden Punkt unserer kirchlichen Situation muß ich hinweisen, der dadurch berührt wird, daß Herr L. mit der Behauptung aufgetreten ist, er habe sich, nachdem er sich wegen bestimmter Differenzen von Schmitz getrennt habe, der Jurisdiktion des sog. Bischof Schneider / Bonn 29) unterstellt, der durch Bischof Lopez-Gaston salviert bzw. in die katholische Kirche reuniert worden sein soll: 30) Haben unsere Bischöfe jurisdiktionelle Vollmachten?

Zunächst einmal soll - weil hier angesprochen - die grundsätzlichen Frage geklärt werden, welche Rechts-Vollmachten die Bischöfe, die sich tatsächlich im Widerstand befinden, besitzen.

Das Problem, ob Gott den Bischöfen ihre Jurisdiktionsgewalt unmittelbar durch die Weihe oder durch Vermittlung (per Mandat) durch den Papst, indem er an sie die Rechtsgewalt delegiert, ist auch in der vor-konziliaren Theologie umstritten. 31) Unter Bezug auf die Erklärung des I. Vatikanums schreibt z.B. der Dogmatiker Bartmann: "Wie von selbst stellt sich die Frage ein, welche Bedeutung der bischöflichen Gewalt neben der päpstlichen zukommt. Das Konzil gibt daher auch hierüber noch eine Erklärung: 'Es ist aber weit davon entfernt, daß diese Gewalt des obersten Hohenpriesters Eintrag tue der ordentlichen und unmittelbaren Gewalt der bischöflichen Jurisdiktion, gemäß welcher die Bischöfe, welche vom Hl. Geiste eingesetzt, an die Stelle der Apostel nachgefolgt sind, als wirkliche Hirten die ihnen zugewiesenen Herden, jeder die seinen, weiden und leiten; vielmehr wird dieselbe von dem obersten und allgemeinen Hirten geschützt, befestigt und verteidigt' (Denz. 1828). Nach dieser authentischen Erklärung des Konzils ist die bischöfliche Gewalt durch die Definition des Primates nicht geschwächt, sondern vielmehr anerkannt als ordentliche, unmittelbare Hirtengewalt in ihrer Diözese. Sie bezieht sich also auf die Glaubens- und Sittenlehre wie auf die Disziplin und den Kultus. Sie bleibt allerdings in ihrer räumlichen Ausdehnung und Geltendmachung abhängig vom Papste, der die höchste Gewalt in der Kirche und in jeder Einzeldiözese besitzt." 32) Ähnlich formuliert der Kanonist Mörsdorf: "Die Hierarchie der Hirtengewalt beruht auf den beiden durch göttliche Anordnung gegebenen Grundpfeilern, dem Primat des Papstes, der als Nachfolger des hl. Petrus die oberste Hirtengewalt über die ganze Kirche und alle Teilgemeinschaften hat (c. 218), sowie dem Episkopat, der eine kraft göttlichen Rechtes eigenberechtigte Oberhirtengewalt über einen kirchlichen Teilbereich (Diözese) besitzt, in deren Ausübung er aber von der päpstlichen Vollgewalt abhängig ist" 33), denn Kanon 332 §1 bestimmt: "Bischof eines Bistums kann jemand nur dadurch werden, daß er auf kanonischem Wege als dessen Bischof eingesetzt wird. Diese Einsetzung auf kanonischem Wege kann nur durch den Papst geschehen." 34) Mörsdorf präzisiert weiter:  "Der Episkopat ist in beiden Säulen der kirchlichen Hierarchie beheimatet. In der (...) Ämterhierarchie [bildet er] die unter dem obersten Hirtenamt stehende zweite Stufe göttlichen Rechtes. Demnach gliedert sich die Bischofsgewalt in die durch die Bischofsweihe verliehene Weihevollmacht und in die auf der Ãœbertragung des Bischofsamtes beruhende Oberhirtengewalt über das anvertraute Bistum. Die Weihevollgewalt ist unverlierbar, dagegen kann die Oberhirtengewalt entzogen oder in ihrer Ausübung behindert werden." 35)

