54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Öffentliche Verkündigung der DECLARATIO


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2004
Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivaruns


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2005
Zum Tode von Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2004
L’ERREUR FONDAMENTALE DE VATICAN II


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2004
Some Remarks concerning the Consecrations by Mgr. Ngô-dinh-Thuc and Mgr. Carmona


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
Open Letter to most Reverend Bishop M. Pivarunas


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
ROTHKRANZ Y LAS INVESTIGACIONES...


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2004
EL ERROR PRINCIPAL DEL VATICANO II


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2004
La libertad religiosa, error del Vaticano II


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2004
EL HABITO HACE AL MONJE


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
La libertad religiosa, error del Vaticano II


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
Sobre la situación actual de la Iglesia


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
A propos de la situation actuelle de l’Eglise


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
A commentary on the present situation of the Church


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2006
Am Scheideweg


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2006
Autobiografía de Monseñor P. M. Ngô-dinh-Thuc - Prologo


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2006
Autobiografia II


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2006
Apendice II - Documentos


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
Surrexit Christus, spes mea


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostólica ocupada


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Der Hauptirrtum des II. Vatikanums - Vorwort


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Über den Papst


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
L’Eglise Catholique-Romaine de la diaspora


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
Sobre la situación actual de la Iglesia (esp.)


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
A propos de la situation actuelle de l’Eglise (fr.)


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
A commentary on the present situation of the Church (engl.)


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Warum kein islamischer Religionsunterricht


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
Reflexiones sobre la fiesta de Navidad


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Apostolic See Occupied


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Episcopal Consecration of Fr. Guerard des Lauriers


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
Mgr. Lefebvre est-il évêque ou simple laïc?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
Zur Frage der Gültigkeit der heiligen Messe


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Ich bin allein


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2002
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
How can you be a christian without Church?


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Le Siège apostolique < occupé >


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consécration épiscopale du P. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La sede apostolica


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consacrazione di P. Guérard des Lauriers a vescovo


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
LA IGLESIA CATOLICO-ROMANA EN LA DIASPORA


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
Ha permitido Roma el viejo rito misal


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
A la recherche de l'unité perdue


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2001
Christus erstand, Er, mein Hoffen


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Offener Brief an H.H. P. Perez


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
SOLO LA VIEJA MISA


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
¡VIVA EL CHRISTO REY! - STATIONEN EINER REISE DURCH MEXIKO -


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
Abriß der modernen Geschichte der katholischen Kirche in Mexiko


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
¿SER CRISTIANO SIN IGLESIA? - UNA PONENCIA-


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
EIN NICHT UNFEHLBARER PAPST


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
¡VIVA CRISTO REY! -ESTACIONES DE UN VIAJE POR MÉJICO-


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Religión en Méjico


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2000
MITTEILUNGEN DER REDAKTION (dt/espa)


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
Der Papst steht in der katholischen Kirche nicht zur Disposition


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 2000
Die Weissagung


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 2000
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1971
SCHACHER MIT DER MESSE


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1972
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1998
UNFEHLBAR UND FEHLBAR ZUGLEICH


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
Kirchensteuer und


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
ERKLÄRUNG S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1998
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
SEKTIERERTUM ALS VORGABE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1997
DIE RESTITUTION DER KIRCHE ALS RECHTSGEMEINSCHAFT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
ZUM PROBLEM DER RESTITUTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
DER HL. ALBERTUS MAGNUS


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1995
Anhang: Die wichtigsten Äußerungen des Lehramtes zu Thomas von Aquin


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
IN MEMORIAM H.H. PFR. FRANZ MICHAEL PNIOK


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
Nachruf auf Herrn Jean André Perlant


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
La Santisima Trinidad


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
Über die geistliche Vollkommenheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
ARCHBISHOP NGO-DINH-THUC MARTYR FOR THE FAITH


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
DECLARATIO DE CONSECRATIONIBUS EPISCOPORUM


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
Zum Problem der gegenwärtigen Vakanz des römischen Stuhles


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
Zum Problem der gegenwärtigen Vakanz des römischen Stuhles


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ZUM TODE VON HERRN ANACLETO GONZALEZ FLORES


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEHN JAHRE SEDISVAKANZERKLÄRUNG S.E. MGR. P. M. NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG lat/dt/engl/fr/span/ital


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZUM PROBLEM DER GEGENWÄRTIGEN VAKANZ DES RÖMISCHEN STUHLES -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
WEITERE EINZELHEITEN ZUR ENTFÜHRUNG VON S.E. MGR. NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
ZUR PROBLEMATIK DER RESTITUTION DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
APPELL AN SEINE MITBRÜDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1988
KIRCHE OHNE RELIGION UND RELIGIONSLOSE KIRCHEN


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
KIRCHE OHNE RELIGION UND RELIGIONSLOSE KIRCHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
LESERBRIEFE, LESERMEINUNG...


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2006
Wenn die Kirche nicht göttlich wäre... 2. Fortsetzung


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
BRIEF AN S.E. MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
NACHRUFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
H.H. PFARRER JOSEF LEUTENEGGER IN MÜNCHEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
DECLARATIO


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
Declaration concernant Palmar


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
BRIEF AN MSGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1980
SECTE ORTHODOXE?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
QU'EST-CE À DIRE: LA NOUVELLE MESSE PEUT TRE VALIDE ?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
LETTRES


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
REPONSE DE HR L'ABBE HANS MILCH AUX QUESTIONS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
QUE SIGNIFIE LA COEXISTENCE DES RITES PRE- ET POSTCONCILIAIRES


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
KANON 188, §4 DES CIC


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
Protestation de Foi Catholique - franz/deutsch


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
LO UNICO QUE QUEREMOS ES LA MlSA TRIDENTINA


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2006
Und ihr werdet sein wie Gott


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
BRIEF AN MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
OFFENER BRIEF AN HERRN PROF.DR. HEINZ KREMERS


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
POUR VOUS ET POUR TOUS - LE PROGRAMME DE JEAN-PAUL II


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
Konzil von Trient: Dekret über das Sakrament der Eucharistie - ERLÖSUNG


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
DIE LITURGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
Konzil von Trient: Dekret über das Meßopfer


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
DIE DOGMATISCHEN BESTIMMUNGEN DES TRIDENTINUMS ZUR PRIESTERWEIHE


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
EN LA ENCRUCIJADA


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
À la croisée des chemins


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
At the crossroads


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
Y seréis como Dios (Gn. 3, 5)


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
And thou wilt be like God (Gen. 3,5)


Ausgabe Nr. 12 Monat Februar 2007
MISERICORDIAS DOMINI IN AETERNUM CANTABO


Ausgabe Nr. 12 Monat Februar 2007
MISERICORDIAS DOMINI IN AETERNUM CANTABO, 1er continuation


Ausgabe Nr. 12 Monat Februar 2007
MISERICORDIAS DOMINI IN AETERNUM CANTABO, 3. continuation


Ausgabe Nr. 12 Monat Februar 2007
APPENDICE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
EMPFEHLUNGEN ZUM VERHALTEN DER PRIESTER


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
DIE LOGIK EINES THEOLOGEN


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1974
Papa haereticus


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
Carta a Su Eminencia el obispo XXX


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
Letter to His Excellency xxxx


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
LA SANTISIMA TRINIDAD


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
Et vous serez comme Dieu


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
Declaratio


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
Declaración


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
Declaration


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
Déclaration


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
Dichiarazione


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 12 Monat Février 1982
COEXISTENCE PACIFIQUE?


