PAPST PIUS VI.
Apostolische Konstitution
AUCTOREM FIDEI
vom 27. August 1794 I)
AN ALLE CHRISTGLÄUBIGEN betreffend die Verurteilung der Irrtümer der Synode von Pistoia.
BISCHOF PIUS, Diener der Diener Gottes, allen Christgläubigen Heil und Apostolischen Segen.
Der Apostel (1) gebietet uns im Hinblick auf Jesus, den Urheber und Vollender des Glaubens, aufmerksam zu überdenken, welchen Widerspruch Er gegen sich von den Sündern erlitten hat, auf daß wir nicht, durch Mühen und Gefahren erschöpft, irgendeinmal in unserer Seele nachlassen und fast erliegen. Uns mit diesem höchst heilsamen Gedanken zu stärken und zu erquicken ist aber vor allem dann notwendig, wenn gegen den Leib Christi selbst, welcher die Kirche ist (2), das Feuer jener schrecklichen und unablässigen Verschwörung heftiger entbrennt: auf daß wir, durch den Herrn gestärkt und in der Kraft Seiner Macht, mit dem Schild des Glaubens beschützt am schlimmen Tag widerstehen und alle höchst feindlichen feurigen Geschosse löschen können (3). Und wahrlich: in dieser bewegten Zeit, in dieser verworrensten Umwälzung der Dinge müssen alle Guten gegen alle Feinde des christlichen Namens, welcher Art diese auch sein mögen, den schweren Kampf eingehen. Wir müssen es umso mehr, weil Uns für die Uns anvertraute oberhirtliche Vorsorge und Leitung der ganzen Herde ein größerer Eifer als allen anderen für die christliche Religion obliegt (4). Und tatsächlich: je mehr Wir bei dieser Wucht der Bürde, die Unseren Schultern auferlegt ist, die Last aller derer zu tragen, die beladen sind, Uns unserer Schwäche bewußt sind, desto mehr richtet Uns auf und erhebt uns zur festeren Hoffnung die in der Person des heiligen Petrus göttlich eingesetzte Bedeutung dieses apostolischen Amtes: daß dieser, der die ihm einmal von Christus übergebene Regierung der Kirche niemals verlassen hat, auch nicht aufhört, die Last der apostolischen Oberleitung für diejenigen zu tragen, die ihm Gott in immerwährender Nachfolge als Erben zu beschützen und zu schirmen gegeben hat.
Und nun kommt noch in diesen Bedrängnissen, die uns allenthalben umgeben, zu den übrigen Beschwerden gleichsam als Gipfelpunkt noch etwas hinzu, so daß Wir von dort, woher Freude für Uns kommen sollte, eine noch größere Traurigkeit schöpfen müssen. Denn wenn ein Vorgesetzter der hochheiligen Kirche Gottes unter dem Namen eines Priesters das Volk Christi vom Weg der Wahrheit in den Abgrund der in die Irre führenden Überredung ablenkt, und dies in einer sehr bedeutenden Stadt: dann ist wahrhaft das Wehklagen zu verdoppeln, und es ist größere Sorgfalt anzuwenden (5).
Es geschah wirklich nicht etwa am Ende der Welt, sondern im hohen Mittagslichte Italiens, unter den Augen der Stadt (Rom) und nahe der Grabstätte der Apostel. Ein Bischof war es, ausgezeichnet durch einen doppelten Bischofssitz (Scipio de Ricci, vorher Bischof von Pistoia und Prato), den Wir mit väterlicher Liebe umarmten, als er sich Uns näherte, um das Hirtenamt zu übernehmen, und der sich seinerseits Uns und diesem Apostolischen Stuhl gegenüber bei der Feier seiner heiligen Weihe zu Treue und Gehorsam, die er schuldig ist, mit feierlichem Eidschwur verpflichtete.
Und eben derselbe, nicht lange nachdem er von Uns mit der Umarmung des Friedenskusses ent-lassen war, ging zu dem ihm anvertrauten Volk; und umringt von der Hinterlist der Schützer und Lehrer verkehrter Weisheit setzte er das Vorhaben ins Werk, daß er die lobenswerte und gesicherte Form der christlichen Unterweisung, welche die Päpste gemäß der kirchlichen Richtschnur schon längst eingeführt und und gänzlich festgelegt hatten, nicht so, wie er dazu verpflichtet gewesen wäre, schützte, pflegte und anwendete, sondern daß er im Gegenteil dieselbe durch den Schein einer vorgespiegelten Verbesserung (= reformatio) und durch Einführung unpassender Neuerungen verwirrte, entkräftete und von Grund auf umwälzte.
Da er auch nicht Unserer Ermahnung an die Diözesan-Synode innerlich zustimmte, geschah es durch seine auf seinem Sinne bestehende Hartnäckigkeit, daß von dort, wo irgend ein Heilmittel gegen die Wunden gesucht werden konnte, ein noch schlimmeres Verderben hervorging. Denn in der Tat: nachdem diese Synode von Pistoia aus den Schlupfwinkeln hervortrat, in welchen sie eine Zeitlang heimlich verborgen lag, da gab es keinen über die erhabenste Religion fromm und weise Denkenden, der dies nicht sofort bemerkt hätte: daß es der Plan ihrer Urheber gewesen ist, den Samen verkehrter Lehren, welchen sie vorher in vielfältigen Schriftchen ausgestreut hatten, nun wie zu einem einzigen Körper zusammenzufügen; sie weckten längst verworfene Lehren wieder auf, und sie sprachen den Apostolischen Dekreten, durch welche sie verworfen sind, Glaubwürdigkeit und Ansehen ab.
Je schwerwiegender eine Sache an sich ist, umso dringender fordert sie Unsere oberhirtliche Sorgfalt zur Tätigkeit auf. Als Wir nun diese Wahrnehmung machten, säumten Wir daher nicht, Unsere volle Aufmerksamkeit auf die Ergreifung von Ratschlüssen hinzuwenden, die zur Heilung oder Unterdrückung des aufgekommenen Übels als besonders angemessen betrachtet werden können.