Versucht man, diese Bestimmungen vereinfacht darzustellen, könnte man vielleicht sagen: die durch die Bischofsweihe verliehe Jurisdiktion kann erst real ausgeübt werden, wenn der Papst dem jeweiligen Bischof ein bestimmtes Bistum zuteilt. Auf die Bischöfe des Widerstandes angewandt könnte das heißen: durch das Fehlen des päpstlichen Mandats - konkret: durch das Fehlen eines bestimmten Bistums - sind sie in der Rechtsausübung in jedem Fall behindert.

Unbestritten dürfte sein, daß sie ihre (sakramentalen) Vollmachten im Bereich der Seelsorge ausüben dürfen, ebenso die erforderlichen Aktivitäten, die sich auf die Salvierung und Restituierung der Kirche beziehen, des weiteren auf die von ihnen geführten Institute (Seminare), (...) ohne jedoch Vollmachten zu beanspruchen, die eo ipso einem Papst vorbehalten sind und nur von diesem ausgeübt werden dürfen. (...)

Strittig ist, welche Rechtsvollmachten sie für den Widerstand und zur Erhaltung der apostlischen Sukzession haben:
- Mgr. Vezelis/USA und Mgr. McKenna beanspruchen die normale Jurisdiktionsgewalt eines residierenden Bischofs, da sie die Auffassung vertreten, daß die Jurisdiktionsgewalt als solche nicht auf einem päpstlichen Mandat, sondern durch die Konsekration mitverliehen wird.
- Mgr. Carmona/Mexiko verglich seine Position mit der eines Missionsbischofs, der erst ein bestimmtes Gebiet zu einem residierbaren Distrikt (Diözese) im Sinne des Kirchenrechtes vorbereiten würde, d.h. er ist mit provisorischen Rechtsvollmachten (unmittelbar auf sein Handeln bezogen) ausgestattet.
- Mgr. Guerard des Lauriers führte die Unterscheidung von "missio" und "sessio" ein und siedelte seine Vollmachten im Bereich der missio, d.h.  der Aussendung, der Evangelisierung, der Seelsorge - und den damit verbunden notwendigen Handlungen - an und schloß rechtliche Vollmachten aus, indem er "missio" und "sessio" (Amtssitz, bischöflichen Stuhl verbunden mit Jurisdiktion) strikt trennte. 36)  Dieser Konstruktion liegt m.E. der Fehler zugrunde, daß beide nur impossibile in dieser Form zu trennen sind, daß sie aber real immer zusammengehören: die Missio hängt in dem Sinne von der Sessio ab, daß die Ausübung auch der Missio nur dann legitim geschieht, wenn sie sich als auf die Sessio bezieht, d.h. wenn sie sich als von der  Kirche dazu beauftragt sieht. D.h. es sind immer auch rechtsrelevante Akte im Sinne des Kirchenrechtes bei der Missio im Spiel, und die gespendeten Sakramente  - ich nenne hier einmal die Priesterweihe - haben für den Spender immer auch Rechtsfolgen.37)

Auch wenn m.E. die Bischöfe (im Widerstand) auf Grund des fehlenden päpstlichen Mandats keine Jurisdiktion im normalen Sinne beanspruchen können, d.h. u.a. auch ohne Zuteilung eines bestimmten Kompetenzbereiches (Bischofsstuhls) konsekriert wurden - Mgr. Vezelis müßte sich fragen, wo denn seine Jurisdiktion endet, ob sie nur regional oder weltweit gilt, ob die Kompetenz-Erstreckung durch eine einfache Absprache geregelt werden kann, die zur geregelten Seelsorge nötig war - , so hat dennoch ihr Handeln rechtsrelevanten Charakter und zeitigt Rechtsfolgen. Grundsätzlich würde ich jedoch Mgr. Guerard des Lauriers zustimmen, wenn er fordert,  Akte, die die normale bischöfliche Kompetenz überschreiten, durch eine spätere, restituierte Hierarchie salvieren bzw. bestätigen zu lassen, da sie - wie Mgr. Carmona meinte - in einem gewissen Sinn provisorischen Charakter haben.