Ausgabe Nr. 12 Monat Février 1982
POUR L'AMOUR DE LA VERITE


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
DE LA RESISTANCE CATHOLIQUE A L'OCCUPATION MODERNISTE


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
Mgr. Lefebvre est-il évêque ou simple laïc?


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
LE TEMPS DE L'APOCALYPSE


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
SIEGE ET CHUTE DE LA FORTERESSE ROMAINE


Ausgabe Nr. 12 Monat August 1984
DECLARAT ION OF MGR. M.L. GUÉRARD DES LAURIERS


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
SACRE DE M. L'ABBE GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
MISE AU POINT DE LA SAKA SUR LE SACRE DE L'ABBÉ G. STORCK


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
QUE PENSER DE LA MISE AU POINT DE M. ALPHONSE EISELE?


Ausgabe Nr. 14 Monat Decembre 1984
LE CAS DU PAPE HONORIUS (625-638)


Ausgabe Nr. 14 Monat Decembre 1984
DE ECCLESIAE CAPITE


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
ORTHODOX SECT?


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
THE APOSTOLIC CHAIR VACANT


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
PEACEFUL CO-EXISTENCE?


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
ONCE MORE: PRECISE QUESTIONS TO ECÔNE


Ausgabe Nr. 12 Monat June 1980
A PROCLAMATION ON 'THE NEW MASS AND THE POPE'


Ausgabe Nr. 13 Monat Februar 1981
NOVUS ORDO MISSAE: AN ANTI-MASS, Part 2


Ausgabe Nr. 13 Monat August 1981
LE CANON 188, N° 4 OU: OU EST L'EGLISE


Ausgabe Nr. 13 Monat August 1981
LETTRE A MSGR. LEFÈBVRE


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1985
MONTRE-MOI TES CHEMINS, SEIGNEUR


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1985
OUR LADY OF FATIMA AND THE HOLY FATHER


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1985
DE APOSTOLICA SEDE


Ausgabe Nr. 14 Monat February 1984
INFORMATIONS OF THE EDITOR


Ausgabe Nr. 14 Monat February 1984
NUAGES NOIRS SUR LE MONDE ENTIER


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
THE SO-CALLED 'EXCOMMUNICATION' OF H.E. ARCHBISHOP NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
JUAN PABLO II. NO ES UN PAPA CATOLICO


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
VATICAN II FACE À LA TRADITION


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
REPONSE DE M. L'ABBÉ MILCH A LA LETTRE OUVERTE DU M. HELLER


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktober 1983
FALSE BISHOPS AND TRUE BISHOPS


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktober 1983
IS ONE A SCHISMATIC, WHEN IN OUR DAYS ONE CONSIDERS THE CHAIR OF ST. PETER AS VACANT


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
AGAINST THE 'PROPHECY' OF THE SO-CALLED 'ROMAN CATHOLIC'


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
THE ARIANISM - AN EXAMPLE FOR THE EXISTENCE OF THE CONSENSUS FIDELIUM


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
MONSEÑOR LEFEBVRE COMO PROFETA


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1981
LE NOVUS ORDO MISSAE: UNE ANTI-MESSE


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1981
SEULEMENT, QUAND LE FILS DE L'HOMME REVIENDRA TROUVERA-TIL LA FOI SUR LA TERRE?


Ausgabe Nr. 14 Monat Oktober 1981
LA BANDE DES QUATRE


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
APPEL DU 16.4.1979


Ausgabe Nr. 12 Monat June 1980
Vox FIDEl: LA VOIX DE LA FOl OU L'ORGANE DES SOUHAITS


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
CURRICULUM VITAE DE MGR. LOUIS VEZELIS O.F.M. (fr.)


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
Some Remarks concerning the Consecrations by Mgr. Ngô-dinh-Thuc and Mgr. Carmona


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
ALGUNAS CONSIDERACIONES SOBRE LAS CONSAGRACIONES EPISCOPALES


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
BREVES OBSERVATIONS SUR LES SACRES EPISCOPAUX


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
THE APOSTOLIC CHAIR VACANT


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
MGR. LEFEBVRE AS PROPHET


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
STORM CLOUDS OVER THE WHOLE WORLD


Ausgabe Nr. 15 Monat Decembre 1981
LA TRADICION


Ausgabe Nr. 15 Monat Decembre 1981
POUR VOUS ET POUR TOUS - LE PROGRAMME DE JEAN-PAUL II


Ausgabe Nr. 15 Monat Decembre 1981
SECTE ORTHODOXE ?


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
A ROMAN CATHOLIC BISHOP SPEAKS


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
LE CAS BARBARA


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
THE CASE BARBARA


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
THE QUESTION OF THE PAPACY TODAY


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2008
I believe in the holy Catholic Church, the communion of saints


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2008
The apostolic succession crisis and the sacrament of order in relation to the 20th century apostasy to the church of Rome


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2008
La crise de la succession apostolique et le sacrement de l'ordre en relation avec l'apostasie du 20e siècle de l'église de Rome


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2008
DECLARATION: On John Paul II's death


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2008
LA BULA DE PAULO IV


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Pauls' IV. Bulle Cum ex apostolatus officio - Appendix


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
LA VALIDEZ CE LOS RITOS POSTCONCILIARES CUESTIONADA


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
PASCENDI DOMINICI GREGIS - CONTIN. 2


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
ENSEIGNEMENT DE PIE XII POUR DÉFENDRE LES ÉCRITURES


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
PROCLAMATION CONCILIAIRE CONCERNANT LA LIBERTÉ RELIGIEUSE


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
The second Book of accusation for heresy against the author of the new Catechism from 1992


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
The poignant Secret of Sister Lucy


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
EL PROBLEMA DE LA RESTITUCION DE LA JERARQUIA CAT. 1.Cont


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
EL PROBLEMA DE LA RESTITUCION DE LA JERARQUIA CAT. 2.Cont


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
EL TEMA DE LA RESTAURACION DE LA JERARQUIA CATOLICA


Ausgabe Nr. 14 Monat Mai 2008
LA RESTAURACION DE LA JERARQUIA CATOLICA - BIBLIOGRAFIA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Der schmerzliche 'Ehebruch' der 'Braut Christi'


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2008
REPLICA AL ARTICULO 'APOSTASIA Y CONFUSION'


Ausgabe Nr. 15 Monat Juli 2008
DICTAMEN SOBRE UNA ELECION PAPAL EN LAS PRESENTES CIRCUNSTANCIAS


Ausgabe Nr. 15 Monat Juli 2008
ELIGENDUS EST PAPA


Ausgabe Nr. 15 Monat Juli 2008
THE DIVINE MERCY


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 2009
The Holocaust Bar is too High


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 2009
SATIS COGNITUM


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 2009
Documents about the Case Williamson


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 2009
Sedevacantists Believe in the Holy Roman Catholic Church‏


Ausgabe Nr. 12 Monat September 2009
Aeterni Patris, span


Ausgabe Nr. 12 Monat September 2009
Le bon sens catholique


Ausgabe Nr. 13 Monat Diciembre 2009
Festividad de Cristo Rey


Ausgabe Nr. 13 Monat Diciembre 2009
L’EGLISE CATHOLIQUE-ROMAINE DE LA DIASPORA


Ausgabe Nr. 13 Monat Diciembre 2009
Estado de emergencia: afianzado en cemento


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 6. c. Die nach dem Kirchenrecht den ‚Neuerern’ zukommende Stellung.