Und insbesondere eingedenk der weisen Ermahnung Unseres Vorgängers, des heiligen Zosimus (6), daß Vermessenheiten auch eine besonders schwerwiegende Untersuchung erfordern, überwiesen Wir die von den Bischöfen herausgegebene Synode zur Untersuchung zuerst an vier Bischöfe, denen noch andere Theologen aus dem Weltklerus beigegeben waren; dann bestimmten Wir eine Kongregation von mehreren Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche sowie von anderen Bischöfen, welche den gesamten Wortlaut der (Synodal-)Akten genau erwägen, die darin verteilten Gegenstände der Untersuchung sorgfältig zusammentragen, und über die herausgezogenen (Lehr-) Sätze verhandeln sollten. Deren vor Uns mündlich und schriftlich erlassene Beurteilungen haben Wir entgegengenommen: dieselben haben bewertet, daß die Synode ganz allgemein zu verwerfen sei, und daß mehrere daraus entnommene Thesen, und zwar einige davon an sich, andere im Hin-blick auf den Sinn, welchen die Verbindung der (Lehr-)Sätze miteinander ergibt, mit mehr oder weniger strengen Zensuren zu tadeln seien. Nachdem Wir deren Bemerkungen vernommen und erwogen hatten, richteten Wir Unsere Sorgfalt auch darauf, daß einige besondere aus der ganzen Synode ausgewählte Hauptstücke der verkehrten Lehren, auf welche vorzugsweise die durch die Synode erzeugten und zu verwerfenden (Lehr-)Sätze direkt oder indirekt zu beziehen sind, der Reihe nach genau geordnet würden. Jedem (dieser Hauptstücke) sollte seine besondere Zensur beigefügt werden.
Damit aber nicht etwa hartnäckige Menschen sogar aus dieser, obwohl auf das Genaueste vorgenommenen Zusammenfügung der Beweisgründe und Untersuchung der (Lehr-)Sätze Anlaß nehmen mögen, verkleinernd dagegen zu arbeiten, so haben Wir, um dieser vielleicht schon vorbereiteten Verleumdung entgegenzutreten, beschlossen, Uns des weisen Ratschlusses zu bedienen, den zur Unterdrückung solcher auftauchender gefahrvoller und schändlicher Neuerungen mehrere Unserer heiligsten Vorgänger, sowie auch höchst bedeutende Bischöfe und selbst Allgemeine Synoden in rechter und vorsichtiger Weise angewendet und durch glänzende Zeugnisse bewährt und empfohlen hinterlassen haben.
Dieselben kannten die verschlagene Kunst des Betruges der Neuerer: jene, die Verletzung katholischer Ohren fürchtend, bemühen sich häufig, die Schlingen ihrer Fangnetze durch schlaue Bemäntelung der Worte zu überdecken, damit der in der Mehrdeutigkeit (7) versteckte Irrtum leichter unbemerkt in die Seelen eindringe. So tritt es dann ein, daß wegen der durch die geringste Hinzufügung oder Veränderung entstellten Wahrheit eines (Lehr-)Satzes sich das Bekenntnis, welches das Heil wirkt, durch irgendeine subtile (Sinn-)Verletzung zum Tode wende. Und gerade diese verdeckte und trügerische Weise der Auseinandersetzung, die in jeder Art sprachlicher Darstellung lasterhaft ist: sie ist in einer Synode am wenigsten zu dulden. Das Lob einer Synode besteht ja besonders darin, daß sie beim Lehren jene klare Weise des Ausdruckes einhalte, welche keine Gefahr des Anstoßes mehr zurückläßt. Wenn daher etwas in dieser Art gesündigt worden ist, so kann es nicht verteidigt werden durch die heimtückische Entschuldigung, welche vorgebracht zu werden pflegt: nämlich daß das, was sich als gefährlich gesagt herausstellt, an anderen Stellen deutlicher erklärt oder auch verbessert aufgefunden wird - so, als ob die leichtfertige Willkür bei Behauptungen und Verneinungen und beim darüber nach eigenem Gutdünken geführten (Meinungs) Streit, welche immer eine betrügerische List der Neuerer mit dem Zweck der Verführung zum Irrtum war, nicht weit mehr zur Fortpflanzung als zur Entschuldigung des Irrtums geeignet wäre. Oder sind etwa besonders den Unwissenderen, die zufällig auf diesen oder jenen Teil der in der Volkssprache jedermann zugänglichen Synode stoßen, auch immer die anderen (im Text) verstreuten Stellen gegenwärtig, in welche sie zu diesem Zweck Einsicht nehmen müßten? Oder selbst angenommen, daß sie in dieselben Einsicht nehmen würden: ist etwa jedermann fähig genug, jene Stellen von sich aus derart miteinander zu vergleichen, um dadurch - wie jene fälschlich schwätzen - jeder Gefahr des Irrtums auszuweichen imstande zu sein? Dies ist in Wirklichkeit der verderblichste Kunstgriff, um einen Irrtum einzunisten. Er wurde schon vor Zeiten in den Briefen des Bischofs Nestorius von Constantinopel aufgedeckt: er wurde durch Unseren Vorgänger Coelestinus (8) unter schwerster Zurechtweisung bewiesen. Denn der in diesen Briefen aufgespürte alte Schlaukopf wurde ertappt und überführt, indem er sich mit seiner Vielrednerei selbst zu Fall brachte: da er Wahres in Unverständliches einhüllte, dann wieder beides miteinander vermengte. So war er (Nestorius) bestrebt, entweder das Abgeleugnete zuzugestehen, oder das Zugestandene in Abrede zu stellen. Zur Abweisung solcher sich zu jeder Zeit nur zu oft wiederholender Arglist ist kein besserer Weg eingeschlagen worden, als daß bei Auslegung der Sätze, welche unter der Hülle der Mehrdeutigkeit eine gefährliche und verdächtige Abweichung der Begriffsinhalte in sich schließen, diejenige falsche Bedeutung angemerkt werde, in welcher der Irrtum enthalten ist, den die katholische Denkweise verwirft.