Um diesen Zustand zu beenden, kann ich nur wiederholen, was ich schon früher geschrieben habe: "Eine rechtmäßig installierte jurisdiktionelle Hierarchie ist aber die Voraussetzung für das Funktionieren der Kirche als Heilsinstitution; denn nur sie kann die Kirche repräsentieren und leiten. Ohne Wiederherstellung des Jurisdiktionsprimates ist also eine Restitution der Kirche undenkbar". 38)

IX. Schluß

Man muß sich vorstellen:
–wir kämpfen knapp dreißig Jahr für die Erhaltung des wahren Glaubens und um den Wiederaufbau der Kirche, (...) um dann schließlich durch immanente, d.h. selbstverschuldete Fehleinstellungen im Sektierertum zu landen;
–wir haben nicht die neuen Riten auf ihre theologischen Schwachstellen abgeklopft, um schließlich selbst ungültige Sakramente zu empfangen;
–wir haben uns nicht den 'Luxus' geleistet, uns von den Econern theologisch und kirchlich abzusetzen, um dann in der sog. Alt-römisch-katholischen Kirche zu landen.
Dafür haben zumindest wir uns nicht geschunden. Selbst-Reinigung ist angesagt!

Anmerkungen:

1) Vgl. u.a. EINSICHT XXIV/3, S. 83, wo wir gezielt vor Franck gewarnt hatten.
2)  Vgl. die Anzeige über die Priester bzw. 'Priester', die von KYRIE ELEISON als Zelebranten in den verschiedenen Meßzentren angekündigt werden.
3) Man vgl. dazu auch meine Abhandlung "Nur die alte Messe" in EINSICHT X, 4, S. 149 ff.; XVI, 5, S. 131 ff.
4) Man kann sich von der Kirche trennen durch Schisma, Häresie oder Apostasie. Wenn dies ein Priester tut, so behält er jedoch die ihm in seiner Weihe verliehenen Vollmachten. Die kath. Kirche kennt darum die Unterscheidung von gültiger und erlaubter Sakramentenspendung. Mögen die von Schismatikern (z.B. von den Orthodoxen) oder auch von Häretikern gespendeten Sakramente auch in sich noch gültig sein, so erfolgt doch ihre Spendung unerlaubt. Von diesem Verbot ausgenommen ist der Sakramentenempfang im Extremfall ("in extremis"), d.h. konkret: wenn sich ein Katholik in Todesgefahr befindet, kann ihm auch ein Schismatiker die Beichte abnehmen oder die Sterbesakramente spenden.
5) So war es m.E. Bischof Guérard des Lauriers nicht erlaubt, seine theologische Sondermeinung vom "Papa materialiter, Papa non formaliter", die durch keine dogmatische Entscheidung gedeckt war, zur Bedingung des Empfangs einer Weihe zu machen.
6) Besonders in der Schweiz ist mir dieses "Verfließen der Grenzen" aufgefallen. Da gab's gute Verbindungen zwischen traditionellen Reformern und Traditionalisten, die es wiederum gut mit Ecône 'konnten', und diese wiederum hatten Kontakt zu allen Spielarten des Sedisvakantismus, über die dann u.a. die Vaganten-Kleri-ker eingebunden wurden.
7) Das "Utrechter Schisma" entstand im Jahre 1723, nachdem das Kapitel von Utrecht den Generalvikar Kornelius Steenhoven widerrechtlich zum Erzbischof gewählt hatte, der von dem jansenistischen Bischof Varlet, suspendierter Apost. Delegat für Persien, konsekriert wurde. Reunierungsverhandlungen unter Papst Clemens XIV. wurden von seinem Nachfolger, Papst Pius VI., nicht weiterverfolgt.