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 7. a-b Können Päpste zu Häretikern, Apostaten oder Schismatikern mutieren


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Zum Beginn des neuen Jahrganges 2011


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
In memoriam Prof. Wendland


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
Clerical Abuse


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
E sarete come Dio (Gn. 3, 5)


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
SOBRE LA REALIDAD Y LA EXITENCIA DEL PURGATORIO


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
30 Jahre Sedisvakanz-Erklärung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2015
Islamisches Recht (šarī‘a) – mit dem Grundgesetz vereinbar?(1)


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2019
Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten...


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2020
Clerici vagantes oder Priester der kath. Kirche


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2020
Quo vadis?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2020
The Errors of Vatican II and their defeat through Recognizing Christ as Son of God


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2020
But we all beholding the glory of the Lord with open face, are transformed into the same image


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2020
The Meaning of Art in the Religious Domain


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2020
Los errores del Vaticano II y su superación gracias al conocimiento de Cristo como Hijo de Dios


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2020
Cómo se puede conocer a Cristo como Hijo de Dios: nuevas consideraciones


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2020
Queda por responder la pregunta «¿es Jesucristo el Hijo de Dios?»


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2020
Notas sobre el artículo «Bienaventurados los puros de corazón porque ellos verán a Dios» (Mt 5,8)


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2020
«Por eso, todos nosotros, ya sin el velo que nos cubría la cara, somos como un espejo que refleja la gloria del Señor;


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
Jésus-Christ est-il le Fils de Dieu?


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
Comment le Christ peut être reconnu comme le Fils de Dieu


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
La question demeure: Jésus-Christ est-il le Fils de Dieu?


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
Heureux les coeurs purs, car ils verront Dieu (Mt. 5, 8)


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
Remarques sur le traité: „Heureux les coeurs purs, car ils verront Dieu“ (Mt. 5,8)


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
L´importance de l´art dans le domaine religieux


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
Informations de la rédaction


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
Les erreurs de Vatican II


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2020
Spätes Erwachen


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2021
Ankündigung


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2021
Der Geist als Seele der Kirche - deutsch und spanisch


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2022
Corona perennis – Corona auf ewig?


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EINSICHT, Quo vadis? (Wohin gehst du?)


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Hinweis auf die ERKLÄRUNG aus dem Jahr 2000


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2023
Erklärung aus dem Jahr 2000


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Editors Notes


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
In Search of Lost Unity


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Note on the 2000 Declaration


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
The 2000 Declaration


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
En busca de la unidad perdida


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Nota sobre la Declaración del año 2000


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Declaratión del año 2000


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
À la recherche de ´unité perdue


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Référence à la DÉCLARATION de l´an 2000


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Déclaration de l´année 2000


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2023
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


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Erklärung aus dem Jahr 2000


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Mitteilungen der Redaktion


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Mitteilungen der Redaktion


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„Papa haereticus“ – eine Antwort auf H.H. Viganò


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2024
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2024
Aspicite nobis illusiones englisch


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2024
„Papa haereticus“ –englisch


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Mitteilungen der Redaktion


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Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


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My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


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Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


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Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
DECLARATIO


A. 6. c. Die nach dem Kirchenrecht den ‚Neuerern’ zukommende Stellung.
 
c. Die nach dem Kirchenrecht den ‚Neuerern’ zukommende Stellung

Kanon 1325 § 2 S. 1 CIC lautet: „Als Häretiker wird jemand bezeichnet, der nach Empfang der Taufe eine von Gott geoffenbarte Wahrheit hartnäckig leugnet oder bezweifelt, dabei aber noch Christ bleibt.“
Hartnäckigkeit bedeutet, daß dem Betreffenden bekannt ist, daß diese Lehre von der Kirche zu glauben vorgestellt werde (Jone, a.a.O., Anmerkung zu Kanon 1325 § 2).
Jone, a.a.O., Anmerkung zu Kanon 1325 § 2 S. 2, bemerkt zu Recht dazu, daß „Apostasie von Häresie nicht qualitativ, sondern nur quantitativ verschieden ist,“, d.h.: Apostasie ist weitergehend, aber nicht anderer Natur. - „Häresie ist die hartnäckige Leugnung oder Bezweifelung einer katholischen Glaubenswahrheit mit oder ohne Übertritt zu einer anderen christlichen Religionsgesellschaft.“ (Perathoner, a.a.O., S. 681, f, Fn.) – „Gegenstand des göttlichen und katholischen Glaubens ist alles das, was im geschriebenen und überlieferten Worte Gottes enthalten ist und von der Kirche entweder in feierlicher Weise durch den Ausspruch eines allgemeinen Konzils oder durch eine Kathedralentscheidung des Papstes oder aber durch das ordentliche und allgemeine Lehramt als geoffenbarte Wahrheit zur Annahme vorgelegt wird. Ein Dogma liegt nur dann vor, wenn sicher feststeht, daß etwas als Dogma erklärt oder definiert wurde.“ (Perathoner, a.a.O., S. 466)
Kanon 1325 § 2 S. 2 CIC lautet: „Apostat wird jemand genannt, der nach Empfang der Taufe vollständig vom christlichen Glauben abfällt.“; „Apostasie ist der vollständige Abfall eines Katholiken vom katholischen Glauben mit oder ohne Übertritt zum Heidentum, Judentum oder zu einer anderen nicht christlichen Konfession“ (Perathoner, a.a.O., S. 681, f. Fn.)
Nun muß man bei der Frage, was mit den Ämtern dieser ‚Motoren der Neuerungen’ geschah, unterscheiden:
Hatten die ‚Neuerer’ diese auf ‚Reformierung’ der Kirche gerichtete Haltung bereits zum Zeitpunkt ihrer Amtsübernahme inne, haben sie niemals rechtmäßig Ämter (der katholischen Kirche) erlangt, wobei zu beachten ist, daß auch die Erlangung eines anderen, z.B. höheren Amtes eines bereits in die Jurisdiktionshierarchie Eingebundenen eine neue Amtsübernahme – unter Aufgabe des bisher innegehabten Amtes - zum Inhalt hat:
Kanon 2314 § 1 Nr. 1 CIC bestimmt: „Apostaten, Häretiker und Schismatiker verfallen“... „der Exkommunikation.“ (Der lateinische (Ur-)text (zitiert nach Codex Iuris Canonici, Typis Polyglottis Viaticanis, 1965) ist deutlicher: „Incorrunt ipso facto excommunicationem“ – also: aus der (bloßen) Tat heraus; es handelt sich demnach um eine Strafe ‚latae sententiae’ i.S.d. Kanons 2217 § 1 Nr. 2 S.2 CIC, der lautet: „Eine Strafe latae sententiae ist dann vorhanden, wenn eine bestimmte Strafe so mit einem Gesetz oder Befehle verbunden ist, daß sie von selbst (von Rechts wegen) mit der Verübung des Deliktes eintritt.“; „Für Apostasie, Häresie und Schisma ist Hauptstrafe (wie nach dem alten Rechte) die von selbst eintretende Exkommunikation.“ (Perathoner, a.a.O., S. 681; s. auch Holböck, a.a.O., Bd. 2, S. 1078; Retzbach, a.a.O., S. 23, 485, f)
Kanon 1325 § 2 S. 3 CIC lautet insoweit: „Ein Schismatiker kann jemand auf doppelte Weise werden: a) zunächst dadurch, daß er den Papst nicht als Oberhaupt anerkennt; b) dann außerdem auch noch dadurch, daß er sich weigert, mit den Gliedern der Kirche, die den Papst als ihr Oberhaupt anerkennen, eine Gemeinschaft zu haben.“
Kanon 2257 § 1 S. 1 CIC lautet: „Dem Begriffe nach kann man die Exkommunikation bestimmen als eine Zensur, infolge derer jemand von der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen wird.“; „Exkommunikation bedeutet ... nicht den Ausschluß aus der Kirche, sondern die Kundgebung des selbst vollzogenen Ausschlusses aus der Kirche.“ (Retzbach, a.a.O., S. 23)
Und Kanon 2265 § 1 CIC lautet auszugsweise: „Für alle Exkommunizierten gelten“ ... “folgende Verbote.“ ... „Nr. 2: Sie können keine“ ... “Ämter“ ... “erlangen“:
Die Ämter werden zwar (mit Ausnahme der Tatbestände des Kanon 2265 § 1 S. 2 CIC) erlangt: Kanon 152 § 3 CIC bestimmt bezüglich der (freien) Verleihung der Kirchenämter: „Hat derjenige, dem ein Amt verliehen wurde, nicht die hierfür geforderten Eigenschaften, so ist die Verleihung“...“dann ungültig, wenn es so im allgemeinen“ ...“Rechte“... “festgelegt ist.“; Kanon 2265 § 2 S.1 CIC bestimmt insoweit, daß die Übertretung der in Kanon 2265 § 1 Nr. 2 – Exkommunizierte können keine Ämter erlangen – im Allgemeinen nicht die Ungültigkeit der betreffenden Rechtshandlung zur Folge habe, aber sowohl die Amtsverleihung als auch die Amtsbesetzung und -ausübung ist eben unrechtmäßig, unerlaubt, verbotswidrig.
Kanon 2263 S. 3 CIC lautet: „Den Exkommunizierten ist es auch verboten, die von ihnen bekleideten Ämter oder sonstige kirchliche Dienste auszuüben.“
Kanon 2264 S. 1 und 2 bestimmen: „Im allgemeinen ist es allen Exkommunizierten verboten, einen kirchlichen Jurisdiktionsakt vorzunehmen. Dieses Verbot gilt sowohl für den Rechtsbereich wie für den Gewissensbereich.“
Als Häretiker oder Apostaten konnten sie also niemals rechtmäßig Kirchenämter erlangen und niemals rechtmäßig Amtsgewalt ausüben.