Auch Wir haben diese ganze Verfahrensweise um so lieber angewendet, weil Wir erkannt haben, daß sie in höherem Maß von großem Vorteil sein werde, um die Gemüter wieder zu versöhnen und zur Einheit des Geistes im Bande des Friedens wieder zurückzuführen (Wir freuen uns mit Recht, daß dies bei den meisten durch Gottes Gnade in Erfüllung gegangen ist): zunächst durch die Vorsorge, daß es den halsstarrigen Anhängern der Synode (wenn es solche noch gibt, was Gott verhüte!) von nun an nicht mehr in ihre Gewalt gegeben sei, neue Unruhen zu erregen, und gleichsam als neue Genossen und Teilhaber ihrer eigenen gerechten Verurteilung katholische (Gelehrten-) Schulen für sich in Anspruch zu nehmen, welche sie ganz gegen deren Willen und unter deren Widerstreben durch eine verdrehte Ähnlichkeit verwandter Wortausdrücke, welche die Anhänger der Synode zum Zeugen für Verschiedenheiten in den Ansichten anrufen, auf ihre Seite zu ziehen bestrebt sind. Sodann, wenn noch irgendeine mildere vorgefaßte Meinung über die Synode einige Unkluge täuschen sollte, dann wird auch diesen jeder Anlaß zur Klage abgeschnitten: wenn sie die rechte Einsicht haben - und so wollen sie ja angesehen werden - dann können sie nicht darüber betrübt sein, daß derart gebrandmarkte Lehren verdammt werden, welche so offenkundige Irrtümer in sich enthalten, von denen sie selbst bekennen, ganz und gar entfernt zu sein.
Wir vermeinen aber damit Unserer Milde oder vielmehr Unserer Liebe nicht von Herzen genug getan zu haben, die Uns gegenüber Unserem Bruder bewegt, dem wir gerne in jeglicher Weise zu Hilfe kommen wollen, wenn wir noch können (9). Denn jene Liebe treibt Uns an, durch welche veranlaßt Unser Vorgänger Coelestinus (10) auch gegen das Erlaubte, das heißt mit größerer Geduld, als es erlaubt scheinen möchte, nicht abgeneigt war, bei Bestrafung der Priester zu zögern. Denn lieber, mit Augustinus und den Vätern von Milevi, ist es Unser Wille und wünschen Wir es, die Menschen, welche Verkehrtes lehren, durch oberhirtliche Sorgfalt innerhalb der Kirche zu heilen, als sie, verzweifelnd an ihrem Heil, davon abzutrennen, wenn nicht die Notwendigkeit dazu zwingt (11).
Damit nun hierbei nicht irgendeine Art des Aufwendens von Mühe, den Bruder zu gewinnen, unterlassen zu sein scheint, so haben Wir den genannten Bischof vor jeder weiteren Maßnahme durch die ehrenvollsten Briefe, die ihm auf Unseren Befehl zugekommen sind, zu Uns zu rufen gedacht, mit dem Versprechen, daß er von Uns mit Wohlwollen aufgenommen werden würde, und es ihm gestattet werde, sich frei darüber äußern zu können, was ihm in seiner Angelegenheit zu tun gut schiene. Denn es hatte Uns nicht alle Hoffnung verlassen, es könne sich ergeben, falls er jenen gelehrigen Sinn mitbrächte, den der heilige Augustinus (12) gemäß dem Ausspruch des Apostels ganz besonders von einem Bischof verlangt, wenn ihm einfach und aufrichtig, unter Hinweglassung aller Streitsucht und hervortretenden Bitterkeit, die Hauptstücke jener Lehren vorgehalten würden, welche offensichtlich einer tadelnden Aufmerksamkeit wert scheinen: daß er sich alsdann selbst sammle und nicht zögern werde, das zweideutig Gesagte im gesunderen Sinn auszudrücken und das ganz offensichtlich Verkehrte offen zu verwerfen; auf daß so nicht minder zur hohen Wertschätzung seines Namens, als auch zum freudigen Dank für alle Guten auf die möglichst friedsamste Weise der in der Kirche entstandene wilde Lärm durch die erwünschteste Zurechtrückung zur Ruhe gebracht würde (13).
Da er nun aber auf diese dargebotene Wohltat einzugehen unter dem Vorwand der Kränklichkeit nicht für gut fand, so können Wir es nicht mehr länger aufschieben, Unserem oberhirtlichen Amt Genüge zu tun. Es handelt sich nicht um die Gefahr für die eine oder andere Diözese, die allgemeine Kirche wird von jeglicher Neuerung erschüttert (14). Allenthalben wird nicht allein schon längst ein Urteil des höchsten Apostolischen Stuhles erwartet, sondern durch inständig wiederholte Bitten dringend gefordert. Es sei fern, daß die Stimme des Petrus auf diesem seinem Stuhl jemals schweige, auf welchem dieser (Petrus) immer lebend und gegenwärtig den Verlangenden die Wahrheit des Glaubens darbietet (15). Eine längere Nachsicht ist in dergleichen Dingen nicht ratsam, denn es ist ein fast ebenso großes Verbrechen, hierin nachsichtig zu sein, als derartiges Gottlose zu verkündigen (16). Eine solche Wunde muß daher ausgeschnitten werden, weil durch sie nicht nur ein Glied leidet, sondern dem ganzen Körper der Kirche das Verderben droht (17). Und daher muß mit Hilfe der göttlichen Gerechtigkeit und Milde vorgesehen werden, daß nach Entfernung der Spaltungen der katholische Glaube unverletzt erhalten werde, und daß, nachdem solche, die das Verkehrte verteidigen, vom Irrtum zurückgerufen wurden, diejenigen, deren Glaube bewährt gefunden wurde, durch Unser Ansehen gestärkt werden (18).
Wir haben daher nach Anrufung des Lichtes des Heiligen Geistes sowohl durch Unsere eigenen unermüdlichen Gebete, als auch durch die privaten und öffentlichen Gebete der frommen Christgläubigen, nachdem Wir alles vollständig und reiflich überlegten, aus den Akten und Dekreten der Synode mehrere Vorlagen, Lehren und Ansichten, seien diese ausdrücklich vorgetragen oder seien sie durch Mehrdeutigkeiten eingedrungen, unter Hinzufügung, wie oben gesagt, der dazugehörigen Anmerkungen und Tadelseinstufungen (= censura) zu verdammen und zu verwerfen für wert erachtet, so, wie Wir sie durch diese Unsere auf ewige Zeiten gültige Konstitution verdammen und verwerfen.