8) In diesem Zusammenhang verweist Schmitz gerne auf die schriftlichen Zeugnisse dieses Kontaktes, aus denen ersichtlich ist, daß Schmitz von den Reformern als Bischof anerkannt wurde.
9) Zeugnis dieses Aktes liegt der Redaktion in Kopie vor. - Das Delikate an dieser Angelegenheit war, daß Lefebvre Schmitz, den er ja als Bischof anerkannte, ein Celebret ausstellte, ein Papier, das normaler-weise ein Weihbischof den von ihm geweihten Priestern ausstellt, damit diese sich ausweisen können.
10) Vgl. EINSICHT XIV/2, S. 41.
11) Diese Predigt liegt der Redaktion in schriftlicher Form vor. Sie wurde von der SAKA offiziell verbreitet.
12) Lefebvres Aufnahme-Akt von Schmitz stellt in disziplinärer Hinsicht sogar einen doppelt schismatischen Akt  gegenüber Paul VI. dar. Nicht nur, daß er eo ipso zu einem solchen Akt nicht befugt gewesen wäre, er, der ja 1976 von Paul VI. a divinis suspendiert worden war, hatte überhaupt keine Vollmachten mehr, für die Reform-'Kirche' zu handeln. Auf einen Notstand konnte (oder wollte) er sich nicht berufen, da er in Einheit mit dem abgefallenen Rom bleiben wollte. - Wenn Ecône in diesem Zusammenhang von Jurisdiktion spricht, dann ist ganz klar, daß es nicht einmal mehr abschätzen kann, welchem der sich in kirchlicher Hinsicht widersprechenden Disjunktionsglieder es folgen soll. Die Angelegenheit wird dann vollens diffus.
13) Wenn jemand Zweifel an der Richtigkeit dieser Darstellung hat, so kann er sich durch Nachfragen bei den Ecônern selbst überzeugen. Für mich unerklärlich blieb die Vehemenz, mit der Lefébvre gerade die verfolgte, die durch Selbststudium darauf kamen, daß Ecônes Position in sich widersprüchlich ist, denn: einen offenkundigen Häretiker kann man nicht als legitimen Papst anerkennen. Prominentestes Opfer dieser Verfolgung war H.H. Dr. Katzer.
14) vgl. Schmitz's Brief an mich vom 26.9.1996.
15) Es wäre in der Tat zu prüfen, ob hier hinsichtlich der Erlaubtheit der Spendung z.B. einer Bischofsweihe - im Falle der Bedrohung der Sukzession - durch die Inanspruchnahme des Kan. 2261 §2 des CIC gedeckt ist.
16) Darum betet er ja auch im "Te igitur" "una cum" Papa und Ortsbischof, in deren Auftrag er die hl. Messe normalerweise feiert.
17) Die Ost-Kirche kennt diese Unterscheidung so nicht. Für sie ist die Spendung einer Bischofsweihe nur dann gültig, wenn auch ein Mandat für sie vorliegt.
18) Vgl. dazu CIC Kan. 2261 §1, wonach ein Exkommunizierter nicht erlaubterwise die Sakramente spenden darf.
19) Vgl. dazu CIC Kan. 2261 §2.
20) Canon 953 des CIC sagt eindeutig: "Die Erteilung der Bischofsweihe ist dem Papst reserviert."
21) Sie gehen sogar soweit zu sagen, daß auch eine Papstwahl aus rechtlichen Überlegungen prinzipiell undurchführbar sei, weil es keine rechtmäßigen Wähler, d.h. rechtmäßig berufene Kardinäle mehr gäbe, nachdem Alexander III. auf dem 3. Laterankonzil von 1179 durch die Dekretale "Licet de vitanda" sie als alleinige Papstwähler bestimmt hatte.