Als öffentliche Apostaten oder Häretiker hingegen erlangten sie niemals ein Amt:
Kanon 2314 §1 Nr. 3 S. 3 CIC bestimmt: “Außerdem ist Kanon 188 Nr. 4 zu beachten, wonach ein Kleriker, der öffentlich vom katholischen Glauben abfällt, damit ohne weiteres seine Ämter verliert.“ Der Begriff ‚öffentlich’ ist definiert in Kanon 2197 Nr. 1 CIC, der sinngemäß lautet: ein Delikt ist öffentlich, wenn mindestens damit zu rechnen ist, daß es mehr als nur einzelne Personen bekannt geworden ist.
Und Kanon 183 § 1 lautet (auszugsweise): „Die Erledigung eines Kirchenamtes kann“ ... „eintreten: a) durch Verzicht.“
Dazu Kanon 188 S.1 u. 2: „Das Kirchenrecht kennt auch einen stillschweigenden Verzicht. Dieser ist im bezug auf alle Ämter möglich und tritt von selbst ohne jede weitere Erklärung ein unter den gleich zu nennenden Voraussetzungen.“ ...
„Nr. 4. Ein stillschweigender Verzicht liegt vor, wenn jemand öffentlich vom Glauben abfällt.“
Der lateinische (Ur-)text lautet: „Ob tacitam renuntiationem ab ipso iure admissam quaelibet offficia vacant ipso facto et sine ulla declaratione, si clericus:“ ... „Nr. 4) A fide catholica publice defecerit;“ (zitiert nach Codex Iuris Canonici, a.a.O.)
Jone (a.a.O., Anmerkung zu Kanon 188 Nr. 4 CIC) vertritt hierzu die Auffassung, dieser Abfall sei gegeben bei Apostasie und Härersie. Nach den Definitionen im lateinischen (Ur-) Text in Kanon 1325 § 2 für einen Apostaten einerseits: „si a fide christiana totaliter recedit“ und einen Häretiker andererseits: „si quis, nomen retinens christianum, pertinaciter aliquam es veritatibus fide divina et catholica credentis denegat aut de ea dubitat.“ könnte diese Auffassung zunächst zweifelhaft erscheinen; bedenkt man aber, daß hier gerade nicht ein Abfall ‚totaliter’ gefordert ist, sondern ‚nur’ ein öffentliches Sich-losmachen, Abfallen, Untreu-, Abtrünnig-werden, dann ist einsichtig, daß ein solcher Tatbestand auch bei ‚bloßer’ Häresie vorliegt, nämlich dann, wenn die Person ‚hartnäckig’, also in Kenntnis, daß genau diese Lehre von der Kirche zu glauben vorgestellt werde, eine von Gott geoffenbarte Wahrheit öffentlich leugnet oder bezweifelt: auch solche Personen sind eben der Kirche wissentlich untreu geworden:

Dazu Papst Leo XIII. in seinem Apostolischen Rundschreiben „SATIS COGNITUM“ vom 29.6.1896 (a.a.O.):
„Wir erwähnen nur, was die Heilige Schrift sagt und was allgemein bekannt ist. Jesus Christus… verlangt durchaus, daß man seiner Lehre Glauben schenke, unter Verheißung von ewigem Lohn und ewiger Strafe. ‚Wenn ich nicht die Werke meines Vaters tue, so mögt ihr mir den Glauben verweigern’ (Joh 10, 37). ‚Hätte ich nicht die Werke unter ihnen getan, die kein anderer vollbracht, so hätten sie keine Sünde’ (Joh 15, 24). ‚Wenn ich sie aber vollbringe, und ihr wollt mir nicht glauben, so glaubet doch den Werken’ (Joh 10, 38). Was er immer befiehlt, befiehlt er mit derselben Autorität; wo er die Zustimmung des Verstandes fordert, nimmt er nichts aus. Wenn sie selig werden wollten, hatten also jene, die Jesus hörten, die Pflicht, nicht bloß seine gesamte Lehre im Allgemeinen anzunehmen, sondern auch jeder einzelnen von ihm gelehrten Wahrheit innerlich restlos zuzustimmen. Es ist eben ein Widerspruch, behaupten zu wollen, man dürfe auch nur in einem einzigen Punkte Gott den Glauben verweigern…
Wer hingegen die geoffenbarten Wahrheiten auch nur in einem Punkte leugnet, streift in Wirklichkeit den Glauben ganz ab, da er sich weigert, Gott als die höchste Wahrheit und als den eigentlichen Beweggrund des Glaubens zu achten. ‚In vielem sind sie mit mir, in wenigem sind sie nicht mit mir; aber wegen dieses Wenigen, in dem sie nicht mit mir einig gehen, nützt ihnen das Viele nichts, worin sie mit mir sind’ (hl. Augustinus).
Und mit Recht; denn jene, die von der christlichen Lehre nur das annehmen, was ihnen zusagt, stützen sich auf ihr eigenes Urteil, nicht auf den Glauben; sie weigern sich nämlich, ihre Gedanken in Zucht zu nehmen und sie Christus dienstbar zu machen, sie gehorchen mehr sich selbst als Gott. ‚Wenn ihr vom Evangelium nur glaubt, was ihr wollt, und was ihr nicht wollt, nicht glaubt, so glaubt ihr weit mehr euch als dem Evangelium’ (hl. Augustinus).
Daher haben die Väter auf dem Vatikanischen Konzil nichts Neues bestimmt, sondern nur die göttliche Anordnung, die alte und beständige Lehre der Kirche sowie die Natur des Glaubens selbst befolgt, als sie erklärten:
‚Mit göttlichem und katholischem Glauben ist alles zu glauben, was im Wort Gottes, sei es geschrieben oder mündlich überliefert, enthalten ist und von der Kirche, sei es durch einen feierlichen Glaubensentscheid, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt, als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird’.“