Es sind diejenigen, die hier folgen:
VON DER VERDUNKELUNG DER WAHRHEITEN IN DER KIRCHE. Aus dem Dekret von der Gnade, § 1.
I. Die Vorlage, welche behauptet, in diesen letzten Zeiten habe sich eine allgemeine Dunkelheit über die wichtigeren Wahrheiten verbreitet, die sich auf die Religion beziehen und die Grundlage der Glaubens- und Sittenlehre Jesu Christi sind, als HÄRETISCH.
VON DER DER GEMEINSCHAFT DER KIRCHE BEIGEMESSENEN GEWALT, DAMIT SIE DURCH DIESE DEN HIRTEN MITGETEILT WERDE. Aus dem Berufungs-Sendschreiben.
II. Die Vorlage, welche bestimmt, die Gewalt sei der Kirche von Gott verliehen, damit sie den Hirten mitgeteilt werde, die ihre Diener für das Heil der Seelen sind, so verstanden, daß die Gewalt des kirchlichen Dienstes und der Leitung von der Gemeinschaft der Gläubigen auf die Hirten hingeleitet werde, als HÄRETISCH.
VON DER DEM RÖMISCHEN PAPST BEIGELEGTEN BENENNUNG EINES AMTLICHEN OBERHAUPTES. Aus dem Dekret vom Glauben, § 8.
III. Die Vorlage ferner, welche bestimmt, der römische Papst sei das amtliche Oberhaupt, so ausgelegt, daß der Römische Papst nicht von Christus in der Person des heiligen Petrus, sondern von der Kirche seine Amtsgewalt erhalte, durch welche er als der Nachfolger des Petrus, als der wahre Stellvertreter Christi und als das Haupt der ganzen Kirche in der allgemeinen Kirche Macht habe, als HÄRETISCH.
VON DER KIRCHENGEWALT IN BEZUG AUF ANORDNUNG UND EINFÜHRUNG DER ÄUSSEREN DISZIPLIN. Aus dem Dekret vom Glauben, § 13, 14.
IV. Die Vorlage, welche behauptet, es sei ein Mißbrauch der Kirchengewalt, wenn man dieselbe über die Grenzen der Lehre und der Sitten hinaus ausdehne auf äußere Dinge; und daß man das durch Gewalt verlange, was von der Überredung und vom Herzen abhänge, dann auch, es stehe ihr noch viel weniger zu, durch äußere Gewalt die Unterwerfung unter ihre Beschlüsse zu verlangen, insofern sie durch den unbestimmten Ausdruck ausdehne auf äußere Dinge als einen Mißbrauch der Kirchenautorität den Gebrauch ihrer von Gott empfangenen Gewalt bezeichnet, deren sich die Apostel selbst bei Anordnung und Einführung der äußeren Disziplin bedienten, als HÄRETISCH.
V. Die Vorlage, da wo sie vorgibt, die Kirche habe keine andere Gewalt, die Unterwerfung unter ihre Beschlüsse zu verlangen, als diejenigen Mittel, die von der Überredung abhängen, insofern sie dahin abzielt, zu sagen, die Kirche habe von Gott nur eine ihr verliehene Gewalt, durch Rat und Überredung zu leiten, nicht aber auch durch ihre Gesetze zu gebieten, und die Verirrten und Hartnäckigen durch ein äußeres Strafurteil und heilsame Strafen in der Ordnung zu halten und zu zwingen, als ZU EINEM SCHON FRÜHERHIN ALS HÄRETISCH VERURTEILTEN (Lehr-)SYSTEM FÜHREND.
DIE DEN BISCHÖFEN UNGEBÜHRLICH BEIGELEGTEN RECHTE. Aus dem Dekret von der Weihe, § 25.
VI. Die Lehre der Synode, wo sie bekennt, sie sei überzeugt, ein Bischof habe von Christus alle zur guten Führung seiner Diözese notwendigen Rechte empfangen, so, als ob zur guten Führung einer Diözese nicht die höheren Anordnungen gehören würden, die sich auf den Glauben und die Sitten oder auf die allgemeine Disziplin beziehen, wozu das Recht bei den Päpsten und den Allgemeinen Konzilien für die ganze Kirche liegt, als SCHISMATISCH, MINDESTENS ABER IRRIG.
VII. Auch darin, daß der Bischof ermahnt wird, unverdrossen nach einer vollkommeneren Anordnung der kirchlichen Disziplin zu trachten, und dies gegen alle entgegenstehenden Herkommen, Ausnahmen, Vorbehalte, welche der guten Ordnung der Diözese entgegen sind, zur größeren Ehre Gottes und zur größeren Erbauung der Gläubigen, ist dies, daß angenommen wird, es komme dem Bischof zu, nach seinem eigenen Urteil und Gutdünken gegen die Herkommen, Ausnahmen und Vorbehalte, die entweder in der ganzen Kirche oder auch in irgend einer Provinz gang und gäbe sind, anzuordnen und zu beschließen, ohne Erlaubnis und Dazwischenkunft der höheren hierarchischen Gewalt, von welcher sie eingeführt oder gebilligt sind und Rechtskraft haben, IRRIG, ZUM SCHISMA UND ZUM UMSTURZ DER HIERARCHISCHEN LEITUNG FÜHREND.
VIII. Auch wo die Synode sagt, daß sie überzeugt ist, die Rechte, welche der Bischof von Jesus Christus zur Lenkung der Kirche empfangen habe, könnten nicht abgeändert oder behindert werden; und wo es geschehe, daß die Ausübung dieser Rechte aus was immer für einer Ursache unterbrochen würden, so könne und müsse der Bischof immer in seine ursprünglichen Rechte zurückkehren, so oft dies das größere Heil seiner Kirche verlange, ist das, wo zu verstehen gegeben wird, die Ausübung der bischöflichen Rechte könne durch keine höhere Gewalt behindert oder eingeschränkt werden: immer dann, wenn der Bischof nach eigenem Urteil es für gut hält, daß dies weniger zum größeren Heil seiner Kirche gereiche, IRRIG, ZUM SCHISMA UND ZUM UMSTURZ DER HIERARCHISCHEN LEITUNG FÜHREND.