22) Vgl. dazu auch die Abhandlung von Mgr. Carmona "Ein Brief..." EINSICHT XII/4, S. 134 f.
23) Diese besondere Verfälschung durch die Modernisten, die darin besteht, den theologischen Termini andere Begriffsinhalte zuzuordnen, hat der verstorbene Herr Dr. Disandro sehr treffend als "semantischen Betrug" bezeichnet. Um einige Beispiel zu geben: man redet zwar noch von "Messe", meint aber ein "Gedächtnismahl", man spricht noch vom "Priester", meint aber einen Gemeindevorsteher mit pastoralen Managerpflichten.
24) Vgl. dazu auch meine Abhandlung "Wo stehen wir?" in EINSICHT XII/6, S. 194 ff., und XIII/1, S. 53 ff.
25) Summa theol. I-II, q. 95.a.4.
26) Vgl. dazu auch meine Abhandlung "Einige Anmerkungen zu den von Mgr. Ngô-dinh-Thuc und Mgr. Carmona gespendeten Bischofsweihen" in EINSICHT XIII/1, S. 28 ff.
27) Man vergleiche dazu die theologisch und rechtlich dürftigen Rechtfertigungsversuche, die von Ecône für die Konsekrationen ihrer Bischöfe gegeben wurde.
28) Vgl. dazu auch meine Anmerkungen in EINSICHT XIII/3, S. 116 f.
29) Bischof Bartholomäus (Werner) Schneider, geb. 11.3.1944, nach eigenen Angaben: Eintritt in den Orden der Franziskaner-Eremiten ("Verbrüderung der Eremiten vom regulierten III. Orden des Hl. Franziskus von Assisi") 1962, (...); seit 1979 General-Oberer (gewählter "Altvater") dieser Kongregation. Tatsache ist, daß diese sog. Franziskaner-Eremiten-Kongregation im "Annuario Pontificio" (Päpstliches Jahrbuch) von 1949 nicht verzeichnet war.) Mitglied der Alt-römisch-katholischen Kirche. Priesterweihe durch Düngen am 28.5.1983, Bischofsweihe - nach den mir vorliegenden Informationen - durch Smekal im Sommer 1991.
30) In einem Brief vom 11.10.96 an die Redaktion, unterzeichnet von "P. Albericus-Marie", wird behauptet: "S.Exz. Mgr. Dr.Dr. Lopez-Gaston hat uns durch einen formellen Akt in die hl. katholische Kirche auf-genommen, darüber gibt es ein Schriftstück". Dieses "Schriftstück" selbst wird aber nicht vorgelegt. (...)
31) Vgl. Jone, Heribert: "Gesetzbuch der lateinischen Kirche - Erklärung der Kanones" Paderborn 1950, 1. Bd., S. 308. - Über die göttliche Einsetzung der Bischöfe vgl. auch Goebel: "Katholische Apologetik, S. 272 ff.
32) Vgl. Bartmann, Bernhard: "Lehrbuch der Dogmatik" Freiburg i.Brsg. 1929, 2. Bd., S. 177.
33) Vgl. Eichmann, Eduard und Klaus Mörsdorf: "Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici" Paderborn 1953, 1. Bd., S. 253.
34) Vgl. Jone, Heribert: "Gesetzbuch der lateinischen Kirche" Paderborn 1950, 1. Bd., S. 310.
35) Vgl. Eichmann, Eduard und Klaus Mörsdorf: "Lehrbuch des Kirchenrechts" Paderborn 1953, 1. Bd., S. 396.
36) Vgl. SOUS LA BANNIÈRE, Suppl. Nr. 3, von 1986, ebenso EINSICHT XVI/1, S. 12 ff.
37) Ein unmittelbares Beziehen auf Christus als Auftraggeber ist nicht möglich, da dieser ja den Auftrag zur Verwaltung und Fortführung an die Mitglieder der von Ihm gegründeten Kirche gegeben hat, über welche dieser Auftrag ja auf uns gekommen ist.
38) Vgl. EINSICHT XV/6, S. 151.


 
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