Wenn also ein Inhaber kirchlicher Ämter öffentlich vom Glauben abfällt, gilt das als sog. stillschweigender Verzicht auf das Amt mit der Folge des unmittelbar auf die Tat folgenden Amtsverlustes (Perathoner, a.a.O., S. 108; Holböck, a.a.O., Bd. 1, S. 268; Retzbach, a.a.O., S. 45, f.) - also kann weder ein öffentlicher Apostat noch ein öffentlicher Häretiker ein kirchliches Amt erlangen, denn im Augenblick der Erlangung würde er es seiner Apostasie bzw. seiner häretischen Haltung wegen sogleich wieder verlieren.
Diejenigen ‚Reformer’ hingegen, die die Begehrlichkeit, die Kirche zu ‚reformieren’ und ‚mit der Welt zu versöhnen’, erst nachträglich überkam, nachdem sie ihr (Kirchen-) Amt rechtmäßig erlangt hatten, verloren im Falle von öffentlicher Apostasie und Häresie das Amt, wie vorstehend dargelegt: Für nach Erlangung eines Kirchenamtes öffentlich häretisch oder apostatisch gewordene Inhaber gilt unmittelbarer Amtsverlust gemäß den Kanones 188 S. 1 und 2, Nr. 4, 183 § 1 CIC.
Ansonsten: - als nicht öffentlich in Erscheinung getretene Häretiker oder Apostaten - besetzten sie das Amt seitdem unrechtmäßig, unerlaubt, verbotswidrig:
Verfällt ein Inhaber kirchlicher Ämter in Häresie, so gilt das oben Gesagte:
Kanon 2314 § 1 Nr. 1 CIC bestimmt: „Apostaten, Häretiker und Schismatiker verfallen“... „der Exkommunikation.“
Kanon 2263 S. 3 CIC lautet: „Den Exkommunizierten ist es auch verboten, die von ihnen bekleideten Ämter oder sonstige kirchliche Dienste auszuüben.“
Kanon 2264 S. 1 und 2 CIC bestimmen: „Im allgemeinen ist es allen Exkommunizierten verboten, einen kirchlichen Jurisdiktionsakt vorzunehmen. Dieses Verbot gilt sowohl für den Rechtsbereich wie für den Gewissensbereich.“
Jeder Exkommunizierte darf – von Ausnahmen (Kanon 2261 § 1 CIC; vergl. Perathoner, a.a.O., S. 667; Gläubige können von einem nicht ausdrücklich unter namentlicher Nennung vom apostolischen Stuhl Exkommunizierten „aus jedem gerechten Grunde“, insbesondere wenn kein anderer Priester da ist, Sakramente und Sakramentalien verlangen (Perathoner, a.a.O., S. 667; Holböck, a.a.O., Bd. 2, S. 1076, f)) abgesehen - erlaubterweise keine Sakramente oder Sakramentalien spenden, er kann keine kirchlichen Rechtshandlungen vornehmen und ist prozeßunfähig (Kanon 2263 S. 2 CIC; Perathoner, a.a.O., S. 667), er darf auch nicht die höheren Weihen empfangen (Kanon 2265 § 1 Nr. 3 CIC; Perathoner, a.a.O., S. 668; Holböck, a.a.O., Bd. 2, S. 1077).
Jene ‚Reformer’ also - wenn sie Ämter innerhalb der wahren Kirche vor ihrem Glaubensabfall, ihrem Abgleiten in den hartnäckigen Irrglauben erlangt hatten – gingen als öffentlich Abgefallene oder Irrgläubige ohne weiteres ihrer Ämter verlustig oder – im Falle nicht publik gemachter Häresie oder Apostasie - verwalteten diese seit ihrem Fall in den Irrglauben unrechtmäßig, verbotenerweise und unerlaubt.
Für alle anderen Amtsträger, die die Veränderungen von der vorkonziliaren zur nachkonziliaren Kirche ohne Eifer - aber dennoch - mitvollzogen, traten folgende Ereignisse ein:
Im Gefolge jenes nicht näher datierten in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkts, zu dem sich die ‚nachkonziliare Kirche’ vollends manifestierte, trafen nach und nach auch die Amtsträger der einst katholischen Kirche, die ‚nur’ mitliefen und dabei das taten, was der Lehre und den Satzungen der ‚vorkonziliaren’ (katholischen) Kirche zuwider war, die Folgen: sie folgten der ‚nachkonziliaren Kirche’ und deren Führern - und nicht mehr der ‚vorkonziliaren’ Kirche.
Sie haben die Wandlung der Kirche miterlebt und als Amtsträger mitvollzogen. Sie alle wollten das Wesen der von Gott gestifteten hl. Kirche und deren wesensgemäße Grenzen – ihre Unfähigkeit zum Irrtum, ihre Unfähigkeit zur Fehlleitung der ihr anvertrauten Herde und damit ihre substantielle Wandlungsunfähigkeit – nicht mehr (wahr-)haben:
Wenn sie nicht in Irrglauben, in Häresie und damit der Exkommunikation verfielen, so gilt aber dennoch Kanon 2314 § 1 Nr. 3 CIC, der bestimmt:
„Wer zu einer akatholischen Religionsgenossenschaft formell übertritt oder sich ihr (ohne formellen Übertritt) öffentlich anschließt, der ist damit ohne weiteres von Rechts wegen infam.“ (Die Definition der infamia iuris ist in Kanon 2293 § 2 CIC enthalten.)
Kanon 2294 § 1 S. 1 und 2 CIC bestimmen (auszugsweise): „Wer mit der infamia iuris (also von Rechts wegen mit der Infamie belegt ist) behaftet ist, ist zunächst irregulär nach Kanon 984 Nr. 5. Außerdem ist ein solcher unfähig,“ ... “Ämter oder Würden zu erlangen“ ... „oder andere kirchliche Rechte oder Dienste auszuüben.“
Kanon 968 § 1 S. 2 CIC bestimmt (auszugsweise): „Damit jemand“ ... „erlaubterweise eine Weihe empfängt,“ ... „darf er“ ... „mit keiner Irregularität behaftet sein.“ – also: die sich einer akatholischen Religionsgesellschaft Anschließenden sind damit rechtlich infam, damit irregulär, sie können als Irreguläre keine rechtmäßigen Weihen empfangen.
Perathoner, a.a.O., S. 682, meint unter Berufung auf Kanon 188, Nr. 4 CIC: „Die Zugehörigkeit oder der öffentliche Anschluß an eine akatholische Religionsgesellschaft sind mit der von selbst eintretenden Infamie belegt; Kleriker gehen ohne weiteres des Amtes verlustig.“ Letzteres trifft nach Ansicht des Verfassers allerdings nur für die zu, die (zugleich) der öffentlichen Häresie oder Apostasie anheimfallen: die ‚Mutation’ von der katholischen zur ‚Konzilskirche’ erfolgte aber sozusagen aus dem Hinterhalt, so daß die, die ‚nur’ mitliefen, sich nicht unbedingt wie Häretiker oder Apostaten verhielten.
Aber auch die Mitläufer, die sich still verhielten, besetzten die ihnen einstmals von der katholischen Kirche verliehenen Kirchenämter seitdem unrechtmäßig, verbotenerweise, unerlaubt: infolge ihres öffentlich vollzogenen Anschlusses an eine akatholische Religionsgemeinschaft, die ‚nachkonziliare Kirche’, wurden sie rechtlich infam und damit irregulär i.S.d. Kirchenrechts und damit unfähig, Ämter oder Würden zu erlangen oder andere kirchliche Rechte oder Dienste auszuüben.
Die rechtlich Infamen sind aber von der aktiven Teilnahme am Gottesdienst fernzuhalten (Kanon 2294 § 1 S. 3 CIC)