DAS DEN PRIESTERN DER NIEDRIGEREN WEIHESTUFE FÄLSCHLICH BEIGELEGTE RECHT IN BESCHLÜSSEN DES GLAUBENS UND DER KIRCHLICHEN DISZIPLIN. Aus dem Berufungs-Sendschreiben.
IX. Die Lehre, welche feststellt, die Reform (= Verbesserung) hinsichtlich der Mißbräuche der Kirchenzucht müsse in den Diözesansynoden vom Bischof und von den Pfarrern in gleicher Weise abhängen und festgestellt werden, und ohne die Freiheit der Beschlüsse sei die Unterwerfung unter die Ermahnungen und Befehle der Bischöfe ungebührlich, ist FALSCH, VERWEGEN, DAS BISCHÖFLICHE ANSEHEN VERLETZEND, DIE HIERARCHISCHE LEITUNG UMSTÜRZEND, UND BEGÜNSTIGT DIE VON CALVIN ERNEUERTE ARIANISCHE HÄRESIE.
X. Ebenso die Lehre, nach welcher die auf der Synode versammelten Pfarrer und anderen Priester zusammen mit dem Bischof als Glaubens-Richter sprechen, und wo dargetan wird, daß ihnen aus eigenem und zwar auch durch die Weihe erlangtem Recht ein Urteil in Glaubenssachen zustehe, als FALSCH, VERWEGEN, DIE HIERARCHISCHE ORDNUNG UMWERFEND, DER FESTIGKEIT DER DEFINITIONEN SOWIE AUCH DER DOGMATISCHEN URTEILE DER KIRCHE ABBRUCH TUEND, MINDESTENS ABER IRRIG. Aus der Synodal-Anrede, § 8.
XI. Der Satz, wo es heißt: es sei durch eine bis zu den apostolischen Zeiten zurückzuführende Anordnung der Vorfahren, die auch in den besseren Jahrhunderten der Kirche beobachtet wurde, angenommen worden, daß die Beschlüsse oder die Definitionen oder die Urteilssprüche auch der höheren (Amts-)Sitze nicht angenommen würden, wenn sie nicht von der Diözesan-Synode anerkannt und gutgeheißen werden, als FALSCH, VERWEGEN, IN SEINER ALLGEMEINHEIT DEM DEN APOSTOLISCHEN KONSTITUTIONEN UND DEN VON DER HÖHEREN HIERARCHIE AUS RECHTMÄSSIGER GEWALT HERVORGEHENDEN URTEILSSPRÜCHEN GEBÜHRENDEN GEHORSAM ABBRUCH TUEND, DAS SCHISMA UND DIE HÄRESIE BEGÜNSTIGEND.
VERLEUMDUNGEN GEGEN EINIGE ENTSCHEIDUNGEN IN GLAUBENSSACHEN, DIE VOR EINIGEN JAHRHUNDERTEN ERLASSEN WORDEN SIND. Vom Glauben, § 12.
XII. Die in ihrem Zusammenhang genommenen Behauptungen der Synode in Bezug auf vor mehreren Jahrhunderten ergangene, die Glaubenslehre betreffende Entscheidungen, welche sie als von einem Teil der Kirche oder von wenigen Hirten hervorgegangenen Beschlüsse erachtet: als solche (Beschlüsse), die durch keine ausreichende Autorität unterstützt, zum Verderben der Reinheit des Glaubens aufgekommen, und zur Erregung von Unruhen durch Gewalt eingedrungen sind, durch welche Wunden geschlagen wurden, die leider nur noch zu frisch sind, als FALSCH, VERFÜHRERISCH, VERWEGEN, ÄRGERNISERREGEND, DIE RÖMISCHEN PÄPSTE UND DIE KIRCHE BELEIDIGEND, ABBRUCH TUEND DEM DEN APOSTOLISCHEN KONSTITUTIONEN GEBÜHRENDEN GEHORSAM, SCHISMATISCH, VERDERBLICH, MINDESTENS ABER IRRIG.
Vom sogenannten Frieden Clemens' IX.
XIII. Die in den Synodalakten vorkommende Vorlage, welche zu verstehen gibt, Clemens IX. habe durch die Genehmigung des Unterschiedes der Rechtsfrage und des Tatbestandes bei der Unterschrift des von Alexander VII. vorgelegten Formulars der Kirche den Frieden wiedergegeben, als FALSCH, VERWEGEN UND CLEMENS IX. BELEIDIGEND.
XIV. Insofern aber dieser Unterscheidung beigepflichtet wird, indem deren Begünstiger mit Lobsprüchen erhoben und deren Gegner getadelt werden, als VERWEGEN, VERDERBLICH, DIE PÄPSTE BELEIDIGEND, DAS SCHISMA UND DIE HÄRESIE BEFÖRDERND.
VON DER ZUSAMMENSETZUNG DES LEIBES DER KIRCHE. Aus dem Anhang Nr. 28.
XV. Die Lehre, welche vorlegt, die Kirche als einen aus Christus dem Haupt, und den Gläubigen, die seine Glieder durch eine unfehlbare Vereinigung sind, zusammengesetzten mystischen Leib zu erachten. Durch diese Vereinigung werden wir mit ihm auf wunderbare Weise ein alleiniger Priester, ein alleiniges Opfer, ein alleiniger vollkommener Anbeter Gottes des Vaters im Geist und in der Wahrheit, so verstanden: daß zum Leibe der Kirche nur die Gläubigen gehören, die vollkommene Anbeter im Geist und in der Wahrheit sind, als HÄRETISCH.
VOM STAND DER UNSCHULD. Von der Gnade, § 4,7. Von den Sakramenten im allgemeinen, § 1. Von der Buße, § 4.