Außerdem haben sich viele von denen, die ‚nur’ mitliefen, durchaus entschieden und auch sehr entschieden zu erkennen gegeben: nämlich als von den ‚Traditionalisten’, den ‚Konservativen’ und vor allen den ‚Sedisvakantisten’ ‚getrennte Brüder’ – mit denen wollten sie rein gar nichts mehr zu tun haben; sie fühlten sich als Glieder der ‚katholischen Kirche’, die als ‚Kirche nach dem II. Vatikanischen Konzil’ eben ein neues ‚Gesicht’, ein ‚passendes’ ‚outfit’ bekommen habe – wie sie meinten.
Sie wollten mit den ‚Konservativen’, den ‚Traditionalisten’ und ‚Sedisvakantisten’, die für ‚die alte Kirche’ und ‚das intolerante vorkonziliare Papsttum’ ‚standen’, keine Gemeinschaft mehr pflegen – Kanon 1325 § 2 S. 3 CIC lautet demgemäß auszugsweise: „Ein Schismatiker kann jemand“ ... „werden:“ ... „dadurch, daß er sich weigert, mit den Gliedern der Kirche, die den Papst als ihr Oberhaupt anerkennen, eine Gemeinschaft zu haben.“ - und für Schismatiker gilt dasselbe wie für Häretiker:
Sie verfallen der Exkommunikation (Kanon 2314 § 1 Nr. 1 CIC);
den Exkommunizierten ist es verboten, die von ihnen bekleideten Ämter oder sonstige kirchliche Dienste auszuüben. (Kanon 2263 S. 3 CIC);
im allgemeinen ist es allen Exkommunizierten verboten, einen kirchlichen Jurisdiktionsakt vorzunehmen. (Kanon 2264 S. 1 CIC).
Ein Bischof (Graber) wollte katholisch und papsttreu bleiben, er blieb ‚papsttreu’ und ’katholisch’, aber eben nicht papsttreu und nicht katholisch - und setzte in seiner Diözese Regensburg all die ‚Neuerungen’ um.
Ein Monsignore (Lefe`bvre) wollte katholisch und papsttreu bleiben - es blieb in beiden Fällen beim Wunsche, nachdem er in seiner Erklärung vom November 1979 am Wesen der Kirche irre geworden war, weil er einerseits die ‚Konzilskirche’ als die katholische Kirche und deren ‚Papst’ als Papst der katholischen Kirche ‚anerkannt’ hatte, andererseits den Weisungen des von ihm ‚anerkannten’ Papstes nicht folgen wollte und damit Kirchenlehre und Kirchenrecht auf’s Schwerste mißachtete:

Denn das Dekret des (I.) Vatikanischen Konzils (1869/70), vierte Sitzung, 18.7.1870, Erste Dogmatische Konstitution über die Kirche Christi bestimmt:
„Diese Gewalt der Rechtsbefugnis des Römischen Papstes, die wirklich bischöflichen Charakter hat, ist unmittelbar. Ihr gegenüber sind Gläubige jeglichen Ritus und Ranges, einzeln sowohl wie in ihrer Gesamtheit, zur Pflicht hierarchischer Unterordnung und wahren Gehorsams gehalten: nicht allein in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch der Ordnung und Regierung der über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche.
Wer also sagt, der Römische Papst habe nur das Amt einer Aufsicht oder Leitung und nicht die volle und oberste Gewalt der Rechtsbefugnis über die Kirche – und zwar nicht nur in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in dem, was zur Ordnung und Regierung der über den Erdkreis verbreiteten Kirche gehört..., der sei ausgeschlossen....
Jeder, der als Nachfolger des Petrus diesen Bischofssitz innehat, besitzt daher auch nach Christi Einsetzung selber den Primat des Petrus über die gesamte Kirche. Es bleibt also die Anordnung der Wahrheit, es verharrt der heilige Petrus in der empfangenen Festigkeit des Felsens, nie hat er das übernommene Steuer der Kirche verlassen (Papst Leo der Große)...
Diese Gnadengabe der Wahrheit und des nie versagenden Glaubens ist dem Petrus und seinen Nachfolgern auf diesem Stuhl von Gott verliehen worden...“

Und Kanon 196 CIC bestimmt: „Die Kirche besitzt kraft göttlicher Anordnung die Jurisdiktionsgewalt.“
Kanon 218 CIC bestimmt insoweit: „§ 1: Als Nachfolger des hl. Petrus im Primat hat der Bischof von Rom nicht nur einen Ehrenprimat, sondern auch die höchste und vollständige Jurisdiktionsgewalt über die ganze Kirche. - Diese Jurisdiktionsgewalt umfaßt nicht nur den Glauben und die guten Sitten, sondern auch alle Dinge, die sich auf die rechtliche Ordnung und Regierung der Kirche auf dem ganzen Erdkreis beziehen. § 2: Diese Jurisdiktionsgewalt ist eine bischöfliche und ordentliche Gewalt, die von jeder menschlichen Gewalt unabhängig ist und sich unmittelbar sowohl auf die Kirchen im einzelnen wie insgesamt, als auch auf alle einzelnen Hirten und Gläubige bezieht.“
Die durch und durch häretische und schismatische Haltung jenes Monsigniore zur definierten Glaubenslehre der Kirche lag in dem Widerspruch zwischen seiner Erkenntnis und seiner daraus gezogenen Folgerung: Lefe`bvre hatte erkannt und bekannte, daß ‚Johannes Paul II. Apostat war – und ‚erkannte’ ihn dennoch als Papst ‚an’:
„Man darf sich nicht einem Papst widersetzen, der, um das Werk der Kirche fortzusetzen, uns Weihbischöfe verweigert. Gut. Aber gegen einen Papst, der die Kirche zerstört, der praktisch ein Apostat ist und der uns zu Apostaten machen will, da frage ich Sie: was muß man tun? Muß man auf die Fortsetzung dieses Werkes der Kirche verzichten jemandem zuliebe, der die Tradition nicht mehr will, der nicht mehr will, daß unser Herr Jesus Christus öffentlich herrscht, der uns in die Apostasie führt? Das habe ich Kardinal Ratzinger gesagt. Weil er mir sagte: ‚Aber schließlich ist der Papst unfehlbar! Sie können sich doch nicht so gegen den Papst aufbäumen!’ “ (aus : Marcel Lefebvre, Nos relations avec ‚Rome’, Conference donnee a la retraite sacerdotale, le 4 septembre 1987 a Econe, zitiert nach Pitsch, a.a.O., S. 173, f.)