XVI. Die Lehre der Synode vom Stand der glücklichen Unschuld, wie sie diesen in Adam vor dem Sündenfall darstellt: nicht allein die Reinheit umfassend, sondern auch die innere Gerechtigkeit mit dem Antrieb zu Gott durch die Liebe (= per amorem) der höheren Liebe (= caritas), und die nach dem Sündenfall in irgendeiner Weise wiederhergestellte ursprüngliche Heiligkeit, insofern sie, im Zusammenhang genommen, annimmt, dieser Zustand sei eine Folge der Schöpfung, gebührend aus natürlicher Erfordernis und durch die Beschaffenheit der Menschennatur, nicht aber als ein Gnadengeschenk Gottes, als FALSCH, SCHON IN DUBAY UND QUESNEL VERDAMMT, IRRIG, UND DIE HAERESIE DES PELAGIUS BEGÜNSTIGEND.
VON DER UNSTERBLICHKEIT, ALS DER NATÜRLICHEN BESCHAFFENHEIT DES MENSCHEN ANGEMESSEN BETRACHTET. Von der Taufe, § 2.
XVII. Die mit diesen Worten ausgedrückte Vorlage: Durch den Apostel belehrt, erwarten wir den Tod jetzt nicht als eine natürliche Beschaffenheit des Menschen, sondern als eine wahrhafte und gerechte Strafe des Sündenfalles, insofern sie durch den hinterlistig angeführten Namen des Apostels zu verstehen gibt, daß der Tod, der im gegenwärtigen Zustand als eine gerechte Strafe durch die Entziehung der Unsterblichkeit verhängt ist, nicht die natürliche Beschaffenheit des Menschen gewesen sei, sodaß die Unsterblichkeit kein Gnadengeschenk, sondern die natürliche Beschaffenheit gewesen sei, als VERFÄNGLICH, VERWEGEN, DEN APOSTEL BELEIDIGEND, UND BEREITS ZU ANDERER ZEIT VERDAMMT.
VON DER BESCHAFFENHEIT DES MENSCHEN IM NATURZUSTAND. Von der Gnade, § 10.
XVIII. Die Lehre der Synode, welche sagt, Gott habe nach dem Sündenfalle Adams die Verheißung des künftigen Befreiers ausgesprochen und das Menschengeschlecht durch die Hoffnung des Heiles trösten wollen, das Jesus Christus bringen werde, aber Gott habe gewollt, das Menschengeschlecht solle durch verschiedene Zustände hindurchgehen, ehe die Erfüllung der Zeiten komme, und daß zuerst im Natur-Zustande der Mensch, den ihm eigenen (Erkenntnis-)Lichtern überlassen, seiner blinden Vernunft zu mißtrauen lerne, und aus seinen eigenen Irrtümern heraus sich zum Verlangen nach einem höheren Lichte hin bewege, diese so wie sie da vorliegt verfängliche Lehre, verstanden betreffend das Verlangen nach der Hilfe durch ein höheres Licht in Hinordnung auf das durch Christus verheißene Heil: der Mensch sei imstande, wenn er seinen ihm eigenen Lichtern überlassen wird, sich selbst zu dessen Erfassung hinzubewegen, als VERDÄCHTIG, UND DIE PELAGIANISCHE HAERESIE BEGÜNSTIGEND.
VON DER BESCHAFFENHEIT DES MENSCHEN UNTER DEM GESETZ. Von der Gnade, § 10.
XIX. Ebenso die Lehre, welche hinzufügt, daß der Mensch, weil er unter dem (alttestamentlichen - Anm. K. H.) Gesetz ohnmächtig war, dasselbe zu beobachten, zum Übertreter geworden sei: zwar nicht durch die Schuld des Gesetzes, welches höchst heilig war, sondern durch die Schuld des Menschen, der unter dem Gesetze ohne die Gnade immer mehr und mehr zum Übertreter wurde, und dann fortfährt, das Gesetz, da es das Herz des Menschen nicht heilte, habe bewirkt, daß er seine Übel erkannt habe, und daß er, von seiner Schwäche überzeugt, nach der Gnade des Mittlers verlangt habe, wodurch ganz allgemein zugegeben wird, der Mensch sei durch die Nichtbefolgung des Gesetzes zum Übertreter geworden, weil er ohnmächtig war, es zu befolgen: gleichsam, als ob Derjenige etwas Unmögliches befehlen könne, Der gerecht ist; oder daß Der, Der die Liebe ist, den Menschen um dessentwegen, was dieser nicht vermeiden konnte, verwerfen werde, als FALSCH, ÄRGERNISERREGEND, GOTTLOS, IN DUBAY VERDAMMT.
XX. Wo zu verstehen gegeben wird, daß der Mensch unter dem Gesetz ohne die Gnade das geordnete Verlangen nach der Gnade des Erlösers zu dem durch Christus verheißenen Heil in sich hätte aufkommen lassen können, als wenn nicht die Gnade selbst es bewirke, daß Er von uns angerufen werde, da ist DIE VORLAGE, SO WIE SIE NIEDERGELEGT IST, VERFÄNGLICH, VERDÄCHTIG, DIE SEMIPELAGIANISCHE HAERESIE BEGÜNSTIGEND.
VON DER ERLEUCHTENDEN UND ANREGENDEN GNADE. Von der Gnade, § 11.