Zudem wollte jener Monsigniore in der Folge in seinem ‚oeuvre’ mit den ‚Sedisvakantisten’ partout nichts mehr zu tun haben: diejenigen, die sich im Bereich seiner ‚Hierarchie’ als solche zu erkennen gaben, schickte er in die ‚Wüste’ - und lehnte es also ab, mit denjenigen Mitgliedern der Kirche Gemeinschaft zu halten, die mit dem ‚Papst’ der Konzilskirche eben deshalb keine Gemeinschaft hatten und haben, weil sie nur den Papst der katholischen Kirche und nicht einen ‚Papst’ der ‚Konzilskirche’ als ihr Oberhaupt anerkennen – und hat dabei nicht bedacht, auf welch präzise Weise er damit beurkundete, daß es sich bei seinem ‚oeuvre’ und der Konzilskirche einerseits und der katholischen Kirche andererseits um zwei verschiedene Institutionen mit verschiedenen Gründern handelt: Er hat nicht die katholische Sache geführt, sondern die anti-katholische. Bedenkenlos lief er in Häresie und Schisma zugleich und führte andere dahin.

Die den Spagat versucht haben, so katholisch zu bleiben wie ehedem, und so treu den (modernen) ‚Päpsten’ der Konzilskirche wie man als Katholik papsttreu sein muß, sie sind – als rechtmäßige Amtsträger der katholischen Kirche - gescheitert, weil sie sich entscheiden mußten: man kann nicht Diener zweier Herren sein und diese unberechtigtermaßen für ein und denselben erachten: rechtmäßige Hirten der Kirche waren stets befähigt, bis ‚zwei’ zählen zu können – wenn sie denn gewollt hätten!

Zusammenfassend: die ersteren, die Motoren und Verfechter der ‚Reformen’ erlangten als Ungetaufte oder Apostaten schon gar keine Ämter oder gingen wegen ihrer Verwandlung zu ‚Wölfen’, als öffentliche Häretiker oder Apostaten ihrer Ämter verlustig oder besetzten sie seit ihrem nicht publizierten Fall in Häresie oder Apostasie unerlaubt, unrechtmäßig. Die letzteren, die ‚nur’ mit den ‚Neuerern’ mitliefen, verließen das ihnen zugeteilte Amt, eben weil sie mit ersteren in den Abfall liefen und sich dadurch einer akatholischen Religionsgesellschaft anschlossen und weil sie ins Schisma liefen.
„Wehe dem schlechten Hirten, der die Schafe im Stich läßt! Auszehrung soll kommen über seinen Arm und sein rechtes Auge! Sein Arm soll verdorren, sein rechtes Auge erlöschen!“ (Henne/Rösch, AT, Zacharias 11, 17), - „Die Fürsten Judas gleichen Grenzverrückern; drum gieße ich auch über sie wie Wasser meinen Grimm.“ (AT, Osee 5, 10) (1)

Denn durch ihren öffentlichen Anschluß an eine akatholische Religionsgemeinschaft, den sie mit Übernahme all der Neuerungen der Konzilskirche vollzogen, haben sie das ehemals übernommene Kirchenamt nicht mehr besetzt, sondern es genau durch dieses Handeln verlassen, es aufgegeben.
Sie verloren die Ämter in der Kirche durch Resignation, durch deren Aufgabe also in dem Maße, in dem jene Konzilskirche sich von der Katholischen Kirche trennte:
Kanon 87 CIC lautet: „Was die Entstehung einer physischen Person anbelangt, so ist zu bemerken, daß jemand in der von Christus gestifteten Kirche durch die Taufe eine Person wird mit allen Rechten und Pflichten eines Christen.“
Nach der Lehre der Kirche ist jeder Getaufte Glied der (katholischen) Kirche und daher deren Jurisdiktion, deren Hirtensorge unterworfen. Und er kann diese ‚Mitgliedschaft’, das unauslöschliche Merkmal des Getauftseins auch nicht durch Glaubensabfall, als Apostat oder als Häretiker (‚Andersgläubiger’) oder infolge Exkommunikation ‚abstreifen’. Allerdings sind all die letzteren mit Vernunftgebrauch, obwohl ehemals Glieder der Kirche, eben vom Leibe Christi abgeschnitten, getrennt:  Unter der Überschrift: „Wer nicht von den Grenzen der streitenden Kirche umschlossen wird“ führt der Römische Katechismus (a. a. O., S. 77) aus:
„Daher kommt es, daß nur drei Menschenklassen von ihr ausgeschlossen werden: erstens die Ungläubigen, dann die Häretikern und Schismatikern, endlich die Exkommunizierten. Die Heiden, weil sie nie in der Kirche gewesen und sie auch nie erkannt haben, noch irgend eines Sakramentes in der Gemeinschaft des christlichen Volkes teilhaftig geworden sind; die Häretiker aber und Schismatikern, weil sie von der Kirche abgefallen sind. Denn sie gehören ebenso wenig (dazu), als Überläufer noch dem Kriegsheere angehören, von dem sie abtrünnig geworden. Es ist jedoch nicht zu leugnen, dass sie unter der Gewalt der Kirche stehen, um von ihr vor Gericht gerufen, bestraft und mit dem Bannfluche belegt zu werden. Endlich auch die Exkommunizierten, weil sie, durch das Urteil der Kirche von ihr ausgeschlossen, nicht zu ihrer Gemeinschaft gehören, bis sie sich bekehren. Von den übrigen aber, wenn auch noch so gottlosen und verbrecherischen Menschen, ist gar kein Zweifel, daß sich noch in der Kirche verbleiben; und man muß die Gläubigen darüber beständig belehren, daß sie sich gewiß überzeugt halten, daß die Vorsteher der Kirche, wenn ihr Leben auch schändlich wäre, dennoch in der Kirche sind und deshalb nichts von ihrer Gewalt verlieren.“

„Den Gliedern der Kirche aber sind in Wahrheit nur jene zuzuzählen, die das Bad der Wiedergeburt empfingen, sich zum wahren Glauben bekennen und sich weder selbst zu ihrem Unsegen vom Zusammenhang des Leibes getrennt haben, noch wegen schwerer Verstöße durch die rechtmäßige kirchliche Obrigkeit davon ausgeschlossen worden sind... deshalb ist, wer die Kirche zu hören sich weigert, nach dem Gebot des Herrn als Heide und öffentlicher Sünder zu betrachten. Aus diesem Grund können diejenigen, welche im Glauben oder in der Leitung voneinander getrennt sind, nicht in diesem einen Leib und aus seinem einen göttlichen Geiste leben.... Er (Anmerkung des Verf.: der Geist Christi) ist es endlich, der der Kirche unter dem Wehen Seiner Gnade fortwährend neues Wachstum verleiht, es aber verschmäht, in den vom Leibe völlig getrennten Gliedern durch die Heiligmachende Gnade zu wohnen.“ (aus dem Apostolischen Rundschreiben „Mystici corporis Christi“ Papst Pius XII. v. 29.6.1943, zitiert nach Rex-Verlag-Luzern, 8. Aufl., 1960)