XXI. Die Vorlage, welche behauptet, wenn das Licht der Gnade allein sei, dann diene es lediglich dazu, daß wir die Unglückseligkeit unseres Zustandes und die Schwere unseres Übels erkennen: so daß die Gnade in diesem Fall dieselbe Wirkung hervorbringe, welche das Gesetz hervorbrachte; es sei daher notwendig, daß Gott in unserem Herzen die heilige Liebe (= sanctus amor) erschaffe und das heilige Wohlgefallen einflöße, das zu der in uns vorherrschenden Liebe im Gegensatz steht, und daß diese heilige Liebe, dieses heilige Wohlgefallen im eigentlichen Sinne die Gnade Jesu Christi sei, die Einflößung der Höheren Liebe (= charitas), nach deren Erkenntnis wir aus heiliger Liebe heraus handeln; diese sei jene Wurzel, aus welcher die Guten Werke keimen, diese sei die Gnade des Neuen Testamentes, die uns von der Knechtschaft der Sünde befreit und zu Kindern Gottes macht, insofern sie dahin zielt, als sei allein diese Gnade die eigentliche Gnade Jesu Christi, welche im Herzen die heilige Liebe (sanctus amor) hervorbringt und die bewirkt, daß wir handeln; oder daß sie auch die Gnade sei, durch welche der von der Knechtschaft der Sünde befreite Mensch zum Kinde Gottes wird: und daß nicht auch diejenige Gnade im eigentlichen Sinne die Gnade Christi sei, mit welcher das Herz des Menschen durch die Erleuchtung des Heiligen Geistes berührt wird; und es gebe keine wahre innere Gnade Christi, welcher widerstanden wird, ist FALSCH, VERFÄNGLICH, HINFÜHREND ZU DEM IRRTUM, WELCHER IN DER ZWEITEN THESE DES JANSENISMUS ALS HAERETISCH VERDAMMT IST, UND DENSELBEN ERNEUERND.
VOM GLAUBEN ALS DER ERSTEN GNADE. Vom Glauben, § 1.
XXII. Die Vorlage, welche zu verstehen gibt, daß der Glaube, mit welchem die Reihe der Gnaden anfängt, und durch den wir wie durch die erste Stimme zum Heile und zur Kirche gerufen werden, eben selbst die vorzügliche Tugend des Glaubens sei, durch welche die Menschen Gläubige genannt werden und sind, gleichwie als ob jene Gnade nicht früher wäre, welche so wie sie dem Willen zuvorkommt, auch dem Glauben zuvorkommt, als DER HAERESIE VERDÄCHTIG, DANACH SCHMECKEND, BEREITS IN QUESNEL VERDAMMT, IRRIG.
VON DER ZWEIFACHEN LIEBE. Von der Gnade, § 8.
XXIII. Die Lehre der Synode von der zweifachen Liebe: der herrschenden Begierde (= cupiditas) und der herrschenden Höheren Liebe (= charitas); welche besagt, daß der Mensch ohne die Gnade unter der Knechtschaft der Sünde sei, und daß er in diesem Zustande durch den allgemeinen Einfluß der herrschenden Begierde alle seine Handlungen anstecke und verderbe, insofern sie zu verstehen gibt, daß im Menschen, während er unter der Knechtschaft oder im Stande der Sünde ist, und er jener Gnade beraubt ist, durch welche er von der Knechtschaft der Sünde befreit und zum Kinde Gottes wird, dann die Begierlichkeit so herrsche, daß durch deren allgemeinen Einfluß alle seine Handlungen in sich angesteckt und verderbt werden; oder daß alle Werke, welche vor der Rechtfertigung geschehen, aus welchem Beweggrund sie immer geschehen mögen, Sünden sind, gleichsam als wenn der Sünder in allen seinen Handlungen der herrschenden Begierde diene, als FALSCH, VERDERBLICH, ZUDEM VOM KONZIL VON TRIENT ALS HAERETISCH VERDAMMTEN, UND WIEDERUM IN DU BAY, 40. ARTIKEL, VERDAMMTEN IRRTUM FÜHREND.
Von der Gnade, § 12.
XXIV. Hinsichtlich dessen aber, wo zwischen der herrschenden Begierlichkeit und der herrschenden Liebe (= charitas) keinerlei von der Natur selbst eingepflanzten mittleren Gemütszustände angenommen werden, welche durch ihre ihnen eigene Beschaffenheit lobeswürdig sind, und welche zugleich mit dem Streben nach Glückseligkeit und mit der natürlichen Neigung zum Guten gleichsam als letzte Umrisse und Überbleibsel des Ebenbildes Gottes zurückblieben, und als wenn zwischen der göttlichen Liebe, die uns zum Himmelreich führt, und der unerlaubten menschlichen Liebe, welche verwerflich ist, es keine erlaubte menschliche Liebe gäbe, welche keinen Tadel verdient, als FALSCH, UND BEREITS ZU ANDERER ZEIT VERDAMMT.
VON DER KNECHTISCHEN FURCHT. Von der Buße, § 3.
XXV. Die Lehre, welche von der Furcht vor der Strafe ganz allgemein sagt, daß sie lediglich insofern nicht ein Übel genannt werden kann, wenn sie wenigstens so weit reicht, die Hand zu zügeln, als wenn die Furcht vor der Hölle, von welcher letzteren der Glaube lehrt, daß die Sünde damit gestraft werde, nicht an sich gut und nützlich sei als eine übernatürliche Gabe und eine von Gott eingegebene Gemütsbewegung, die zur Liebe der Gerechtigkeit vorbereitet, als FALSCH, VERWEGEN, VERDERBLICH, BELEIDIGEND DIE GÖTTLICHEN GESCHENKE, BEREITS ZU ANDERER ZEIT VERDAMMT, GEGENSÄTZLICH ZUR LEHRE DES KONZILS VON TRIENT, SOWIE AUCH ZUR ÜBEREINSTIMMENDEN ANSICHT DER VÄTER: es sei nötig, "gemäß der gewohnten Weise der Vorbereitung zur Gerechtigkeit", daß zuerst die Furcht eintrete, durch welche die Liebe kommt: die Furcht als Heilmittel, die Liebe als die Gesundheit.
VON DER STRAFE DERER, DIE NUR MIT DER ERBSÜNDE BEHAFTET STERBEN. Von der Taufe, § 3.
XXVI. Die Lehre, welche als eine pelagianische Fabel jenen Ort der Unterwelt bezeichnet (welchen die Gläubigen allgemein den 'limbus puerorum' [= den Aufenthaltsort der Kinder] nennen), in welchem die bloß mit der Schuld der Erbsünde Gestorbenen ohne Strafe des Feuers mit der Strafe des Seligkeitsverlustes gestraft werden: so als wenn eben dadurch Diejenigen, die die Strafe des Feuers (von dort) fernhalten, eben diesen Ort, sowie einen der Schuld und Strafe ledigen Zustand zwischen dem Reiche Gottes und der ewigen Verwerfung (neu) einführen würden, so wie es den Fabeleien der Pelagianer entspricht, als FALSCH, VERWEGEN, DIE KATHOLISCHEN SCHULEN BELEIDIGEND.