Sie alle gehören nicht zur Gemeinschaft der Gläubigen, sind deren Mitgliedschaftsrechte verlustig, können daher keine Ämter in der Kirche rechtmäßigerweise innehaben und verwalten, …„da es doch widersinnig ist zu meinen, es könne jemand in der Kirche ein Vorsteheramt bekleiden, der außerhalb der Kirche ist.“ (aus dem Apostolischen Rundschreiben „Satis cognitum“ vom 29.6.1896 Papst Leo XIII.) – deswegen kann das Heil der Restauration der Kirche nicht von Amtsträgern der apostatischen neuen Konzilskirche erwartet werden. Nicht einmal Sakramente dürfen ihnen gespendet werden; Kanon 731 § 2 CIC lautet:
„Es ist verboten, Häretikern und Schismatikern die Sakramente zu spenden. Das Verbot gilt auch dann, wenn die Häretiker und Schismatiker sich im guten Glauben befinden und um Spendung eines Sakramentes bitten. Man darf ihnen also nur dann die Sakramente spenden, wenn sie ihren Irrtum abgelegt haben und mit der Kirche ausgesöhnt sind.“
„Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und in wem ich bleibe, der bringt viele Frucht, denn getrennt von mir könnt ihr nichts tun. Wenn jemand nicht in mir bleibt, so wird er wie der Rebzweig hinausgeworfen, und er verdorrt. Man liest sie auf, wirft sie ins Feuer, und sie verbrennen.“ (NT, Johannes 15, 5 und 6)
„Es gibt also nur eine Kirche Christi und zwar für alle Zeiten. Wer abseits von ihr lebt, erfüllt nicht den Willen und die Vorschrift Christi; da er den Weg des Heiles verlassen hat, geht er dem Verderben entgegen. ‚Wer sich von der Kirche trennt, verbindet sich mit einer Ehebrecherin und hat kein Anrecht auf die Verheißungen der Kirche; wer die Kirche Christi im Stiche läßt, gelangt nicht zu den Belohnungen Christi ... Wer nicht zu dieser Einheit steht, hält das Gebot Gottes nicht, hält nicht den Glauben an den Vater und den Sohn, behält nicht das Leben und nicht das Heil’. (Cyprianus).“ (aus dem Apostolischen Rundschreiben „Satis cognitum“ Papst Leo XIII. vom 29.6.1896)
Da nun die neue Konzilskirche nicht mit der Kirche identisch ist, können deren Funktionsträger nicht mit den Hirten der Kirche identisch sein - demnach können die ‚Päpste’ der neuen Konzilskirche nicht Päpste der katholischen Kirche sein:
„Wo der Papst ist, da ist die Kirche“, so der hl. Ambrosius, also: „Wo die Kirche nicht ist und nicht sein kann, da ist auch der Papst nicht und kann auch dort nicht sein.“
Der Versuch, die (wahre) Kirche zu zerstören, hat zur gänzlichen Zerstörung der Ämter innerhalb der (wahren) Kirche, des lebendigen Lehramtes und des lebendigen Hirtenamtes geführt:
Die, die revolutionär eine ‚neue Messe’ schufen, ‚neue Sakramente und Vorsteherämter’ und eine ‚neue Konzilskirche’, ein ‚Neues Pfingsten’ mit einem bei gleichen Worten in der Sache anderen Glaubensbekenntnis und mit einem anderen – dem ‚modernen Menschen’ ‚angepaßten’ - Pflichtenkanon recht diesseitiger Ziele: ‚Einsatz’ für den „Weltfrieden“ (Frieden, Sicherheit und wirtschaftliche Prosperität), „Bewahrung der Schöpfung“ (Umweltschutz), „solidarische Nächstenliebe“ (Gleichheit und Brüderlichkeit), „Toleranz“ und „Weltoffenheit“, „Anerkennung der sich auch in anderen Glaubensbekenntnissen offenbarenden Religiosität des Menschen“ (Indifferentismus und Glaubensverleugnung), die sich mit aller Welt und allen Religionen und all deren Göttern ‚aussöhnen’ – aber keineswegs mit der wahren Kirche und dem wahren Gott - können nicht nur niemals Petrusnachfolger sein, sondern diese ‚Päpste’, ‚Bischöfe’ und Amtsträger der neuen Konzilskirche haben Ämter inne: Sie sind eben keine Amtsträger der katholischen Kirche sondern Amtsträger der neuen apostatischen Konzilskirche.

Und zu welchem Zweck diese Organisation gegründet wurde und seitdem tätig ist, läßt sich unschwer erraten:
Um die (wahre) Kirche auszuzehren, sie zu verdecken, sie für die Seelen unsichtbar werden zu lassen, sie mit Stumpf und Stiel auszurotten, sie zu erdrosseln, ihr die Luft zum Atmen und den Raum für den Gottesdienst zu nehmen, ihr den Namen ‚katholische Kirche’ zu rauben, sie als ‚dunkle Vergangenheit’ zu verspotten und zu verleumden, und deren verbliebene Reste, als ‚geistesschwache Anhänger’ einer ‚fanatischen’ ‚fundamentalistischen’ ‚Sekte’ von ‚ewig Gestrigen’ zu verhöhnen; einerlei, ob die Parteigänger der Konzils-kirche nun um diese Hintergründe wissen oder nicht.

Man weiß nicht einmal, wie man die letzten Treugebliebenen bezeichnen soll – ‚Katholiken’ gäbe zu Mißverständnissen Anlaß: so nennen sich auch die Mitglieder der neuen Konzilskirche, ‚Konservative’ oder ‚Traditionalisten’ scheinen Sammelbegriffe zu sein für Treugebliebene und Obskuranten, letztere als bloße Liebhaber überlieferter Formen, nicht aber auch deren Inhalte, ‚Sedisvakantisten’ scheint eigentlich ein uns von den Mitgliedern der neuen Konzilskirche angehängtes Schimpfwort zur Verunglimpfung unserer Sache zu sein. Und der Titel ‚Alt-Katholiken’ ist bereits besetzt: ausgerechnet von jenen, die sich von der Kirche deshalb getrennt haben, weil sie das Wesen des Papsttums und damit das Wesen der Kirche nicht anerkennen und deshalb gegen die Lehrentscheidungen des Vatikanums (1869/70) rebelliert haben.

Anmerkung:
(1) Auch hier – bei den ‚Fürsten Judas’ – liegt der Schlüssel zum Verständnis dieser und ähnlicher die ‚Juden’, ‚Juda’ oder die ‚Judäer’ betreffenden Textstellen in der Aussage Christi auf die Frage: „Bist du der König der Juden? Er antwortete: Ja, ich bin es.“ (NT, Lukas 23, 3; ebenso Matthäus 27, 11 und Markus 15, 2) Folgt man dieser Aussage, dann sind damit die Seinem Reiche, der Kirche Zugehörigen folglich als ‚Juden’ bezeichnet. Damit wird diese Textstelle dahin zu verstehen sein, daß es sich bei jenen ‚Fürsten Judas’ um Hirten der hl. Kirche handelt, die die unverrückbaren ‚Grenzen’ (der hl. Kirche) zu ‚verrücken’ versuchten, die sie in ihrem Wesen brechen wollten.

 
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