VON DEN SAKRAMENTEN, UND ZUERST VON DER SAKRAMENTALEN (SPENDE)FORM MIT HINZUFÜGUNG "BEDINGUNGSWEISE". Von der Taufe, § 12.
XXVII. Die Erwägung der Synode, durch welche unter dem Vorwand der Anhänglichkeit an die alten Canones sie im Fall des Zweifels (an der Gültigkeit Anm. K. H.) der Taufe ihren Vorsatz ausspricht, die Erwähnung der (nur) bedingungsweise erfolgten Form (der Spendung) zu unterlassen, als VERWEGEN, ZUR PRAXIS, ZUM GESETZ UND ZUR AUTORITÄT DER KIRCHE IM GEGENSATZ.
VON DER TEILNAHME AM OPFERMAHL IM MESSOPFER. Von der Eucharistie, § 6.
XXVIII. Die Vorlage der Synode, in welcher sie, nachdem sie ausspricht, die Teilnahme am Opfermahl sei ein wesentlicher Teil des Opfers, hinzufügt, sie verwerfe jedoch nicht jene Messen als unerlaubte, in welcher die Anwesenden nicht sakramental kommunizieren: deshalb, weil diese, wenn auch weniger vollkommen, am Opfermahl teilnehmen, indem sie es im Geist empfangen, insoferne damit gesagt sein soll, daß etwas von dem Wesen des Opfers bei demjenigen Opfer fehle, welches vollzogen wird, sei es ohne irgendeinen Anwesenden oder sei es mit Anwesenden, die weder sakramental noch auch geistig am Opfermahle teilnehmen, und als wenn diejenigen Messen als unerlaubte zu verwerfen wären, in welchen außer dem kommunizierenden Priester niemand anwesend ist, der entweder sakramental oder auch geistig kommuniziert, als FALSCH, IRRIG, DER HAERESIE VERDÄCHTIG UND DANACH SCHMECKEND.
VON DER WIRKSAMKEIT DES KONSEKRATIONSRITUS. Von der Eucharistie, § 2.
XXIX. Die Lehre der Synode, wo sie die Glaubenslehre über den Ritus der Konsekration vorzutragen vorhat, und wo sie unter Hinweglassung aller schulmäßigen Fragen über die Art und Weise, in welcher Christus in der Eucharistie gegenwärtig ist (von diesen Fragen fordert die Synode die ihrer Pflicht des Lehrens nachgehenden Pfarrer Abstand zu nehmen auf), nur dieses Zweifache darlegt: 1) Christus ist nach der Konsekration wahrhaft, wirklich und wesentlich unter den Gestalten gegenwärtig; 2) alsdann hört die ganze Substanz des Brotes und des Weines auf, sodaß nur die Gestalten übrig bleiben: und sie unterläßt es gänzlich, auch nur eine Erwähnung von der Transsubstantiation zu machen, oder von der Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in den Leib und der ganzen Substanz des Weines in das Blut, welche das Konzil von Trient als einen Glaubensartikel definiert hat, und welche in dem feierlichen Glaubensbekenntnis enthalten ist, insofern durch diese unbesonnene und verdächtige Auslassung sowohl die Kenntnisnahme von dem zum Glauben gehörigen Artikel, als auch die von der Kirche zum Schutz jenes Bekenntnisses gegen die Häresien geheiligte Benennung heimlich entfernt wird, und diese sogar dahin zielt, zu bewirken, daß sie vergessen werde, als wenn es sich bloß um eine rein schulmäßige Frage handele, als VERDERBLICH, DIE ERKLÄRUNG DER KATHOLISCHEN WAHRHEIT INBEZUG AUF DAS DOGMA DER TRANSSUBSTANTIATION SCHMÄLERND, DIE HAERETIKER BEGÜNSTIGEND.
VON DER ZUWENDUNG DER FRUCHT DES OPFERS. Von der Eucharistie, § 8.
XXX. Die Lehre der Synode, gemäß welcher, während sie bekennt, sie glaube, daß die Darbringung des Opfers sich auf alle erstrecke, aber so, daß bei der Liturgie eine besondere Erwähnung einiger sowohl Lebender als auch Verstorbener geschehen könne, indem man Gott speziell für dieselben bittet, sie sogleich folgen läßt, nicht aber, daß geglaubt werden dürfe, es liege in der Willkür des Priesters, die Frucht des Opfers zuzuwenden, wem er es will; ja, wir verdammen vielmehr diesen Irrtum als höchst verletzend gegen die Rechte Gottes, der allein, wem Er will, die Frucht des Opfers zuwendet, und nach dem Maß, das Ihm gefällt; daher gibt sie es folgerichtig preis als eine in das Volk eingedrungene falsche Meinung, daß diejenigen, die dem Priester ein Almosen unter der Bedingung reichen, daß er eine Messe zelebriere, aus dieser Messe einer besonderen Frucht teilhaftig würden, so verstanden, daß außer der speziellen Erwähnung und Fürbitte, diese besondere Darbringung oder Zuwendung des Opfers, welche vom Priester vorgenommen wird, denjenigen, welchen es zugewendet wird, nicht mehr Nutzen bringe, (sondern) den übrigen genau so viel: jenen, denen es zugewendet wird, wie irgendwelchen anderen; und als wenn keine besondere Frucht aus der besonderen Zuwendung hervorgehe, welche die Kirche für bestimmte Personen oder Personengruppen zu machen empfiehlt und vorschreibt, vorzugsweise den Pfarrern für ihre Schafe; dies ist wie aus einem göttlichen Gebot herrührend, so hat es das heilige Konzil von Trient deutlich ausgedrückt, als FALSCH, VERWEGEN, GEFÄHRLICH, ZUM BEREITS BEI WICLIF VERDAMMTEN IRRTUM FÜHREND. |